Demokratie bei ver​.​di-Handel ernst nehmen! Rücknahme der Kündigungen gegen Orhan Akman

Da wir die Besorgnis teilen, die die Initiator:innen dieser Petition veranlasst hat, hier in ungewöhnlicher Weise die Öffentlichkeit zu suchen, haben wir uns entschlossen, auch auf unserer Website diesen Konflikt zu spiegeln. (Jochen Gester)

Foto: Ver.di im Handel

An Frank Werneke und alle Mitglieder des ver.di-Bundesvorstands und des Gewerkschaftsrates

Als Gewerkschaftsmitglieder und Aktive aus verschiedenen Unternehmen, Betrieben und Dienststellen, die ehrenamtliche und betriebliche Funktionen ausüben, sehen wir mit Besorgnis auf die aktuellen Entwicklungen innerhalb von ver.di. Ein Teil von uns hat hierzu bereits intern Besorgnis und Kritik geäußert, doch gehört worden sind wir bisher nicht. Deshalb wählen wir nun den Weg einer Petition. 

Unsere Besorgnis gilt der innergewerkschaftlichen Demokratie und dem Selbstverständnis von ver.di als Mitgliederorganisation. Damit verbunden ist der Umgang mit einem hauptamtlichen Kollegen, der zunehmend daran gehindert wird, an unserer Meinungsbildung zu den besten Vorschlägen für die Weiterentwicklung des Fachbereichs Handels und unserer Gewerkschaft teilzuhaben. 

Betroffen von verschiedenen willkürlichen Entscheidungen ist ausgerechnet der Leiter der ver.di-Bundesfachgruppe Einzel- und Versandhandel, unser Kollege Orhan Akman. Wie kaum ein anderer steht er für neue Ideen und Konzepte, um unsere Gewerkschaft progressiv weiterzuentwickeln. Uns hat es deshalb nicht überrascht, dass er seine Kandidatur zum Mitglied im ver.di-Bundesvorstand erklärt hat. Das ist nur folgerichtig.

Wir kennen Orhan Akman aus unterschiedlichen gewerkschaftlichen und politischen Zusammenhängen. In vielen betrieblichen und tariflichen Konflikten war er sofort bei den Kolleginnen und Kollegen vor Ort – beispielsweise als die Sanierung und der Erhalt von Galeria Karstadt Kaufhof ausgefochten werden mussten. Auch bei anderen zeitweilig in die Krise geratenen Handelsunternehmen wie SportScheck, Galeria Markthalle, Real, Adler Modemärkte, Douglas, Esprit usw. hat er zusammen mit den Beschäftigten, mit den ver.di-Aktiven und Betriebsräten gegen den Kahlschlag und für sichere und gute Arbeitsplätze gekämpft. 

Daneben hat Orhan Akman sich gemeinsam mit uns gegen die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten und für den Schutz der arbeitsfreien Sonn- und Feiertage stark gemacht. Doch dieses Engagement soll jetzt eingeschränkt werden: Nach Bekanntgabe seiner Kandidatur soll er uns plötzlich nicht mehr in der „Allianz für den freien Sonntag“ auf Bundesebene vertreten dürfen. Das hat mehr als einen faden Beigeschmack!

Orhan Akman leitet und koordiniert seit Jahren bundesweit die Streiks und Aktionen bei Amazon für Tarifbindung sowie gute und gesunde Arbeitsbedingungen. Wir kennen seine positive Rolle in den Debatten sowie bei den Aktionen und Streiks für zukunftsweisende Digitalisierungstarifverträge bei Ikea und H&M. Das gilt auch für die Umsetzung der Tarifverträge bei Primark. Bei der Umsetzung eines innovativen Tarifpaketes bei Rewe, u.a. zur betrieblichen Altersvorsorge, kämpft er gleichermaßen für die Interessen der Beschäftigten. 

In der betrieblichen sowie in der bezirklichen Arbeit haben ihn viele von uns als Gewerkschafter kennengelernt, der Mut macht und gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen voran geht. In München und Rosenheim hat er die Gründung von vielen Betriebsräten unterstützt und diese begleitet. Damit hat er in vielen Betrieben erstmals für demokratische Mitbestimmung und Beteiligung der Beschäftigten gesorgt.

