Arbeitsgericht verbietet Kitastreik – Ver.di will sich wehren.

27/09/2024

Von Benedikt Hopmann

Bild: Ingo Müller

Der Antrag des Senats auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hatte in der ersten Instanz Erfolg: Das Arbeitsgericht unterband den Streik, weil die Gewerkschaft noch in der Friedenspflicht stehe. Das Arbeitsgericht führt “bestehende Entlastungsregelungen für Auszubildende” an, die tariflich geregelt seien und die Gewerkschaften nun zur Friedenspflicht zwinge. Doch ein besserer Betreuungssschlüssel, den ver.di jetzt fordert, ist etwas ganz anderes als “Entlastungsregelungen für Auszubildende”[1]. Zur Regelung eines Betreuungsschlüssels gibt es keinen Tarifvertrag, so dass auch keine Friedenspflicht der Gewerkschaft besteht.

Das Arbeitsgericht meinte außerdem, der Senat müsse nicht über einen besseren Betreuungsschlüssel verhandeln, weil er “das Risiko eines Ausschlusses aus der Tarifgemeinschaft der Länder bei einem eigenständigen Tarifabschluss nicht eingehen” müsse[2]. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch mehrfach hervorgehoben, dass für Ziele, die in einem Tarifvertrag regelbar sind, gestreikt werden darf. Ein Tarifvertrag zur Entlastung ist unbestreitbar ein Streikziel, das sich durch Tarifvertrag regeln lässt, und ist damit als Streikziel zulässig. Dagegen hat das Arbeitsgericht einen völlig neuen Maßstab entwickelt, an dem es die Zulässigkeit von Streikzielen beurteilt. Es illegalisiert ein Streikziel, weil es das Risiko enthalten soll, dass der bestreikte Arbeitgeber, das Land Berlin, aus dem Arbeitgeberverband – hier die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) – ausgeschlossen werden könnte. Der Ausschluss von Mitgliedern aus dem Arbeitgeberverband TdL wird ausschließlich vom Arbeitgeberverband selbst geregelt. Würde davon das Streikrecht der Gewerkschaft abhängen, so könnte der Arbeitgeberverband über diese internen Regelungen, auf die ver.di keinerlei Einfluss hat, bestimmen, ob ver.di streiken darf oder nicht. Einen solchen neuen Maßstab in einem vorläufigen Verfahren, in dem nur summarisch geprüft werden kann, aus dem Hut zu zaubern[3], kann nur als skandalös bezeichnet werden.

Ver.di kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen. Der Rechtsstreit ist also noch nicht zu Ende, sondern wird in der nächsten Woche vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg fortgesetzt werden.

Ein Problem könnte allerdings im weiteren Verlauf dieses Rechtsstreits eine hohe Bedeutung gewinnen: Diese vorläufigen Verfahren, die zur Vehinderung von Streiks vom Arbeitgeber in Gang gesetzt werden – so wie jetzt durch den Senat geschehen – enden immer nach der zweiten Instanz; im vorliegenden Fall also vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in der nächsten Woche. Das sonst mögliche Rechtmittel – die 3. Instanz – ist in diesen vorläufigen Verfahren versperrt. Es ist also in einem solchen Rechtsstreit unmöglich, Fehlentscheidungen der Landesarbeitsgerichte durch das Bundesarbeitsgericht korrigieren zu lassen. Das kann in solchen Vefahren zu schweren rechtwidrigen Einschränkung des Streikrechts durch die Landesarbeitsgerichte führen.

Die Konsequenz dieses verkürzten Verfahrens kann nur sei sein, dass die Untersagung eines Streiks auf diesem Wege nur sehr eingeschränkt möglich sein darf, nur ein offensichtlich rechtwidriger Streik darf vom Gericht untersagt werden[4]. Sonst werden die Gerichte der hohen verfassungsrechtlichen Bedeutung des Streikrechts nicht gerecht; das Streikrecht ist das wichtigste Instrument der abhängig Beschäftigten zur Verteidigung ihrer Rechte.

