Arbeitsunfälle in Deutschland: Mehr als 1 Toter pro Tag

Von Renate Dillmann

Am 17.10. dieses Jahres starb der bulgarische Arbeiter Refat S. unter bisher ungeklärten Umständen im Duisburger Stahlwerk von Thyssenkrupp. Er war 26 Jahre alt, es war sein zweiter Arbeitstag. Refat S. wurde im Schlackebecken gefunden, die Polizei ermittelt noch. In jeder Woche sterben durchschnittlich 10 Arbeiter auf Baustellen, in Stahlwerken, Chemiefabriken, Schlachthöfen. In der Regel sind es Männer. Oft Migranten, die unter besonders hohem Arbeitsdruck in besonders wenig gesicherten Bereichen arbeiten. Öffentlich interessiert das tägliche Sterben in der BRD nicht groß – jedenfalls deutlich weniger als der natürliche Tod einer uralten Monarchin.

In Duisburg hat es einige durchaus beachtliche Demonstrationen gegeben, in denen Aufklärung und besserer Arbeitsschutz gefordert wurden – davon war in den Blättern der „Funke-Mediengruppe“, die das Ruhrgebiet geistig betreuen, nicht sonderlich viel zu lesen. In die überregionalen Nachrichten der Tagesschau oder des Heute-Journals bringt es ein solcher Protest natürlich erst recht nicht – kein Wunder, er greift ja nicht missliebige Potentaten in Russland, Iran oder China an…

Im Normalfall sind jedenfalls mehr als ein paar Zeilen in der Lokalpresse nicht zu erwarten: „Mann stirbt bei Arbeitsunfall in 30 Meter tiefem Versorgungstunnel“ (22.7.22 Berlin); „Tödlicher Baustellen-Unfall: Arbeiter (47) von Betonbalken erschlagen (21.9.22 München) und so weiter.

Die Statistiker der Gesetzlichen Unfallversicherung zählen selbstverständlich das Gesamtgeschehen in Deutschland penibel mit: „Im Bereich der UV (Unfallversicherung, RD) der gewerblichen Wirtschaft und der UV der öffentlichen Hand ereigneten sich 2021 insgesamt 806.217 meldepflichtige Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hatten, das sind 6,0 % mehr als im Vorjahr. Das Arbeitsunfallrisiko je 1.000 Vollarbeiter ist mit einem Wert von 19,78 um 7,2 % gestiegen.

Im Jahr 2021 waren 12.079 schwere Arbeitsunfälle zu verzeichnen, bei denen es zur Zahlung einer Rente oder eines Sterbegelds gekommen ist. Damit ist das Risiko je 1.000 Vollarbeiter, einen schweren Arbeitsunfall zu erleiden, von 0,321 im Vorjahr auf 0,296 in 2021 um 7,6 % gesunken. Bei den tödlichen Arbeitsunfällen ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 111 Fälle auf 510 Todesfälle zu verzeichnen.“

Tragische Einzelfälle? Gehört die Gefahr eines eventuell sogar tödlichen Arbeitsunfalls schlicht zum „normalen Lebensrisiko“? Oder ist mehr zu den Ursachen zu sagen?

Unfallursache Kapitalismus

Unternehmen gehen durchaus robust mit der Gesundheit ihrer Arbeitskräfte um, weil sie den Produktionsprozess zum Zweck der Gewinnerwirtschaftung einsetzen. Das, was die Betriebe mit der gezahlten Lohnsumme an Leistung – extensiv wie intensiv – aus ihren Beschäftigten herausholen können, ist das entscheidende Mittel, die Spanne zwischen investiertem und hergestelltem Eigentum zu vergrössern. Wie sehr es ihnen gelingt, die in ihrem Betrieb geleistete Arbeit produktiv zu machen, ist die Grösse unter all ihren Ausgaben, auf die sie direkten Einfluss haben.

Mit ihrer Direktionsgewalt über den Betriebsablauf machen sie Vorgaben für den Arbeitsprozess und können diese durch Geschwindigkeit, Taktung oder die Menge der erteilten Aufträge objektivieren; so steigern sie kontinuierlich die Anstrengung, die der einzelne Arbeitnehmer an „seinem“ Arbeitsplatz zu erbringen hat.

