Flughafen blockiert: Völlig überzogene Reaktionen

Von Wolfgang Pomrehn

Die „Letzte Generation“ hält der Staatsmacht den Spiegel vor. Foto: www.letztegeneration.de

„Letzte Generation“ legt kurzzeitig BER lahm. Antwort konservativer und sozialdemokratischer Politiker lässt harte Repression für alle befürchten, die sich nicht mit Untätigkeit in Sachen Klimaschutz abfinden. Ein Kommentar

Die Aufregung ist mal wieder groß. Am gestrigen Donnerstag blockierten Mitglieder der Letzten Generation vorübergehend den Berliner Flughafen, in dem einige sich – fernab rollender Flugzeuge – auf die Startbahnen setzten und andere darauf mit Fahrrädern herumfuhren. Nach eineinhalb Stunden war alles vorbei.

Die Reaktionen darauf könnten aufgeregter kaum sein, und ein Vergleich mit dem Schweigen, das für gewöhnlich die meisten rechtsextremen Brandanschläge und Morde zum Beispiel im unmittelbar an den Flughafen angrenzenden Berliner Bezirk Neukölln begleitet, lässt in die Abgründe des deutschen Bürgertums blicken.

Bei der CSU zum Beispiel überschlägt man sich fast: Der ehemalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, der stets seine schützende Hand über den Diesel-Betrug der deutschen Automobilindustrie hielt, wie seine Vorgänger und Nachfolger die Bahn verkommen ließ, Autobahnen baute und dazu noch Hunderte Millionen Euro im Maut-Desaster versenkte, nennt auf Twitter die Aktivistinnen und Aktivisten „Klima-Kriminelle“ die „weggesperrt“ werden müssten.

Vielleicht so, wie bei ihm zu Hause in Bayern. Dort sitzen derzeit 13 Personen nach Straßenblockaden in Polizeihaft, ohne dass sie einen fairen Prozess gehabt hätten. Sozusagen in Administrativhaft, wie sie Großbritannien früher in seinen Kolonien angewandt hat. Erst Anfang Dezember sollen sie entlassen werden.

Einer von ihnen, der 48-jährige Ingenieur Wolfgang Metzeler-Kick, befindet sich seit dem 9. November in der JVA Stadelheim im Hungerstreik. In einer Stellungnahme aus der Haft weist er unter anderem darauf hin, dass viele arme Länder kaum Ressourcen haben, um sich gegen den Klimawandel zu schützen, weil sie „ständig im Teufelskreislauf der Schuldentilgung gefangen sind“.

Die Industriestaaten trügen die historische Schuld an der Klimakatastrophe, die Streichung der Schulden wäre daher ein erster Schritt der Reparation. Außerdem fordert er ein Tempolimit und die Wiedereinführung des Neun-Euro-Tickets als Sofortmaßnahmen.

Für Deutschlands Konservative und Rechtsextreme, die nicht zwischen Kunstwerken und Plexiglas unterscheiden können und meinen, wenn Autofahrer keine Rettungsgassen bilden, haben die den Stau verursachenden Hindernisse schuld, grenzen derlei Forderungen offensichtlich schon an Terrorismus.

Mehr Repression

Aber auch sozialdemokratische Politikerinnen und Politiker meinen, auf der Welle der populistischen Hetze gegen Klimaproteste mitschwimmen zu müssen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete in einem Tweet die BER-Blockade als „erneute Eskalation“ und nennt die Klimaschützer „Straftäter“. Ihre Aktionen würden gesellschaftliche Akzeptanz für den „Kampf gegen den Klimawandel“ zerstören.

Fragt sich allerdings, ob es die unter dem Fluglärm leidenden Anwohnerinnen und Anwohner oder die vielen Hartz-IV-Bezieher und -Bezieherinnen, denen man kaum die winzigste Erhöhung gönnt und die man lieber hungern lässt, interessiert, wenn vor den Toren Berlins der eine oder andere Flug ausfällt.

