Machtspiele vor dem Kindergarten

Gewerkschaften stimmen für unbefristeten Erzwingungsstreik, Berliner Senat lehnt Tarifverhandlungen ab

Von Christian Lelek

Titelbildhintergrund: pixabay.

Kommt der Erzwingungsstreik, wird ab 30. September der Großteil der landeseigenen Kitas für ungewisse Zeit geschlossen sein. Eine Notbetreuung von Mitarbeiter*innen, die nicht streiken, kann nur einen minimalen Bedarf abdecken.

Ab 30. September wird an den landeseigenen Kitas unbefristet gestreikt. Das kann der Senat mit Verhandlungen verhindern. Laut Verdi muss am Ende nicht unbedingt ein Tarifvertrag stehen.

Die Zeichen, die der Berliner Senat bisher gesendet hat, werden alles Mögliche bei den Beschäftigten ausgelöst haben, nur keine Beruhigung. Seitdem die Gewerkschaften ihr Entlastungstarifvorhaben für die Kita-Eigenbetriebe bekanntgegeben haben, überbietet sich die schwarze-rote Koalition in ihrer ablehnenden bis diskreditierenden Rhetorik. Die Maßnahmen der Gewerkschaften werden als »Sinnlosstreiks auf dem Rücken der Kinder und Eltern« (Finanzsenator Stefan Evers (CDU)) oder »nulleinsichtig« (Bildungsstaatssekretär Falko Liecke (CDU)) bezeichnet. Die Senatsbildungsverwaltung unter Katharina Günther-Wünsch (CDU) hatte sogar eine vermeintliche Abwanderung zu Kitas in freier oder privater Trägerschaft präsentiert, um zugleich einzugestehen: »Konkrete und umfassend belastbare Zahlen liegen uns nicht vor.«

Insofern hat der Senat den Gewerkschaftsmitgliedern selbst die besten Argumente für einen Erzwingungsstreik geliefert. Am Ende stimmten 91,7 Prozent der Verdi-Mitglieder und 82 Prozent der Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) dafür. Was das bedeutet, stellte Benjamin Roscher von Verdi am Freitag klar: Ab dem 30. September ist ein Ende des möglicherweise »wochenlangen« Streiks nicht absehbar.

Nach einem Treffen am Freitag hatte die Bildungssenatorin klargestellt, es gebe weitere Gespräche, aber keine Verhandlungen. Der SPD-Abgeordnete Alexander Freier-Winterwerb prognostizierte erneut eine »schnelle umfassende Abwanderung von Kindern und Eltern aus den Eigenbetrieben«. Das stelle »die Existenz der Eigenbetriebe insgesamt infrage«. Günther-Wünsch sprach ihrerseits von einem »Bärendienst« an den Familien dieser Stadt. Dass so der Erzwingungsstreik bis zum 30. September abgewendet werden kann, wie Günther-Wünsch das Ziel der Gespräche nannte, ist unwahrscheinlich.

Sollte der Senat mit Verdi eine Vereinbarung über Verhandlungen treffen, könne der Streik noch abgewendet werden, erklärte Benjamin Roscher von Verdi. Bei Verdi gibt es indessen Anzeichen, dass am Ende kein Tarifvertrag stehen muss. An der Medizinischen Hochschule Hannover führten die Tarifpartner zurzeit Verhandlungen über eine Regelung, »die verbindliche, individuell einklagbare Entlastungsregelungen schafft«, erklärte Verdi-Sprecher Kunkel. Dafür werde die geeignete Form gesucht. »Wir sagen: Das geht am besten in einem Tarifvertrag.« Aber man sei in diesen Fragen nicht dogmatisch, sondern interessiert an Lösungen.