Arbeitsunfälle, unmittelbare Gefahren und systematische Gesundheitsgefährdungen für die Arbeitskräfte gehören insofern in der Marktwirtschaft ebenso zum Arbeitsalltag wie der systematische körperliche und mentale Verschleiss, der seine Spuren in Form chronischer Krankheiten hinterlässt (dazu Teil 2). Kurz: Unternehmen verschwenden Physis und Psyche ihrer Beschäftigten und sparen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Staat muss Arbeitsschutz erzwingen

Arbeitsschutz ist in der kapitalistischen Produktion nichts, worauf ein Unternehmen von sich aus Wert legt. Schutzvorrichtungen bei der Bedienung von Maschinen, Lärmschutz, die Verwendung nicht schädlicher Stoffe, stabil gebaute Arbeitshallen, die nicht einsturzgefährdet sind und in denen der Brandschutz gewährleistet ist – all das verursacht Kosten und wird deshalb, wenn es allein nach dem Willen der Unternehmen geht, nur gemacht, wenn die entsprechenden Schutzmassnahmen im Verhältnis zu den anfallenden Kosten und den zu erwartenden „Betriebsausfällen durch Unfall“ sich lohnen.

Ein Blick in die Geschichte oder in Länder, in denen für den kapitalistischen Weltmarkt produziert wird, ohne dass der Staat entsprechende Vorschriften macht, zeigt, wie brutal mit Leib und Leben der Arbeiter umgegangen wird. Karl Marx berichtet aus den Fabriken seiner Zeit, vom „systematischen Raub an den Lebensbedingungen des Arbeiters während der Arbeit“ und stellt fest: „Was könnte die kapitalistische Produktionsweise besser charakterisieren als die Notwendigkeit, ihr durch Zwangsgesetz von Staats wegen die einfachsten Reinlichkeits- und Gesundheitsvorrichtungen aufzuherrschen?“ (Marx 1867: Das Kapital. S. 505)

Die rücksichtslose Praxis seiner Unternehmer hat der deutsche Sozialstaat im Interesse an einer nachhaltigen Benutzbarkeit seiner Arbeitsbevölkerung nach und nach durch Arbeitsschutzgesetze eingeschränkt.1 Heute gehören zum Arbeitsschutz diverse Rechtsverordnungen, u.a. Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Baustellenverordnung (BaustellV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Biostoffverordnung (BioStoffV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Dass dermassen viele staatliche Verordnungen nötig sind, um den modernen Arbeitsprozess für die Arbeitnehmer wenigstens so aushaltbar zu machen, dass sie – zumindest als statistisches Kollektiv – ein Arbeitsleben durchstehen, ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert.

Erstens stellt es dem Zweck, um den es in den gesetzlich regulierten Fabriken, Baustellen und Büros geht, kein gutes Zeugnis aus – so etwas Unschuldiges wie „Versorgung der Menschen mit Konsumgütern“ wird es wohl kaum sein. Denn wenn es um diesen Zweck ginge, würde niemand die dafür fällige Arbeit so gefährlich und schädlich organisieren, dass bei der Produktion Physis und Psyche schon so in Mitleidenschaft gezogen werden, dass der Genuss der produzierten Güter gar nicht mehr sorglos zustande kommt.

Wenn zweitens per Rechtsverordnung einige (bisher erlaubte) Praktiken verboten werden – etwa die Überschreitung eines bestimmten Tageslärmpegels oder einer Hand-Arm-Vibration, dann sind damit alle Schädigungen an Ohren, Bandscheiben und Leber unterhalb der gezogenen Grenze bzw. Durchschnittswerte (!) erlaubt. Ganz im Gegensatz zur üblichen Vorstellung vom „Schutz“, legen die staatlich definierten Grenzwerte (das gilt übrigens auch für Lebensmittel u.a.) mit ihrem Verbot eines Übermasses also fest, in welchem Mass die Gesundheit der Betroffenen staatlich erlaubtermassen angegriffen und verschlissen werden darf.

Drittens verpflichtet der Staat sämtliche Unternehmen, in eine gesetzliche Unfallversicherung einzuzahlen. Er unterstellt damit, dass Arbeitsunfälle auch bei Geltung aller gesetzlichen Regelungen passieren, und zwingt die Betriebe als Gesamtheit, die durch Unfälle am Arbeitsplatz (zu denen auch Unfälle auf dem Weg dorthin gerechnet werden) sowie bei anerkannten Berufskrankheiten hervorgerufenen Behandlungs- und Folgekosten zu übernehmen.

Zur Finanzierung der Versicherung werden die Betriebe in „Gefahrklassen“ eingeteilt, was – neben der Anzahl der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer – unterschiedlich hohe Versicherungsbeiträge begründet. Die Einteilung beinhaltet ein objektives Eingeständnis. Sie macht nämlich deutlich, dass die Beteiligten in Politik und Wirtschaft sehr detailliert zu unterscheiden wissen, wie gefährlich die Produktionszweige ihrer kapitalistischen Marktwirtschaft im Einzelnen sind. Zudem sollen die Beitragskosten die Unternehmen im Idealfall motivieren, die Kosten der Unfallversicherung im Eigeninteresse durch freiwilligen Arbeitsschutz zu senken.

Die Realität dieses Ideals besteht allerdings in einer betriebswirtschaftlichen Abwägung: Sind die entsprechenden Arbeitsschutzmassnahmen teurer als der einzelbetriebliche Anteil an den Versicherungsbeiträgen, dann spricht aus Sicht des Betriebs „leider“ nichts zugunsten der Schutzmassnahmen. Oder anders formuliert: Die Gefährdung und Zerstörung von Gesundheit erhält auf diesem Wege einen Preis und wird damit zum Gegenstand einer Kosten-Nutzenabwägung, die nicht selten die Inkaufnahme vermeidbarer Unfälle und Krankheiten einschliesst.

Das gilt um so mehr, als staatliche Kontrollen bei den Arbeitsschutzmassnahmen sich auf Stichproben beschränken und nur alle Jubeljahre stattfinden, bei Betrieben unter 500 Mitarbeitern heisst das im Klartext: alle 20 Jahre – Resultat davon, dass das Personal bei der Gewerbeaufsicht zwischen 2005 und 2010 drastisch zusammengekürzt wurde.

Das Dilemma der Beschäftigten

Die staatliche Regelung erspart den Arbeitnehmern nicht, dass sie um entsprechende Arbeitsschutzvorrichtungen oft selbst noch kämpfen müssen (z.B. Lärmschutz).

Sie selbst sehen sich – gerade angesichts ständig steigender Leistungsanforderungen im Arbeitsprozess – dem Widerspruch ausgesetzt, dass Vorschriften bzw. Vorrichtungen vielfach zu einer Behinderung ihrer Arbeitsleistung führen, also Lohn oder Zeit kosten. So kommt es zu dem bekannten Phänomen, dass Arbeitnehmer die Schutzvorschriften – gegen ihr eigenes Schutzinteresse! – missachten, Maschinen bei laufendem Betrieb reparieren, Schutzvorrichtungen, weil störend abmontieren usw. usf.

Wenn es zu einem Unfall kommt, taucht deshalb als erstes die Frage auf, ob der betroffene Arbeitnehmer Sicherheitsschuhe oder Helm getragen und die neben dem Erste-Hilfe-Kasten ausgehängten Vorschriften beachtet hat – obwohl vom Chef über den Vor- bis zum Hilfsarbeiter alle wissen, dass die geforderte Leistung meist nicht zu erbringen wäre, wenn sich alle so verhalten würden. So wird versucht, die Verantwortung abzuwälzen: Nicht der auf Profit orientierte Betrieb mit seiner Organisation der Arbeit ist schuld, sondern derjenige, der für sich am Arbeitsplatz „zuviel“ rausholen wollte.

Fazit

Mit seiner Gesetzgebung zum Arbeitsschutz legt der moderne Sozialstaat die Bedingungen dafür fest, wie Benutzung und Verschleiss der Arbeitskräfte so vonstatten gehen, dass das Ganze gewissermassen „nachhaltig“ passieren kann. Das schliesst offenbar – siehe die Statistik der Gesetzlichen Unfallversicherung – nach wie vor eine erkleckliche Zahl an Arbeitsunfällen mit gesundheitlichen Folgen ein und auch ein paar hundert Tote pro Jahr.

Das ist auch kein Wunder, denn am Zweck der Arbeitsplätze in seiner Wirtschaft ändert ein solches Gesetz ja erklärtermassen nichts: Mit der Arbeit der Leute soll Gewinn erwirtschaftet werden – und das bedeutet unter den Bedingungen der globalen Standortkonkurrenz nichts Gutes für die Beschäftigten. Die wiederum müssen sich angesichts des brutalen Unterbietungswettbewerbs, in dem sie „normal“ und erst recht als migrantische Wanderarbeiter stehen, auf alle Bedingungen einlassen und schauen, wie sie damit klarkommen. Für Refat S. ist das nicht aufgegangen.

Es ist schon ein ziemlich robustes Verhältnis zur fremden wie eigenen Gesundheit, wozu die marktwirtschaftliche Konkurrenz ihre Subjekte nötigt…

Zuerst erschienen in „NachDenkSeiten“ v. 11. 11. 22
https://www.nachdenkseiten.de/?p=90247
Wir danken der Autorin für das Abdruckrecht.

Lesetipp:
Dillmann,Renate/Schiffer-Nasserie, Arian: Der soziale Staat. Über nützliche Armut und ihre Verwaltung. Ökonomische Grundlagen/Politische Massnahmen/Historische Etappen. VSA-Verlag, Hamburg 2018

Auch im „freien Westen“ wird die Öffentlichkeit reguliert * Staatstreue Mainstream-Medien und ihre Dissidenten

Von Johannes Schillo

Zentrale der Springer AG (Bild: Jochen Gester)

Wer heutzutage Skepsis gegenüber den „Mainstream-Medien“ äussert und sich in der (ziemlich geschrumpften) Gegenöffentlichkeit informiert oder engagiert, gilt von Staats wegen gleich als verdächtiges Subjekt. Aber war es jemals anders? Hier eine kleine Zeitreise zu den 68ern und einige Informationen zur aktuellen Bandbreite der Pressefreiheit.