„Das Flugzeug ist kein Verkehrsmittel für Normalbürger:innen. Die meisten Menschen – etwa 80 Prozent der Weltbevölkerung – sind noch nie in ihrem Leben geflogen. Ein wohlhabendes Prozent der Bevölkerung verursacht allein etwa die Hälfte der flugbedingten Treibhausgasemissionen“, schreiben die Blockierer in einer Pressemitteilung.

Und es fragt sich natürlich, welchen „Kampf gegen den Klimawandel“ die SPD-Ministerin meint. Etwa die Arbeitsverweigerung ihres liberalen Kabinettskollegen im Verkehrsministerium? Oder den Einsatz ihres Chefs für neue Erdgasförderung im Senegal? Oder das Engagement ihre grünen Kollegen im Wirtschaftsressort für Frackinggas aus den USA und den Abbau von Braunkohle im Rheinland?

Oder soll vielleicht mit den martialischen Reden einfach nur die Räumung in Lützerath und die verschärfte Repression vorbereitet werden, mit der man der Klimabewegung begegnen will, wenn diese sich nicht endlich mit der Untätigkeit der Regierung abfindet? (Wolfgang Pomrehn)

Erschienen in „Telepolis“ v. 25.11.22
https://www.heise.de/tp/features/Flughafen-blockiert-Voellig-ueberzogene-Reaktionen-7356870.html

Wir danken dem Autor für das Abdruckrecht.

Faschistische Regierung in Italien – alles ganz normal?

Von Angela Klein

Der erdrutschartige Wahlsieg der rechtsextremen Partei Fratelli d’Italia bei den jüngsten Parlamentswahlen wird von italienischen Marxisten als „Wendepunkt historischen Ausmaßes“ bezeichnet. Denn er bringt eine Partei an die Macht, die das Erbe des Faschismus antritt.

Der Antifaschismus ist Bestandteil der italienischen Verfassung und eigentlich sind faschistische Parteien von der Regierungsbildung ausgeschlossen. Und jetzt ist Giorgia Meloni neue Regierungschefin. Sie ist ein Sproß der MSI, der Italienischen SozialBewegung, gegründet 1946 als Nachfolgerin der Republikanisch-Faschistischen Partei von Mussolini. Bisher kam sie als Regierungspartei deshalb nie infrage.

Als Berlusconi Mitte der 90er Jahre eine Regierung zusammen mit Gianfranco Fini bilden wollte, der ebenso wie Meloni aus der MSI hervorgegangen war, kam er nicht umhin, eine neue Partei zu gründen, die Alleanza Nazionale (AN). Und diese musste auf ihrem Gründungskongress 1995 feierlich erklären: „Der Antifaschismus war ein historisch wesentlicher Moment für die Rückkehr der demokratischen Werte, die der Faschismus mit Füßen getreten hatte“.

Melonis Partei Fratelli d’Italia ist eine rechte Abspaltung der Alleanza Nazionale, sie versammelte die Leute, denen die bürgerliche Wendung dieser Partei nicht gepasst hat. Parteichefin Meloni betont bis heute, sie habe zum Faschismus ein „unbeschwertes Verhältnis“.

Für die Geschäftswelt war die Regierungsübernahme dieser Partei kein Aufreger, weder in Italien noch in Deutschland. Sie hat sie einfach abgenickt – ein Wahlsieg wie jeder andere. Offenbar sind Faschisten kein Schreckgespenst mehr. Das konservative Leitorgan FAZ forderte sogar „Respekt für eine Wahl“. Da Melonis Vorgänger im Amt, der Interims-Ministerpräsident Mario Draghi, nicht gewählt, sondern ernannt worden war, meinte die FAZ, das neue Rechtsbündnis vor Anfeindungen schützen zu müssen: Es sei ein „erster Schritt bei der Rückkehr zum verfassungsgemäßen Prozess der demokratischen Willens- und Regierungsbildung“ gegangen worden“. Zuvor hatte sie Draghi als „Retter der Nation“ gefeiert.

