Deutsche Kriegstüchtigkeit: Was vor 75 Jahren nicht im Grundgesetz stand

Von Peter Nowak

Die Wiederbewaffnung war von Repression gegen Andersdenkende begleitet. Statt zu feiern, sollte die Realität kritisch geprüft werden. Ein Kommentar.

Vor rund 20 Jahren gab es große Proteste, als die Bundeswehr mit öffentlichen Gelöbnisfeiern den Wiederaufstieg des deutschen Militarismus zelebrierte. Der hatte nach 1990 in der vergrößerten Bundesrepublik einen mächtigen Sprung gemacht.

Ortswahl für Bundeswehr-Rituale: Ein Politikum

Zeitweise verzog sich die Bundeswehr mit ihren Zeremonien auf das Gelände des Bendlerblocks, wo schon seit mehreren Generationen jene Behörde residiert, die schönfärberisch Verteidigungsministerium genannt wird – und doch viel öfter ein Kriegsministerium war.

So könnte es auch nach der „Zeitenwende“ wieder genannt werden. Schließlich spricht der Amtsinhaber davon, dass Deutschland wieder kriegstüchtig werden muss. „Kanonen statt Butter“ ist zumindest sinngemäß längst wieder zur politischen Maxime geworden.

Reklame für Wehrpflicht und Kriegstüchtigkeit

Zudem wird über die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht diskutiert. Deutschland soll erklärtermaßen „kriegstüchtig“ werden, wie es der zuständige Bundesminister Boris Pistorius (SPD) nennt.

Da ist es nur konsequent, dass die Bundeswehr gerade wieder ein Gelöbnis außerhalb des Bendlerblocks abhielt, direkt vor dem Berliner Abgeordnetenhaus. Nur wenige Meter entfernt kann man sich in der „Topographie des Terrors“ über die Verbrechen des letzten deutschen Versuchs informieren, zur Weltmacht zu werden.

Kitschige Polit-Phrasen über Sicherheit, Freiheit und Frieden

Es wird zwar noch daran erinnert, aber immer mit dem Hintergedanken: Beim nächsten Versuch haben wir die richtigen Bündnispartner dabei. Weil nun die Menschen nicht so gerne für Volk und Vaterland in den Tod ziehen, wenn die nackten Kapitalinteressen benannt werden, braucht man auch etwas für das Gemüt.

Dafür dient das ganze Zeremoniell der Feier des Grundgesetzes, das nun 75 Jahre alt wird. Dazu wird dann ein Polit-Kitsch verbraten, der sich so liest:

Wir feiern 75 Jahre Grundgesetz und die damit verbundenen Kernelemente Sicherheit, Freiheit, Frieden und Demokratie. Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und die Bundeswehr sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Mit dem Gelöbnis wollen wir deutlich sichtbar unterstreichen, dass die Bundeswehr als Parlamentsarmee in die Mitte der Gesellschaft gehört. Dies gilt vor allem in Zeiten, in denen sie sicherheitspolitisch wieder eine größere Rolle spielt.Die Präsidentin des Berliner Abgeordnetenhauses, Cornelia Seibeld (CDU)

Die Wiederbewaffnung war im Grundgesetz nicht vorgesehen

Interessant ist, was bei soviel inhaltsleerem Wortgeklingel vergessen wird: In der ursprünglichen Fassung des Grundgesetzes war eine Wiederbewaffnung nicht vorgesehen – und viele hätten sie sich 1949 auch nicht vorstellen können.

Das war eine Konsequenz der beiden von Deutschland ausgegangenen verbrecherischen Weltkriege. Eine dritte Gelegenheit wollten damals auch die anderen kapitalistischen Mächte Deutschland nicht geben. Doch als die BRD im Kalten Krieg zum Vorposten des Kampfes gegen die vermeintlich kommunistische Gefahr wurde, war das alles schnell vergessen.

Für die Wiederbewaffnung Deutschlands 1956 musste das Grundgesetz geändert werden – und sie wurde gegen eine große Opposition durchgesetzt. Das hatten Hunderttausende, die in den 1950er-Jahren aus sehr unterschiedlichen Gründen in der BRD gegen die Remilitarisierung auf die Straße gingen, durchaus erkannt.

Der erste Tote der Wiederbewaffnung: Ein junger Demonstrant

Gegen sie wurde ein Großaufgebot der Polizei eingesetzt. Der erste von der Polizei nach 1945 in der BRD erschossene Demonstrant war der gerade 21-jährige Philipp Müller, den die Kugeln der Ordnungshüter trafen, als er 1952 gegen die Wiederbewaffnung protestierte.

In den 1950er-Jahren gab es eine erste massive Repressionswelle gegen linke Kritiker. Dazu zählt auch das Verbot der KPD und zahlreicher linker Organisationen, die Verfolgung linker Gewerkschafter sowie tatsächlicher oder vermeintlicher Kommunisten und Sozialisten in der BRD.

Altnazis gegen Kommunisten: Alte Rollenverteilung im neuen Staat

Dies waren keine Einzelfälle, die Repressalien hatten System. So schnell wie die ehemaligen Nazis und ihre Förderer wieder in den alten Machtpositionen in der BRD saßen, so schnell wurden die wenigen aktiven Antifaschisten, die Widerstand gegen den NS-Staat geleistet hatten, wieder inhaftiert.

Mit dem Vorwurf, die Arbeit der verbotenen KPD fortzusetzen, hatte man immer eine gute Handhabe, um gegen Oppositionelle vorzugehen. Und die wurde reichlich genutzt. Nach dem KPD-Verbot wurden viele verfolgt und inhaftiert, waren es die NS-Widerstandskämpfer, die mitansehen mussten, wie ihre Gegner von einst, die Nazis wieder in hohen Positionen saßen.

Von dieser realen Praxis der Verfolgung müsste heute die Rede sein, statt das Ideal eines Grundgesetzes zu beschwören, das mit der Wirklichkeit wenig zu tun hat.

Von der DDR-Opposition lernen

Im Vergleich zwischen Anspruch und Wirklichkeit könnten wir durchaus von den linken DDR-Oppositionellen nennen, die Ilko Sascha Kowalczuk in der taz beschreibt. Sie machten die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit der DDR-Verfassung immer wieder zum Thema.

„In der DDR berief ich mich oft auf die Verfassung, um meine Kritik am SED-Staat mit dessen eigenen Papieren zu untermauern“, schrieb Kowalczuk. Berechtigterweise kritisiert er auch, dass nach 1989 keine neue Verfassung geschrieben, sondern das westdeutsche Grundgesetz einfach übergestülpt wurde.

Unverständlicherweise schwadroniert Kowalczuk aber im Anschluss von den „Freiheitsfeinden von links und rechts“ und merkt gar nicht, dass er damit in eine autoritäre Staatsschutzsprache verfällt.

Es ist diese Feinderklärung, die auch das Grundgesetz seit 75 Jahren begleitet. Dabei wird aber schnell klar, dass der Feind links steht und die Rechten nur dann die Staatsgewalt zu spüren bekamen, wenn sie zu offen gegen die Staatsräson verstoßen. Das bekommt jetzt der nato-kritische Teil der AfD zu spüren.

Doch die Opfer der üblichen Auslegung Grundgesetzes waren größtenteils Linke, erst tatsächliche oder vermeintliche Mitglieder und Sympathisanten der KPD, aber auch unabhängige Sozialisten wie der Gewerkschaftler Viktor Agartz, der durch eine Verfassungsschutzaktion kaltgestellt wurde.

FDGO als Waffe gegen Linke

Ab Mitte der 1960er-Jahre bekam dann auch die Neue Linke, die sich klar vom autoritären Nominalsozialismus osteuropäischer Prägung distanzierte, die Schärfe des Rechtsstaats zu spüren.

Heute ist weitgehend vergessen, wie in den 1970er- und 1980er-Jahren das Kürzel „FDGO“ zum Schrecken für eine kritische Generation wurde. „Stehen sie auf den Boden der Freiheitlich-demokratischen Grundordnung?“ Diese Frage konnte über die beruflichen Perspektiven hunderttausender Menschen entscheiden.

Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz führte schnell zu Berufsverboten, die es aber offiziell in der BRD nicht geben dürfte. Das konnte bedeuten, dass jemand schon deshalb nicht Lehrerin werden durfte, weil er oder sie in einen Artikel oder einer Rede das Wort „Berufsverbot“ verwendet hatte.

Man brauchte nicht in einer inkriminierten linken Partei wie der DKP zu sein, um nicht Lehrer, nicht Postbeamter oder Briefträger werden zu können. Es reichte schon, in einer Organisation mitzuarbeiten, in der auch Kommunisten aktiv waren. Das Klima der Verdächtigung und der Denunziation hat der linksliberale Schriftsteller Heinrich Böll in seiner Erzählung „Du fährst zu oft nach Heidelberg“ gut beschrieben.

Tod eines Arbeiters durch Polizeigewalt vor 50 Jahren

Doch es blieb nicht nur bei Berufsverboten. Es gab auch Tote unter den Linken. Am 5. Juni jährt sich zum 50. Mal der Tod des Arbeiters Günther Routhier. Der mit einer maoistischen Kleinstpartei sympathisierende Frührentner besuchte 1974 mit seinem Sohn einen Arbeitsgerichtsprozess.

Als der Saal von der Polizei geräumt wurde, gab es viele Verletzte. Routhier wurde von einem Polizisten so heftig geschlagen, dass er starb. Sein Sohn versuchte vergeblich, die Polizisten auf die Vorerkrankung seines Vaters aufmerksam zu machen.

Nach Routhiers Tod gab es bis in die 1980er-Jahre hinein zahlreiche Prozesse gegen Menschen, die Mordvorwürfe gegen die Polizei erhoben hatten. Einige Verurteilte mussten deswegen ins Gefängnis. Heute ist Routhier weitgehend vergessen. Es wäre doch eine gute Gelegenheit, zu seinem Todestag an 75 Jahre Repression gegen Linke zu erinnern.

Es ist einer historischen Amnesie geschuldet, dass heute mit großem Brimborium 75 Jahre Grundgesetz gefeiert werden und selbst Linksliberale nur dazu aufriefen, es zu verteidigen. Das zeigt, wie sehr eine staatskritische Linke heute fehlt.

Bundeswehr-Gelöbnis nicht völlig ungestört

Allerdings haben Adbuster auf Plakaten ein Stück Realität sichtbar gemacht und dafür gesorgt, dass besagte Bundeswehr-Gelöbnis nicht ganz ungestört von Protest über die Bühne gehen konnte. In dem Satz „Ausbeutung gewaltsam verteidigen“ kommt die Realität hinter den Feierlichkeiten zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes gut zum Ausdruck.

Zum Schluss stellt sich die Frage: Hat das Grundgesetz in der Realität gar keinen Wert? Das kann mit einer Passage aus Franz Josef Degenhardt „Befragung eines Kriegsdienstverweigerers“ beantwortet werden:

„Also, sie berufen sich hier pausenlos aufs Grundgesetz. Sagen sie mal, sind Sie eigentlich Kommunist?“

Erstveröffentlicht auf „Teleplis“ v. 23.5. 2024
https://www.telepolis.de/features/Deutsche-Kriegstuechtigkeit-Was-vor-75-Jahren-nicht-im-Grundgesetz-stand-9729998.html?wt_mc=nl.red.telepolis.telepolis-nl.2024-05-24.link.link

Wir danken dem Autor für das Publikationsrecht.

Den Haag bremst Israel

Martin Ling über die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes

Es ist eine glasklare Anordnung des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in Den Haag: Sofortiger Stopp der am 7. Mai gestarteten Militäroffensive Israels in Rafah! Sofortige Öffnung der Grenzen zu Rafah, um freien Zugang für die humanitäre Hilfe zu gewährleisten, um das Leid der palästinensischen Bevölkerung zu mildern. Der IGH gab dem Eilantrag Südafrikas statt, den sofortigen Rückzug des israelischen Militärs aus Rafah im Süden des Gazastreifens anzuordnen, um irreparablen Schaden und Leid von der palästinensischen Bevölkerung abzuwenden. Das haben die Richter der IGH mit großer Mehrheit entschieden – mit 13 zu zwei Stimmen.