Dieser Rechtsstreit entwickelt sich zu einem Kampf um die Verteidigung des bestehenden Streikrechts. Der Kitastreik ist nicht rechtswidrig und schon gar nicht offensichtlich rechtswidrig.

Entscheidung des Arbeitsgerichts: Urteil vom 27.09.2024, 56 Ga 11777/24.

Hier die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Berlin Nr. 18/24 vom 27.09.2024 lesen.

References

↑1https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php
↑2https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php; die Tarifgemeinschaft der Länder ist der Verband, mit dem die Gewerkschaften ver.di und GEW bundesweit Tarifverträge abschließen, die sogenannten Flächentarifverträge
↑3“Daneben seien auch verbandspolitische Erwägungen des Landes Berlin von der Koalitionsfreiheit in Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz geschützt, weil das Land als Arbeitgeber berechtigt sei, sich in der Tarifgemeinschaft der Länder zu organisieren. Das Risiko eines Ausschlusses aus der TdL bei einem eigenständigen Tarifabschluss müsse das Land Berlin nicht eingehen”, Pressemitteilung des Arbeitsgericht Nr. 18/24 vom 27.09.2024, siehe https://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1489507.php
↑4LAG Köln v. 19.03.2007 Az.: 12 Ta 4107, LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 7; SächsLAG v. 2.11.2007 Az.: 7 SaGa 19/07, NZA 2008, 59; HessLAG v. 2.5.2003 Az.: 9 SaGa 637/03 Rn. 31. Bundesverfassungsgericht und Bundesarbeitsgericht stehen auf dem Standpunkt, dass eine Bewertung von Arbeitskampfmaßnahmen durch die Fachgerichte grundsätzlich nur in Betracht kommt, wenn eine Arbeitskampfmaßnahmen offensichtlich ungeeignet oder unverhältnismäßig ist (Däubler Arbeitskampfrecht 4. Aufl. § 24 Rn. 43).
Erstveröffentlicht auf widerständig.de
https://widerstaendig.de/ver-di-geht-in-die-zweite-instanz-vorlaeufige-verfahren-eine-grosse-gefahr-fuer-das-streikrecht/

19.07.2024: Der Internationale Gerichtshof zu den rechtlichen Konsequenzen aus der Politik und den Praktiken Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalems.

Einleitung:

Im Folgenden veröffentlichen wir eine Gutachten, das der Internationale Gerichtshof am 19. Juli 2924 in englischer Sprache verfasste. RA Benedikt Hopmann hat die Zusammenfassung des Gutachtens in die deutsche Sprache übersetzt (20 Seiten). Das Gutachten verfasste der Internationale Gerichtshof auf Anforderung der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Die beiden Fragen der Generalversammlung, die der Gerichtshof zu beantworten hatte, werden gleich zum Anfang unter CHRONOLOGIE DES VERFAHRENS wiedergegeben.

Das Gutachten ist ein bedeutendes Dokument, weil es die Politik und Praktiken Israels mit aller Klarheit benennt und dazu aufruft, ihnen ein Ende zu setzen.

Die Politik und Praktiken Israels werden unter V. beschrieben. Diese Beschreibung zu lesen, empfehlen wir ausdrücklich. Sie gliedert sich in A. Die Frage der verlängerten Besatzung, B. Die Siedlungspolitik, C. Die Frage der Annexion der besetzten palästinensischen Gebiete, D. Die Frage der diskriminierenden Gesetzgebung und Maßnahmen und E. Die Frage des Selbstbestimmungsrechts

Das Kapitel B. Die Siedlungspolitik ist untergliedert in die Abschnitte: 1. Transfer der Zivilbevölkerung, 2. Beschlagnahmung oder Requirierung von Land, 3. Ausbeutung der natürlichen Ressourcen, 4. Ausweitung des israelischen Rechts , 5. Zwangsweise Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung und 6. Gewalt gegen Palästinenser.