Die Novemberausgabe der Zeitschrift konkret kommentiert zu Recht: „Es war schon immer ein Trugschluss zu meinen, zwischen der liberalen Demokratie und dem Faschismus gebe es eine Brandmauer. Demokratie bedeutet dem Bürgertum nur Herrschaft nach Recht und Gesetz.“ Das fordert der Markt, der ist seit alters her für sein Funktionieren darauf angewiesen, dass ihm ein Machthaber Rechtssicherheit verschafft – gleich ob Despot oder nicht. Wenn Faschisten in diese Position hineingewählt werden, ist das vielleicht nicht schön, aber als „Wille des Souveräns“ hinzunehmen. Auch Hitler ist schließlich legal an die Macht gekommen (nachdem er zuvor massiv mit Geldern der Hochfinanz gepuscht worden war) – und das hat dem bürgerlichen Antifaschismus immer eine enge Grenze gesetzt. „Wer an der vermeintlichen Dichotomie von Demokratie und Faschismus festhält“, schreibt Rolf Surmann in der Zeitschrift, „trägt lediglich zur Affirmation der bestehenden Ordnung bei“.

Grund für die verständnisvolle Reaktion im bürgerlichen Lager ist schnell ausgemacht: Die neue Regierungschefin steht stramm hinter der NATO und poltert auch nicht – anders als früher Berlusconi – gegen die EU, zumal sie von ihr gerade 190 Milliarden aus dem Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der Folgen der Pandemie haben will. Sie arbeitet von innen gegen die bestehenden Strukturen. Meloni und ihre Partei betonen den Vorrang nationaler Interessen: „Italien muss wieder dahin zurückkehren, zuerst seine nationalen Interessen zu verteidigen“, sagt sie etwa auf einer Veranstaltung in Mailand. Italien lasse sich von europäischen Partnern und Brüssel herumkommandieren und sei nicht gleichberechtigt. Ihr schwebt ein konföderales Modell vor, in dem Europa sich um die „großen Fragen“ kümmert, bei denen sich die Nationalstaaten in einer globalisierten Welt „als unzulänglich“ erweisen, während alles andere von den Nationalstaaten übernommen wird. Ihre Fraktion hat einen Gesetzesentwurf in der Schublade, der den Primat des nationalen Rechts über das europäische Recht festschreibt. Damit wäre ein Kernstück der EU, nämlich der Europäische Gerichtshof, aus den Angeln gehoben – und die EU in ihrer jetzigen Form am Ende. Für eine Änderung der italienischen Verfassung fehlt ihr allerdings die Zweidrittelmehrheit im Parlament. „Daher könnte Meloni umso mehr bemüht sein, gemeinsam mit den rechtsextremen Fraktionspartnern im Europaparlament, der polnischen PiS und der spanischen Vox, den Rechtsstaatsmechanismus zugunsten einer ‚Union der freien europäischen Völker‘ außer Kraft zu setzen“, schreibt Surmann.

Meloni hat ihr Programm unter das Dreigestirn „Gott, Familie, Vaterland“ gestellt. Der neue Patriotismus richtet sich in allererster Linie gegen Migrant:innen. Für die wird es immer schwerer, italienische Küsten zu erreichen; und solche, die sich bereits im Land befinden, werden es noch schwerer haben, Zugang zu Sozialleistungen zu bekommen. Gern würde Meloni vor der libyschen Küste eine Seeblockade errichten.

Der zweite Grund aber, und er ist es, der Meloni in den Augen von Unternehmern so akzeptabel macht, ist ihr völlig neoliberales Programm. Da unterscheidet sie sich nicht von Draghi. Projekte wie die Hochgeschwindigkeitstrasse von Lyon nach Turin oder die Brücke über die Meerenge von Messina werden weitergeführt. Das erst 2019 eingeführte Bürgereinkommen, eine italienische Version des Grundeinkommens, soll gekürzt und vielleicht sogar ganz abgeschafft werden. Die sieben Milliarden, die dafür vorgesehen sind, werden an Unternehmen umgeleitet. Melonis Partei macht das Bürgereinkommen für den Arbeitskräftemangel im Dienstleistungssektor verantwortlich. Nach Angaben der Statistischen Behörde hat es über einer Million Menschen in Italien aus der Armut geholfen.

