Ukraine und der „Nahe Osten“ – Die Entlarvung der „regelbasierte Ordnung“

Bild: CFER

von Bernhard Klaus

Veröffentlicht am: 31. Oktober 2023

Die „Zeitenwende“ als Ausnahmezustand niedriger Intensität

Nur drei Tage nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz am 27. Februar 2022 in seiner historischen Rede vor dem Bundestag eine Zeitenwende an. Sie läutete in Deutschland eine Art Ausnahmezustand niederer Intensität ein. Ein Beispiel hierfür auf juristischer Ebene ist das von der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse ausgenommene Sondervermögen für die Bundeswehr. Eine derart umfangreiche Nettokreditaufnahme sah das Grundgesetz nur „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“, vor. Dass der russische Angriff auf die Ukraine bzw. die vermeintliche Unterfinanzierung der Bundeswehr als solche klassifiziert werden könnte, ist in mehrfacher Hinsicht zweifelhaft. Deshalb hatte Scholz schon in seiner Rede eine Verfassungsänderung angekündigt, die dann recht schnell und reibungslos vom Parlament abgesegnet wurde – obwohl es sich dabei um „ein verfassungsrechtliches Novum“ handelte (Hanno Kube).

Auch sonst lässt man seit der Ausrufung der Zeitenwende gerne mal fünfe gerade sein. Das gilt im juristischen bzw. exekutiven Bereich vor allem in den ersten Monaten z.B. für die weitgehende Tolerierung offener Rekrutierungsbemühungen für die ukrainische Armee und der offensichtlichen Diskriminierung russischer Staatsangehöriger bis hin zur Beschlagnahmung von Vermögenswerten (vermeintlicher) russischer Oligarchen und deren Angehörigen.

Juristisch nicht anfechtbar und im politischen Betrieb keineswegs neu, aber doch mit erstaunlicher Offenheit und Eindeutigkeit war die Abkehr mehrerer Regierungsparteien von eindeutigen Wahlversprechen und Festlegungen in deren Partei- und Wahlprogrammen. „Wir … wollen mit einer restriktiven Ausfuhrkontrolle europäische Rüstungsexporte an Diktaturen, menschenrechtsverachtende Regime und in Kriegsgebiete beenden“, hieß es etwa im Bundestagswahlprogramm der Grünen und weiter: „Für die Reduktion von europäischen Rüstungsexporten wollen wir eine gemeinsame restriktive Rüstungsexportkontrolle der EU mit einklagbaren strengen Regeln und Sanktionsmöglichkeiten“. Im „Zukunftsprogramm“ der SPD kündigte man gar eine „abrüstungspolitische Offensive“ an und versprach: „Für uns ist eine restriktive Rüstungsexportpolitik zentral“. Gut drei Monate nach der Vereidigung des Kabinetts am 8. Dezember 2021 wurden die Weichen in die exakt entgegengesetzte Richtung gestellt. Wie gesagt, justiziabel ist das nicht, stellt aber in dieser Offenheit doch wesentliche Grundannahmen des Parlamentarismus in Frage.

Besonders spürbar wurde jedoch ein diskursiver Ausnahmezustand im Zuge der Zeitenwende. In Windeseile wurde es zum kaum hinterfragbaren Allgemeinplatz, dass dieser Konflikt nur mit militärischer Gewalt zu „lösen“ sei und Waffen „Leben retten“. Wer sich anmaßte auch nur darauf hinzuweisen, dass Waffen v.a. Tod und Zerstörung bringen und hierzu hergestellt werden, sah sich schnell dem Verdacht ausgesetzt, dem erklärten Feind das Wort zu reden. Für den deutschen Kontext besonders eklatant war die Heroisierung und Würdigung ukrainischer Militäreinheiten, die zumindest in der Vergangenheit eine klar faschistische Prägung aufwiesen und die Hofierung des bekennenden Bandera-Anhängers und ehemaligen ukrainischen Botschafters in Berlin, Andrij Melnyk, als willkommener Gast und Stichwortgeber in Politik und Medien. Für hiesige Verhältnisse wurde die Kritik jüdischer Verbände und israelischer Vertreter damals ziemlich lange ignoriert, bis sie letztlich doch zu seiner Abberufung nach Kiew führte – von wo aus er aber weiter als Stichwortgeber fungiert. Ganz beiläufig wurden Begriffe wie „Vernichtungskrieg“, „Überfall“ und „Annexion“, die zuvor nahezu ausschließlich für das deutsche Handeln im Zweiten Weltkrieg Anwendung fanden, wenig reflektiert auf das russische Vorgehen angewandt und damit gewissermaßen auch entsorgt.

Verteidigung der „regelbasierten Ordnung“

Als zentrale diskursive Figur, um diesen Ausnahmezustand niedriger Intensität und die Infragestellung bisher geltender Normen zu rechtfertigen, fungiert die „Verteidigung der regelbasierten Ordnung“. Diese umfasst verschiedene Elemente und Narrative. Eines davon besteht in der damals vielfach aufgestellten Behauptung, dass Putin nun erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg in Europa eine Grenze durch Gewalt verschieben wolle. In Scholz‘ Zeitenwende-Rede formulierte dieser das etwas eleganter: „Er [Putin] zertrümmert die europäische Sicherheitsordnung, wie sie seit der Schlussakte von Helsinki fast ein halbes Jahrhundert Bestand hatte“. Richtiger ist das trotzdem nicht, wie z.B. die (unumstrittene) Existenz Kroatiens und die (umstrittene) Existenz des Staates Kosovo auf Anhieb veranschaulichen.

