Die Justice and Accountability for Palestine Initiative, PIPD (Palestine Institute for Public Diplomacy) und ELSC (European Legal Support Center) laden Sie zu einer Pressekonferenz am Freitag, 23. Februar, um 12 Uhr MEZ ein. Die Redner werden die Einzelheiten einer Strafanzeige bekannt geben, die eine Gruppe deutscher Anwälte, die Familien aus Gaza vertreten, bei der Staatsanwaltschaft der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen deutsche Regierungsbeamte wegen Beihilfe zum Völkermord gegen das palästinensische Volk eingereicht hat in Gaza, indem sie Israel mit Waffen versorgten. Zu den Rednern gehören die Anwälte, die die Klage eingereicht haben, sowie Vertreter der Kläger. Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht für Palästina-Initiative: https://www.thepipd.com/actions/suppo… Das Palestine Institute for Public Diplomacy: https://www.thepipd.com/ European Legal Support Center: https://elsc .support/ Gesetz für Palästina: https://law4palestine.org/
Hier geht es zur Pressekonferenz:
Weiterführende Beiträge bzw. Links:
Hier die vollständige Presseerklärung zur Strafanzeige:
Völkermordkonvention:
Die UN-Völkermordkonvention wird oftmals nicht zu den Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen gezählt, denn durch Völkermord ist nicht – wie bei den bürgerlichen und den sozialen Menschenrechten – ein einzelnes Individuum betroffen, sondern eine Gruppe, ein Volk. Nichts desto trotz schützt diese Konvention grundlegende Menschenrechte: das Recht auf Leben und den Schutz vor seiner Ausrottung aus nationalistischen, rassistischen, religiösen oder ethnischen Gründen. Die UN-Völkermordkonvention schützt damit eines der wichtigsten Menschenrechte der dritten Generation, verstanden als kollektives Recht der Völker. Sie wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen bereits am 9. Dezember 1948 beschlossen und trat am 12. Januar 1951 in Kraft. Deutschland trat der Völkermordkonvention am 9. August 1954 bei.