Neue Bundesregierung gibt keine Antwort auf die AfD

Unten Leistungen kürzen, oben auf Einnahmen verzichten, wie soll das helfen?
Ines Wallrodt über das Programm der künftigen Bundesregierung

Bild mit Coallage: Jochen Gester

Nach dem Ergebnis der Bundestagswahl und erst recht nach der jüngsten Umfrage, die die AfD vor der Union sieht, ist klar, dass diese Koalition daran gemessen wird, ob sie den Aufstieg der Rechtsextremen stoppen kann. Mit ihren Plänen für die kommenden vier Jahre bleiben Union und SPD jedoch weit hinter diesem Anspruch zurück.

Statt mehr von den Reichen zur Finanzierung staatlicher Aufgaben zu verlangen, sollen Unternehmenssteuern gesenkt werden. Maßnahmen für den Klimaschutz werden zurückgefahren, die Politik gegenüber Arbeitslosen und Migranten verschärft. Wie soll das dabei helfen, die Polarisierung im Land zu verringern, wie es Union und SPD versprechen? Tatsächlich bieten sie nur die alte falsche Formel an: Was der Wirtschaft hilft, hilft Deutschland und damit auch den Menschen. Als hätten die nicht oft genug die Erfahrung gemacht, dass Unternehmensgewinne sprudeln, während ihre Einkommen stagnieren. In der Ankündigung, man werde sich nicht mehr alles leisten können, klingen bereits die kommenden Verteilungskonflikte an.

Im Kern geben Union und SPD der AfD recht. Nicht in jeder Maßnahme, schon weil sich die AfD in ihren Forderungen weiter radikalisiert hat, je mehr die anderen Parteien von ihr übernommen haben. Aber in der Analyse, was die gesellschaftlichen Probleme sind und wie ihnen zu begegnen wäre. Mit dem Versprechen, die sogenannte irreguläre Migration weitgehend zu beenden, bestätigt die Große Koalition auch noch die schlimmste Propagandalüge der AfD, an den Problemen seien vor allem die Flüchtlinge schuld.

Demokratische Politik kann nur ein Gegengewicht zur AfD bilden, wenn sie Lösungen bietet, die das Leben aller Menschen verbessert. Die Herausforderungen zu ignorieren oder mit neuen Zumutungen zu beantworten, führt in die falsche Richtung.

Erstveröffentlicht im nd v. 10.4. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1190472.koalitionsvertrag-neue-bundesregierung-gibt-keine-antwort-auf-die-afd.html?sstr=Ines|Wallrodt

Wir danken für das Publikationsrecht.

Pflicht zur „Verfassungstreue“: Einfallstor für Repressalien

Linke Gewerkschafter kritisieren Passus im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes

Von Peter Nowak

Bild: Benjamin Ruß. Bearbeitetes Screenshot Youtube-Video

Als »schwieriges Ergebnis in schwierigen Zeiten« hat der Verdi-Bundesvorstand das Ergebnis der Tarifrunde im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen bezeichnet. Wesentlich kritischer äußerte sich das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische Verdi. »Nein zu Reallohnverlust, 27 Monaten Laufzeit und Einstieg in die 24-Stunden-Woche«, heißt es in einer Stellungnahme.

Die Gruppe rügt auch einen Passus im künftigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD), der auch bei linken Gewerkschafter*innen bislang wenig Beachtung findet, obwohl er eine höchst politische Dimension hat. Dieser macht bei Auszubildenden und Studierenden »Verfassungstreue« zur Bedingung für eine Übernahme ins Arbeitsverhältnis. Wörtlich heißt es dort: »Voraussetzung für die Übernahme ist, dass Auszubildende und dual Studierende des Bundes und anderer Arbeitgeber, in deren Aufgabenbereichen auch hoheitliche Tätigkeiten wahrgenommen werden, sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen.« Es dürfe »während der gesamten Ausbildungsdauer/Studiendauer kein Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bestehen«.