Eine weitere Spielart der Verteidigung der regelbasierten Ordnung besteht in der Erzählung, dass nun ein globales Bündnis der Demokratien einem mächtiger werdenden Bündnis der Autokratien gegenüberstehe und sich militärisch behaupten müsse. Die Substanz dieser vermutlich durchaus wirkmächtigen Erzählung – die gewisse Ähnlichkeiten zu Bushs „Achse des Guten“ aufweist – ist dünn. Schließlich gehören demnach auch die Türkei, Marokko und Saudi Arabien zum Bündnis der Demokratien, bei denen zweifelhaft ist, warum diese als demokratischer gelten sollten, als Russland oder gar Südafrika. Besonders eklatant war beispielsweise auch der Widerspruch zwischen diesem Narrativ und der rasant ausgebauten Zusammenarbeit Deutschlands z.B. mit der PIS-Regierung in Polen während der ersten Monate des Krieges in der Ukraine.

Weitgehend unbestritten ist, dass der russische Einmarsch in die Ukraine ein eklatanter Bruch des Völkerrechts ist. Es ist beileibe nicht der erste. Zur „Verteidigung der regelbasierten Ordnung“ gehört jedoch in diesem Falle das weit verbreitete Narrativ, dass man Putin „damit nicht davonkommen lassen dürfe“, weil sonst der Bruch des Rechts zur Norm werde. „Im Kern geht es um die Frage, ob Macht das Recht brechen darf“, so Scholz in seiner Zeitenwende-Rede. Um diese Frage ging es nicht, als die Regierung Bush 2003 den Irak angriff und auch nicht, als er bereits zuvor vor den Augen der Weltöffentlichkeit die außergerichtliche Folter und Verschleppung von Terrorverdächtigen – nahezu ausschließlich arabischer Abstammung und muslimischen Glaubens – abgesegnet hatte.

Allerdings ist es ein grundsätzliches Missverständnis, unter dem, was mit der regelbasierten Ordnung gemeint ist, das Völkerrecht oder anderes Recht zu verstehen. Der Begriff fand zunächst Anwendung in der US-Außenpolitik, wurde in NATO-Strategiedokumenten und transatlantischen Thinktanks übernommen und hat es mittlerweile zunehmend in alltägliche außenpolitische Stellungnahme von deutschen Regierungsverteter*innen und Kommentare geschafft. Zwar wird in offiziellen Dokumenten gerade in Deutschland oft ein Bezug zur Charta der UN hergestellt und das Völkerrecht vage als Teil der „regelbasierten Ordnung“ dargestellt. Wenn beide allerdings deckungsgleich wären, bräuchte es keinen neuen Begriff. Was die regelbasierte Ordnung neben und über das Völkerrecht hinaus umfasst, ist allerdings vage. Im entsprechenden Beitrag der deutschsprachigen Wikipedia heißt es aktuell entsprechend ganz treffend, es handle sich mehr um einen „politische[n] Begriff für Konzepte teils entgegengesetzter Auffassungen ohne klare Definition. […] Der Begriff wird politisch genutzt, um Staaten zur Einhaltung von Regeln aufzufordern, denen sie nicht zugestimmt haben und die daher für sie nicht bindend sind“. Der Wikipedia-Eintrag orientiert sich eng an einem Beitrag des Center for Security Studies (CSS) der ETH Zurich, in dem der Autor Boas Lieberherr schreibt, die regelbasierte Ordnung umfasse aus US-amerikanischer Sicht „auch die US-amerikanische globale Vormachtstellung einschließlich ihrer Militärbündnisse im Asien-Pazifik sowie Regeln und Normen, die sich mit der Zeit weiterentwickeln“. Indien verstehe den Begriffe als etwas, das sich erst noch herausbilden müsse – und meint damit sicher nicht die US-amerikanische Vormachtstellung.

Die (Un-)Ordnung im „Nahen Osten“

Während die deutsche Positionierung im Ukrainekrieg das – vermutlich nicht unerwünschte – Missverständnis stützen kann, mit der regelbasierten Weltordnung sei v.a. das Völkerrecht gemeint, so sieht die Sache im sog. „Nahen Osten“ deutlich komplizierter, sozusagen realistischer aus. Die engsten Verbündeten Deutschlands in dieser Region sind das NATO-Mitglied Türkei und Israel, dessen „Sicherheit“ erklärtermaßen „deutsche Staatsräson“ ist. Die Türkei hält mit Afrin Teile des syrischen Staatsgebietes besetzt und unterstützt islamistische Rebellen in der Region Idlib, wo das türkische Militär auch „Beobachtungsposten“ unterhält. Auch die USA unterhalten in Syrien zahlreiche (von bis zu 24 wird berichtet) Militärstützpunkte ohne Zustimmung der syrischen Regierung, oft nahe Ölfeldern, die von ihren Verbündeten kontrolliert werden. Israel führt seit Jahren immer wieder Luftschläge auf syrischem Gebiet aus, die vermutlich der iranisch unterstützten Hisbollah gelten, immer wieder aber auch syrische Soldaten und Zivilisten töten und Infrastruktur zerstören. Auch der Norden des benachbarten Irak ist immer wieder Ziel türkischer Luftangriffe und Militäroperationen. Auch hier unterhalten die USA Stützpunkte gegen den erklärten Willen der amtierenden Regierung und des Parlaments. Und auch die Bundeswehr ist hier seit Jahren stationiert, um bewaffnete Gruppen auszubilden und zu unterstützen, die nicht der Regierung und der irakischen Armee unterstehen. Dieser Einsatz ist nicht nur völkerrechtlich hoch problematisch, sondern verstößt auch klar gegen das Grundgesetz, weil er nicht im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit erfolgt.