Aus der Aufzählung dieser Überschriften ergibt sich schon, dass es sich um sehr bedeutsame Themen handelt.

Am Ende folgt der Beschluss des Internationalen Gerichtshofes, der in neun Punkten die rechtlichen Folgen zusammenfasst, die sich aus der Politik und den Praktiken Israels in den besetzten Gebieten ergeben.

Zusammen mit der Klagschrift, die Südafrika Anfang 2024 beim IGH einreichte, und der Entscheidung des IGH dazu im Januar 2024, sowie der Entscheidung des IGH im Mai 2024 aufgrund eines erneuten Antrages von Südafrika, erhält man ein sehr genaues Bild über diesen Konflikt und seine Geschichte.

Das Unrecht, das in den besetzten Gebieten geschieht, ist himmelschreiend. Dass Deutschland einer der größten Unterstützer dieser Politik und Praktiken Israels ist, ist verheerend. Der Internationale Gerichtshof hebt hervor, dass dieser Konflikt ein “Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit”ist[1].

Zunächst der Beschluss des Internationalen Gerichthofs vom 19. Juli 2024:

DER GERICHTSHOF,

(1) stellt fest, dass er für die Abgabe des beantragten Gutachtens zuständig ist;

(2) beschließt, dem Ersuchen um Abgabe eines Gutachtens stattzugeben;

(3) ist der Ansicht, dass die weitere Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten rechtswidrig ist;

(4) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, seine rechtswidrige Tätigkeit Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu zu beenden;

(5) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, unverzüglich alle neuen Siedlungsaktivitäten einzustellen und alle Siedler aus den besetzten palästinensischen Gebieten zu evakuieren;

(6) ist der Auffassung, dass der Staat Israel verpflichtet ist, den Schaden für alle betroffenen natürlichen oder juristischen Personen in den besetzten palästinensischen Gebieten wiedergutzumachen;

(7) ist der Auffassung, dass alle Staaten verpflichtet sind, die Situation, die sich aus der unrechtmäßigen Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten ergibt, nicht als rechtmäßig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Situation zu leisten, die der Staat Israel durch seine fortgesetzte Anwesenheit in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffenen hat.

(8) ist der Auffassung, dass die internationalen Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, verpflichtet sind, die Situation, die durch die unrechtmäßige Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten entstanden ist, nicht als rechtmäßig anzuerkennen.

(9) ist der Auffassung, dass die Vereinten Nationen und insbesondere die Generalversammlung, die um diese Stellungnahme ersucht, und der Sicherheitsrat die genauen Modalitäten und die weiteren Maßnahmen prüfen sollte, die erforderlich sind, um die unrechtmäßige Präsenz des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu beenden.


Inhaltsverzeichnis


Zusammenfassung des Gutachten vom 19. Juli 2024 (deutsch)

Wortlaut der Zusammenfassung des Gutachtens in deutscher Sprache wird noch veröffentlicht (20 Seiten; die von DeepL maschinell erstellte Übersetzung wurde von RA B. Hopmann überarbeitet, so dass sie gut lesbar ist)

Zusammenfassung des Gutachten (englisch, pdf-Fassung) vom 19. Juli 2024.


Vollständiges Gutachten vom 19. Juli 2024 (PDF-Fassung, engl.)

Wortlaut des vollständigen Gutachten in dt. Sprache: (83 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Sowohl das vollständige Gutachten als auch die Zusammenfassung sind gleich aufgebaut. Daher ist das Inhaltsverzeichnis für das vollständige Gutachten und die Zusammenfassung dasselbe:

Inhaltsverzeichnis: Gutachten

CHRONOLOGIE DES VERFAHRENS 1-21

I. ZUSTÄNDIGKEIT UND ERMESSENSSPIELRAUM 22-50
A. Zuständigkeit 23-29
B. Ermessensspielraum 30-49

II. ALLGEMEINER KONTEXT 51-71
III. UMFANG UND BEDEUTUNG DER VON DER GENERALVERSAMMLUNG GESTELLTEN FRAGEN 72-83
IV. ANWENDBARES RECHT 84-102