Im Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit dieser Regierung stehen weder die Armen noch die arbeitenden Menschen, sondern die Kleinunternehmer und Selbständigen. Von denen gibt es in Italien mehr als in anderen Ländern. Der Dienstleistungsbereich macht mittlerweile 74 Prozent der Wertschöpfung aus. Die dynamischsten Sektoren sind haushaltsnahe Dienstleistungen für Privathaushalte und der Billigtourismus. Über 12 Millionen Arbeiter:innen (von insgesamt 18 Millionen) arbeiten im Dienstleistungssektor, zusätzlich 3 Millionen Kleinunternehmen und 5 Millionen „Selbständige“. Für die italienische Politik ist das eine wichtige Größe – und das schon seit langem. Noch vor der endgültigen Niederlage des Faschismus hat die Kommunistische Partei Italiens (PCI) 1944 beschlossen, den Aufbau von Organisationen von Kleinunternehmern zu fördern – mit erheblichem Erfolg. Sie förderte die Bildung des Verbands der Tankstellenbesitzer, der Straßen- und Kleinhändler, der Handelsvertreter usw. 1971 gründeten sie einen landesweiten Dachverband, der seine Tätigkeit auf die gesamte Welt des Handels ausdehnte. Sie förderte die Bildung des Dachverbands der Handwerker und der kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Verbände verschafften der PCI erheblichen politischen Einfluss und waren zugleich die Säule des Reformismus in der PCI. Heute stehen diese Organisationen alle rechts.

Der Zusammenbruch der sozialen Solidarität ist inzwischen eine statistische Größe. Immer mehr Menschen beklagen, dass sie sich auf ihre Freunde nicht mehr verlassen können, auch die Unzufriedenheit mit den familiären Beziehungen nimmt zu, vor allem unter Jugendlichen. Wo das soziale Gefüge zerstört ist, greift der Glaube an eine autoritäre Herrschaft um sich.

Erschien in der Dezemberausgabe 2022 der „Sozialistischen Zeitung“
https://www.sozonline.de/

Wir danken der SoZ-Redaktion für das Abdruckrecht.


			

Arbeitsunfälle in Deutschland: Mehr als 1 Toter pro Tag

Von Renate Dillmann

Am 17.10. dieses Jahres starb der bulgarische Arbeiter Refat S. unter bisher ungeklärten Umständen im Duisburger Stahlwerk von Thyssenkrupp. Er war 26 Jahre alt, es war sein zweiter Arbeitstag. Refat S. wurde im Schlackebecken gefunden, die Polizei ermittelt noch. In jeder Woche sterben durchschnittlich 10 Arbeiter auf Baustellen, in Stahlwerken, Chemiefabriken, Schlachthöfen. In der Regel sind es Männer. Oft Migranten, die unter besonders hohem Arbeitsdruck in besonders wenig gesicherten Bereichen arbeiten. Öffentlich interessiert das tägliche Sterben in der BRD nicht groß – jedenfalls deutlich weniger als der natürliche Tod einer uralten Monarchin.

In Duisburg hat es einige durchaus beachtliche Demonstrationen gegeben, in denen Aufklärung und besserer Arbeitsschutz gefordert wurden – davon war in den Blättern der „Funke-Mediengruppe“, die das Ruhrgebiet geistig betreuen, nicht sonderlich viel zu lesen. In die überregionalen Nachrichten der Tagesschau oder des Heute-Journals bringt es ein solcher Protest natürlich erst recht nicht – kein Wunder, er greift ja nicht missliebige Potentaten in Russland, Iran oder China an…

Im Normalfall sind jedenfalls mehr als ein paar Zeilen in der Lokalpresse nicht zu erwarten: „Mann stirbt bei Arbeitsunfall in 30 Meter tiefem Versorgungstunnel“ (22.7.22 Berlin); „Tödlicher Baustellen-Unfall: Arbeiter (47) von Betonbalken erschlagen (21.9.22 München) und so weiter.