Israel hält Teile des Westjordanlandes besetzt und hat Ostjerusalem sowie umliegende Teile des Westjordanlandes annektiert. Der seit Beginn des Jahrtausend erfolgte Bau einer Sperranlage wurde mehrfach vom internationalen Gerichtshof für völkerrechtswidrig erklärt, v.a. weil er in Teilen auf dem Gebiet der Autonomiegebiete verläuft, die Grundlage des Staates Palästina sind bzw. sein sollen. 138 von 193 Staaten (darunter die NATO-Mitgliedsstaaten Island, Türkei, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Polen, Bulgarien, Rumänien und Montenegro sowie die Republik Kosovo, die demgegenüber „nur“ von 115 Staaten anerkannt ist) haben diesen bereits anerkannt. Klar gegen das Völkerrecht verstößt der israelische Siedlungsbau inmitten der palästinensischen Autonomiegebiete, der durch die israelische Militärpräsenz im gesamten Westjordanland ermöglicht und durchgesetzt wurde. Seit dem Abzug des israelischen Militärs aus Gaza gilt dieses Gebiet nicht mehr im klassischen Sinne als besetzt, aber auch keineswegs als souverän, da Israel die Land- und Seezugänge einschließlich des Luftraums sowie die Versorgung mit Strom und Trinkwasser kontrolliert. Weder Gaza noch das Westjordanland werden von der UN in ihrer Liste als Hoheitsgebiete ohne Selbstregierung geführt.

Das Völkerrecht und die aktuelle Eskalation

Aus der komplizierten völkerrechtlichen Lage ergibt sich auch eine schwierige Bewertung der Rechte und Verpflichtungen im Krieg, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten vom Juni 2021 schrieb: „Der Nahostkonflikt […] lässt sich mit den herkömmlichen Begrifflichkeiten des humanitären Völkerrechts nicht ohne weiteres fassen“. Freilich steht das Selbstverteidigungsrecht Israels außer Frage. Dasselbe würde z.B. auch für Syrien gelten, wenn es sich gegen die regelmäßigen Luftschläge aus Israel – und nun auch durch die USA – zur Wehr setzen würde. Ähnliches gilt für den Libanon, auch wenn sich bei diesen Angriffen wiederum Israel auf sein Selbstverteidigungsrecht berufen kann, wenn es von dort von der nicht-staatlichen Hisbollah-Miliz angegriffen wird. Über ein Selbstverteidigungsrecht der Palästinenser insgesamt, des Staates Palästina oder der Hamas als de-facto-Regierung im Gaza-Streifen wird hierzulande hingegen kaum diskutiert, obwohl in der Westbank regelmäßig israelische Militärs eindringen und Menschen verhaften oder töten und in Gaza immer wieder Luftangriffe durchgeführt werden. Im Prinzip ließe sich solch ein Selbstverteidigungsrecht moralisch wie völkerrechtlich durchaus argumentieren.

Ganz klar dem humanitären Völkerrecht widerspricht natürlich das Vorgehen der Hamas bei ihren Angriffen am 7. Oktober 2023, v.a., weil dabei offensichtlich nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterschieden wurde. Die Begriffe „Massaker“ und „Terror“ scheinen hier durchaus angebracht, ein Exzess der Gewalt gegen völlig Unbeteiligte, teilweise sogar Aktivist*innen gegen die israelische Siedlungspolitik. Ob es sich um einen militärischen Angriff im völkerrechtlichen Sinne handelt, ist hingegen schon etwas zweifelhafter, kann aber angenommen werden. In jedem Fall müsste Israels Reaktion verhältnismäßig sein. Auch jeder einzelne Angriff, bei dem mit Verlusten von Menschenleben in der Zivilbevölkerung zu rechnen ist, muss in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen. Das ist – erklärtermaßen(!) – nicht der Fall. Am 10. Oktober verlautbarte der Armeesprecher der IDF, der Schwerpunkt der „Hundert Tonnen Bomben“ liege „auf Beschädigung, nicht auf Genauigkeit“. Der israelische Verteidigungsminister Gallant verkündete prominent und vermutlich wohl kalkuliert: „Wir kämpfen gegen menschliche Tiere und wir handeln entsprechend“. Letzteres erfolgte gemeinsam mit der Ansage, man werde den Gaza-Streifen abriegeln: „Es wird keinen Strom geben, keine Lebensmittel, keinen Treibstoff. Alles ist geschlossen.“ Das alles sind Kriegsverbrechen mit Ansage – selbstbewusst vorgetragen vor der sog. internationalen Gemeinschaft. Die Aufforderung an über eine Millionen Bewohner*innen im nördlichen Gazastreifen, diesen unter anhaltenden Luftangriffen und Blockade Richtung Süden zu räumen, stellt einen weiteren, ernsten Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Zusammengenommen handelt es sich um Kriegsverbrechen, die vielem, was Russland und russische Truppen vorgeworfen wird, in nichts nachstehen – außer, dass Russland diese nicht in dieser Form offen angekündigt hat.

Die deutsche Reaktion

Bereits in den vergangenen Jahren haben die kontinuierlichen und tw. eklatanten Verstöße der israelischen Regierung gegen das Völkerrecht die Bundesregierung nicht davon abgehalten, Israels „Sicherheit“ zur „deutschen Staatsräson“ zu erklären. Im Wortlaut klingt das vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte und ihres Anteils an der Lage im „Nahen Osten“ erstmal durchaus nachvollziehbar, vielleicht sogar geboten. Die Art ihrer Proklamation allerdings hat etwas vor-demokratisches. In der Praxis war und ist damit v.a. die uneingeschränkte Solidarität mit der und Kritiklosigkeit gegenüber der jeweiligen israelischen Regierung gemeint. Dass die Politik einer Regierung jedoch nicht unbedingt den Interessen und der Sicherheit ihrer Bürger dient, erscheint evident, auch hier mögen Russland und die Ukraine als Beispiele dienen. Allerdings hätte auch jedes andere Verständnis des abstrakten Begriffs der „Sicherheit“ Israels als deutsche Staatsräson bizarre Züge tragen können, z.B. wenn sich die Bundesregierung mit diesem Ziel in den vergangenen Jahren vehement und auch gegen die jeweilige israelische Regierung für die Zwei-Staaten-Lösung eingesetzt hätte.