Ohne Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind dem Senat Tarifverhandlungen nicht möglich. Es sei denn, er will in Kauf nehmen, aus der TdL ausgeschlossen zu werden. Auch die Gewerkschaften hätten daran sicher kein Interesse, schließlich werden die Gehälter und Arbeitsbedingungen im Flächentarifvertrag für die Beschäftigten der Länder (TV-L) geregelt. Auf Nachfrage von »nd« erklärte ein Sprecher der Berliner Finanzverwaltung, die Mitgliederversammlung der TdL habe mehrfach, zuletzt auf ihrer Sitzung im Mai, der Bitte aus Berlin auf eine Ausnahme eine Absage erteilt. Die TdL begründete ihre Ablehnung »nd« gegenüber mit der Budget- und Gesetzgebungshoheit der Landesparlemente. Die Personalbemessung werde nicht per Tarifvertrag geregelt. Tatsächlich ist es Verdi aber schon an etlichen Krankenhäusern gelungen, den Arbeitgebern genau diese Hoheit per Tarifvertrag zu nehmen.

Erstveröffentlicht im nd v. 24.9. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185487.erzwingungsstreik-kita-streik-in-berlin-machtspiele-vor-dem-kindergarten.html?sstr=Machtspiele

Wir danken für das Publikationsrecht.

Aktive Mittagspause gegen Kündigungswelle

Bild: Screenshot eines Youtube-Videos des JKH Berlin


V E R.D I P R E S S E I N F O R M A T I O N

Jüdisches Krankenhaus Berlin - 24. September: Aktive Mittagspause gegen Kündigungswelle

Am Dienstag, den 24. September organisieren die Beschäftigten des Jüdischen Krankenhaus Berlin (JKB) mit ihrer Gewerkschaft ver.di eine aktive Mittagspause. Mit der Aktion protestieren die Beschäftigten gegen die Kündigung von über 70 Pflegehelfer*innen, die die Geschäftsführung angekündigt hat.

Die Geschäftsführung reagiert mit der Kündigung auf eine Veränderung der Finanzierungsregeln für die Krankenhäuser auf Bundesebene. Danach dürfen Pflegehelfer*innen nicht mehr über das sogenannte Pflegebudget abgerechnet werden.
ver.di kritisiert die angekündigten Kündigungen scharf. Denn die Pflegehelfer*innen haben eine wichtige Funktion in der Arbeitsteilung auf den Stationen. Die von ihnen bisher übernommenen Aufgaben, müssten von den verbliebenen Beschäftigten übernommen werden. Dies würde die Arbeitsbelastung in einer ohnehin schon angespannten Situation weiter verschärfen. Die entlassenen Beschäftigten sollen teilweise über einen externen Dienstleister wieder eingestellt werden, teilweise im Haus durch neu Eingestellte mit anderer Qualifikation ersetzt werden. Weiterbildungsangebote für die jetzt von Kündigung Bedrohten sind seitens des JKB nicht gemacht worden. ver.di bezweifelt, dass über dieses Modell wirklich Geld eingespart werden kann. ver.di fordert auch das Land Berlin, das im Kuratorium des JKB vertreten ist, auf, seinen Einfluss geltend zu machen, um die Kündigungen zu verhindern.

Die Kündigungen sind nach Ansicht von ver.di eine Folge einer verfehlten Krankenhausfinanzierung. Denn nur für einen kleinen Teil der Beschäftigten – die ausgebildeten Pflegekräfte “am Bett” - werden über das “Pflegebudget” die realen Personalkosten von den Krankenkassen übernommen. Statt diese Regelungen auf alle Berufsgruppen auszuweiten, wird der Kreis der Beschäftigten, die über das Pflegebudget abgerechnet werden können, immer weiter eingegrenzt. Das JKB steht auch deshalb unter finanziellem Druck, weil es einen Neubau, für dessen Finanzierung eigentlich das Land Berlin hätte aufkommen müssen, zu weiten Teilen aus eigener Tasche zahlen muss.