In Lateinamerika – u.a. in Peru und Kolumbien – kämpfte er ebenfalls zusammen mit den Beschäftigten an vorderster Stelle für die Gewerkschaftsrechte in den Betrieben und riskierte dabei auch persönlich viel. Wegen seiner aktiven Gewerkschaftsarbeit wurde Orhan Akman schließlich in Peru des Landes verwiesen, was sehr viel Protest und auch Solidarität aus der globalen Gewerkschaftsbewegung hervorgerufen hat. 

Dass dieser sehr stark engagierte Kollege nun nicht mehr wie bisher die internationale Arbeit des Fachbereichs Handel mitgestalten soll, nachdem er seine Kandidatur als ver.di-Bundesvorstandsmitglied erklärt hatte, ist ein völlig unverständlicher Affront auch gegenüber uns Ehrenamtlichen. Schließlich hat er viele Weichen in ver.di Handel gestellt und wichtige internationale Projekte entlang der Lieferketten angestoßen. 

Seit mehreren Monaten ist zu beobachten, wie Kollege Orhan Akman angegangen wird. Wir haben erfahren, dass seine Arbeit auf der Arbeitsebene im ver.di-Fachbereich Handel unter anderem durch Ermahnungen blockiert wird. Hintergrund hierfür ist offensichtlich, dass er die Probleme des Fachbereichs Handel offen angesprochen hat. Ein weiterer Grund dürfte in seiner angekündigten Kandidatur als Bundesfachbereichsleiter Handel und Mitglied im ver.di-Bundesvorstand zu finden sein. 

Inzwischen hat ver.di auch  Abschlussvollmachten von Orhan Akman für Tarifverhandlungen widerrufen. Dieses Vorgehen sehen wir als politischen Akt, um die Kandidatur von Orhan Akman zu behindern und ihn als Person zu beschädigen. 

Stark betroffen ist die demokratische Willensbildung im Fachbereich Handel. Nach Orhan Akman hat eine weitere Kollegin ihr Recht wahrgenommen und ihre Kandidatur erklärt. Sie durfte jedoch sich bereits per Videoschaltung im ver.di-Bundesfachbereichsvorstand vorstellen, währenddessen die durch Urlaub bedingte Abwesenheit des Kollegen Orhan Akman bekannt war. 

Anstatt eine breite Beteiligung am Nominierungsverfahren und am Meinungsbildungsprozess zu schaffen und beiden Kandidierenden die Möglichkeit einer Vorstellung in den ehrenamtlichen Gremien des Fachbereichs zu geben, soll bereits Ende Juni eine außerordentliche Bundesfachbereichsvorstandssitzung zur Nominierung stattfinden. 

Dieses übereilte Vorgehen stellt wesentliche Elemente der innergewerkschaftlichen Demokratie in Frage und wir fordern ver.di auf, zu den Grundsätzen einer mitgliedergeführten Organisation zurückzukehren. Deshalb treten wir nachdrücklich dafür ein, dass die Nominierungssitzung des Bundesfachbereichsvorstands wie geplant im Herbst im Rahmen einer ordentlichen Sitzung stattfinden muss. 

Wir fordern ver.di auf, den Meinungsbildungsprozess bis zum Bundeskongress in 2023 demokratisch zu gestalten und allen Kandidierenden gleiche Chancen zu geben. Schließlich könnten sich auch noch weitere Personen zu Wahl stellen. 

Gleiche Chancen bedeutet: Keine Ausgrenzung! Dazu zählt ganz konkret, dass Orhan Akman nicht mit bürokratischen und arbeitsrechtlichen Mitteln daran gehindert wird, an unserer Meinungsbildung um die besten Vorschläge zur Weiterentwicklung des Fachbereichs Handels und unserer Gewerkschaft teilzunehmen.

Als Unterzeichnende erwarten wir, dass wir uns mit ALLEN Vorschlägen zur Weiterentwicklung des Fachbereichs Handels und unserer Gewerkschaft auseinandersetzen können. Es geht hier um unsere ungefilterte EIGENE Meinungsbildung. 