So jedoch steht diese Staatsräson in einem eklatanten Widerspruch zum Völkerrecht. Sie steht auch in einem Widerspruch zum Narrativ des Bündnisses der Demokratien, denn Israel verletzt zumindest im Umgang mit Palästinenser*innen bereits seit Jahrzehnten systematisch Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit. An der demokratischen Gesinnung des Ministerpräsidenten und Legitimität der aktuellen Notstandsregierung sind Zweifel angebracht.

Eklatanter noch ist der Widerspruch zwischen Staatsräson und Völkerrecht in der aktuellen Eskalation. Aus Deutschland gab es keine Kritik an den völlig illegitimen, frühen israelische Luftangriffen auf syrische Flughäfen und Ziele im Libanon. Auf die angekündigten Kriegsverbrechen, der kollektive Bestrafung und Vertreibung einer ganzen Bevölkerungsgruppe wurden vonseiten der Bundesregierung damit reagiert, militärische Unterstützung zu leisten, anzukündigen und vorzubereiten. Ein erster Schritt bestand darin, der israelischen Armee jene bewaffnungsfähigen Aufklärungsdrohnen zur Verfügung zu stellen, die bislang von der Bundeswehr aus Israel hinaus genutzt wurden – zuletzt v.a. für Ausbildungszwecke. Es gab Solidaritätserklärungen und demonstrative Schulterschlüsse und – obwohl die Bundeswehr ja angeblich „blank“ ist und nur durch ein Sondervermögen „verteidigungsfähig“ gemacht werden kann – die Ankündigung, Munition und andere Rüstungsgüter zu liefern. Außerdem erfolgte, das UN-Mandat für die UNIFIL-Truppe arg strapazierend, eine Verstärkung der deutschen Truppenpräsenz vor den Küsten des Libanons und die Stationierung deutscher Spezialkräfte für Evakuierungsoperationen auf Zypern. All dies geschah ohne Beteiligung des Bundestags – dessen Zustimmung jedoch in seiner aktuellen Zusammensetzung wohl kein Problem dargestellt hätte.

Vermutlich war die Bundesregierung sogar erleichtert, aktuell nicht im UN-Sicherheitsrat vertreten zu sein, wo ihre Verbündeten alle Resolutionen gegen die Gaza-Blockade und für eine Waffenruhe verhindert haben. Eine Kritik hieran gab es nicht, im Gegenteil. Selbst innerhalb der EU versuchte die Bundesregierung eine entsprechende Formulierung zu verhindern. Zugespitzt könnte man auch sagen, dass die Bundesregierung versucht, ihre auf dem Holocaust basierende Staatsräson nun auf die ganze Europäische Union zu übertragen. „Es sei schwer zu vermitteln, dass die EU die russischen Bombardements und Blockaden in der Ukraine regelmäßig verurteilt,

die israelischen Militäraktionen und die ‚totale Blockade‘ in Gaza jedoch nicht einmal erwähnt“, zitierte aus diesem Anlass die taz einen Diplomaten. Auch andernorts werden die doppelten Standards durchaus wahrgenommen. Jordaniens König Abdullah II. sagte etwa laut New York Times: „Das Leben der Palästinenser ist weniger wichtig als das der Israelis. Unser Leben ist weniger wichtig als das Leben anderer. Die Anwendung des Völkerrechts ist fakultativ, und die Menschenrechte haben Grenzen. Sie machen halt an Grenzen, halt an Rassen und halt an Religionen“.

Die regelbasierte Ordnung im Widerspruch zum Völkerrecht

Das Zitat des – sicher nicht demokratischen und tendenziell pro-westlichen jordanischen Königs – offenbart einiges an Sprengkraft, was die regelbasierte Ordnung und v.a. ihre Legitimität hierzulande angeht. Die USA stehen aktuell vor der Entscheidung, wie sie ihre Munitionslieferungen aus bereits drastisch reduzierten Beständen zwischen der Ukraine und Israel aufteilen. Ähnliches gilt für Deutschland. Im einen Falle gilt die vermeintliche „Solidarität“ einem Land bzw. seiner Regierung, das sich auf seinem eigenen Staatsgebiet gegen einen tendenziell überlegenen militärischen Gegner verteidigt, im anderen Fall einer technologisch überlegenen, mehrfach traumatisierten Nation, die auf einem benachbarten, von ihr weitgehend kontrollierten Territorium die Zivilbevölkerung bombardiert und zugleich an der Flucht hindert. In beiden Fällen wird von der Bundesregierung umfangreiche militärische Unterstützung angeboten und werden Rufe nach einem Waffenstillstand abgeblockt.