V. ISRAELS POLITIK UND PRAKTIKEN IN DEN BESETZTEN PALÄSTINENSISCHEN GEBIETEN 103-243

  1. Überblick 111-114
  2. Transfer der Zivilbevölkerung 115-119
  3. Beschlagnahmung oder Requirierung von Land 120-123
  4. Ausbeutung der natürlichen Ressourcen 124-133
  5. Ausweitung des israelischen Rechts 134-141
  6. Zwangsweise Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung 142-147
  7. Gewalt gegen Palästinenser 148-154
  8. Schlussfolgerung zur israelischen Siedlungspolitik 155-156
  1. Der Begriff der Annexion 158-161
  2. Israelische Handlungen, die einer Annexion gleichkommen 162-173
  3. Das Verbot der gewaltsamen Aneignung von Gebieten 174-179
  1. Der Anwendungsbereich der Frage a) 180-184
  2. Der Begriff der Diskriminierung 185-191
  3. Die Politik der Aufenthaltsgenehmigung 192-197
  4. Beschränkungen der Freizügigkeit 198-206
  5. Abriss von Eigentum 207-222
    (a) Strafrechtliche Abrisse 208-213
    (b) Abrisse wegen fehlender Baugenehmigung 214-222
  6. Schlussfolgerung zu Israels diskriminierenden Rechtsvorschriften und Maßnahmen 223-229

VI. AUSWIRKUNGEN DER ISRAELISCHEN POLITIK UND PRAXIS AUF DEN RECHTLICHEN STATUS DER
BESATZUNG 244-264

A. Der Anwendungsbereich des ersten Teils der Frage (b) und das anwendbare Recht 244-251
B. Die Art und Weise, in der die israelische Politik und Praxis den Rechtsstatus der Besatzung
beeinflussen 252-258
C. Die Rechtmäßigkeit der fortgesetzten Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten
259-264

VII. RECHTLICHE FOLGEN, DIE SICH AUS DER POLITIK UND PRAXIS ISRAELS UND AUS DER
RECHTSWIDRIGKEIT DER FORTDAUERNDEN PRÄSENZ ISRAELS IN DEN BESETZTEN
PALÄSTINENSISCHEN GEBIETEN ERGEBEN 265-283

A. Rechtliche Konsequenzen für Israel 267-272
B. Rechtliche Konsequenzen für andere Staaten 273-279
C. Rechtliche Konsequenzen für die Vereinten Nationen 280-283


Wortlaut in dt. Sprache: (35 Seiten; dies eine von DeepL maschinell erstellte Übersetzung ist, die nicht weiter überarbeitet wurde)


Am 19. Juli 2024 gab das Gericht  sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen ab, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben. 


Pressemitteilung vom 20. Januar 2023

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen ersucht den Internationalen Gerichtshof in ihrer Resolution A/RES/77/247 über „Israelische Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, beeinträchtigen“, um ein Gutachten.


Beschluss vom 3. Februar 2023

Fristsetzung des IGH für die Vorlage der schriftlichen Stellungnahmen und schriftliche Kommentare von anderen Staaten und Organisationen


Pressemitteilung vom 10. März 2023

Der Gerichtshof ermächtigt die Arabische Liga, am Verfahren teilzunehmen und setztm der Liga eine Frist für ihre Stellungnahme.


Wichtige Dokumente

der Vereinten Nationen zum Thema


Folgende schriftlich Erklärungen

wurden abgegeben: (sie wurden alle in der Zeit von 20.07.2023 – 02.11.2023)


Wortptotokoll der öffentliche Sitzung am Montag, den 19. Februar 2024, um 10 Uhr im Friedenspalast in Den Haag

unter dem Vorsitz von Präsident Salam zu den rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem, ergeben (Antrag auf Gutachten vorgelegt durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen) und weitere bis 26.02.2024


Pressemitteilung vom 19. Juli 2024 zum veröffentlichten Gutachten des IGH (engl.)