Die Statistiker der Gesetzlichen Unfallversicherung zählen selbstverständlich das Gesamtgeschehen in Deutschland penibel mit: „Im Bereich der UV (Unfallversicherung, RD) der gewerblichen Wirtschaft und der UV der öffentlichen Hand ereigneten sich 2021 insgesamt 806.217 meldepflichtige Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge hatten, das sind 6,0 % mehr als im Vorjahr. Das Arbeitsunfallrisiko je 1.000 Vollarbeiter ist mit einem Wert von 19,78 um 7,2 % gestiegen.

Im Jahr 2021 waren 12.079 schwere Arbeitsunfälle zu verzeichnen, bei denen es zur Zahlung einer Rente oder eines Sterbegelds gekommen ist. Damit ist das Risiko je 1.000 Vollarbeiter, einen schweren Arbeitsunfall zu erleiden, von 0,321 im Vorjahr auf 0,296 in 2021 um 7,6 % gesunken. Bei den tödlichen Arbeitsunfällen ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 111 Fälle auf 510 Todesfälle zu verzeichnen.“

Tragische Einzelfälle? Gehört die Gefahr eines eventuell sogar tödlichen Arbeitsunfalls schlicht zum „normalen Lebensrisiko“? Oder ist mehr zu den Ursachen zu sagen?

Unfallursache Kapitalismus

Unternehmen gehen durchaus robust mit der Gesundheit ihrer Arbeitskräfte um, weil sie den Produktionsprozess zum Zweck der Gewinnerwirtschaftung einsetzen. Das, was die Betriebe mit der gezahlten Lohnsumme an Leistung – extensiv wie intensiv – aus ihren Beschäftigten herausholen können, ist das entscheidende Mittel, die Spanne zwischen investiertem und hergestelltem Eigentum zu vergrössern. Wie sehr es ihnen gelingt, die in ihrem Betrieb geleistete Arbeit produktiv zu machen, ist die Grösse unter all ihren Ausgaben, auf die sie direkten Einfluss haben.

Mit ihrer Direktionsgewalt über den Betriebsablauf machen sie Vorgaben für den Arbeitsprozess und können diese durch Geschwindigkeit, Taktung oder die Menge der erteilten Aufträge objektivieren; so steigern sie kontinuierlich die Anstrengung, die der einzelne Arbeitnehmer an „seinem“ Arbeitsplatz zu erbringen hat.

Arbeitsunfälle, unmittelbare Gefahren und systematische Gesundheitsgefährdungen für die Arbeitskräfte gehören insofern in der Marktwirtschaft ebenso zum Arbeitsalltag wie der systematische körperliche und mentale Verschleiss, der seine Spuren in Form chronischer Krankheiten hinterlässt (dazu Teil 2). Kurz: Unternehmen verschwenden Physis und Psyche ihrer Beschäftigten und sparen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Staat muss Arbeitsschutz erzwingen

Arbeitsschutz ist in der kapitalistischen Produktion nichts, worauf ein Unternehmen von sich aus Wert legt. Schutzvorrichtungen bei der Bedienung von Maschinen, Lärmschutz, die Verwendung nicht schädlicher Stoffe, stabil gebaute Arbeitshallen, die nicht einsturzgefährdet sind und in denen der Brandschutz gewährleistet ist – all das verursacht Kosten und wird deshalb, wenn es allein nach dem Willen der Unternehmen geht, nur gemacht, wenn die entsprechenden Schutzmassnahmen im Verhältnis zu den anfallenden Kosten und den zu erwartenden „Betriebsausfällen durch Unfall“ sich lohnen.