Kein Platz für abweichende Meinungen

Nicht nur, dass staatliche Stellen systematisch die „Desinformation“, also Abweichung vom NATO-Narrativ, im Medienbereich überwachen. Verdächtig macht sich heute ja schon, wer das Wort „Mainstream-Medien“ benutzt (weil es angeblich von den Querdenkern erfunden wurde). Und dass es überhaupt so etwas wie eine Gegenöffentlichkeit gibt, die sich dem Mainstream und den (öffentlich-rechtlichen) Leitmedien entgegen stellt, gilt in Deutschland als hochgradiges Problem.

So hält z.B. die seit Jahrzehnten als Ost-Expertin bekannte Journalistin Gabriele Krone-Schmalz in einer süddeutschen Volkshochschule einen Vortrag – und bereits das Faktum selber, dass VHS-Verantwortliche die Frau zu Wort kommen lassen, wird zum Skandal stilisiert, der angeblich die Fachwelt „entsetzt“. Aus der findet sich dann auch gleich ein beamteter Experte, der der Volkshochschule bescheinigt, mit dem Zur-Diskussion-Stellen abweichender Meinungen sei „ihre politische Verantwortung auf der Strecke geblieben“.

Zwei Wochen später, Ende Oktober, soll Krone-Schmalz dann in der Kölner VHS sprechen. Doch hier melden sich schon im Vorfeld Verantwortliche aus der Kommunalpolitik, die durch die vorausgegangene Berichterstattung – natürlich in den Mainstream-Medien – alarmiert sind. Das hat Folgen: „‚Putin-Versteherin‘ fliegt aus VHS-Kalender“. Der Kooperationspartner wird unter Druck gesetzt, gibt nicht klein bei und so ist der nächste Skandal zu vermelden. Der Vortrag kann stattfinden und die Frau doch tatsächlich ihre Position vertreten, die mit der Regierungslinie nicht übereinstimmt. Schon weiss die Presse Bescheid – „einseitig“, „undifferenziert“, „Schwarz-Weiss-Denken“ etc..

Ein Blick zurück

Angesichts neuerer Veröffentlichungen zur „Western Dissidenz“ kann hier vielleicht ein kleiner Rückblick auf die bleiernen bzw. bewegten Zeiten vor und nach 1968 weiterhelfen. Der Rekurs auf den Kalten Krieg, als östliches Dissidententum in hohem Ansehen stand, ist dem Fall des Journalisten und ehemaligen „Zeit“-Redakteurs Uwe Nettelbeck (1940 – 2007) gewidmet. Der gab von 1976 bis zu seinem Tod, gemeinsam mit seiner Frau Petra Nettelbeck, die Zeitschrift „Die Republik“ heraus – ein paradigmatischer Fall von Gegenöffentlichkeit.

Von Nettelbecks Publikationen, die im Pressewesen der 1960er Jahre für einige Aufregung sorgten, ist heute kaum noch etwas greifbar. 2015 erschienen bei Suhrkamp seine Gerichtsreportagen 1967–1969, die den Autor, wie der Verlag schreibt, „zu einem der bekanntesten Journalisten des Landes machten“; bis heute gehörten seine justizkritischen Texte „zu den besten Artikeln, die je in deutschen Zeitungen veröffentlicht wurden.“

Nettelbeck startete beim Flaggschiff des Qualitätsjournalismus, bei der Wochenzeitung „Die Zeit“. 1969 schrieb er in der linken Monatszeitschrift „Konkret“ über das hohe Gut der Pressefreiheit und über dessen angeblichen Niedergang, der aufs Konto der primitiven, hetzerischen Springer-Presse gehen sollte: „Es war ein Euphemismus, von einem Verfall der inneren Pressefreiheit in den von Axel Springer abhängigen Redaktionen zu sprechen; was da angeblich zerfiel, hat es prinzipiell nie gegeben; die Kategorie Pressefreiheit selber ist, liberal verstanden, ein Euphemismus…“

Dieses Statement erfolgte, nachdem ihm der stellvertretende Chefredakteur der „Zeit“, Theo Sommer, klar gemacht hatte, wo das liberale Wochenblatt seinen Mitarbeitern die Grenzen der Pressefreiheit zog. Es waren letztendlich Nettelbecks Gerichtsreportagen über das gnadenlose Vorgehen von Polizei und Justiz gegen studentische Demonstranten, was Sommer nicht länger als „Herbeten von stupiden Apo-Floskeln“ dulden wollte. Sommer drohte Nettelbeck eine scharfe Vorzensur seiner Texte an, worauf dieser als Chefredakteur zu „Konkret“ wechselte, dort kurze Zeit neben der Kolumnistin Ulrike Meinhof tätig war, bis beide – in entgegengesetzter Richtung – das Blatt verliessen. Meinhof kämpfte sich zu ihrer verhängnisvollen Einsicht vor, dass die Herrschenden nur noch die Sprache der Gewalt verstehen; Nettelbeck belegte eine Nische im Kulturbetrieb, wo er mit grosser Sprachgewalt – u.a. in der von ihm herausgegebenen „Republik“ – Medien- und Pressekritik zu seinem Metier machte.