Wortlaut der Pressemitteilung vom 19. Juli 2024 zum Inhalt des veröffentlichten Gutachtens in dt. Sprache:

(6 Seiten; übersetzt in deutsche Sprache; lesbar)

Rechtliche Konsequenzen aus der Politik und Praxis Israels im besetzten palästinensischen Gebiet, einschließlich Ostjerusalem – Das Gericht gibt sein Gutachten ab und antwortet auf die Fragen der Generalversammlung

DEN HAAG, 19. Juli 2024. Der Internationale Gerichtshof hat heute sein Gutachten zu den rechtlichen Folgen der Politik und der Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, abgegeben. Wie erinnerlich, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 30. Dezember 2022 die Resolution A/RES/77/247 verabschiedet, in der sie den Internationalen Gerichtshof unter Bezugnahme auf Artikel 65 der Satzung des Gerichtshofs um ein Gutachten zu folgenden Fragen ersucht:…


Nikaragua ./. Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag

Hier wird das gesamte Verfahren in Den Haag gegen Deutschland wegen Unterstützung Israels dokumentiert, einschließlich des lesenswerten Antrags Nikaraguas zur Einleitung dieses Verfahrens. Der Internationale Gerichtshof hatte schon in einem Eilverfahren Anfang diesen Jahres auf Antrag von Südafrika erklärt, dass der Vorwurf des Völkermords durch Israel plausibel ist. Keine Zweifel bestehen zudem, dass Israel schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht zu verantworten hat.
Die Republik Nicaragua erhob am 0 1.03.2024 beim IGH in Den Haag Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und ersuchte den Gerichtshof, einstweilige Maßnahmen zu treffen. Hier der Antrag Nikaraguas beim Internationalen Gerichtshof gegen Deutschland. Unabhängig davon, wie das Verfahren aussgeht, sind die Tatsachen, die in diesem Antrag vorgetragen werden, schwerwiegend. Deutschlands Unterstützung Israels durch Waffenlieferungen und die gleichzeitige Entziehung der finanziellen Mittel für UNRWA ist verheerend und muss sofort beendet werden. Wir erinnern daran, dass die Parteien dieser Regierung in den Koalitionsvereinbarungen noch eine Verschärfung der Vorgaben für Waffenexporte beschlossen hatten. Es ist die Blindheit vor den israelischen Verbrechen und die Mitleidlosigkeit der deutschen Regierung, die alle Welt schockiert.

Der Antrag Nikaraguas

Hier noch einmal der Antrag Nikaraguas an den Internationalen Gerichtshof gegen Deutschland.


Die Anhörung Nikaraguas:

Montag, 08. April 2024, 10.00 – 12.00 Uhr: Mündliche Verhandlung (Nicaragua)

Links von Herrn Gomez sitzt die Vertreterin Deutschlands, Frau Tania von Uslar-Gleichen.
Foto: UN Photo/ICJ-CIJ/Frank van Beek. Mit freundlicher Genehmigung des IGH. Alle Rechte vorbehalten.

Hier der Wortlaut der Darlegungen (Gesamt) (Videoformat), vorgetragen von Vertreter Nicaraguas, SE Herr Carlos Argüello Gómez,

Aus diesen Darlegungen:

„Im vorliegenden Fall ersucht Nicaragua den Gerichtshof … darum, Deutschland anzuweisen, die Unterstützung Israels bei seinem Vernichtungsfeldzug gegen das palästinensische Volk einzustellen“

„Der israelische Staat und insbesondere seine derzeitige Regierung sollten nicht mit dem jüdischen Volk verwechselt und gleichgesetzt werden. Die wahren Freunde des jüdischen Volkes sollten den Unterschied betonen. Die jüdischen Opfer in den Konzentrationslagern während des Zweiten Weltkriegs würden Mitgefühl und Empathie für die mehr als dreißigtausend Zivilisten empfinden …“

„Deutsche Unternehmen, die in der Rüstungsindustrie tätig sind, profitieren direkt von dieser Situation, da ihre Aktienkurse seit dem 7. Oktober gestiegen sind und sie haben die gemeinsamen Entwicklungsverträge für Waffen mit ihren israelischen Partnern erheblich ausgeweitet. …“

„Die von der Bundesrepublik erteilten Ausfuhrgenehmigungen sind mehr als zehnmal so groß wie im Jahr 2022. Die meisten dieser Genehmigungen wurden in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 erteilt, nach dem Einmarsch Israels in den Gazastreifen und dem Beginn seines Krieges in dem Gebiet und gegen seine Bevölkerung. …“

„Am 23. November 2023 verkündete das israelische Verteidigungsministerium stolz und offen, dass es offiziell ein Abkommen über den Verkauf des Luftabwehrsystems Arrow 3 an Deutschland für geschätzte 3,6 Milliarden US-Dollar abgeschlossen hat, und bezeichnete es als den „größten Verteidigungsexport“, den Israel jemals getätigt hat …“

„Von den ersten Tagen der israelischen Militäraktionen in Gaza an wurde deutlich, dass schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begangen wurden. Darauf haben u.a. der Generalsekretär der Vereinten Nationen am 9. Oktober, der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz am 11. Oktober und sogar auf politischer Ebene unter voller Beteiligung Deutschlands in der Erklärung des Hohen Vertreters der Europäischen Union am 10. Oktober eindringlich hingewiesen …“

„Mit all diesem unbestreitbaren Wissen über die Situation reagierte Deutschland mit einer Aufstockung seiner Militärhilfe für Israel. Die vollständige Unterstützung Israels, auch auf politischer Ebene, war offensichtlich, als Südafrika am 29. Dezember 2023 seine Klage gegen Israel einreichte. Die prompte Reaktion Deutschlands war die Ankündigung, zugunsten Israels zu intervenieren …“

„Doch neben all diesen öffentlichen Erklärungen und Warnungen vor dem, was geschah, vertrat der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 26. Januar die Auffassung, dass der Völkermord am palästinensischen Volk plausibel ist. Von diesem Moment an, um es mit den Worten eines Ihrer Mitglieder zu sagen, wurde der Alarm ausgelöst, und die Zeichen für völkermörderische Aktivitäten leuchteten rot auf …“

„Und doch lieferte und liefert Deutschland bis heute Waffen und militärische Unterstützung an Israel …“

„Angesichts der katastrophalen Hungersnot und Epidemien im Gazastreifen ist die Entscheidung Deutschlands, die Finanzierung des UNRWA auszusetzen und bis heute an der Aussetzung der Finanzierung der UNRWA-Maßnahmen im Gazastreifen festzuhalten, besonders bezeichnend für die Unterstützung Israels durch Deutschland … Das UNRWA sorgt für die Grundversorgung der vielen Flüchtlinge in diesem Gebiet …“

„Darüber hinaus hat Deutschland, das möglicherweise die Absurdität einer solchen Entscheidung erkannt hat, seine Entscheidung schließlich rückgängig gemacht, mit Ausnahme des schockierendsten Aspekts: der Aussetzung der Finanzierung der UNRWA-Maßnahmen in Gaza ⎯ genau dort, wo sie am dringendsten benötigt werden, um das Ausmaß der humanitären Katastrophe zu begrenzen.“

„Die Bundesrepublik hat am 19. Februar 2024 gemeinsam mit allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erneut ihre Besorgnis über „die humanitäre Lage in Gaza und das Leid der Geiseln sowie die Pläne der israelischen Regierung für eine mögliche Bodenoperation in Rafah“ zum Ausdruck gebracht. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang daran, „wie wichtig es ist, jederzeit den Schutz aller Zivilisten im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht zu gewährleisten und den rechtsverbindlichen Beschluss des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Januar zu respektieren“. Und trotzdem setzte Deutschland die militärische Unterstützung für Israel nicht aus.