Ein Blick in die Geschichte oder in Länder, in denen für den kapitalistischen Weltmarkt produziert wird, ohne dass der Staat entsprechende Vorschriften macht, zeigt, wie brutal mit Leib und Leben der Arbeiter umgegangen wird. Karl Marx berichtet aus den Fabriken seiner Zeit, vom „systematischen Raub an den Lebensbedingungen des Arbeiters während der Arbeit“ und stellt fest: „Was könnte die kapitalistische Produktionsweise besser charakterisieren als die Notwendigkeit, ihr durch Zwangsgesetz von Staats wegen die einfachsten Reinlichkeits- und Gesundheitsvorrichtungen aufzuherrschen?“ (Marx 1867: Das Kapital. S. 505)

Die rücksichtslose Praxis seiner Unternehmer hat der deutsche Sozialstaat im Interesse an einer nachhaltigen Benutzbarkeit seiner Arbeitsbevölkerung nach und nach durch Arbeitsschutzgesetze eingeschränkt.1 Heute gehören zum Arbeitsschutz diverse Rechtsverordnungen, u.a. Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Baustellenverordnung (BaustellV), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Biostoffverordnung (BioStoffV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Dass dermassen viele staatliche Verordnungen nötig sind, um den modernen Arbeitsprozess für die Arbeitnehmer wenigstens so aushaltbar zu machen, dass sie – zumindest als statistisches Kollektiv – ein Arbeitsleben durchstehen, ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert.

Erstens stellt es dem Zweck, um den es in den gesetzlich regulierten Fabriken, Baustellen und Büros geht, kein gutes Zeugnis aus – so etwas Unschuldiges wie „Versorgung der Menschen mit Konsumgütern“ wird es wohl kaum sein. Denn wenn es um diesen Zweck ginge, würde niemand die dafür fällige Arbeit so gefährlich und schädlich organisieren, dass bei der Produktion Physis und Psyche schon so in Mitleidenschaft gezogen werden, dass der Genuss der produzierten Güter gar nicht mehr sorglos zustande kommt.

Wenn zweitens per Rechtsverordnung einige (bisher erlaubte) Praktiken verboten werden – etwa die Überschreitung eines bestimmten Tageslärmpegels oder einer Hand-Arm-Vibration, dann sind damit alle Schädigungen an Ohren, Bandscheiben und Leber unterhalb der gezogenen Grenze bzw. Durchschnittswerte (!) erlaubt. Ganz im Gegensatz zur üblichen Vorstellung vom „Schutz“, legen die staatlich definierten Grenzwerte (das gilt übrigens auch für Lebensmittel u.a.) mit ihrem Verbot eines Übermasses also fest, in welchem Mass die Gesundheit der Betroffenen staatlich erlaubtermassen angegriffen und verschlissen werden darf.

Drittens verpflichtet der Staat sämtliche Unternehmen, in eine gesetzliche Unfallversicherung einzuzahlen. Er unterstellt damit, dass Arbeitsunfälle auch bei Geltung aller gesetzlichen Regelungen passieren, und zwingt die Betriebe als Gesamtheit, die durch Unfälle am Arbeitsplatz (zu denen auch Unfälle auf dem Weg dorthin gerechnet werden) sowie bei anerkannten Berufskrankheiten hervorgerufenen Behandlungs- und Folgekosten zu übernehmen.

Zur Finanzierung der Versicherung werden die Betriebe in „Gefahrklassen“ eingeteilt, was – neben der Anzahl der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer – unterschiedlich hohe Versicherungsbeiträge begründet. Die Einteilung beinhaltet ein objektives Eingeständnis. Sie macht nämlich deutlich, dass die Beteiligten in Politik und Wirtschaft sehr detailliert zu unterscheiden wissen, wie gefährlich die Produktionszweige ihrer kapitalistischen Marktwirtschaft im Einzelnen sind. Zudem sollen die Beitragskosten die Unternehmen im Idealfall motivieren, die Kosten der Unfallversicherung im Eigeninteresse durch freiwilligen Arbeitsschutz zu senken.

Die Realität dieses Ideals besteht allerdings in einer betriebswirtschaftlichen Abwägung: Sind die entsprechenden Arbeitsschutzmassnahmen teurer als der einzelbetriebliche Anteil an den Versicherungsbeiträgen, dann spricht aus Sicht des Betriebs „leider“ nichts zugunsten der Schutzmassnahmen. Oder anders formuliert: Die Gefährdung und Zerstörung von Gesundheit erhält auf diesem Wege einen Preis und wird damit zum Gegenstand einer Kosten-Nutzenabwägung, die nicht selten die Inkaufnahme vermeidbarer Unfälle und Krankheiten einschliesst.