Es ist nicht so, dass die doppelten Standard neu wären. Sie offenbarten sich bereits in der Frühphase des Ukrainekrieges, als Deutschland, EU und NATO zugleich jene Staaten unterstützten, die bereits seit Jahren einen Angriffskrieg gegen den Jemen führten – unter Führung eines deutlich größeren und mächtigeren Nachbarstaates im Norden, der mit dem jüngsten Regierungswechsel in seinem kleineren, südlichen Nachbarstaat nicht einverstanden war. Doch der Jemenkrieg spielte in der deutschen Aufmerksamkeit kaum eine Rolle – auch hier sei noch einmal an das Zitat von König Abdullah II. erinnert. Mit Israel und Palästina ist das anders. Hier zeigt sich alltäglich in den Abendnachrichten, wie sich die Bundesregierung auf die Seite stellt, die mit „Macht das Recht brechen darf“ – und das schon jahrzehntelang tut.

Die regelbasierte Ordnung – von der feministischen Außenpolitik ganz zu schweigen – offenbart sich als Anspruch, die Regeln selbst zu definieren und sich selbst nicht an diese halten zu müssen. Für ein Land wie Deutschland zeugt dies von einer gefährlichen Selbstüberschätzung und der latente Ausnahmezustand ist nur ein Symptom davon. Die Repräsentationskrise und der weitere Aufstieg einer extrem rechten Partei ein weiteres.

Die Regierungsparteien hätten sich schwierige Diskussionen erspart, wenn sie ihre Wahlversprechen eingehalten und Waffenexporten in Kriegsgebiete generell ausgeschlossen hätten. Aber sie wollte ja schon lange nicht mehr die Außenpolitik „von der Seitenlinie aus kommentieren“, sondern aktiv mitmischen. Nun steht sie mitten im Getümmel – mit allen Konsequenzen und Widersprüchen, einschließlich einer wachsenden Entfremdung von der UN, dem Völkerrecht und dem, was gemeinhin als FDGO abgekürzt wird – und u.a. die Demonstrationsfreiheit auch für Andersdenkende und Minderheiten umfasst. 

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Quelle und Erstveröffentlichung:
https://www.imi-online.de/2023/10/31/ukraine-und-der-nahen-osten-die-entlarvung-der-regelbasierte-ordnung/

Wir danken für das Publikationsrecht.

Nie wieder Krieg ohne uns: Wie Bundeswehr und Gesellschaft mobil gemacht werden

Tag der Bundeswehr im Juni 2023 auf dem Heeresflugplatz Bückeburg. Foto: Tim Rademacher / CC-BY-SA-4.0

Von Peter Nowak

Neben weiterem Sozialabbau für Rüstung wird ein Revival der Wehrpflicht ins Gespräch gebracht. Ampel-Parteien im Grundsatz einig. Das weckt Erinnerungen. Ein Kommentar.

„Wer den Frieden will, bereite den Krieg vor. Die Bundeswehr muss kriegsfähig sein nach innen und nach außen.“ Wenn Politiker in Deutschland solche Sätze vor wenigen Jahrzehnten von sich gegeben hätten, wäre eine öffentliche Protestwelle die Folge gewesen. Heute kann der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Henning Otte im Deutschlandfunk mehr als zehn Minuten lang die Zuhörer darauf einstimmen, dass die Bundeswehr wieder kriegsfähig sein soll – und niemanden scheint es zu stören.

Das ist eine direkte Folge der Entsorgung der deutschen Geschichte. Eine der mehrmals wiederholten Aussagen von Otte war, dass Kampfverbände aufbaut werden müssten, die einen Krieg führen können. Auch, wo die Gelder herkommen sollen, hat er klar gestellt: „Wir können uns den Sozialstaat nicht mehr leisten.“ Mehr Geld für Kinder erklärt er zu grünem Klimbim, der in Zeiten der Zeitenwende entbehrlich ist.

Zeitenwende für den deutschen Militarismus

Auch die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht rückt für Otte in den Bereich des Möglichen. Dabei stimmt der CDU-Politiker allerdings im Wesentlichen mit dem aktuellen Verteidigungsminister, der ein SPD-Parteibuch hat, überein. Er fordert nur, die Zeitenwende für den deutschen Militarismus noch konsequenter durchzusetzen. Es ist auch kein Zufall, dass er dabei die baltischen Staaten zum Vorbild einer neuen deutschen Wehrhaftigkeit erklärt.

Wer etwas Ahnung von Geschichte hat, wird wissen, dass diese baltischen Staaten schon in den 1920er-Jahren enge Verbündete des deutschen Imperialismus und dessen Osteuropa-Strategie waren. Besonders eng waren die Kontakte zu Nazi-Deutschland. Bis heute werden NS-Verbündete in den baltischen Staaten als Kämpfer gegen die Sowjetunion gefeiert und Straßen und Plätze nach ihnen benannt.

Wer also gerade diese baltischen Staat als Vorbild preist, bezieht den faschistischen Flügel zumindest mit ein. Das geschieht heute schließlich auch in der Ukraine, wie vor allem Russ Bellant und Moss Robeson auf der Tagung „Der Bandera Komplex“ herausgearbeitet haben, die am Sonntag, organisiert von der Tageszeitung junge Welt, in Berlin stattfand. Dabei differenzierten die beiden Referenten durchaus: Beide machten deutlich, dass die Ukraine heute kein faschistischer Staat ist und dass der Bandera-Komplex nicht der alles steuernde Instanz ist.

Sein heutiger Einfluss auf die ukrainische Außenpolitik dürfte nur erhalten bleiben, wenn er sich in eine moderne Rechte transformiert. Solche Entwicklungen sehen wir schließlich weltweit bei den ultrarechten Kräften. Festzuhalten ist auch die Erkenntnis, dass in der heutigen modernen kapitalistischen Welt pronazistische Kräfte mit enthalten sind. Sie sind eben kein Gegensatz zu der kapitalistischen Moderne oder den westlichen Werten.

