Während die Berliner CDU durch ihre fragwürdige Vergabe von Fördergeldern im Bereich Antisemitismus in die Schlagzeilen gerät, drohen weitere Regierungsprojekte, die sich aktuell in der Umsetzung befinden. Neben den Kürzungsorgien bei Kinder- und Jugendarbeit und im Kulturbetrieb sind auch Mitbestimmungsrechte in Gefahr. Die Berliner Aktion gegen Arbeitgeberunrecht (BAGA) veröffentlichte letzte Woche einen Blogbeitrag, der über die geplante Umgestaltung des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) informiert. Wir dokumentieren im Folgenden den gesamten Beitrag der BAGA und schließen uns dem Aufruf der Kolleg:innen an Personalräte und Gewerkschaften ausdrücklich an. Der politische Druck muss erhöht werden: Kein Demokratieabbau unter dem Deckmantel der Modernisierung! (Konstantin Kieser)
Geplante PersVG-Novelle: Berliner Regierung schwächt Mitbestimmung – Wegbereiter für Kürzungen und Militarisierung
Die Senatsverwaltung für Finanzen und deren vorstehender Senator Stefan Evers (CDU) verkauft ihre geplante Novelle des Personalvertretungsgesetzes Berlin als „Modernisierung“ und „Anpassung an die digitale Arbeitswelt“. In Wirklichkeit droht ein gefährlicher Abbau demokratischer Rechte von Beschäftigtenvertretungen und Gewerkschaften. In dem Entwurf, der BAGA vorliegt, werden unter dem Deckmantel von Effizienz, Beschleunigung und Digitalisierung Mitbestimmung, Schutzrechte und kollektive Handlungsspielräume massiv eingeschränkt.
§ 29 Der Demokratieabbau beginnt schon in der Binnenstruktur des PR: „Das den Vorsitz führende Vorstandsmitglied bestimmt zugleich seine Vertretung“, d.h. stellvertretende Vorsitzende werden nicht mehr gewählt.
§ 44 – Schwächung der Schutzrechte, Stärkung des Drucks
Besonders brisant ist die vorgesehene Änderung des § 44, der bislang den Schutz aktiver Personalratsmitglieder vor Umsetzung, Versetzung und Disziplinarmaßnahmen garantierte. Der Gesetzentwurf schwächt diesen Schutz und rückt die Berliner Regelung näher an das Bundesniveau heran – ein klarer Rückschritt.
In der Praxis bedeutet das: Wer als Beschäftigtenvertreter*in konsequent Mitbestimmungsrechte einfordert oder Konflikte mit der Dienststelle austrägt, muss künftig mit Umsetzungen, Arbeitsplatzverlagerungen oder subtilen Disziplinarmaßnahmen rechnen. Zwar wird im selben Gesetz ein längst überfälliger neuer „Unterlassungsanspruch“ eingeführt, mit dem Personalräte Verstöße gegen Mitbestimmung einklagen können – aber was nützt ein Rechtsanspruch, wenn diejenigen, die ihn durchsetzen, danach Repressalien befürchten müssen?
Diese Verschiebung ist kein Zufall, sondern politisch gewollt. Während der Unterlassungsanspruch als symbolisches Zugeständnis an die Mitbestimmung verkauft wird, öffnet die Schwächung des § 44 der Einschüchterung von Betriebs- und Personalratsmitgliedern Tür und Tor.
Datenschutz – Vorwand zur Kontrolle des PR durch die Dienststelle
Bisher galt, dass der Datenschutzbeauftragte der Dienststelle nicht für den Datenschutz im Personalrat zuständig war – mit gutem Grund. Jetzt heißt es „Die oder der von der Dienststelle benannte Datenschutzbeauftragte hat uneingeschränkte Kontrollrechte bei der Personalvertretung.“ Das heißt z.B., dass Kolleg*innen, die sich anonym an den PR wenden, nun befürchten müssen, dass die Dienststelle über diesen Umweg Informationen erhält, die nicht für sie bestimmt sind.
Effizienz um jeden Preis – Mitbestimmung als Störfaktor
Parallel dazu sieht die Novelle eine Reihe weiterer Änderungen vor, die die Mitbestimmung praktisch aushebeln:
* Fristenverkürzungen (z.B. auf eine Woche bei Einstellungen), nach denen Personalräte binnen weniger Tage auf Maßnahmen reagieren müssen, da die Möglichkeit der Fristverlängerungen massiv eingeschränkt wird und der PR keinen Anspruch mehr darauf hat (PR und Dienststelle „können … abweichende Frist vereinbaren“)
* die Einführung eines Negativkatalogs, der die zulässigen Gründe für Widersprüche einschränkt,
* und die Möglichkeit, vorläufige Regelungen ohne Mitbestimmung zu treffen.
Was auf dem Papier nach „Verfahrensbeschleunigung“ klingt, bedeutet in der Realität: Die Dienststellen können künftig deutlich schneller über Einstellungen, Versetzungen oder Dienstplanänderungen entscheiden – häufig, bevor Personalräte überhaupt reagieren können.
Gerade in Bereichen mit chronischem Personalmangel ist das eine gefährliche Entwicklung. Dort, wo ohnehin Überlastung herrscht, wird die demokratische Kontrolle weiter reduziert. Beschäftigte sollen „funktionieren“, nicht mitbestimmen.
Arbeitszeit und Dienstpläne – Mitbestimmung auf dem Rückzug
Mit der Neuregelung wird auch die Mitbestimmung bei Arbeitszeitfragen faktisch geschwächt. Zwar behauptet der Entwurf, die Mitbestimmung werde „ausgeweitet“, doch entscheidend ist, dass Dienststellen künftig vorläufige Maßnahmen bei Dienstplanänderungen oder Arbeitszeitverteilungen treffen können.
Das heißt konkret: Selbst wenn der Personalrat Bedenken äußert – etwa wegen Überlastung, fehlender Ruhezeiten oder unzumutbarer Schichtfolgen – kann die Dienststelle die Änderung zunächst umsetzen und Fakten schaffen.
Gerade dort, wo der Personalmangel längst strukturell ist, bedeutet diese Verschiebung: Beschäftigte verlieren den letzten Hebel, mit dem sie Überforderung, ungleiche Belastung oder gesundheitsgefährdende Dienstpläne verhindern können. Die gesetzliche Mitbestimmung wird zum bloßen „Informationsrecht“, während sich die Verantwortung für die Folgen – Krankheit, Fluktuation, Burnout – weiter auf die Beschäftigten verlagert.
Politischer Kontext: Verwaltung im Krisenmodus
Diese Novelle kommt nicht zufällig in einer Zeit, in der der Berliner Senat an mehreren Fronten zugleich „umbaut“: massive Sparauflagen, Personalabbau in der Fläche, gleichzeitige Aufrüstung von Polizei und Verwaltung. Das Schlagwort der „Verwaltungsmodernisierung“ dient als ideologische Klammer einer Politik, die demokratische Beteiligung als Hemmnis betrachtet. Die Streichung von Schutzrechten und die Beschleunigung von Verfahren schaffen die Voraussetzungen für weitere Kürzungen, Outsourcing, und perspektivisch auch für eine Verwaltung, die sich ohne Beteiligung der Beschäftigten steuern lässt.
Selbst erzeugter Personalmangel als Argument
Der Personalmangel ist nicht naturgegeben – er ist das Ergebnis jahrelanger Kürzungspolitik, ungleicher Verteilung, schlechter Arbeitsbedingungen und wachsender Arbeitsverdichtung. Statt die Ursachen anzugehen, wird das Personalvertretungsrecht nun den Folgen angepasst.Die Botschaft lautet: Weil zu wenige Menschen unter schlechten Bedingungen arbeiten wollen, muss Mitbestimmung weichen. Damit trägt die Gesetzesreform selbst zur Verschärfung jener Krise bei, die sie vorgibt zu lösen.
Fazit: Demokratieabbau im Namen der Effizienz
Die geplante Novellierung ist insgesamt bei wenigen Verbesserungen kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt – sowohl für die Beschäftigten als auch für die demokratische Kultur im öffentlichen Dienst. Es modernisiert nicht, es diszipliniert. Und es schützt nicht die Interessen der Beschäftigten, sondern die Handlungsspielräume einer Politik, die auf Kürzung und Kontrolle setzt.
Wir rufen Personalräte und Gewerkschaften dazu auf, den politischen Druck zu erhöhen, um die geplanten Verschlechterungen in der Novelle zu streichen!
Berliner Aktion Gegen Arbeitgeberunrecht
29.10.2025
Link zum Originalbeitrag: https://berlineraktiongegenarbeitgeberunrecht.wordpress.com/2025/10/29/geplante-persvg-novelle-berliner-regierung-schwaecht-mitbestimmung-wegbereiter-fuer-kuerzungen-und-militarisierung/