Der Auftrag der Pressefreiheit

Man kann diese Rückblicke auf die 1960er und 1970er Jahre als zeitgeschichtliche Dokumente ersten Ranges lesen. Die Gerichtsberichte lassen den Zeitgeist der zu Ende gehenden Adenauerära wiederauferstehen. Nettelbeck verfasste noch für die „Zeit“ die Reportage über den legendären Kaufhaus-Brandstifter-Prozess von 1968 gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Co., der so etwas wie die Geburtsstunde des RAF-Terrorismus darstellte. Was Nettelbeck als Gerichtsberichterstatter dazu geschrieben hat, ist ein abwägender, nachdenklicher Text, der gerade nicht floskelhaft daherkommt oder sich agitatorisch aufstellt.

An ihm und den folgenden Beiträgen zu den Demonstrationsprozessen kann heute, im Abstand von 50 Jahren, jeder Leser überprüfen, was damals im liberalen Lager als journalistisch untragbar galt und was der Vorgesetzte Sommer – später „Zeit“-Chefredakteur, noch später Herausgeber, bis er 2014 „wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung und schweren Betrugs“ (Wikipedia) verurteilt wurde – als stupiden, agitatorischen Journalismus einstufte. Das ist heute ja vielen gar nicht (mehr) bewusst: Die 68er-Bewegung sah sich einer geballten Medienmacht gegenüber, die regelrechte Feindbildpflege betrieb und die „kleine radikale Minderheit“, die Ausserparlamentarische Opposition (APO), die zu Zeiten der ersten grossen Koalition entstand, ausgrenzen und niedermachen wollte.

Natürlich war hier der Springer-Konzern mit seiner Bildzeitung führend. „Bild“ hetzte gegen die arbeitsscheuen Langhaarigen (die „Gammler“) überhaupt, gegen Berufsdemonstranten, Revoluzzer und politische Wirrköpfe im Speziellen. Und als Ostern 1968 die Schüsse auf Rudi Dutschke fielen, war klar – wie Wolf Biermann in „Drei Kugeln auf Rudi Dutschke“ sang –, wer mitgeschossen hatte: „Die Kugel Nummer Eins kam/Aus Springers Zeitungswald/Ihr habt dem Mann die Groschen/Auch noch dafür bezahlt…“

Die Springer-Medien waren aber nur die Speerspitze der damaligen „Bewusstseinsindustrie“ (Enzensberger). Nettelbeck hat die Wendungen und Windungen dieses Betriebs in seiner als Realsatire angelegten Zeitschrift jahrelang verfolgt, wobei er sich dann zunehmend – auch weil das BKA ihn wegen eines frühen Falls von „Whistleblowing“ mit Strafanzeigen traktierte (dokumentiert in der „Republik“ Nr. 48-54) – ins literarische Feld zurückzog. Seine Texte aus den 60er Jahren demonstrieren in zeitgeschichtlicher Perspektive, was Pressefreiheit heisst und wo kritischer Journalismus seine Grenzen findet, und sie bringen zum Zusammenspiel von dritter und vierter Gewalt im demokratischen Staat, zum Elend der „liberalen Demokratie“ aufschlussreiches Material.

Kontinuität bei der Vierten Gewalt

Im Overton-Magazin hiess es jüngst: „Das Misstrauen gegenüber den Mainstreammedien ist nicht erst seit dem Kriegsbeginn, seit Corona oder seit 2014 gewachsen, es bestand etwa auch im Kalten Krieg, als es auch im Westen zu Alternativmedien kam und nach dem Deutschen Herbst und der atomaren Aufrüstung beispielsweise die taz als Alternative Tageszeitung gegründet wurde, die eine linke Gegenöffentlichkeit herstellen sollte.“

Diese Rolle hat die „taz“ schon lange aufgegeben. Als im Sommer 2021 eine Bundestagsdebatte die Beobachtung der linken Tageszeitung „Junge Welt“ durch den Verfassungsschutz offiziell bestätigte, wurde damit als Selbstverständlichkeit klargestellt, dass die Sicherheitsbehörden „Leitplanken für den öffentlichen Diskurs“ festlegen. Wenn Prof. Christoph Butterwegge als anerkannter Armutsforscher (der mit seinen Erkenntnissen über die deutsche Klassengesellschaft selbst ins Visier des Verfassungsschutzes zu geraten drohte) nicht protestiert hätte, wären „taz“ oder „Frankfurter Rundschau“ wohl kaum auf diesen Vorgang eingegangen. Protest kam natürlich nicht von ihrer Seite, die Sache wurde eher als Kuriosum abgetan, als Randnotiz, die auch der „Süddeutschen“ noch ein paar liberale Bedenken wert waren. Damit hatte es sich.

Die von Kanzler Scholz angekündigte Zeitenwende hat nun auch eine Gesinnungswende mit sich gebracht. Rückblickend werden auf einmal gemässigte, auf Ausgleich und Verständigung bedachte Positionen der Aussenpolitik, wie sie im Pressewesen eine Krone-Schmalz oder in der Politikwissenschaft ein Professor Johannes Varwick repräsentieren, in die extremistische Ecke gerückt. Im Blick auf Reichweite und Schärfe des staatlichen Überwachungsstandpunkts hat sich hier einiges geändert, nicht aber bei der strukturellen „Gewaltaffinität des Mainstream-Journalismus“.

Der Staat mit seinen „Leitplanken“ gibt dabei, wie in dem Beitrag zur „Gewaltaffinität“ ausgeführt, nur die Richtung vor. Konkret vorschreiben muss er den Journalisten nicht, was sie zu berichten oder zu kommentieren haben. Gleichschaltung ist überflüssig. Wie in der Ära des Kalten Kriegs ein liberaler Redakteur Sommer wusste, wo Hetze anfängt und Nachdenklichkeit aufhört, so wissen heutige Medienarbeiter schon selber, welche Vorträge in Volkshochschulen zulässig sind und wo die unzulässige Schwarz-Weiss-Malerei beginnt. Mit seinem Verantwortungsbewusstsein für die Agenda der Nation liegt der Mainstream eben von vornherein auf der Lauer, um staatsabträgliche Vorgänge zu brandmarken und auszugrenzen. Wie sollte auch die stolze Vierte Gewalt, die ständig den nationalen Erfolg bilanziert, Berührungsängste gegenüber der wirklichen Staatsgewalt haben?

Ja, sie traut sich sogar, dieser recht anspruchsvoll entgegen zu treten. Wenn der Mainstream, wie der Gegenstandpunkt resümiert, auf seine „eindeutige Botschaft und deren Alternativlosigkeit pocht, dient das einem guten Zweck: Es geht den Leitmedien nicht nur darum, dass das Volk die neue Rüstungs- und für es kostenträchtige Russlandpolitik Deutschlands bedingungslos als unumgängliche Konsequenz akzeptiert. Nach ihrer verantwortungsbewussten Selbstauffassung leisten sie auch einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die Bundesregierung Kurs hält und ihrem Auftrag nicht zaudernd, sondern konsequent nachgeht. Wenn sie eine antirussische Haltung zum Gebot der Stunde erklären und zur gültigen öffentlichen Meinung machen, bringen sie in ihrer Vorstellung die Politiker in Zugzwang, die ‚eingetretene‘ Zeitenwende mit ihrer Amtsmacht zu vollstrecken.“

Erstveröffentlichung in „Untergrund Blättle“ v. 14. November 2022
https://www.untergrund-blättle.ch/gesellschaft/medien/staatstreue-mainstreammedien-und-ihre-dissidenten-7335.html

Wir danken für das Recht auf Veröffentlichung.

Europas Standards

15. Nov 2022

Die Kritik an den doppelten Standards Europas bzw. des Westens nimmt weltweit zu – aktuell vor allem mit Blick auf die Klimapolitik und auf den Ukraine-Krieg.

Redaktion „German Foreign Policy“

BERLIN/KAMPALA (Eigener Bericht) – Vor dem Hintergrund der UN-Klimakonferenz in Sharm el Sheikh nimmt die Kritik an den doppelten Standards der westlichen Mächte – auch Deutschlands – weltweit zu. Es gehe nicht an, dass die europäischen Staaten Vorhaben zur Öl- und Gasförderung in Afrika ablehnten, sofern diese wie etwa in der Demokratischen Republik Kongo der Deckung des afrikanischen Eigenbedarfs dienten, dass sie parallel aber gleichartige Vorhaben unterstützten, wenn sie wie etwa im Senegal Europa versorgten, heißt es in einem aktuellen Namensartikel von Yoweri Museveni, dem Präsidenten Ugandas: „Wir werden nicht eine Regel für sie, eine andere aber für uns akzeptieren.“ Identische Kritik an europäischen Versuchen, den Ländern Afrikas eine Abkehr von Öl und Gas zu diktieren, zugleich aber selbst die Nutzung von Kohle als Energieträger wieder zu intensivieren – etwa in Deutschland –, wird schon seit Monaten laut. Zudem wächst die Verachtung dafür, dass der Westen von der Welt Unterstützung im Ukraine-Krieg fordert, zugleich aber Kriege, die seine Interessen nicht tangieren, ignoriert und Flüchtlinge, wenn sie nicht aus der Ukraine kommen, an den EU-Außengrenzen ertrinken oder erfrieren lässt.