Das ist eine deutliche Verschärfung gegenüber der Regelung im auslaufenden TVÖD. Dort lautet der entsprechende Passus: »Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem beziehungsweise betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.«

Von einem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) war bisher nicht die Rede. Dieser Begriff wurde in den 70er und 80er Jahren in Westdeutschland missbraucht, indem mit dem sogenannten Radikalenerlass die Überprüfung von Lehramtsanwärter*innen und vielen anderen Beschäftigten begründet wurde. Dies führte zur Bespitzelung von rund 3,5 Millionen Bewerber*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch den Verfassungsschutz. In der Folge kam es zu Berufsverbotsverfahren gegen 11 000 Personen. 2250 von ihnen wurde tatsächlich die Einstellung verweigert, 256 Beamt*innen wurden entlassen.

Das Netzwerk für eine kämpferische und demokratische Verdi sieht in der neuen Regelung im TVÖD eine »Drohung für alle politisch interessierten und aktiven jungen Menschen«. Zuletzt habe man gesehen, wie etwa das »Liken« eines Posts in den sozialen Medien, in dem das Vorgehen Israels in Gaza verurteilt wird, ausgereicht habe, »um eine öffentliche Kampagne gegen die Präsidentin der Technischen Universität Berlin auszulösen«. Das zeige, »welche einschränkende Wirkung eine solche tarifvertragliche Klausel haben könnte«.

Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, fordert auf X immer wieder Konsequenzen für vermeintliches Fehlverhalten von Personen im öffentlichen Dienst. 1999, damals noch Grünen-Bundestagsabgeordneter, hatte er die »Formel von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Kampfbegriff zur Ausgrenzung missliebiger Kritiker« bezeichnet.

Derzeit warnen auch Gewerkschaften vor einer Rückkehr von Radikalenerlass und Berufsverboten, insbesondere auf Länderebene. So kritisiert der Hamburger DGB die Pläne des rot-grünen Senats, wieder die Regelanfrage beim Verfassungsschutz für alle Bewerber*innen im öffentlichen Dienst einzuführen.

In Bayern wurden unter anderem die Berufsverbote gegen die Lehramtsanwärterin Lisa Poettinger und gegen den Geoinformatiker Benjamin Ruß mit Paragraf 3 des Tarifvertrags der Länder (TVL) begründet, der weitgehend mit der neuen Passage im TVÖD übereinstimmt. Ruß berichtete kürzlich auf einer Veranstaltung der Hamburger Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) von seinen Erfahrungen. Ihm wurde eine schon zugesagte Stelle an der Technischen Universität München verweigert, weil er unter anderem Mitglied des Studierendenverbands Die Linke.SDS und der Gefangenensolidaritätsorganisation Rote Hilfe ist. Das Münchner Arbeitsgericht wies nach einer zweijährigen gerichtlichen Auseinandersetzung die Klage von Ruß gegen die Nichteinstellung zurück.

Erstveröffentlicht im nd v. 8.4. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1190425.verfassungstreuecheck-im-oeffentlichen-dienst-pflicht-zur-verfassungstreue-einfallstor-fuer-repressalien.html

Wir danken für das Publikationsrecht.


Senat erwirkt Frontalangriff auf das Streikrecht

Was sich der Berliner Senat hier leistet, lässt tief blicken und demonstriert, was die CDU-SPD-Stadtregierung unter sozialer Verantwortung eines Landesunternehmens versteht. Nachdem den Beschäftigten bei der CFM jahrelang durch wechselnde Regierungskoalitionen die Rückführung der Charité-Ausgliederung in den TVöD versprochen und nie eingehalten wurde, war die Geduld der CFM-Kolleg:innen am Ende. In einer Urabstimmung der ver-di-Gewerkschaftsmitlieder hatte sich die große Mehrheit für einen unbefristeten Streik entschieden. Dagegen ging der CFM-Vorstand juristisch vor und fand dabei die Hilfe einer arbeitgeberfreundlichen Justiz, die die Gewerkschaft zu einer Notdienstvereinbarung verpflichtete, die das Streikrecht zur Makulatur macht. Bei Nichteinhaltung dieses Reglements wurden der Verhandlungsführerin von ver.di sogar Ordnungshaft angedroht. Wir sehen, dass auch auf diesem Gebiet die Rechtsstaatlichkeit unter heftigen Beschuss gerät, es nicht erwünscht ist, dass das Geschätsmodell „Gesundheitswesen“ durch die Wahrnehmung von Grundrechten infragegestellt wird. Die Gewerkschaftsmitglieder und Wähler dieser Parteien sind herausgefordert, deutlich zu machen, was sie davon halten. Während Rüstungsaktionäre und ihre privaten Geldgeber mit Staatsknete zugeschüttet werden, wird Menschen, die sich aus dem Niedriglohnsektor befreien wollen, die Arschkarte gezeigt.