Das gilt um so mehr, als staatliche Kontrollen bei den Arbeitsschutzmassnahmen sich auf Stichproben beschränken und nur alle Jubeljahre stattfinden, bei Betrieben unter 500 Mitarbeitern heisst das im Klartext: alle 20 Jahre – Resultat davon, dass das Personal bei der Gewerbeaufsicht zwischen 2005 und 2010 drastisch zusammengekürzt wurde.

Das Dilemma der Beschäftigten

Die staatliche Regelung erspart den Arbeitnehmern nicht, dass sie um entsprechende Arbeitsschutzvorrichtungen oft selbst noch kämpfen müssen (z.B. Lärmschutz).

Sie selbst sehen sich – gerade angesichts ständig steigender Leistungsanforderungen im Arbeitsprozess – dem Widerspruch ausgesetzt, dass Vorschriften bzw. Vorrichtungen vielfach zu einer Behinderung ihrer Arbeitsleistung führen, also Lohn oder Zeit kosten. So kommt es zu dem bekannten Phänomen, dass Arbeitnehmer die Schutzvorschriften – gegen ihr eigenes Schutzinteresse! – missachten, Maschinen bei laufendem Betrieb reparieren, Schutzvorrichtungen, weil störend abmontieren usw. usf.

Wenn es zu einem Unfall kommt, taucht deshalb als erstes die Frage auf, ob der betroffene Arbeitnehmer Sicherheitsschuhe oder Helm getragen und die neben dem Erste-Hilfe-Kasten ausgehängten Vorschriften beachtet hat – obwohl vom Chef über den Vor- bis zum Hilfsarbeiter alle wissen, dass die geforderte Leistung meist nicht zu erbringen wäre, wenn sich alle so verhalten würden. So wird versucht, die Verantwortung abzuwälzen: Nicht der auf Profit orientierte Betrieb mit seiner Organisation der Arbeit ist schuld, sondern derjenige, der für sich am Arbeitsplatz „zuviel“ rausholen wollte.

Fazit

Mit seiner Gesetzgebung zum Arbeitsschutz legt der moderne Sozialstaat die Bedingungen dafür fest, wie Benutzung und Verschleiss der Arbeitskräfte so vonstatten gehen, dass das Ganze gewissermassen „nachhaltig“ passieren kann. Das schliesst offenbar – siehe die Statistik der Gesetzlichen Unfallversicherung – nach wie vor eine erkleckliche Zahl an Arbeitsunfällen mit gesundheitlichen Folgen ein und auch ein paar hundert Tote pro Jahr.

Das ist auch kein Wunder, denn am Zweck der Arbeitsplätze in seiner Wirtschaft ändert ein solches Gesetz ja erklärtermassen nichts: Mit der Arbeit der Leute soll Gewinn erwirtschaftet werden – und das bedeutet unter den Bedingungen der globalen Standortkonkurrenz nichts Gutes für die Beschäftigten. Die wiederum müssen sich angesichts des brutalen Unterbietungswettbewerbs, in dem sie „normal“ und erst recht als migrantische Wanderarbeiter stehen, auf alle Bedingungen einlassen und schauen, wie sie damit klarkommen. Für Refat S. ist das nicht aufgegangen.

Es ist schon ein ziemlich robustes Verhältnis zur fremden wie eigenen Gesundheit, wozu die marktwirtschaftliche Konkurrenz ihre Subjekte nötigt…

Zuerst erschienen in „NachDenkSeiten“ v. 11. 11. 22
https://www.nachdenkseiten.de/?p=90247
Wir danken der Autorin für das Abdruckrecht.

Lesetipp:
Dillmann,Renate/Schiffer-Nasserie, Arian: Der soziale Staat. Über nützliche Armut und ihre Verwaltung. Ökonomische Grundlagen/Politische Massnahmen/Historische Etappen. VSA-Verlag, Hamburg 2018

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