“Es kann nicht sein, dass die Beschäftigten immer wieder die Zeche zahlen müssen für die verfehlte Krankenhauspolitik. Was am JKB passiert ist nur ein Beispiel dafür, was insgesamt in der Krankenhauspolitik bundesweit und hier in Berlin schiefläuft. Voll in den Stationsablauf integriertes Personal soll auf die Straße gesetzt werden, weil die Bundespolitik die Finanzierungsbedingungen verschlechtert. Wir schließen nicht aus, zu Sozialtarifverhandlungen aufzufordern.“ erklärt die stellvertretende ver.di-Landesfachbereichsleiterin für den Bereich Gesundheit Gisela Neunhöffer.

„Ich arbeite am JKB seit über 20 Jahren. Ich bin unfassbar enttäuscht und traurig, dass man so mit uns umgeht. Ich erwarte, dass sich Politik, die Geschäftsführung, meine Gewerkschaft ver.di sich mit uns an einen Tisch setzen und wir eine Lösung finden“, erklärt Senem Akbas , Krankenpflegehelferin, die von Kündigung bedroht ist.

Die aktive Mittagspause findet statt,
am Dienstag, den 24.September 2024
um 11:00 Uhr,
Ort: Iranische Straße vor dem Verwaltungsgebäude des JKB

Ausgebeutet auf Europas Straßen

Gewerkschaften fordern EU-weite Maßnahmen zur Regulierung von Subunternehmerketten

Von Felix Sassmannshausen

Bild: Pixabay

Mitte September wurde das Urteil gegen Litauens ehemaligen stellvertretenden Verkehrsminister und Geschäftsführer von Arijus Transport von einem belgischen Gericht bestätigt. Es verhängte eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von mehr als 200 000 Euro. Sechs Lkw-Fahrer aus Litauen, der Ukraine und Belarus hatten mit Unterstützung der niederländischen Gewerkschaft FNV gegen das Unternehmen geklagt. Dem Gericht zufolge hatte es die Rechte der Arbeiter missachtet, da es den belgischen Mindestlohn unterlief und die Fahrer in ihren Kabinen übernachten mussten. Für Arijus waren diese im Auftrag der Logistikkonzerne Samskip, ECS und P&O Ferrymasters unterwegs.

Der Fall sei keine Ausnahme in der Transportbranche, unterstreicht Edwin Atema im Gespräch mit »nd«. Der niederländische Gewerkschafter ist ehemaliger Lkw-Fahrer und unterstützte die Arbeiter im belgischen Gerichtsverfahren. Mit seiner Stiftung Road Transport Due Dilligence setzt er sich europaweit für die Rechte von Fernfahrern und gegen Ausbeutung in der Logistikbranche ein. »Menschenrechtsverletzungen in den Subunternehmerketten im Straßentransport spielen eine große Rolle«, betont er.

Wie das Geschäftsmodell funktioniert, erklärt Oskar Brabanski, Regionalleiter bei der Gewerkschaftsinitiative Faire Mobilität. Das Beratungsnetzwerk informiert und unterstützt Arbeiter*innen, insbesondere aus Mittel- und Osteuropa. »Es gibt in der Regel einen Auftrag, der an einen Generalunternehmer geht. Der gibt das an Fuhrunternehmer weiter, meistens undurchsichtige Firmengeflechte oder Briefkastenfirmen in Osteuropa.« Diese stellten dann die Fahrer ein, die aber meist aus Drittstaaten kommen. »Diese Ketten zu rekonstruieren, ist extrem schwierig«, sagt Brabanski im Gespräch mit »nd«. So würden Arbeitsrechtsverletzungen verschleiert, Steuer- und Sozialversicherungszahlungen umgangen und Kontrollen erschwert.

Und auch in anderen Branchen wie der Bauwirtschaft oder bei Paket- oder Lieferdiensten haben sich Geschäftsmodelle entwickelt, die auf der Ausbeutung von vielfach migrantischen Arbeiter*innen in undurchsichtigen Subunternehmerketten beruhen. Um dem etwas entgegenzusetzen, fordern die drei Gewerkschaften Föderation der Bau- und Holzarbeiter, der Verband der Gewerkschaften für Lebensmittel, Landwirtschaft und Tourismus sowie der Europäische Transportarbeiterverband mit einer Demonstration am Dienstag in Straßburg EU-weite Regelungen.

Zu den Forderungen gehören Obergrenzen von maximal ein oder zwei Nachunternehmer-Ebenen und für den Anteil von Unteraufträgen am Gesamtvolumen eines Auftrags. Mehr Befugnisse und Personal bei den entsprechenden Arbeitsschutzbehörden sollen die Kontrollen verbessern. Zudem müssten europäische Betriebsräte gestärkt werden, damit sie mehr Rechte bei der Überwachung von Unteraufträgen erhalten. Subunternehmen sollten ferner ihren Beschäftigten die gleichen Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen gewähren wie der Hauptauftragnehmer. Dadurch könnten Direkteinstellungen gefördert werden. Und analog zur Tariftreueregelung, die Arbeitsminister Hubertus Heil zuletzt in die Ressortabstimmung gegeben hat, müssten strengere Vergaberegeln und eine Tarifvertragspflicht für öffentliche Aufträge gelten.

Als besonders effektiv könnte sich die Einführung einer EU-weiten Nachunternehmerhaftung erweisen. Demnach müssten Hauptauftragnehmer auch für Verstöße ihrer Subunternehmer haftbar gemacht werden können. »Das würde viel helfen«, erklärt Brabanski von Faire Mobilität. Eine entsprechende Regelung wird nicht nur in der Paketbranche, sondern auch im Baugewerbe praktiziert. »Zwar bislang nur für die Nettolöhne und nicht für die Sozialausgaben«, bemängelt er. Dennoch sei das ein wichtiger Schritt gewesen. »Wenn ich weiß, ich hafte, dann wähle ich meine Subunternehmer sorgfältiger aus«, unterstreicht er.

»Es besteht ein Desinteresse, Menschenrechtsverletzungen zu bestrafen.« Edwin Atema Stiftung Road Transport Due Dilligence

Auch Atema unterstützt den Forderungskatalog. »Aber«, betont er, »ich warne vor der Illusion, dass mehr Gesetze und Regularien automatisch die Lage der Beschäftigten verbessern.« Die Vergabe von Unteraufträgen sei nicht per se die Quelle des Übels. In der Transportbranche begingen bereits die Hauptauftragnehmer gravierende Rechtsverletzungen. »Es besteht ein Desinteresse, Menschenrechtsverletzungen zu bestrafen.« Da müsse man ansetzen und bestehende Regelungen besser anwenden. »Das würde schon viele Menschenrechtsverletzungen verhindern«, ist er überzeugt und verweist unter anderem auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz.

Für den Straßengüterverkehr gibt es zudem das EU-Mobilitätspaket, das in Teilen schon seit 2020 in Kraft ist und Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Entsendung von Arbeiter*innen umfasst. Zudem regelt es Mindestlöhne bei sogenannten Kabotagefahrten. Das sind Transportdienstleistungen eines ausländischen Verkehrsunternehmens, bei dem die Mindestlöhne des zu befahrenen Landes gelten. Doch diese werden, wie im Fall von Arijus Transport, vielfach unterschritten. Das liegt auch an unzureichenden Kontrollen, sind sich alle Beteiligten einig, darunter auch der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik. So drohe die vorhandene Wirksamkeit des Mobilitätspaketes zu verpuffen, heißt es auf nd-Nachfrage. Auch der Verband fordert neben einer Nachunternehmerhaftung mehr und bessere Kontrollen. Dafür seien mehr Personal und eine zügige Digitalisierung nötig.

Erstveröffentlicht im nd v. 18.9. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185296.subunternehmerketten-ausgebeutet-auf-europas-strassen.html?sstr=Ausgebeutet|auf|Europas

Wir danken für das Publikationsrecht.

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