Die Anordnung ist weitergehend als diejenigen aus den Eilentscheidungen vom 26. Januar und 28. März, da sie einen sofortigen Stopp der Militäraktion fordert, statt nur auf einen verhältnismäßigeren Einsatz der militärischen Mittel zu drängen, um die Zivilbevölkerung besser zu schützen.

Dass Israel dem IGH folgt, steht nicht zu erwarten, denn auch den vorangegangenen Eilentscheidungen wurde nicht in dem Maße nachgekommen, wie es der IGH angeordnet hatte. Das wurde ausdrücklich in der Entscheidung benannt.

Der IGH konnte den Gaza-Krieg bisher nicht stoppen. Doch auch seine Entscheidungen tragen wie die Anerkennung Palästinas als Staat, die beantragten Haftbefehle vom Strafgerichtshof und auch die Demonstrationen in Israel, die auf Verhandlungen zu der sofortigen Freilassung der Hamas-Geiseln drängen, dazu bei, dass der Druck auf Israels rechts-ultrarechte Regierung wächst. Mehr kann der IGH nicht leisten.

Quelle: nd v. 25.5. 2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182438.internationaler-gerichtshof-den-haag-bremst-israel.html

Wir danken für das Publikationsrecht.

Etwas mehr Informationen zum Urteil liefert die zur Friedrich-Eber-Stiftung gehörige Plattform IPG:
https://www.ipg-journal.de/regionen/naher-osten/artikel/deutliche-abfuhr-7279/

Falsche und richtige Ängste

Putin greife die Nato an. Wie die Menschen in ein Desaster manipuliert werden, das weit realistischer ist als diese höchst unwahrscheinliche Voraussage.

Von Hans-Peter Waldrich

Bild: seemoz

Vergleicht man die heute grassierenden Ängste rund um den Ukrainekrieg, so ist eines deutlich: Was eher unwahrscheinlich, vielleicht sogar ganz angeschlossen ist, das macht große Angst. Fast überhaupt keine Angst macht dagegen, was sehr leicht passieren könnte und gewiss die mit Abstand größte Gefahr darstellt.

Ängste werden medial erzeugt

Freilich gilt die Regel: Angst machen nur Gefahren, von denen man weiß. Bedrohungen überhaupt wahrzunehmen, verlangt Information. Somit sind es in der Massengesellschaft vor allem die Medien, die darüber entscheiden, was als Gefahr angesehen wird und was nicht. Wie eine Ware muss eine Gefahr „beworben“ werden, ohne Reklame dafür ist sie nicht existent. „Hier bitte hinschauen und sich ängstigen!“ lauten mediale Botschaften. „Hier ist etwas zum Fürchten – dort drüben ist es nicht!“

Dementsprechend haben nur diejenigen Ängste eine Chance sich auszubreiten, die den jeweiligen politischen Eliten genehm sind. Sich vor etwas zu fürchten, das den Eliten keine Zustimmung sichert, sollte unterbleiben. Dann heißt es: Angst ist ein schlechter Ratgeber, wer wird denn hier Angst haben! Es gibt also „gute“ und „schlechte“ Ängste.

Die „gute“ Angst

Kommen wir zunächst zur „guten“ Angst. Zurzeit lautet sie: Putin wird die Nato angreifen! Wer die Botschaft hört, sieht Putin vor der Haustüre stehen. Zunächst wird er im Baltikum einmarschieren, dann sich Richtung Polen bewegen und schließlich – wer weiß – auch Köln oder Paris erreichen.

Eine „gute“ Angst also. Schrecklich unrealistisch zwar, aber funktional für die Eliten. Die Botschaft lautet: Putin ist ein zweiter Hitler, nichts Anderes als ein Eroberer und er verfügt über unbeschränkte Macht. Mit allen denkbaren Mitteln muss er deshalb gestoppt werden. Wohlgemerkt: Mit allen Mitteln, koste es, was es wolle. Und das ist wörtlich zu nehmen. Der totale Einsatz ist gefragt. Haltet euch bereit!

