Nie wieder Faschismus! Aus der Geschichte lernen – Demokratie verteidigen!

VERANSTALTUNG AM 25. JANUAR IM HAUS DER IG METALL

Bild: Aufstehen gegen Rassismus

Am 30. Januar 1933, vor 91 Jahren, wurde Hitler Staatskanzler. Konservative Parteien der Weimarer Republik hatten der NSDAP zur Macht verholfen. Am 2. Mai wurden die Gewerkschaftshäuser besetzt, auch das Haus des Deutschen Metallarbeiter Verbandes in Berlin. Gewerkschafter und kritische Menschen wurden in Dutzenden Berliner Kellern gefoltert und ihre oppositionelle Stimme erstickt.
Die Weltwirtschaftskrise 1929 mit ungekannter Massenarbeitslosigkeit, Not, Verzweiflung und Perspektivlosigkeit schuf einen Nährboden, den die Feinde der Republik nutzen, um die Demokratie zu diffamieren und Anhänger für die von ihnen geplante Diktatur zu finden.

Auch heute erleben viele Menschen das 21. Jahrhundert als Dauerkrise. Das Platzen der Dotcom-Blase, die Agenda 2010, die Banken- und Finanzkrise, durch Krieg, Repression und Armut angetriebene Fluchtbewegungen, der Ausnahmezustand der Corona-Pandemie, extreme Wetterereignisse durch Klimawandel, Krieg in Europa und fortlaufende soziale Schlechterstellung durch Sparprogramme. All das sorgt für Verunsicherung in der Bevölkerung.

Dazu die Worte von Christiane Benner bei 25. Gewerkschaftstag 2023: „Unser Team IG Metall ist offen für alle – außer für Rassisten, Faschisten und andere Reaktionäre! Die haben bei uns nichts zu suchen! Ich verstehe, dass sich viele Menschen aktuell nach Halt und Sicherheit sehnen. Ich sehe es als unsere Aufgabe, den Beschäftigten Sicherheit in diesen unsicheren Zeiten zu geben. Unsere politischen Forderungen und unsere eigenen Arbeitsschwerpunkte tragen dazu dabei, Sicherheit zu schaffenDas ist harte Arbeit, Kolleginnen und Kollegen! Das ist kein Blabla wie bei denen, die den Menschen mit plumpen Parolen Sicherheit versprechen und damit ihre demokratiefeindlichen Vorstellungen unter der Tür durchschieben. Ich meine vor allem die AfD.  Abschottung ist doch keine Alternative! Und ein Zurück in die angeblich so gute alte Zeit gibt es nicht.“

Veranstaltung der IG Metall Berlin

Wir laden euch herzlich ein, am 25. Januar mit uns im IG Metall-Haus zu diskutieren. 

Diskutieren wollen wir nach kurzen Vorträgen von und mit:

Die Veranstaltung findet am

25. Januar 2024 von 18 bis 20 Uhr 

im IG Metall Haus, Alte Jakobstr. 149, 10969 Berlin – Raum E01 (EG), statt. 

Aus einer Einladung des AKI der IG Metall Berlin
https://www.igmetall-berlin.de/gruppen/arbeitskreise/ak-internationalismus/meldung/nie-wieder-faschismus-aus-der-geschichte-lernen-demokratie-verteidigen

Hände weg vom Streikrecht – Protect the right to strike! – Our workersrights are under attack!

Solidaritätskundgebung am 27. 1. um 12 Uhr vor der Britischen Botschaft in Berlin

Die konservative und neoliberale britische Tory-Regierung hat einen massiven Angriff auf das Streikrecht gestartet. Im Sommer 2023 hat das britische Parlament ein Gesetz verabschiedet (Minimum Service Levels Act), welches das Streikrecht für über fünf Millionen Beschäftigte außer Kraft setzt.

Das Anti-Streik-Gesetz bedeutet, dass Beschäftigte unter anderem im Gesundheits- und Bildungswesen, bei der Feuerwehr und im Verkehrswesen während Streikaktionen gezwungen werden können, zur Arbeit zu erscheinen und entlassen werden können, wenn sie sich weigern. In diesen Bereichen sollen die Beschäftigten verpflichtet werden, einen Mindestbetrieb auch während eines Arbeitskampfes zu garantieren. Den am Streik beteiligten Gewerkschaften drohen Schadenersatzklagen, wenn sie nicht kooperieren.
Durch dieses Gesetz werden genau jene Branchen getroffen, die in der vergangenen Zeit die größte Streikbereitschaft gezeigt haben. Teilweise geht es um den öffentlichen Sektor, teilweise um öffentliche Dienstleistungen, die aber von privaten Unternehmen durchgeführt werden.

Mit dem geplanten Gesetz würde sich der Staat ein Durchgriffsrecht schaffen, wo er bislang keines hatte. Das Recht auf Streik wird damit gravierend eingeschränkt!

Das Streikrecht ist ein fundamentales Grundrecht. Es ist das zentrale Mittel der Beschäftigten im Kampf um bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne. Mit dem undemokratischen Gesetz wird die Kampfkraft der Gewerkschaften beschränkt und Arbeitskampfmaßnahmen sollen geschwächt werden. Dies stellt einen der größten Angriffe auf die Rechte der Beschäftigten und Gewerkschaften seit Jahrzehnten dar. Das Streikrecht in Großbritannien, welches vorher schon zu den restriktivsten in Europa gehörte, wird damit noch weiter ausgehöhlt. Der Angriff auf das Streikrecht in Großbritannien kann auch eine Signalwirkung für reaktionäre Bestrebungen in anderen Ländern haben. Auch hierzulande gibt es von konservativen Kräften wie der CDU-Mittelstands- und Wirtschaftsunion immer wieder Forderungen nach einer weiteren Einschränkung des Streikrechts in Bereichen wie der Bahn oder in Krankenhäusern.

Die britischen Gewerkschaften haben zum Kampf gegen das Gesetz aufgerufen und haben beschlossen, dass sie ihre Mitglieder bei Streiks nicht dazu aufrufen werden, die Streikposten zu verlassen, wie es vom neuen Gesetz gefordert wird.
Der britische Gewerkschaftsdachverband Trades Union Congress (TUC) organisiert eine Kampagne für die Verteidigung des Streikrechts und ruft zu einem landesweiten Protest in Cheltenham am 27. Januar auf.

Wir wollen unsere internationale Solidarität mit den Gewerkschaften und Beschäftigten in Großbritannien ausdrücken und rufen deshalb am 27. 1. um 12 Uhr zu einer Kundgebung vor der britischen Botschaft auf.

Aufrufer: Kampagne für ein umfassendes Streikrecht

Verliehener Genosse Lokführer

Die GDL hat ein innovates Beschäftigungsmodell kreiert, das die gegenwärtige angespannte Arbeitsmarktlage, in der die Unternehmen Probleme haben, Leute zu finden, im gewerkschaftlichen Sinne zu nutzen. Zumindest unter diesen Bedingungen kann es erfolgreich sein und die Durchsetzung von Lohndumping und prekärer Arbeit erschweren. Doch ein Generalschlüssel für die gewerkschaftliche Selbstermächtigung dürfte es nicht sein. Auf jeden Fall hat die Deutsche Bahn die Bedrohung erkannt, dagegen geklagt, doch ohne Erfolg. (Jochen Gester)

Eine Leiharbeitsfirma soll die Arbeitsbedingungen für Bahn-Beschäftigte verbessern

Über eine Genossenschaft will die Gewerkschaft GDL Leiharbeiter entsenden und so für höhere Löhne sorgen. Die Bahn geht gerichtlich dagegen vor. Der Vorwurf: Die GDL habe einen Tarifvertrag mit sich selbst geschlossen.

Von Rainer Balcerowiak

Es war zweifellos ein Paukenschlag. Anfang Juni 2023 gab die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) nach monatelanger geheimer Vorbereitung die Gründung einer Genossenschaft bekannt. Die Fair Train e.G. bietet ihren Mitgliedern Festanstellungen als Triebfahrzeugführer auf der Basis eines im September zwischen der GDL und der Genossenschaft abgeschlossenen Haustarifvertrags an.

Daraufhin erteilte die Bundesagentur für Arbeit der Genossenschaft die Erlaubnis, im Geschäftsbereich der Arbeitnehmerüberlassung tätig zu werden. Die Angestellten können also an Eisenbahnverkehrsunternehmen verliehen werden, wobei der genossenschaftliche Tarifvertrag greift.

Nun ist es zwar nichts Neues, dass Gewerkschaften eigene Wirtschaftsunternehmen gründen und betreiben. Und ohnehin treten sie auch in ihrem eigenen Apparat längst als Arbeitgeber auf. Zudem hat die Gründung gewerkschaftlicher Genossenschaften, etwa im Bau-, Wohnungs-, Handwerks- und Konsumbereich, eine lange Tradition.

Aber die Gründung einer gewerkschaftlichen Leiharbeitsfirma in Form einer Genossenschaft ist ein Novum. Denn im Prinzip haben die Gewerkschaften die Beschäftigungsform stets abgelehnt und auf reguläre Verträge in den Unternehmen gedrängt, in denen die Leiharbeiter eingesetzt werden.

Die Arbeitnehmerüberlassung durch dafür zugelassene Unternehmen ist längst ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes. Im Jahr 2022 waren über 800 000 Erwerbstätige als Leiharbeiter beschäftigt. Und für einige von ihnen gibt es mittlerweile auch verbindliche Tarifverträge. Allerdings liegen die oft deutlich unter dem tariflichen Niveau von Stammbelegschaften.

Umgekehrt ist es insbesondere in Bereichen mit eklatantem Fachkräftemangel: So können Pflegefachkräfte, Hebammen und medizinisches Personal in Leiharbeitsfirmen teilweise mit höheren Vergütungen und auch besseren Arbeitsbedingungen als die Stammbelegschaften rechnen.

Darauf setzt also die GDL mit ihrer Genossenschaft im Schienenverkehr, in dem auch Leiharbeitsfirmen seit einer geraumen Weile aktiv sind. Besonders Lokführer werden mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt ein rares Gut bleiben.

Die Gewerkschaft könnte vor diesem Hintergrund gute Tarifabschlüsse durchsetzen, teilweise sogar ohne Arbeitskämpfe. So hat die GDL in der laufenden Tarifrunde mit zwei großen privaten Schienenverkehrsbetreibern, Netinera und Go Ahead, Vereinbarungen erzielt. Neben einer Lohnerhöhung um 420 Euro pro Monat und einer Inflationsprämie von 3000 Euro beinhalten die auch die Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter in drei Stufen von 38 auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich.

Letzteres lehnt der Marktführer Deutsche Bahn AG nach wie vor kategorisch ab. Sie operiert dabei mit dem seit 2015 bestehenden Tarifeinheitsgesetz. Danach besitzt die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in den jeweils zum Konzern gehörenden Betrieben die Tarifmacht. Und das ist in der Regel die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG, die Teil des DGB ist. Deren aktueller Tarifabschluss sieht aber keine Absenkung der Arbeitszeit mit Lohnausgleich vor.

Die Folge ist ein höchst uneinheitlicher tarifpolitischer Flickenteppich. Denn ein möglicherweise von der GDL bei der Bahn erkämpfter Tarifabschluss würde nur in 19 der 71 betroffenen Bahnbetriebe gelten. Und das, obwohl sie bei Lokführern, die fast alle im Schichtdienst arbeiten, einen Organisationsgrad von rund 80 Prozent hat. Das heißt konkret, dass etwa ein GDL-Lokführer bei DB-Regio Mitte und Ost von der Absenkung der Wochenarbeitszeit profitieren würde, seine Kollegen bei der Berliner S-Bahn aber nicht.

Und genau an diesem Punkt setzt die Fair Train e. G. an. Wenn der Konzern den GDL-Mitgliedern ihre Tarifabschlüsse verweigere, dann werde man »der DB eben die Lokführer entziehen«, sagte der GDL-Vorsitzende Claus Weselsky anlässlich der Gründung der Genossenschaft.

Die DB scheint diese Drohung ernstzunehmen. Sie hat eine Feststellungsklage beim Hessischen Landesarbeitsgericht eingereicht. Der GDL soll auf diesem Weg generell die Tariffähigkeit abgesprochen werden, da sie bei Fair Train als Arbeitgeber mit sich selbst einen Tarifvertrag geschlossen habe, um Einfluss auf die Tarifverhandlungen bei der Bahn zu nehmen. Dies verletze das Prinzip der »Gegnerunabhängigkeit«, argumentiert der Konzern.

Da die GDL mit der genossenschaftlichen Leiharbeitsfirma unbekanntes Terrain betritt, ist indes nicht mit einer baldigen Gerichtsentscheidung zu rechnen. Vielmehr zeichnet sich eine langwierige juristische Auseinandersetzung über mehrere Instanzen ab.

Erstveröffentlicht im nd v. 10.1.2024
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1179085.gdl-streik-bahnstreik-verliehener-genosse-lokfuehrer.html?sstr=GDL

Wir danken für das Publikationsrecht.

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