Das ist auch in Deutschland nicht anders. Nur redet darüber kaum jemand. Das ist auch der Grund, warum ein Henning Otte oder ein Verteidigungsminister Boris Pistorius heute ganz klar darüber reden können, dass die Bundeswehr wieder Kriege führen können muss.

Wenn dann Otte noch hinzufügt, dass sie selbstverständlich keine Angriffs- sondern nur Verteidigungskriege führen soll, befindet er sich ganz in der Tradition des deutschen Militarismus, der sich offiziell natürlich immer nur verteidigte. Kaiser Wilhelm II. verteidigte Deutschlands Platz an der Sonne und Hitler begann den Zweiten Weltkrieg mit dem Satz: „Seit 5 Uhr 45 wird jetzt zurückgeschossen“.

Der neue deutsche Militarismus, den Otte und Pistorius verkörpern, kämpft heute um den Platz einer Deutsch-EU in einer Welt der kapitalistischen Blöcke.

Deutsche Geschichtsentsorgung und Militarismus

Es brauchte gut drei Jahrzehnte, bis in Deutschland die Kriegsfähigkeit der Bundeswehr wieder zu einem offiziellen Politikziel erklärt werden konnte, und kaum jemanden stört es. Vorher musste die deutsche Geschichte entsorgt werden. Die Konsequenz aus der deutschen Geschichte besagte, dass die Armee eines Staat, von dem zwei Weltkriege ausgingen und der Auschwitz verbrochen hat, nie wieder kriegsfähig werden darf.

Schon bei der deutschen Friedensbewegung der 1980er-Jahre hatten schlaue Köpfe wie Wolfgang Pohrt den Verdacht, dass viele ihr „Nie wieder Krieg“ nur solange vor sich hertragen würden, wie Deutschland noch unter Kontrolle der Alliierten stand. Doch schon in den 1970er-Jahren rüttelten deutsche Linksnationalisten am System von Jalta, dass eben nicht von Deutschland, sondern von den Siegern über den deutschen Faschismus bestimmt wurde.

Nach dem Einsturz des Systems von Jalta 1989 ging es sehr schnell mit der Wiedererlangung der deutschen Kriegsfähigkeit. Die Kriegseinsätze der Bundeswehr in Jugoslawien und Afghanistan waren noch heftig umkämpft, es gab Massendemonstrationen. Damals existierte noch eine Bewegung, die sich an die deutsche Geschichte erinnerte. Heute ist sie praktisch entsorgt – und nur damit es zu erklären, dass die Kriegsfähigkeit der Bundeswehr zum Politikziel erklärt wird.

Dazu hat auch die unkritische Solidarität mit einer Fraktion des ukrainischen Nationalismus geführt, in die der Bandera-Komplex integriert ist. Die Hetze gegen angebliche Lumpenpazifisten, die Denunzierung von allen politischen Kräften, die gegen die Unterstützung des Krieges in der Ukraine waren, gehören zu der nahen Vorgeschichte, die es ermöglicht, dass heute Politiker von SPD und Union wieder über die Kriegsfähigkeit der Bundeswehr reden können.

Auch die AfD gehört zu deren Befürwortern. Sie ist schließlich eine deutschnationale und militaristische Partei, auch wenn sie bestimmte Kriege gerade nicht im deutschen Interesse sieht. Eine geschwächte Linkspartei wird da wenig entgegensetzen können. Und wie die neue Partei um Sahra Wagenknecht sich zum deutschen Militarismus verhalten wird, muss sich zeigen.

Welche Chancen hat konsequenter Antimilitarismus?

Unabhängig von solchen parteitaktischen Erwägungen stellt sich die Frage, welche Chance in Deutschland eine antimilitaristische Bewegung hat, die weiter an den Grundsatz fest hält, dass alles getan werden müsste, um die Kriegsfähigkeit der Bundeswehr zu verhindern? Viel Grund zum Optimismus besteht da nicht. Der erstarkte deutsche Militarismus hat auch eine Basis in der Bevölkerung.

Es ist noch nicht der Grad der „Volksgemeinschaft“ erreicht, wie vor dem Erstem und dem Zweiten Weltkrieg. Doch die Kampagne, die in den letzten Monaten gegen „Lumpenpazifisten“ und Kriegsgegnerinnen geführt wurde, zeigt das Erstarken solcher Tendenzen. Dabei gäbe es genügend Anknüpfungspunkte für eine antimilitaristische Bewegung in Deutschland.

Wenn Otto und Co. offen sagen, dass der Sozialstaat zugunsten des Militärhaushalts zurückgefahren werden muss, fühlt man sich an die Kampagne Kinderspeisung statt Panzerkreuzer vor 95 Jahren erinnert, mit der linke antimilitaristische Gruppen den damals wieder erstarkenden Militarismus stoppen wollten – wenn auch vergeblich.

Auch die drohende Wiedereinsetzung der Wehrpflicht könnte eine neue Bewegung gegen Zwangsdienste befördern. Wenn es gelingt, solche Initiativen mit der schon bestehenden Antimilitarismus-Bewegung zu verbinden, die in den letzten Jahren rund um die Kampagne Rheinmetall Entwaffnen entstanden ist, könnte der Forderung nach Kriegsfähigkeit der Bundeswehr zumindest wahrnehmbarer Widerspruch entgegengesetzt werden.

Erstveröffentlicht in telepolis am 3.11. 23
https://www.telepolis.de/features/Nie-wieder-Krieg-ohne-uns-Wie-Bundeswehr-und-Gesellschaft-mobil-gemacht-werden-9352292.html

Wir danken dem Autor für das Publikationsrecht.

Friedensformel oder Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln?