♧ Sofortige Rücknahme der Kündigungen gegen Orhan Akman

♧  Schluss mit diesen Angriffen und Maßregelungen gegen Orhan Akman

♧ Rücknahme aller personellen und disziplinarischen Maßnahmen gegen Orhan Akman

♧ Innergewerkschaftliche Demokratie bei ver.di stärken und ausbauen – zurück zu Basisdemokratie und gewerkschaftlichen Werten!

♧ Die Ermahnungen gegen Orhan Akman müssen sofort zurückgezogen werden!

♧ Der Widerruf der Tarifvollmachten von Orhan Akman muss unverzüglich zurückgezogen werden!

♧ Für einen ver.di-Bundesvorstand, in dem uns auch progressive Gewerkschafter*innen wie Orhan Akman vertreten!

Hier geht es zur: Change.Org-Petition

Mehr zu Orhan Akmann:

Ein Referat von Orhan Akman zum Kongress am 14. März 2009 in München: Kapitalismus: Krise. Krieg
https://www.isw-muenchen.de/wp-content/uploads/2014/12/kkk-20090314-oa.pdf

Inzwischen hat auch das Labournet Berichte zum Thema zusammengestellt
https://www.labournet.de/?p=202752

Die UZ hataktuell ein Interview mit ihm geführt:
Wir haben bei ihm nachgefragt: Wofür steht Orhan Akman und welche Kritik hat er an seiner Gewerkschaft ver.di?
https://www.unsere-zeit.de/kein-selbstzweck-172472/



Ukraine: Der Krieg zerstört auch die Arbeit

Diese Positionsbestimmung des Vorsitzenden der linken ukrainischen Organisation Sozialny Ruch ist ein Zeichen der Hoffnung darauf, dass die zementierten nationalen Fronten, die der Krieg zwischen die Bevölkerungen der Ukraine und Russlands ausgelöst hat und der – sollte er so weitergehen – noch mehr Hass säen wird, vielleicht doch aufgesprengt werden kann und Klassenfragen wieder eine Rolle spielen können, zumal sie sich für die Arbeiter:innen Russlands und der Ukraine gleichermaßen stellen und beantwortet werden können. Die ukranischen Gewerkschaften, die hier von ihrer Regierung attakiert werden, scheinen im Vergleich zu denen Russlands noch nicht so paralysiert zu sein. Dies zu ändern und damit das Wohlwollen der – vor allem westlichen – Investoren für das Wiederaufbauprogramm zu sichern, steht nun auf dem Programm der Selensky-Regierung. Es wäre eine große Hilfe, wenn die russischen Arbeiterklasse trotz Repression Ansätze entwickeln könnte dort eine vergleichbare Front gegen ihre Oligarchenregierung aufzumachen. Wir sollten alles unternehmen, um solche Initiativen zu ermutigen und zu verbreiten. (Jochen Gester)

Mitten im Krieg plant die Regierung einen Generalangriff auf die Arbeiterklasse

von Witalij Dudin

Der Krieg in der Ukraine hat nicht nur unmittelbar schreckliche Folgen, er richtet auch großen Schaden für die Rechte der Beschäftigten an. Es ist schmerzlich, dies zuzugeben, aber parallel zur Zerstörung der Wirtschaft und der Infrastruktur durch russische Bomben wird vor den Augen der Bevölkerung ein neues System der Beziehungen zwischen Lohnarbeit und Kapital entwickelt.

Durchgesetzt werden soll das neoliberale Projekt, das nach der Definition seiner Begründer den Willen der Unternehmer, insbesondere in Personalfragen, durch nichts eingeschränkt wissen will.

Der sozialistische Standard

Die Behörden verhehlen nicht, dass sie im Bereich der Beschäftigung systemische Schwierigkeiten haben. »Mit dem Beginn des Krieges kam die Aktivität auf dem Arbeitsmarkt praktisch zum Erliegen … Das Angebot an Arbeitskräften wird die Nachfrage weiterhin deutlich übersteigen«, heißt es im Inflationsbericht der Ukrainischen Nationalbank für Juli 2022. Der Krieg habe »einen noch nie dagewesenen Anstieg der Arbeitslosenquote« verursacht hat. Die Situation wird sich 2023 fortsetzen, wenn die Feindseligkeiten noch lange andauern. Es braucht eine unterwürfige und »entwaffnete« Arbeiterklasse, die dem Druck der Konzerne, von denen die profitabelsten den Oligarchen und transnationalen Unternehmen gehören, keinen Widerstand entgegensetzen kann. Klar ist jetzt schon, dass es im nächsten Jahr keinen Aufschwung geben wird.
Es mag überraschen, aber das Arbeitsgesetzbuch aus dem Jahr 1971 ist immer noch in Kraft. Wie Experten der Kiewer Hochschule für Wirtschaft 2009 schrieben, basiert es auf sozialistischen Rechtsgrundsätzen. Tatsächlich ist es eines der ältesten Gesetze dieser Art im europäischen Raum. Das Festhalten an diesem Gesetz unterscheidet die Ukraine von Russland, wo das Arbeitsgesetzbuch in den frühen 2000er Jahren durch ein neoliberaleres ersetzt wurde. Das ukrainische Arbeitsgesetzbuch aber wurde sukzessive den Realitäten der Wirtschaft angepasst und ermöglicht nach wie vor, den meisten Angriffen des Kapitals etwas entgegenzusetzen – etwa der Nichtzahlung von Löhnen, der Versetzung in Teilzeitarbeit und der illegalen Entlassung. Dennoch muss dieses Arbeitsgesetzbuch nach Ansicht ukrainischer Wissenschaftler verbessert und der Schutz der Beschäftigten als der schwächeren Partei in den Arbeitsbeziehungen verstärkt werden.

Die bereits erfolgten Verschlechterungen

All diese Pläne wurden jedoch durch den Krieg zunichte gemacht. Seit Beginn des Krieges wurden folgende Gesetze verabschiedet:

– Das Gesetz Nr.2136 über die Organisation der Arbeitsbeziehungen im Rahmen des Kriegsrechts.
Danach ist es zulässig, einem Beschäftigten vorübergehend das Gehalt zu entziehen, wenn sein Arbeitsvertrag ausgesetzt wurde; Entlassungen während des Urlaubs, bei Krankheit und ohne Zustimmung der Gewerkschaft sind zulässig; der Abschluss von befristeten Verträgen, die Gewährung von Urlaub und die Anwendung des Tarifvertrags liegen im Ermessen des Arbeitgebers.

– Das Gesetz Nr.2352 über Änderungen einiger Gesetze der Ukraine zur Optimierung der Arbeitsbeziehungen.
Beschäftigte, die zum Militärdienst einberufen werden, erhalten keine Lohnfortzahlung mehr; sie können innerhalb von zehn Tagen und ohne Zustimmung der Gewerkschaft entlassen werden, wenn das Unternehmenseigentum durch Feindseligkeiten beschädigt wurde.

– Das Gesetz Nr.2421 über die Änderung einiger Gesetze der Ukraine zur Regelung von Arbeitsverhältnissen mit nicht festgelegten Arbeitszeiten.
Der Unternehmer darf Arbeitsverträge ohne genaue Angabe der Arbeitszeit und ohne Garantie für eine unbefristete Beschäftigung abschließen (nur 10 Prozent der Belegschaft dürfen unter solchen Bedingungen arbeiten); der Lohn wird nicht regelmäßig gezahlt, sondern nur bei Erfüllung von Aufgaben auf Abruf; in solchen Verträgen können zusätzliche Kündigungsgründe angegeben werden.

– Das Gesetz Nr.2421 über die Änderung einiger Gesetze der Ukraine zur Regelung von Arbeitsverhältnissen mit nicht festgelegten Arbeitszeiten.
Der Unternehmer darf Arbeitsverträge ohne genaue Angabe der Arbeitszeit und ohne Garantie für eine unbefristete Beschäftigung abschließen (nur 10 Prozent der Belegschaft dürfen unter solchen Bedingungen arbeiten).

– Das Gesetz Nr.2434 über die Änderung einiger Gesetze der Ukraine zur Vereinfachung der Regelung der Arbeitsbeziehungen im Bereich des Klein- und Mittelunternehmen und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmertätigkeit.
Für Kleinunternehmen (bis zu 250 Beschäftigte) wird eine Sonderregel eingeführt, nämlich die Möglichkeit, einen vereinfachten Arbeitsvertrag abzuschließen: Die Parteien können längeren unbezahlten Urlaub, zusätzliche Kündigungsgründe und Überstunden vereinbaren; der Unternehmer hat das Recht, den Beschäftigten ohne Grund zu entlassen, muss aber eine Entschädigung zahlen.

Einige dieser Gesetze (Nr.2136 und Nr.2434) sind für die Dauer des Krieges geplant, andere auf Dauer. Es wurde ein Regelwerk geschaffen, bei dem Unternehmer keinen Anreiz haben, die Sozialstandards zu verbessern. Sie brauchen keine Absprachen mehr mit den Gewerkschaften, das Gesetz ermöglicht ihnen, ohne jede Rücksprache zu handeln.

Die Schwäche der Arbeiterklasse

Hätten die Unternehmer all dies nicht auch schon früher gekonnt? Sie konnten es und taten es sogar oft, weil die Aufsichtsbehörden dabei ein Auge zudrückten. Aber wenn die Arbeiter dann mit Unterstützung der Gewerkschaften vor Gericht einen Sieg errangen, mussten sie zurückrudern. Und in 80 Prozent der Fälle standen die Gerichte auf der Seite der Arbeitenden. Zwar konnte der Unternehmer als die stärkere Partei eigentlich jeden entlassen, aber manchmal kam ihn das teuer zu stehen.
Das Justizsystem in der Ukraine unterschied sich qualitativ von dem in Russland, wo Richter seit Putin nicht mehr gegen die Regierung und das Großkapital vorgehen können. Seit Beginn des Krieges können jedoch auch die Gerichte in der Ukraine nicht mehr so effektiv arbeiten wie zuvor. Erstens haben sie in vielen Regionen aufgrund der russischen Besatzung ihre Arbeit eingestellt. Zweitens scheuen die Beschäftigten das Risiko, ihre ohnehin knappen Mittel für Prozesse auszugeben.
Diese Eingriffe erklären sich mit der Schwäche der organisierten Arbeiterklasse. Sie war auf ein Handeln unter Krisenbedingungen eindeutig nicht vorbereitet. Der gerechte Charakter des Krieges, den die Ukraine gegen die russischen Invasoren führt, erlaubt ihnen nicht, direkt gegen die Maßnahmen der Regierung zu protestieren.
Auch in der Ukraine tendieren Gewerkschaftsorganisationen zum Nurgewerkschaftertum. Sie sind kaum in der Lage, staatliche Institutionen herauszufordern. Das Problem liegt hier nicht in einzelnen fehlerhaften Gesetzen, das gesamte System beruht auf falschen Grundlagen. Im Rahmen des vorherrschenden Systems wiegen die Interessen der Arbeitgeber grundsätzlich viel mehr als die Interessen der Gesellschaft und sogar als die Siege der Ukraine.

Das neue Arbeitsgesetz

Mit der Verabschiedung dieser Gesetze wurden die schlimmsten Albträume von Gewerkschaftsaktivisten wahr. Doch das reicht den Kapitaleignern nicht. Die Unternehmen wollen uneingeschränkt und auf Dauer volle Handlungsfreiheit – nicht begrenzt auf einen bestimmten Zeitraum (Kriegsrecht), eine bestimmte Art von Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte) oder eine bestimmte Vertragsart (mit unbefristeten Arbeitszeiten). Deshalb hat das Ministerkabinett vor kurzem ein »Arbeitsgesetz« erarbeitet. Die gefährlichsten Neuerungen darin sind:
– die Möglichkeit, Arbeiter ohne Gehalt aus im Tarifvertrag genannten Gründen zu entlassen;
– sie wegen eines einmaligen »groben« Verstoßes gegen den Arbeitsvertrag zu entlassen;
– die Löhne ohne Begründung zu kürzen;
– die Zustimmung der Gewerkschaft zur Entlassung von Gewerkschaftsmitgliedern ist aufgehoben.
Im Gegensatz zum Arbeitsgesetzbuch enthält der vorgeschlagene Gesetzesentwurf keine Ausführungen zum Arbeitsschutz, Gewerkschaftsrechten, Leistungen für Jugendliche und Mütter. Er steht auch im Widerspruch zu früheren Plänen der Regierung, ein neues Arbeitsgesetzbuch auszuarbeiten.
Die Vertreter des Kapitals versuchen, die Lähmung der Arbeiterklasse auszunutzen. Es wird behauptet, die Arbeitenden würden kaum eine Verschlechterung spüren werden. Das ist falsch, denn die Mehrheit der Arbeitenden ist immer noch, trotz des irrsinnigen Ausmaßes der Schattenwirtschaft, offiziell beschäftigt und kommt in den Genuss der Arbeitsschutzbestimmungen.
Nach einer Erhebung des Interdisziplinären Forschungsinstituts »Krieg in der Ukraine« (Polen) arbeitet etwa ein Drittel der Flüchtlinge aus der Ferne, aber weiterhin im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses mit einem ukrainischen Unternehmen. Darüber hinaus hat der Krieg dazu geführt, dass Beschäftigte in so wichtigen Berufen wie Ärztin, Eisenbahner, Fahrerin und Reparaturarbeiter gute Möglichkeiten hatten, für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. Das neue Gesetz will diese Möglichkeiten einschränken und gibt den Unternehmern freie Hand, um jedes Aufbegehren zu unterbinden.

Nach dem Krieg

Im Krieg ist die Gesellschaft auf Sicherheit und Beschäftigung angewiesen. Die genannte »Reform« bietet jedoch das Gegenteil: Unsicherheit und Arbeitslosigkeit. Es bestätigt sich, dass die Hoffnung, die herrschende Klasse werde angesichts des Krieges und der europäischen Integrationspläne keinen Konflikt mit den Arbeitern vom Zaun brechen, auf Sand gebaut war. Es gibt nichts, was die Umsetzung der Politik im Interesse der Konzerne aufhalten könnte. Nichts außer der Arbeiterschaft, unterstützt durch internationale Solidarität! Die Arbeiterklasse in der Ukraine muss sich radikalisieren, denn das Recht wird sie immer weniger schützen. Der herrschenden Klasse ist völlig klar: Wenn die Ukraine dem Ansturm der russischen Invasoren standhält, werden Tausende von Arbeitern mit neuer Kraft an ihre Arbeitsplätze zurückkehren und Gerechtigkeit fordern.
Die Organisierung der Arbeitenden wird politischer denn je sein. Es geht darum, ihre Stellung insgesamt zu verbessern und alle Institutionen in den Dienst der Gesellschaft zu stellen.
Die Arbeitenden kämpfen heute um ihre verbleibenden Rechte und ihr Überleben. Um eine menschenwürdige Zukunft zu haben, müssen sie sich jedoch die Frage stellen: Sind sie bereit, weiter für die Oligarchen zu arbeiten? Es ist an der Zeit, die Wirtschaft auf einer anderen Grundlage zu reorganisieren, die Kontrolle über die Produktion zu vergesellschaften und die Gesellschaft zum letztendlichen Nutznießer der Arbeit zu machen. Leider sind nicht alle Arbeiter bereit, dabei mitzumachen. Doch genau darauf sollten wir unsere Bemühungen konzentrieren.

Der Autor ist Anwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der linken Organisation Sozialnyj Ruch.

Dieseer Artikel erschien in der Septemberausgabe 2022 der Sozialistischen Zeitung (SoZ).
https://www.sozonline.de/2022/09/ukraine-der-krieg-zerstoert-auch-die-arbeiterrechte/

Wir danken für die Abdruckrechte.

Das geht gar nicht!

Kaum deutlicher kann man es nicht zum Ausdruck bringen, wenn einem ein Vertrag, den man unterschreiben musste, eigentlich zuwider ist. Die Personalabteilung von Vivantes tritt nach und gibt zu verstehen, dass sie ein Problem damit hat, wenn gewerkschaftliche Aktivistinnen in der Öffentlichkeit Dinge sagen, die man nicht hören möchte. Eine Abmahnung der das Vivantes-Image störenden Kollegin soll nun dieses Problem aus der Welt schaffen. Wir dokumentieren die dazu verfasste Presseerklärung von ver.di:

P R E S S E I N F O R M A T I O N

Das geht gar nicht: 
Vivantes will Gewerkschafterin Silvia Habekost den Mund verbieten


Per Abmahnung will die Personalabteilung von Vivantes die stadtbekannte Gewerkschafterin Silvia Habekost mundtot machen. Ver.di verurteilt das Vorgehen aufs Schärfste und fordert von Vivantes-Personalgeschäftsführerin Dorothea Schmidt die sofortige Rücknahme der Abmahnung.
 
Silvia Habekost ist eines der prominentesten Gesichter der Berliner Krankenhausbewegung. Sie hat an entscheidender Stelle dafür gesorgt, dass die Arbeitsbedingungen in den Vivantes-Krankenhäusern und damit auch die Versorgung der Berliner Patientinnen und Patienten besser werden sollen.
 
Dafür opfert die Anästhesie-Pflegekraft am Vivantes-Krankenhaus Friedrichshain sehr viel persönliche Kraft und Zeit. Zum Beispiel Ende Juli, als sie der taz ein langes Interview zu der Frage gab, wie die zwischen Vivantes und ver.di tarifvertraglich vereinbarte Entlastung nun vorankomme. Denn natürlich fragt sich die Öffentlichkeit, ob das tarifvertraglich Vereinbarte neun Monate nach Vertragsunterzeichnung nun endlich umgesetzt ist. 

Nein, ist es nicht – und das liegt unter anderem daran, dass Vivantes an vielen Stellen den Tarifvertrag möglichst eng auslegt oder unterläuft und so für Frust bei den Beschäftigten sorgt.  

Das kritisiert Silvia Habekost. So schreibt die taz unter anderem: „Vivantes nutzt jede Lücke im Vertrag aus“, sagt Habekost. Tagtäglich müssten Arbeiterinnen für Sachen streiten, die sie eigentlich längst erkämpft haben. „Es ist zum Kotzen“, so Habekosts Urteil.

Dafür hat Silvia Habekost nun eine Abmahnung erhalten, unberechtigt, wie ver.di-Juristinnen geprüft haben. „Das Vorgehen der Personalabteilung verurteilen wir aufs Schärfste. Hier versucht eine Personalabteilung, Kritik einfach zu verbieten, anstatt die Probleme konstruktiv zu lösen“, sagt Susanne Feldkötter, die stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Berlin-Brandenburg. „Wir fordern von der Vivantes-Personalgeschäftsführerin Dorothea Schmidt die sofortige Rücknahme dieser unhaltbaren Maßregelung. Der Versuch, die legitime Kritik an der Personalpolitik des öffentlichen Krankenhausunternehmens Vivantes durch ein derart rabiates Vorgehen gegen einzelne in der Öffentlichkeit stehende Gewerkschaftsmitglieder mundtot zu machen, ist zum Scheitern verurteilt.“ 

„Wir lassen uns nicht mundtot machen und stehen gemeinsam hinter unserer Kollegin“, ergänzt Anja Voigt, Pflegekraft bei Vivantes Neukölln und Mitglied des ver.di-Betriebsgruppenvorstands. Sollte es nicht zu einer Rücknahme der Abmahnung kommen, sind verschiedene Unterstützungsaktionen für Silvia Habekost geplant – auch gemeinsam mit Kolleg*innen von der Charité.

Den vollständigen taz-Artikel finden Sie unter diesem Link.
https://taz.de/Arbeitsbedingungen-in-Krankenhaeusern/!5867227/

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