Deutschland hat sich auch nicht bewegt, nachdem das Berufungsgericht in Den Haag zu dem Schluss kam, dass es „viele Anzeichen dafür gibt, dass Israel gegen das humanitäre Kriegsrecht verstoßen hat“ und nachdem das Königreich der Niederlande anordnete, „alle (tatsächlichen) Ausfuhren und Durchfuhren von F-35-Teilen mit Endbestimmung Israel einzustellen“. Das kanadische Parlament erinnerte daran, dass „Israel das humanitäre Völkerrecht respektieren muss und der Preis für den Sieg über die Hamas nicht das ständige Leiden aller palästinensischen Zivilisten sein kann“. Die kanadische Regierung hat die Genehmigung für die Ausfuhr von Rüstungsgütern gestoppt, wie andere Staaten zuvor auch. Deutschland tat dies nicht …“


Video zur Anhörung (Auszug)

Wörtliche Aufzeichnung 2024/15(engl. Version) Öffentliche Sitzung am Montag, 8. April 2024, um 10 Uhr, im Friedenspalast unter dem Vorsitz von Präsident Salam im Fall angeblicher Verstöße gegen bestimmte internationale Verpflichtungen in Bezug auf das besetzte palästinensische Gebiet (Nicaragua gegen Deutschland)

dt. Fassung [1]Übersetzung durch https://www.deepl.com/de/translator


Die Anhörung Deutschlands:

Dienstag, 09. April 2024, 10.00 – 10.00 Uhr: Mündliche Verhandlung (Deutschland)

Die Vertreterin Deutschlands, Frau Tania von Uslar-Gleichen, am zweiten Tag der Anhörungen Dienstag, 9. April 2024.
Foto: UN Photo/ICJ-CIJ/Frank van Beek. Mit freundlicher Genehmigung des IGH. Alle Rechte vorbehalten.

ICJ LIVE: Deutschland verteidigt sich vor dem Internationalen Gerichtshof wegen „Völkermord“-Behauptung im Gazastreifen | Israel-Deutschland | CNBC TV18

Aus den Darlegungen der Leiterin der deutschen Rechtsabteilung, Tania von Uslar-Gleichen:

„Deutschland kommt zu diesem Verfahren als Freund des Gerichtshofs und überzeugter Befürworter der friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten ….“

„Die Achtung und die Förderung des Völkerrechts sind Eckpfeiler der deutschen Verfassung und der deutschen Außenpolitik. Deutschland hat sich stets für die Förderung und Stärkung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Grundsätze eingesetzt …“

„Deutschland hat aus seiner Vergangenheit gelernt …“

„Deutschland war schon immer ein starker Befürworter der Rechte des palästinensischen Volkes …“

„Unser Verhalten zielt darauf ab, die dramatische Lage in Gaza, die der Gerichtshof in seinen Beschlüssen beschreibt, zu lindern …“

„Deutschland liefert Waffen nur auf der Grundlage einer eingehenden Prüfung, die die Anforderungen des Völkerrechts nicht nur respektiert, sondern weit übertrifft ….“

„Wir setzen uns dafür ein, dass die Achtung des Völkerrechts auch unter so schwierigen Bedingungen in die tägliche Praxis umgesetzt wird…“


Wörtliche Aufzeichnung 2024/16 (engl. Fassung)
Öffentliche Sitzung am Dienstag, 9. April 2024, um 10 Uhr, im Friedenspalast unter dem Vorsitz von Präsident Salam im Fall angeblicher Verstöße gegen bestimmte internationale Verpflichtungen in Bezug auf das besetzte palästinensische Gebiet (Nicaragua gegen Deutschland)


dt. Fassung [2]Übersetzung durch https://www.deepl.com/de/translator

Video zur Anhörung am 09.04.2024

References

References
1, 2 Übersetzung durch https://www.deepl.com/de/translator

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