Von Recht und Macht

Die Kritik an den doppelten Standards der westlichen Mächte – an sich so alt wie die globale westliche Dominanz – flammt seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs verstärkt auf. Ursache ist, dass die doppelten Standards diesmal allzu grell hervortreten. So kontrastiert die im Westen verbreitete demonstrative Empörung über die Kriegsopfer in der Ukraine scharf mit der ebenso verbreiteten Ignoranz gegenüber Kriegsopfern etwa in afrikanischen Ländern. Denis Mukwege, Friedensnobelpreisträger aus der Demokratischen Republik Kongo, wies im Juni darauf hin, dass der Westen „Milliarden in die Ukraine pumpt“, während er „vor dem Leiden anderswo die Augen verschließt“.[1] Grotesk ist die am Sonntag geäußerte Forderung von Bundeskanzler Olaf Scholz, in der internationalen Politik müsse „das Recht vor der Macht gehen“ [2]; Scholz will dies auf Russlands Überfall auf die Ukraine angewandt wissen, nicht aber auf den NATO-Überfall auf Jugoslawien, den US-Überfall auf den Irak und den britisch-französischen Krieg gegen Libyen, der zu einem NATO-Krieg ausgeweitet wurde. Bitter ist in zahlreichen Ländern Afrikas und Asiens registriert worden, dass in Europa Flüchtlinge aus der Ukraine willkommen geheißen werden, während nichtweiße Flüchtlinge im Mittelmeer ertrinken oder an den EU-Außengrenzen Polens und der baltischen Staaten erfrieren.[3]

Erdgas aus Afrika

Seit dem Frühjahr kommt wachsender Unmut über die doppelten Standards insbesondere europäischer Länder in Sachen Klimaschutz hinzu. Erst im vergangenen Jahr hatten mehrere wohlhabende Industriestaaten angekündigt, ab spätestens 2023 keinerlei Projekte zur Öl- und Gasförderung im Ausland mehr zu finanzieren. Auf dem afrikanischen Kontinent, wo bis heute rund 600 Millionen Menschen nicht über Strom verfügen, rief dies Unmut hervor: Dort gilt der Sprung unmittelbar hin zur Versorgung mit erneuerbaren Energien als unrealistisch und vor allem nicht finanzierbar. Seit die Staaten Europas jedoch alles daran setzen, keinerlei russisches Erdgas mehr zu nutzen – aus politischen Gründen, es geht darum, Russland zu „ruinieren“ (Annalena Baerbock) –, stehen sie Schlange, um Zugriff auf afrikanisches Erdgas für den europäischen Bedarf zu erhalten. Von der Verzichtsankündigung des vergangenen Jahres ist keine Rede mehr (german-foreign-policy.com berichtete [4]). Die Bundesregierung etwa unterstützt die Förderung von Erdgas vor der Küste des Senegal, um einen Teil der dortigen Vorräte zu erhalten. Italien wiederum hat in den vergangenen Monaten gleich sechs Liefervereinbarungen mit afrikanischen Staaten geschlossen. Zu den Staaten, die Europa beliefern sollen, gehört Mosambik; von dort ist soeben der erste Flüssiggastanker aufgebrochen.[5]

Berggorillas vs. Hunger

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich die europäischen Staaten umstandslos selbst herausnehmen, was sie anderen zu untersagen suchen, lassen sich die Länder Afrikas immer weniger von neuen fossilen Fördervorhaben abbringen. Ein Beispiel bietet die Demokratische Republik Kongo. Dort hat die Regierung im Juli angekündigt, Lizenzen zur Exploration von Öl und Gas im Kongobecken zu vergeben.[6] Das Vorhaben droht klimapolitisch fatale Folgen mit sich zu bringen: Im Kongobecken liegen Torfmoore, die so viel Kohlenstoff speichern, wie zur Zeit in den globalen Emissionen aus fossilen Brennstoffen über drei Jahre enthalten ist.[7] Die Regierung des Kongo weist allerdings darauf hin, dass jeder ihrer Bürger durchschnittlich so viel Kohlendioxidemissionen im Jahr verursacht wie ein Brite in zwei Tagen – und dass die wohlhabenden Industriestaaten es bis heute versäumen, dem Land zum Ausgleich für einen Verzicht auf die Ölförderung finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen.[8] Die in Europa äußerst populäre Argumentation, die Öl- und Gasförderung im Kongobecken müsse dringend unterbleiben, da durch sie einmalige Berggorilla-Populationen gefährdet würden, stößt in dem Land, in dem 60 Millionen Menschen – annähernd zwei Drittel der Bevölkerung – keine 2,15 US-Dollar pro Tag zur Verfügung haben, nicht wirklich auf Verständnis.

„Moralischer Bankrott“

Aktuell entzündet sich die Kritik an den doppelten Standards vor dem Hintergrund der UN-Klimakonferenz in Sharm el Sheikh. So heißt es etwa in einem Namensbeitrag, den Ugandas Präsident Yoweri Museveni in der vergangenen Woche in dem US-Magazin Newsweek veröffentlicht hat, es könne nicht angehen, dass die Staaten Europas weiter Stimmung gegen Öl- und Gasförderung in Afrika machten, wenn sie – wie im Kongo – dem Eigenbedarf des Kontinents diene, sie aber bejubelten, wenn aus den afrikanischen Quellen die einstigen Kolonialmächte bedient würden. „Wir werden nicht eine Regel für sie, eine andere aber für uns akzeptieren“, schreibt Museveni; es sei ein „moralischer Bankrott“ für die Europäer, wenn sie wirklich erwarteten, „Afrikas fossile Brennstoffe für ihre eigene Energieerzeugung zu nutzen“, ohne zugleich zu billigen, dass die afrikanischen Staaten sie ihrerseits für ihren Bedarf verwendeten.[9] Museveni erinnert zudem an einen aktuellen Fall, der Deutschland mittlerweile zum Gespött der globalen Öffentlichkeit macht: daran, dass die Bundesrepublik zur Zeit Windräder abreißen lässt, um den Abbau von Braunkohle bei dem Ort Lützerath voranzutreiben.[10] Das sei exakt „der verwerfliche doppelte Standard, den zu erwarten wir in Afrika inzwischen gewohnt sind“, schreibt Museveni.

„Inakzeptabel“

Ugandas Präsident weist zudem darauf hin, dass 25 Milliarden US-Dollar pro Jahr laut Schätzungen der Internationalen Energieagentur (IEA) wohl ausreichen würden, um in den Staaten Afrikas bis zum Jahr 2030 gut 600 Millionen Menschen aus der Energiearmut zu befreien – „weniger als das, was im Westen in sechs Monaten für Waffen für den Ukraine-Konflikt ausgegeben wurde“.[11] Fast zur gleichen Zeit hat Sri Lankas Präsident Ranil Wickremesinghe darauf hingewiesen, die Regierungen des Westens seien binnen kürzester Zeit in der Lage gewesen, hohe Milliardensummen für den Ukraine-Krieg zu mobilisieren; für den Kampf gegen den Klimawandel aber stellten sie keine entsprechenden Summen bereit. Wickremesinghe urteilt: „Doppelte Standards sind inakzeptabel“.[12]

[1] Barbara Moens: Nobel laureate Mukwege: Ukraine war shows West’s double standards. politico.eu 13.06.2022.

[2] Pressekonferenz von Bundeskanzler Scholz zum Besuch des Bundeskanzlers in der Sozialistischen Republik Vietnam am 13. November 2022 in Hanoi. bundesregierung.de.

[3] S. dazu Flüchtlingssterben im Niemandsland, „Willkommen in Guantanamo!“ und „Willkommen in Guantanamo!“ (II)

[4] S. dazu Nach uns die Sintflut (II).

[5] Mozambique begins LNG exports. energy.economictimes.indiatimes.com 14.11.2022.

[6] Patrick Greenfield: West accused of double standards over oil and gas exploration in DRC. theguardian.com 01.11.2022.

[7] Claudia Bröll: Sisyphusarbeit für das Klima. Frankfurter Allgemeine Zeitung 08.11.2022.

[8] Karen McVeigh: West accused of ‘climate hypocrisy’ as emissions dwarf those of poor countries. theguardian.com 28.01.2022.

[9] Yoweri K. Museveni: Europe’s Failure to Meet Its Climate Goals Should Not Be Africa’s Problem. newsweek.com 08.11.2022.

[10] Windräder müssen der Braunkohle weichen. spiegel.de 24.10.2022.

[11] Yoweri K. Museveni: Europe’s Failure to Meet Its Climate Goals Should Not Be Africa’s Problem. newsweek.com 08.11.2022.

[12] Tax oil firms to pay for climate damage, island nations say. aljazeera.com 08.11.2022.

Erstveröffentlichung in „German Foreign Policy, 15.11. 2022
https://www.german-foreign-policy.com/

Wir danken für das Recht auf Veröffentlichung.

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