Bild: Malta-Konfernez. You Tube Video. Screenshot

Von Stefano di Lorenzo

Am Samstag und Sonntag, 28. und 29. Oktober, fand in Malta ein Treffen statt, an dem nationale Sicherheits- und Außenpolitikberater aus 66 Ländern (dies gemäß ukrainischen Quellen, nach anderen Quellen „aus mehr als 50 Ländern“) teilnahmen, um den sogenannten „ukrainischen Friedensplan“ zu besprechen. Der an diesem Wochenende in Malta abgehaltene Gipfel war nun der dritte seiner Art nach den Treffen im Juni in Kopenhagen in Dänemark und im August in Jeddah in Saudi-Arabien.

Der von Malta auf Einladung der Ukraine organisierte Gipfel hatte eines der wichtigsten Ziele darin, den Ländern des „Globalen Südens“ den „ukrainischen Friedensplan“ vorzustellen. Viele dieser Länder werden von der Ukraine und dem Westen als zu fern gesehen und deshalb nicht daran interessiert, sich für eine Seite im Krieg zwischen Russland und der Ukraine, der im Februar letzten Jahres ausbrach, zu entscheiden.

Der Gipfel fand in einem nicht genannten Hotel in Malta hinter verschlossenen Türen statt. Die Teilnehmerzahl stieg im Vergleich zum letzten Treffen leicht an. Im August waren 50 Länder bei dem Treffen in Jeddah. Nach Malta schickten einige Länder ihre Vertreter persönlich, andere nahmen nur via Zoom teil. Für die Schweiz war Botschafter Gabriel Lüchinger, Chef der Abteilung Internationale Sicherheit im Departement EDA, dabei. Ein großer Unterschied zum letzten Gipfel war die Abwesenheit Chinas. Nach dem letzten Treffen in Saudi-Arabien hatten viele im Westen gehofft, dass die Anwesenheit Chinas eine Distanzierung Chinas von Russland bedeuten würde. Am Ende entschied sich China jedoch, diesmal nicht teilzunehmen.

Und Russland?

Auch Russland war in Malta nicht dabei. Zum einen war Russland gar nicht eingeladen worden, zum anderen war Russland auch nicht interessiert daran, an einer Veranstaltung dieser Art teilzunehmen. Die Abwesenheit Russlands zeigt, dass der Ausdruck „Friedensgespräche“ unsachgemäß ist, um über diese Art von Treffen zu sprechen. Doch genau der Begriff „Friedensgespräche“ wird von vielen internationalen Medien und Nachrichtenagenturen aufgegriffen. „Die Ukraine führt in Malta Gespräche über die Friedensformel, Russland ist abwesend“, schreibt beispielsweise die Agentur Reuters. Als ob die Ukraine an Frieden interessiert wäre, Russland jedoch nicht.

Die ukrainische Interpretation des Begriffes „Friedensplan“

Doch eine Analyse, die über das flache verbale Framing und politische PR hinausgeht, zeigt, wie wenig Friedfertigkeit in dieser Initiative tatsächlich steckt. So berichtet beispielsweise der ukrainische staatliche Fernsehsender «Freedom» über das Treffen in Malta.

„Ein notwendiger Punkt für die Verwirklichung des ukrainischen Friedensplans ist, dass die Ukraine auf dem Schlachtfeld den Sieg erringen muss“, sagen ukrainische Experten.

„Verhandlungen mit Russland, das nur die Sprache des Stärkeren versteht, sind nur aus der Position des Siegers heraus möglich.“

Der ukrainische Sender spricht sogar über „die Kontrolle internationaler Partner über das russische Atomarsenal“. Das scheint ja schon ziemlich verwunderlich, um es gelinde zu formulieren. Aber es ist nicht das erste Mal, dass in der Ukraine ein derart ehrgeiziges Ziel zum Ausdruck gebracht wird, und zwar in aller Ernsthaftigkeit.

„Das Sanktionsregime gegen Russland darf in den nächsten 30 Jahren, am besten in den nächsten 50 Jahren, nicht aufgehoben werden“, sagt ein anderer Experte in demselben Bericht.

«Freedom» ist ein staatlicher Sender, wir möchten es nochmals bekräftigen, nicht irgendein unbedeutender Fernsehkanal aus der ukrainischen Provinz. Es ist einer der wenigen verbliebenen ukrainischen Sender, die auf Russisch senden, da es seit seiner Gründung im Jahr 2015 die Aufgabe hatte, ein russischsprachiges Publikum anzusprechen, um „die russische Propaganda zu bekämpfen“.

Dies ist also der Kern des „ukrainischen Friedensplans“, ein Ausdruck, der entschieden irreführend sein kann. Mehr als ein Friedensplan scheint es eine diplomatische Offensive zu sein. Diplomatie als eine Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln, um Clausewitz zu paraphrasieren. Eine diplomatische Offensive, die angesichts der bescheidenen Ergebnisse der viel gepriesenen ukrainischen Gegenoffensive an Bedeutung noch gewinnt.

So äußerte sich beispielsweise ein Experte des «Center for European Policy Analysis» (CEPA), einem der wichtigsten amerikanischen Think Tanks, der großen Einfluss auf die Gestaltung der transatlantischen Beziehungen hat und sich stets sehr aktiv für die ukrainische Sache engagiert, zum Treffen in Jeddah: „Niemand sollte sich der Illusion hingeben, dass der Ausgang dieses Krieges irgendwo anders als auf dem Schlachtfeld entschieden wird. Aber die Ukraine muss sich offen für multilaterale Friedensbemühungen zeigen. In Jeddah geschah dies.“

Wir erinnern daran, dass der sogenannte „ukrainische Friedensplan“ vor einem Jahr erstmals von der Ukraine auf der UN-Generalversammlung vorgestellt wurde. Der ukrainische Friedensplan sieht den Abzug aller russischen Soldaten aus der Ukraine, einschließlich der Krim, und die Wiederherstellung der ukrainischen Kontrolle über das gesamte Territorium des Landes innerhalb der international anerkannten Grenzen von 1991 vor. Die Ukraine besteht darauf, dass dieser Punkt nicht verhandelbar sei.

Es ist klar, dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass Russland einen solchen Plan akzeptieren könnte. Selbst in Kiew macht man sich diesbezüglich keine Illusionen. Tatsächlich heißt es in der Ukraine oft, dass Verhandlungen mit der aktuellen russischen Regierung und mit Putin als Präsident unmöglich seien. Kurz gesagt, ja zu den „Friedensplänen“, ja zu den „Friedensgesprächen“, aber es ist nicht klar, mit wem. Wir erinnern daran, dass der ukrainische Präsident Selenskyj aufgrund eines von ihm im letzten Jahr erlassenen Präsidialdekrets gar nicht mehr das Recht hat, Verhandlungen mit der Russischen Föderation zu führen.

Der Ausdruck „Friedensplan“ ist eine Formel, die vielen Hoffnung geben kann. Leider handelt es sich im Fall der Ukraine nicht um einen realistischen „Friedensplan“. Es gibt keine klare Absicht einer pragmatischen Lösung des Konflikts. Es handelt sich also eher um zeremonielle Erklärungen, nichts Konkretes, was an einen PR-Stunt erinnern kann. Im vergangenen Jahr gab es seit Beginn des Krieges echte Friedensgespräche. Russland und die Ukraine hätten praktisch eine Einigung erzielt, die Ukraine würde keine Gebiete verlieren und sich zur Neutralität verpflichten. Leider wurden die Vereinbarungen, wie hier auf Globalbridge.ch bereits mehrmals berichtet, sabotiert: Siehe hier und hier und gerade gestern wieder hier.

Dies dürfte jedem unvoreingenommenen Betrachter klar sein. Doch nein, im Westen besteht man darauf, den „ukrainischen Friedensplan“ als realisierbares Projekt, ja als einzig mögliches Szenario darzustellen. Der militärische und diplomatische Sieg der Ukraine sei die einzig akzeptable Lösung. Über Russland wird ständig gesagt, dass es alles auf den Krieg gesetzt habe, doch genau das Gleiche lässt sich auch über die westlichen Establishments und Institutionen sagen, die Frieden, jeden Friedensversuch und auch Verhandlungen ablehnten. „Dieser Krieg wird auf dem Schlachtfeld gewonnen“, schrieb Josep Borrell, Hoher Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, schon im April 2022.

Kurz gesagt, der „ukrainische Friedensplan“ scheint eine weitere Demonstration der „Politik des Spektakels“ zu sein, einer zeremoniellen Politik, die wie eine Reality-Show wirkt: nur Form, kein Inhalt. Ein Friedensplan sollte per Definition ein Programm sein, das sich den Frieden als konkretes Ziel stellt, nicht die Erklärung einer Liste von Kriegszielen oder ein Brief an den Weihnachtsmann. Die ukrainische Diplomatie, die keine lange Tradition hinter sich hat, scheint die Jugendsünden eines unendlichen Ehrgeizes zu zeigen, der sich vom Realitätssinn nicht begrenzen lassen will. Das echte Problem besteht aber darin, dass der ukrainische „Friedensplan“ auch von der gesamten westlichen Diplomatie unterstützt wird. 

Heute wird der realistischen Schule der internationalen Beziehungen vorgeworfen, sie sei zynisch und in Wirklichkeit nicht mal so realistisch. Doch wenn wir uns das tägliche Spektakel der Politik der symbolischen Geste ansehen, die von der Welt vom „Ende der Geschichte“, der besten aller möglichen Welten, zur Rückkehr des Schreckgespenstes einer direkten Konfrontation zwischen Atommächten geführt hat, kann man nicht anders als schlussfolgern, etwas mehr Realismus wäre unbedingt nötig und vor allem auch erfolgsversprechender.

P.S. der Redaktion Globalbridge.ch: Der sogenannte «Peace Plan» oder die «Peace Formula», wie er auch genannt wird, ist kein Aufruf zu Friedensgesprächen, sondern die ukrainische Forderung an Russland, eine bedingungslose Kapitulation zu unterschreiben. Die „Sünden“ auf ukrainischer Seite, der Putsch auf dem Maidan 2014 und die Einsetzung einer neuen, USA-hörigen Regierung, die Nicht-Einhaltung von «Minsk II», die 8 Jahre andauernden Bombardierungen der Städte im Donbass mit gegen 15.000 Toten, die Schließung des Nord-Krim-Kanals zur Aushungerung der Krim-Bevölkerung, die kulturwidrige Sprachpolitik gegen die russischsprachige Bevölkerung, die Schließung zahlreicher nicht genehmer Medien, das Unwesen der ukrainischen Oligarchen, die extrem hohe Korruption der ukrainischen Verwaltung, die gezielte Interoperabilität mit den NATO-Truppen, etc etc, all das wird im sogenannten “Friedensplan“ mit keinem Wort erwähnt. Selenskyjs absolut inakzeptabe „Peace Formula“ kann in englischer und darunter in deutscher Sprache hier nachgelesen werden. (cm)

Erstveröffentlicht in GlobalBridge v. 31.10.23
https://globalbridge.ch/friedensformel-oder-fortsetzung-des-krieges-mit-anderen-mitteln/

Wir danken für das Publikationsrecht.

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