Während also nicht wenige Menschen vor Putin, dem Teufel in Menschengestalt zittern, kommt die wirkliche Gefahr aus einer ganz anderen Ecke. Aber in diese Richtung schaut kaum jemand. Denn unser medial betreutes Denken sieht hier nichts. Was die „Qualitätsmedien“ ausblenden, wo sie Blindheit verordnen, da ist gähnende Leere.

Die „schlechte“ Angst, aber real

Wovon rede ich? Schlicht vor der ganz realen Gefahr eines alles zerstörenden Atomkriegs. Europa, gar die Welt in Flammen, ein langsames Sterben, das Ende unserer Zivilisation, vielleicht das Ende der Menschheit.

Den Manipulateuren der Angst kommt freilich entgegen, dass eine so gewaltige Katastrophe unsere Vorstellungskraft übersteigt. Apokalypse-Blindheit gehört zur Alltagsausstattung von Homo Sapiens. Nur zu gerne wähnen wir, dass so unendlich Schreckliches, eben weil es so schrecklich ist, niemals eintreten wird. Ein Fehlschluss leider. Doch die Manipulateure bauen auf ihm auf.

Vergleichen wir einmal die beiden Ängste miteinander. Angst Nummer eins: Putin greift die Nato an. Gewiss nicht restlos ausgeschlossen, aber doch äußerst unwahrscheinlich. Der Kürze halber nur wenige Zahlen: Nach verschiedenen Berechnungen liegen die Militärausgaben der Nato zwischen dem 15 und dem 20-fachen der russischen. Die Nato hat insgesamt das 3,6-fache an Soldaten unter Waffen. Bei schweren konventionellen Waffen ist die Nato so gut wie haushoch überlegen. Nur im Hinblick auf Atomwaffen hat Russland einen Vorsprung. Auf seine nukleare taktische Streitmacht legt Russland großen Wert. Durch nukleare Waffen gleicht Russland seine konventionelle Unterlegenheit aus.

Im Vergleich ist die erste der beiden Ängste also nahezu gegenstandslos. Schauen wir auf die zweite Angst, die vor dem Atomkrieg. Könnte es zu einer nuklearen Auseinandersetzung kommen? Politikwissenschaftler warnen seit Langem: Ja, dazu könnte es kommen. Und zwar vor allem, sofern Russland so sehr unter Druck gesetzt wird, dass es auf die nächste Stufe der Eskalation wechselt und die atomare Schwelle übertritt.

Wie der Westen, wie die USA dann reagieren würden, steht in den Sternen. Zwar ist in den USA eine Sonderkommission genau für diese Frage eingesetzt worden. Ob sich hierzulande irgendjemand darüber den Kopf zerbricht, ist unbekannt. Das weit wahrscheinlichere und äußerst bedenkliche Risiko wird ausgeblendet, medial und wohl auch auf Regierungsebene. Devise: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.

Was wäre auch mit Ängsten anzufangen, die den Atomkrieg befürchten? Die Menschen könnten auf die Idee verfallen, Zivilschutz zu fordern, Informationen darüber, wie sie sich im Fall des Falles zu verhalten hätten. Sie könnten statt der zunehmend sinnlosen Ausgaben für Waffen nach preiswerteren Wohnungen rufen. Überhaupt könnte die ganze Fragwürdigkeit der „Zeitenwende“ ins Bewusstsein treten.

Denkt Putin offensiv oder defensiv?

Wer aber auf Putin, den Gottseibeiuns, den Satan mit blutunterlaufenen Augen starrt, der stellt solche Fragen nicht mehr. Ist Putin identisch mit Hitler, wissen wir genau, was er vorhat. Er will das Imperium Russland wiederherstellen, vielleicht die Welt erobern. Was denn sonst? Zu fragen, ob seine Absichten eher defensiv sind, er nicht erobern, sondern – aus seiner Warte gesehen – verteidigen will, darf nicht einmal in Erwägung gezogen werden.

Dabei ist genau dieser Unterschied entscheidend: Ob eine Macht von offensiven oder defensiven Motiven angetrieben wird, bestimmt ihr Handeln in jeweils ganz verschiedene Richtung. Könnte es nicht sein, dass Putin schlicht die Ukraine als russische Einflusssphäre betrachtet? Etwa so, wie die USA Mittelamerika stets als Einflusssphäre definiert haben? Dass er nicht will, dass Nato und Atomwaffen allzu dicht an seinen Grenzen stehen?  Ganz in der Weise, wie es auch die USA in der Kubakrise im Hinblick auf ihre Grenzen sahen? Dafür spricht vieles und es wäre defensiv motiviert. Eroberungen im Stile Hitlers wären ein offensives Konzept.

Wie auch immer: Angst Nummer eins (gewissermaßen die offizielle Angst wenigstens hier in Deutschland) würde voraussetzen, dass Putin ein offensiver Imperator ist. Und während er zugleich ein Wahnsinniger sein müsste, würde er die Nato angreifen wollen, müssten wir sicher wissen, dass diese Interpretation seiner Absichten die richtige ist. Niemand aber kann das beweisen.

Angst Nummer zwei: Putin müsste auch wahnsinnig sein, wenn er zu Atomwaffen greift. Gleichwohl ist dieser Wahnsinn um vieles wahrscheinlicher. Man stelle sich vor, der Sieg der Ukraine über Russland stünde an. Ganz so, wie es bei uns öffentlich ausgerufen wird. Der Westen hätte so lange interveniert und immer härtere Waffen geschickt, bis Russland schließlich das Handtuch wirft. Wie realistisch ist es anzunehmen, Putin würde mit einem Winseln den Schwanz einziehen und sich in seine Datscha zurückziehen? Oder gar Reparationen an die Ukraine zahlen, um Vergebung bitten?

Realangst wird umgeleitet

Hier bekommt Angst Nummer zwei ihr Gewicht. Weil das völlig unrealistisch ist, und Putin viel wahrscheinlicher sich mit allen – tatsächlich allen! – Mitteln gegen den Eintritt dieser Situation wehren wird, kann diese zweite Angst als wohlbegründet angesehen werden. Die Angst vor dem atomaren Inferno ist eine Realangst. Realängste sind Ängste, die uns warnen wollen. Psychologisch gesehen hat Realangst eine Warnfunktion. Die Evolution wusste – sozusagen – was sie tat, als sie diese Angst einrichtete.

Doch durch die Umleitung dieser Realangst auf die Furcht vor dem Monster Putin, kann auch angesichts des größten nur denkbaren Risikos, eines Risikos für die gesamte Menschheit, des finalen nuklearen Knalls, eine Politik der Ignoranz betrieben werden. Bedenken- und gedankenlos zündelt man immer weiter.

Da wird mit dem Eingreifen westlicher Truppen gedroht, Atomwaffen sollen in unmittelbarer Nähe der russischen Grenze aufgestellt werden, gefordert wird, die Kommandostationen Russlands zu bombardieren und überhaupt den Krieg offensiv nach Russland hineinzutragen.

Wir befinden uns also unmittelbar in einer heftigen hegemonialen Auseinandersetzung. Einem zweiten Kalten Krieg, der schon lange heiß ist. Eher noch als bei allen Krisen der Vergangenheit könnte unversehens ein Kipppunkt erreicht sein. Dann könnte es blitzschnell todernst werden.

Als es noch Menschen gab, die falsche Ängste von Realängsten unterscheiden konnten, veröffentlichte der renommierte Philosoph Ernst Tugendhat ein Buch mit einem bezeichnenden Titel: „Nachdenken über die Atomkriegsgefahr und warum man sie nicht sieht“. Könnte es nicht sein, so schreibt er, „dass bei dem bevorstehenden Holocaust, diejenigen von uns, die nicht sofort tot sind, diejenigen, die noch Waffen haben sollten, von sich aus bitten würden, sie und ihre Kinder zu erschießen, und dass wir, sollte es noch Gaskammern geben, freiwillig an ihren Toren Schlange stehen würden.“

Tugendhat forderte den „Mut zur Angst“. Natürlich meinte er eine realistische Angst.

Erstveröffentlichtt im Overton-Magazin v. 23.5. 2024
https://overton-magazin.de/hintergrund/gesellschaft/falsche-und-richtige-aengste/

Wir danken dem Autor für das Publikationsrecht.

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