Bild: pixabay

VER.Di Pressemitteilung vom 09.04.2025

CFM: ver.di drängt auf konstruktive Tarifverhandlungen – Streikbereitschaft weiter hoch

Die Gewerkschaft ver.di ist weiterhin streikbereit bei der Charité-Tochter CFM. In der seit Februar laufenden Tarifauseinandersetzung ist immer noch keine Einigung in Sicht. Da die Geschäftsführung weiterhin nicht bereit ist, ein Angebot vorzulegen, stocken die Tarifverhandlungen. Ver.di ist jederzeit bereit, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, wenn es ein Angebot der Geschäftsführung gibt. 
Der letzte Woche begonnene Streik wurde am Samstagfrüh (5. April) beendet. Im Zuge der Streiks gibt es eine Auseinandersetzung um die Notdienste. Der Arbeitgeber hatte versucht den Streik gerichtlich verbieten zu lassen, oder ver.di zu Notdiensten zu verpflichten, um die Wirkung des Streiks massiv zu unterlaufen. Das Gericht hat zwar den Streik nicht verboten. Es hat jedoch Notdienste festgelegt, die sich nahezu komplett mit den entsprechenden Anträgen der CFM decken. Über 700 Beschäftigte müsste nach diesen Vorgaben für Notdienste bereitstehen. 

„Es ist zynisch: wenn es um die Einschränkung des Grundrechtes auf Streik geht, wird die Bedeutung der Arbeit in der CFM betont. Wenn es um die Bezahlung geht, reicht es zum Teil nur für den Landesmindestlohn. Die CFM-Geschäftsführung schafft es nicht in Verhandlungen ein Angebot vorzulegen und steckt die Energie lieben in hunderte Seiten Antragsschrift an das Gericht. Es ist ein Skandal, wie ein landeseigenes Unternehmen gegen das Streikrecht seiner Beschäftigten vorgeht, die nur einfordern, was der Berliner Senat eigentlich schon längst versprochen hat.“ erklärt die ver.di Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer. 

Ver.di arbeitet aktuell einen neuen Vorschlag für eine Notdienstvereinbarung aus und wird die Geschäftsleitung der CFM zu neuen Verhandlungen über die Notdienste auffordern. Sollte es keinen deutlichen Fortschritt in den Tarifverhandlungen geben, wird ver.di zeitnah erneut zum Streik aufrufen. 

Unterdessen eskaliert die CFM die juristische Auseinandersetzung um die Notdienste weiter. Sie beantragte in der Auseinandersetzung um die Notdienstbesetzung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen ver.di und ersatzweise Ordnungshaft gegen die ver.di Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer. 

„Diese Auseinandersetzung nimmt allmählich beunruhigende Züge an. Es wird Zeit, dass der Senat seine Geschäftsführungen zur Ordnung ruft. Die CFM soll endlich in konstruktive Verhandlungen einsteigen, statt Gewerkschafterinnen mit Gefängnis zu bedrohen“, erklärt die ver.di Landebezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.

Notdienstvereinbarungen sollen im Fall von Streiks in der kritischen Infrastruktur Schaden an Leib und Leben oder unzumutbare wirtschaftliche Schäden vermeiden. Im Fall der CFM sollen durch die Notdienstvereinbarung Schäden von en Patient*innen der Charité abgewendet werden. Die Notwendigkeit von Notdiensten zeigt nach Auffassung von ver.di, wie elementar die Beschäftigten der CFM für die Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs sind. Vor diesem Hintergrund kritisiert ver.di scharf, dass der Berliner Senat sein Versprechen bricht, die CFM in die Charité einzugliedern.

Mehr zu den aktuellen Tarifauseinadersetzungen im öffentlichen Sektor hier




v




























Diese Seite verwendet u. a. Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung