Staatsräson als imperiale Staatsgewalt

transnationale Militarisierung und antikolonialer Widerstand

13. Juli 2026 19:00 – 21:00 Uhr
Biergarten Jockel, Kreuzberg, Ratiborstraße 14c, 10999 Berlin

Titelbild: Rheinmetall entwaffnen

Am 13. Juli diskutieren wir im Biergarten Jockel über “Staatsräson als imperiale Staatsgewalt” mit Dr. Anna Younes und Thomas vom AK Beau Séjour über Palästina, Kolonialismus, Militarismus und Staatsräson.

Was bedeutet deutsche Staatsräson heute — in einer Zeit von Aufrüstung, Militarisierung und globalem Rechtsruck? Wir sprechen über die ideologischen Ursprünge und materiellen Folgen deutscher Staatsräson: über Waffenexporte, militärischen und sicherheitspolitischen Wissenstransfer und die besondere Rolle Israels für eine sich neu formierende deutsche Sicherheits- und Kriegspolitik.

Welche Funktion erfüllt Israel für den deutschen Imperialismus – ideologisch und materiell? Was bedeutet Siedlerkolonialismus, wenn man ihn nicht als Ausnahme, sondern als Teil imperialer Geschichte begreift? Und was folgt daraus für eine Antikriegsbewegung, die Militarisierung, Rassismus und Faschisierung zusammendenkt?

Veranstalter: LAG Palästinasolidarität Berlin der Partei DIe LINKE

Zeit für das, was wir wollen

Sina Reisch und Indigo Drau fehlt die Utopie in aktuellen Klassenkämpfen

Titelbild: Skulpturenweg im Unterengadin (Schweiz) Foto: Jochen Gester

Am ersten Mai 1886 in Chicago singen Tausende Arbeiter*innen ein Lied. Sie stehen eng aneinander gedrängt in tiefen Häuserschluchten. Es ist Samstag – trotzdem sind die Arbeiter*innen im Streik. Sie sollten nicht hier sein. Sie sollten in Fabriken am Fließband Tierkadaver zerlegen oder Kleidung nähen, denn sie arbeiten zehn Stunden an sechs Tagen die Woche. Aber heute arbeiten sie nicht. Sie haben sich hier versammelt und singen: »Eight hours for work, eight hours for rest, eight hours for what we will!« (deutsch: »Acht Stunden für die Arbeit, acht Stunden für die Erholung, acht Stunden für das, was wir wollen!«)

Vier Tage später werden sich noch mal Arbeiter*innen am Haymarket versammeln, diesmal deutlich weniger. Zuvor hatte die Polizei mindestens sechs Arbeiter am Streikposten erschossen, die für den Achtstundentag gekämpft hatten. An diesem 4. Mai geht eine Bombe hoch, es kommt zu einer Schießerei, im Folgenden werden acht Anarchisten zu Tode verurteilt. Der 1. Mai wird zum Internationalen Tag der Arbeiterklasse – in Gedenken an die ermordeten Anarchisten und an den Kampf für den Achtstundentag.Sina Reisch und Indigo Drau

Acht Stunden Arbeit, acht Stunden Schlaf, acht Stunden für das, was wir wollen: 1886 ist das eine Utopie. Im frühen Kapitalismus gibt es so etwas wie Freizeit für Arbeiter*innen nicht, die Vorstellung allein erscheint der Obrigkeit anrüchig. In den USA wird es nach dieser blutigen Auseinandersetzung noch ein halbes Jahrhundert dauern und noch viele Streiks und Kämpfe brauchen, bis diese Utopie Wirklichkeit wird und der Achtstundentag gesetzlich festgeschrieben ist.

Acht Stunden für das, was wir wollen, war also vor 150 Jahren eine Utopie. Und zugleich wurde diese Utopie deshalb erkämpft, weil diejenigen, die für sie stritten, eine noch viel größere Utopie vor Augen hatten: die klassenlose Gesellschaft.

Heute ist nicht nur der Achtstundentag unter Beschuss, auch der Sozialstaat wird geschreddert. Kürzungen in der Gesundheitsversorgung, im öffentlichen Dienst und bei Sozialleistungen sind mit dem Haushalt 2027 und der Finanzplanung bis 2030 beschlossene Sache. Schulden sollen trotzdem aufgenommen werden – für die Aufrüstung. Widerstand regt sich wenig. Begründet wird der Sozialabbau für Aufrüstung von den Sozialdemokraten so: »Inmitten massiver Turbulenzen, Unsicherheit und Krisen schaffen wir Verbindlichkeit und Planungssicherheit.« Die Masche scheint zu ziehen. In Zeiten der tödlichen Hitzewellen, der imperialistischen Kriege und der Rezession klammern Menschen sich an das, was noch so etwas wie Sicherheit geben kann. Lieber zehn Stunden arbeiten, als den Arbeitsplatz zu verlieren.

Um aber diesem historischen Angriff auf das, was die Arbeiter*innenklasse erkämpft hat, etwas entgegenzusetzen, bräuchte es statt Abstiegsangst Utopie. Eine konkrete, wie es vor 150 Jahren der Wunsch nach acht Stunden Freizeit war. Und eine Utopie am Horizont, die nicht zuletzt als Drohkulisse für Staat und Kapital dient.

Trotz enormer Produktivitätssteigerungen im Arbeitsprozess kam es zuletzt nicht zu der massenhaften Forderung nach einem Vierstundentag. Stattdessen wurden die Arbeiter*innen im Globalen Norden mit einer zuvor unvorstellbaren Menge an Konsumgütern erstickt.

Heute bringt die Verbreitung von KI nicht etwa ein Versprechen von mehr Zeit für das, was wir wollen, sondern Angst vor Arbeitsplatzverlust und Degradierung. Im Kapitalismus ist das eine durchaus berechtigte Angst. Denn technische Entwicklung bringt in diesem Wirtschaftssystem nicht weniger Arbeit, sondern im Zweifel sogar mehr davon. Neue Technologie führt meist zu einer sinkenden Profitrate. Um Profit zu sichern, wird Arbeit verdichtet: Der Arbeitstag wird dann noch stressiger, der Burnout kommt schneller.

Die Angst vor den Folgen der KI ist also berechtigt. Gleichzeitig zeigt diese Technologie die klaffende Lücke auf, die es schwer macht, dieser Angst kollektiv etwas entgegenzusetzen: Die Vorstellung eines guten Lebens ohne Kapitalismus – mit vielen Stunden Zeit für das, was auch immer wir tun wollen.

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Sina Reisch und Indigo Drau erzählen sich in ihrem Geschichtspodcast „Geschichte der kommenden Welten“ von Menschen, die für eine bessere kommende Welt gekämpft haben. Die beiden sind seit vielen Jahren in sozialen Bewegungen aktiv.

Erstveröffentlicht im nd v. 9.7. 2026
Zeit, für das, was wir wollen

Wir danken für das Publikationsrecht.

Von der Fabrik ins Wohnzimmer?

Die »dritte Welle« der Vergesellschaftung

von Ralf Hoffrogge*

Titelbild: https://comun-magazin.org/vergesellschaftung-als-eisbrecherin-fuer-den-wandel/

Vorbemerkung FORUM-Red.: Ja, wie kommt die Vergesellschaftung als Forderung in die Betriebe? Will man diese Frage beantworten, muss man sich erst einmal darüber klar sein, dass diese Forderung nicht eine effektivere Art ist, die bisherige Politik fortzusetzen, sondern eine offene Herausforderung der besitzenden Klasse ist, die es als ihr Gewohnheitsrecht begreift, Probleme so zu lösen, dass ihre Machtposition nicht angetastet wird. Die Forderung nach Vergesellschaftung stellt genau dieses „Recht“ in Frage und möchte die Regelung gesellschaftlicher Probleme zum Bestandteil demokratischer Herrschaft machen. Entsprechend stossen alle Versuche in dieser Richtung auf massiven Widerstand. Das lehrt die Geschichte, die vergangene sowohl als auch die aktuelle. Wir wissen zwar jetzt alle, dass „das Ende der Geschichte“ nie mehr war als ein Wunschtraum der Herrschenden, doch wissen wir auch, dass die Beherrschten, aktuell nicht das Bewusstsein und die Einigkeit besitzen, durch die Realisierung der Vergesellschaftung Geschichte zu schreiben. Doch ihr Fordern ist ein notwendiger Schritt, wieder offen zu sagen, dass alle großen gesellschaftlichen Probleme ohne sie nicht lösbar sind. Und das betrifft erstmals wieder in einem großen Umfang auch die industriell-produktiven Bereiche, die erfahren, dass sie nach herrschendem Verständnis keinen wirklichen Einfluss darauf haben sollen, was und wie produziert wird und wie ihre Arbeitszukunft aussieht. Sie sollen Massenentlassungen und Werksschließungen als alterntivlos hinnehmen und ggfs noch Arbeitszwang zur Absicherung der kriegerischen Pläne der Unternehmer, die sich durch diese bewährten „Lösungen“ bereichern, während der Kampf gegen den Klimawandel zu scheitern droht. So finden wir auch wieder Anschluss an die in diesem Artikel beschriebenen historischen Wellen. (JG)

Vom 15. bis 17.Mai 2026 fand in Tutzing eine beachenswerte Veranstaltung zum Thema »Vergesellschaftung. Demokratisierung der Wirtschaft?« statt, die von der Evangelischen Akademie Tutzing organisiert wurde. Beachtenswert vor allem, weil hier Aktivist:innen aus der Praxis und Wissenschaftler:innen miteinander auf Augenhöhe zwei Tage lang diskutierten. Einig waren sich die Beteiligten darüber, dass Vergesellschaftung nicht Verstaatlichung bedeute, dass es vielmehr darum gehe, »das Wirtschaftsleben unter die Kontrolle der Allgemeinheit zu stellen«, wie es in der Ankündigung heißt. Aber, was ist eigentlich Vergesellschaftung, welche konkreten Formen sind denkbar, welche praktischen Schritte notwendig?Die Debatte steht noch in den Startlöchern, einige Referent:innen haben hinter ihr Thema ein Fragezeichen gesetzt. Gewerkschaften spielen bei dieser entscheidenden Frage nach einer »demokratischen Eigentumspolitik des 21. Jahrhunderts« bisher kaum eine Rolle, Industriebetriebe stehen nicht im Fokus der Vergesellschaftungsdebatte. Umso wichtiger, dass Ralf Hoffrogge in seinem Vortrag, den er uns in überarbeiteter Fassung zur Verfügung gestellt hat, diese Lücke thematisiert und in einen historischen Kontext stellt.

Der Kampf um Grund und Boden – die »erste Welle«

Die erste historische Welle im Kampf um »Vergesellschaftung« waren Aufstände, mit denen sich Bauern und Tagelöhner gegen die Privatisierung der Allmenden und Gemeingüter durch adelige Grundherren wehrten. Sie fanden sich vermehrt im 16. Jahrhundert in Europa, aber auch in anderen Weltteilen als indigene Bewegungen gegen kolonialen Landraub. Der größte dieser Aufstände in Deutschland war der Bauernkrieg von 1524/25. Bauern und ihre Familien wehrten sich gegen den entstehenden Agrarkapitalismus und die Kommerzialisierung der Religion durch den Ablasshandel. Die Bewegung war spirituell und verfolgte dennoch weltliche Ziele: Neben der freien Priesterwahl forderten die Aufständischen die Wiederherstellung von Gemeindewiesen und Äckern, die Adelige sich angeeignet hatten. Der Historiker Peter Blickle gab ihr den Begriff »Revolution des gemeinen Mannes« – angelehnt an eine historische Selbstbezeichnung, die auch städtische Unterschichten oder Bergarbeiter einschloss. Obwohl die Bewegung eine Verbindung von Gemeineigentum, Demokratie und individuellen Frei- heitsrechten herstellte, vertrat sie eine patriarchale Hausväterdemokratie.

Vom Acker in die Fabrik – die »zweite Welle«

Die Bauernaufstände der Frühen Neuzeit wurden brutal niedergeschlagen – das Ergebnis der Krise des Feudalismus war keine Ökonomie der Gemeingüter, sondern ein Agrarkapitalismus als Grundlage des späteren Industriekapitalismus. Die Idee der Aufständischen überlebte jedoch als »Utopia«, etwa in der gleichnamigen Schrift des britischen Humanisten Thomas Morus, und inspirierte den Frühsozialismus in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das Konzept der Gemeingüter wurde vom Acker in die Fabriken getragen, kommunistische Handwerker und Wandergesellen diskutierten Produktionsgenossenschaften, Kommunen und Gilden.

Christlich-religiöse Vorstellungen wirkten weiter, doch Vergesellschaftung bezog sich nun auf die neu entstehende und bald ganz Europa beherrschende Produktivkraft Nummer eins: die Industrie.

In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts verdrängte der Marxismus die bunten Utopien. Marx und Engels entwarfen keine Kommunen am Reißbrett, sondern verstanden Vergesellschaftung als Prozess, bei dem sich die Arbeitenden zusammentaten, um den Staat zu übernehmen, zu demokratisieren und die Industrie zu zentralisieren. Allerdings arbeiteten Marx und Engels, aber auch Kautsky und Luxemburg sich intensiv an der ersten Welle agrarischer Vergesellschaftung ab: Friedrich Engels schrieb ein Buch über den deutschen Bauernkrieg, Marx untersuchte im Kapital die britische »enclosure of the commons« als »ursprüngliche Akkumulation« des Kapitals. Rosa Luxemburg entwickelte daraus ihr Konzept einer »kapita- listischen Landnahme«, mit der sie den Imperialismus ihrer Zeit erklärte. Auch Karl Kautsky untersuchte in seinem 1895 erschienenen Standardwerk Klöster, Ketzer und rebellische Bauern als »Vorläufer des neueren Sozialismus«[1]Karl Kautsky: Die Vorläufer des neueren Sozialismus, Stuttgart 1895..

Vergesellschaftung der Re-Produktion – die »dritte Welle«

Während es in der ersten Vergesellschaftungswelle des 16. Jahrhunderts um Gemeineigentum an Grund und Boden ging und in der zweiten um die Sozialisierung der großen Industrie, werden heute Forderungen nach einer Vergesellschaftung in der Daseinsfürsorge und in Re-Produktionsbereichen wie Wohnen, Energie, Gesundheit und Sorgearbeit laut. Diese »dritte Wel- le« begann in Deutschland mit einer »Neuen Mietenbewegung«, mit »Deutsche Wohnen & Co Enteignen« (2018) und »Hamburg Enteignet« (2022). Auch die Gesundheitsbewegung griff den Gedanken der Vergesellschaftung auf und verlangte z.B. 2021 in einer Petition die Vergesellschaftung der privatisierten Unikliniken Gießen und Marburg. Inzwischen gibt es Initiativen wie »RWE & Co Enteignen« (2021), die sich für eine vergesellschaftete Energiewirtschaft einsetzen. Auch die feministische Debatte denkt Vergesellschaftung weiter, Initiativen fordern etwa die Umwandlung von leerstehenden Shopping-Malls und ihre Umwandlung in Sorgezentren als Schritt zur Vergesellschaftung von Care-Arbeit.

Nicht Agrargüter oder Industrieprodukte, sondern Dienstleistungen stehen im Focus dieser neuen Welle von Bewegungen. Ihnen gemein ist, dass die zu vergesellschaftenden Güter orts- gebunden sind und sich nicht auf dem globalisierten Markt behaupten müssen. Dies erhöht die Machtposition der Nutzenden und Beschäftigten, erlaubt aber auch den Zugriff von Kommu- nen, Ländern und Bund. Oft genug handelt es sich um Bereiche, die einst staatlich waren – wie der Gesundheitssektor – oder mit viel staatlicher Regulierung erst als Markt konstituiert wurden, wie Bahn- oder Stromnetze.

Der Ruf nach Vergesellschaftung ist somit eine Radikalisierung der Re-Kommunalisierungsbewegung der 2000er Jahre. Verlangt wird nicht mehr die Rückkehr zum Sozialstaat der 1970er Jahre, sichtbar wird eine wirtschaftsdemokratische bis antikapitalistische Stoßrichtung. Mittlerweile vernetzen sich die Initiativen, es gibt neue NGOs wie »Communia«, die Vergesellschaftungskonzepte vordenken. In Rechts- und Sozialwissenschaften finden intensive Debatten zur Vergesellschaftung als sozial-ökologische Transformation statt. Mit der Ent- stehung verschiedener Initiativen, ihrer Vernetzung und der Formalisierung ihrer Organisati- onsstrukturen sowie dem Dialog mit Wissenschaftler:innen erfüllt der neue Aufbruch immer mehr Merkmale einer sozialen Bewegung.

Doch ob wirklich eine »dritte Welle« von Vergesellschaftung entsteht, ist noch nicht aus- gemacht. Einerseits ist der Begriff Vergesellschaftung sehr deutsch: In der Bundesrepublik dient der Vergesellschaftungs-Artikel 15 des deutschen Grundgesetzes als Vorlage, in angel- sächsischen Ländern dagegen propagieren neo-sozialistische Akteure Preiskontrollen und wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen. »Sozialismus« meint hier eher den Aufbau eines Sozialstaates. Zwar gibt es Nationalisierungs- und Sozialisierungsforderungen für US-Tech-Konzerne und für die Bahn in Großbritannien, aber (noch) keine eigenständigen sozialen Bewegungen für Vergesellschaftung.

Zudem ist die »dritte Welle« auch in Deutschland gerade eher ein Plätschern. Viele Initiati- ven haben ihren ersten Höhepunkt bereits in den Jahren 2021/2022 überschritten. Es fehlen die gesellschaftlichen Druckmittel. So wurde der Berliner Volksentscheid von 2021 bisher nicht umgesetzt, das Volksbegehren »Hamburg Enteignet« dümpelte jahrelang vor Gericht und wurde 2025 zurückgezogen, andere Initiativen blieben gleich auf der Ebene von Appellen stecken. Des Weiteren fehlt eine »große Erzählung« von Vergesellschaftung. Wo die Bauern mit biblischem Bezug das neue Jerusalem erschaffen wollten, säkularisierte die Arbeiter:in- nenbewegung die Gütergemeinschaft und entwarf den Sozialismus als Klassenerzählung des 19. und 20 Jahrhunderts. Bei heutigen Aufbrüchen ist dagegen oft unklar, ob »Vergesellschaf- tung« ein Gesellschaftsentwurf oder ein juristisches Instrument sein soll. Es gibt keine gemeinsame Erzählung darüber, wie Vergesellschaftung in verschiedenen Wirtschaftsbereichen zusammenwirken könnte.

Die Akteure der »dritten Welle«

Auch die von den einzelnen Kampagnen angerufenen Subjekte der Veränderung bleiben bisher vage. Die Bewegungen benennen »Mieterinnen und Mieter«, die »Zivilgesellschaft«, auch Aufrufe wie »alle können mitmachen« kommen vor. Die Berliner Krankenhausbewegung, die 2021 ein Bündnis mit dem Vergesellschaftungs-Volksentscheid einging, ist als betriebliche, von Beschäftigten getragene Bewegung eine Ausnahme. Die meisten Kampagnen sind zwar Bündnisse aus verschiedenen Milieus der Lohnabhängigen aus dem urbanen Dienstleistungssektor – nehmen jedoch die Perspektive der Nutzenden ein. Dies ist eine Stärke, wenn es um Mehrheiten für eine öffentliche Daseinsvorsorge geht. Eine Schwäche ist die Nutzer:innen- und Konsument:innenperspektive jedoch, wenn es um die Organisation von Gesellschaft geht. Gesellschaft besteht nicht nur aus Daseinsvorsorge und Dienstleistung, sondern auch aus In- dustrie – doch im Automobilsektor ist die Idee der Vergesellschaftung trotz Krise kaum ange- kommen. Ebenso wenig bei jener Produktion, die wir in Billiglohnländer verdrängt und ver- gessen haben. Damit ist Vergesellschaftung zur Zeit noch eine Utopie mit beschränkter Haf- tung, ähnlich wie das Grundeinkommen: Der hiesige Konsum soll sozialisiert werden, aber die gesellschaftliche Arbeitsteilung in Deutschland und die global verdrängte Arbeit bleiben große Fragezeichen. Vergesellschaftung braucht daher eine Klassenperspektive. Aus dem Blickwinkel von Nutzenden und Konsumierenden wird sie über einen schwammigen Begriff von Allgemeinwohl nicht hinauskommen. Als Klassenpolitik der Produzierenden kann sie zur Systemalternative heranwachsen.

Wie kommt »Vergesellschaftung« in die Betriebe?

Es ist daher eines der größten Probleme der »dritten Welle«, dass die Idee der Vergesellschaftung in gewerkschaftlichen Debatten kaum eine Rolle spielt. Zwar unterstützten einige Gewerkschaften Petitionen und Volksbegehren zur Aktivierung von Artikel 15 in Gießen, Berlin und Hamburg. Doch die Arbeitsteilung »Bewegung macht, Gewerkschaft un- terstützt« überlässt das Weiterdenken von Vergesellschaftung überforderten, ehrenamtlichen Bewegungen oder akademischen Zirkeln, deren Interesse nachlassen wird, wenn die For- schungsförderung versiegt. Dies ist verwunderlich, denn die Diskurse von Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft kommen aus den gewerkschaftlichen Debatten des ADGB in den 1920er Jahren. Doch die »dritte Welle« hat sich gerade nicht aus dieser wirtschaftsdemokratischen Tradition entwickelt. Sie entstand aus einem Bruch, an dessen Anfang die Privatisierung von Wohnungsbeständen stand, die in den 1920ern von Gewerkschaften und sozialdemokratischen Parteien aufgebaut wurden. Die Wohnungen wurden verkauft – doch die Utopie dahinter blieb im Artikel 15 unserer Verfassung gespeichert.

Diese Entstehung aus einem Traditionsbruch ist der Vergesellschaftungsbewegung bis heute anzumerken. Artikel 15 verlieh DWE und anderen eine Legitimation und den Geruch der Machbarkeit. Doch die Berufung auf das Grundgesetz verdeckte den Blick auf die Mehrheit der arbeitenden Menschen als Motor jeder bisherigen Welle von Vergesellschaftung – und auf die Gewerkschaften als Akteure. Die Friedens- und Frauenbewegung wirkte in den 1970er Jahren auch durch gewerkschaftliche Arbeitskreise, hier kamen alte und neue Soziale Bewegungen zusammen. Es ist an der Zeit, den Gedanken der Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft wieder in die Gewerkschaften hineinzuholen – zur Entwicklung von Strategien für die anstehenden Transformationskämpfe.

*Ralf Hoffrogge ist Historiker und forscht zu Wirtschaftsdemokratie und Arbeiter:innenbewegung.
https://www.researchgate.net/profile/Ralf-Hoffrogge

Erstveröffentlicht im express 6/2026
https://www.express-afp.info/express-6-2026-erschienen/

Wir danken für das Publikationsrecht.

References

References
1 Karl Kautsky: Die Vorläufer des neueren Sozialismus, Stuttgart 1895.

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