Prozesse gegen Linke: Antifaschismus unter Druck

Vor dem Ende des Verfahrens in Budapest ist ein Aktionstag für die Freilassung von Maja T. geplant

Von JOHN MALAMANTINAS

Bild: Jochen Gester

Mehrere Auslieferungs- und Ermittlungsverfahren laufen gegen Antifaschist*innen, ein neuer Prozess im sogenannten Budapest-Komplex beginnt diesen Dienstag in Düsseldorf. Insbesondere die deutschen Strafverfolgungsbehörden konstruieren ein Netzwerk, rücken tätliche Angriffe gegen Neonazis in Budapest in die Nähe von Terrorismus.

Derzeit richtet sich die Aufmerksamkeit vieler Unterstützer*innen der Antifaschist*innen in Untersuchungshaft auf die Endphase des Prozesses in Budapest gegen Maja T. und zwei weitere Angeklagte. Er wird am Mittwoch fortgesetzt, und für den 22. Januar wird das Urteil erwartet wird.

Rechtswidrige Auslieferung

Maja T. stammt aus Jena. Die non-binäre Person wurde aufgrund eines europaweiten Haftbefehls aus Ungarn im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert. Die Auslieferung sorgte damals für Empörung, da sie im Eiltempo über Nacht durch das Landeskriminalamt Sachsen, namentlich die »SoKo Linx«, orchestriert worden war. Das Bundesverfassungsgericht gab zwar dem Eilantrag von Majas Anwält*innen statt, die Auslieferung zu stoppen – allerdings befand sich Maja T. zu diesem Zeitpunkt bereits in Ungarn. Später erklärte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung für rechtswidrig.

Bei der Vorverhandlung lehnte Maja T. das »Angebot« von 14 Jahren Haft gegen ein Schuldbekenntnis ab. Deshalb droht ihr eine Verurteilung zu einer weitaus längeren Haftstrafe. In einer Prozesserklärung sagte T.: »So stehe ich nun hier, bin in Fesseln gelegt und werde angeklagt in einem Land, für das ich als non-binärer Mensch, als Maja, nicht existiere. Es ist ein Staat, der ganz offen Menschen wegen ihrer Sexualität oder ihres Geschlechts ausgrenzt und separiert. Ich bin angeklagt von einem europäischen Staat, weil ich Antifaschist*in bin.« T. beklagte zugleich, von deutschen Beamten in einem »Akt des Rechtsbruchs entführt« worden zu sein, in einem Land, »dessen Verfassung versprach, meine Würde zu achten und zu schützen«.

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T. wird vorgeworfen an Angriffen auf Neonazis im Februar 2023 in Budapest beteiligt gewesen zu sein. Beim dort jährlich stattfindenden »Tag der Ehre« glorifizieren Rechte aus ganz Europa Taten der Wehrmacht und ungarischer Milizionäre im Zweiten Weltkrieg. Eine Antifaschist*in, die in Ungarn verhaftet wurde, aber nach Deutschland zurückkehren durfte, und ein italienischer Antifaschist erwarten in dem Prozess ebenfalls ihr Urteil.

»Es entsteht für mich immer stärker der Eindruck eines Schauprozesses gegen Maja.« Wolfram Jarosch Vater von Maja T.

Der Vater von T., Wolfram Jarosch, erklärte gegenüber »nd«, der Prozess zeichne sich bisher »durch eine starke Voreingenommenheit des Richters aus, der immer wieder die Argumentation der Staatsanwaltschaft übernimmt«. So werde »selbst der 40-tägige Hungerstreik Majas als Beleg gewertet, dass Maja das Gericht nicht anerkenne«. Hinzu komme eine Reihe von Verfahrensmängeln, politischer Druck – etwa durch die Einstufung der »Antifa Ost« als »Terrororganisation« – sowie entwürdigende Haftbedingungen inklusive Isolationshaft. Es entsehe bei ihm immer stärker der »Eindruck eines Schauprozesses«, so Jarosch. Im Fall einer langen Gefängnisstrafe würden Majas Anwälte voraussichtlich in Revision gehen, sagt Jarosch. Dies würde jedoch bedeuten, »dass Maja weiterhin in Ungarn unter den gegenwärtigen Bedingungen inhaftiert bleibt«.

Die nächsten Prozesstermine finden unter erschwerten Bedingungen statt: Eine antifaschistische Kundgebung vor dem Gericht für den 14. Januar wurde mehrfach verboten. Mehreren Personen wurde die in Ungarn erforderliche Anmeldung zur Prozessbeobachtung ohne Begründung verweigert. Die ungarische Polizei erklärte, es lägen Informationen deutscher Behörden vor, denen zufolge Unterstützer*innen einer von den Behörden als terroristisch eingeordneten antifaschistischen Struktur zum Prozessabschluss anreisen könnten. Die Sicherheitsbehörden bewerten dies als mögliches Risiko für die öffentliche Ordnung.

Gleichzeitig sind nach Angaben von Sophie Neumann vom Solidaritätskomitee für Maja inzwischen »mehrere Kundgebungen von FaschistInnen genehmigt worden, die unmittelbar vor dem Gericht stattfinden dürfen«. Ungarn hatte im September »die« Antifa – in Anlehnung an einen Schritt der US-Regierung – als Terrororganisation eingestuft.

Europaweiter Aktionstag

Für den 15. Januar rufen Gruppen bundesweit und international zu einem Aktionstag für die Freilassung inhaftierter Antifaschist*innen auf. In einer Erklärung fordern sie »die sofortige Rücküberstellung Majas und Freiheit für alle angeklagten Antifaschist*innen«. Kundgebungen soll es unter anderem in Berlin, Frankfurt am Main, Erfurt sowie in Rom, Venedig, Brüssel und Cagliari auf Sardinien geben. Für den 24. Januar, zwei Tage nach dem Urteil, ist eine zentrale Solidaritätsdemonstration in Jena geplant.

Neben dem seit November laufenden zweiten sogenannten Antifa-Ost-2-Mammutprozess in Dresden, in dem die Auseinandersetzungen in Budapest Teil der Anklage sind, wird es ein voller Monat für alle, die sich der Repressionswelle entgegenstellen. So beginnt diesen Dienstag vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein Prozess gegen sechs Beschuldigte im Budapest-Komplex, die sich vor einem Jahr den deutschen Behörden gestellt hatten. Am vergangenen Wochenende fanden Solidaritätsdemos für die Beschuldigten in Düsseldorf und Hamburg statt.

Am Mittwoch wird in Paris über die Auslieferung von Zaid A. entschieden. Er hatte sich gemeinsam mit den Angeklagten in Düsseldorf gestellt. Aufgrund seiner syrischen Staatsbürgerschaft bestand die Befürchtung, dass Deutschland ihn – ebenso wie Maja T. – an Ungarn ausliefere. Er ist nach Paris geflohen, wo er sich eine Ablehnung der Auslieferung erhofft.

Gino A., ebenfalls Beschuldigter im Budapest-Komplex, war zuvor von Frankreich vorerst nicht ausgeliefert worden. Die Richter*innen bemängelten offenbar die fehlende Unparteilichkeit der Justiz sowie nicht regelkonforme Haftbedingungen in Ungarn. Allerdings steht Ende Januar in Paris eine weitere Entscheidung über ein Auslieferungsbegehren gegen Gino A. an. Denn die deutschen Behörden haben einen europäischen Haftbefehl ausgestellt, weil sie eigene Ermittlungen im Rahmen des Komplexes führen. Die Auslieferungsgenehmigung gilt als sehr wahrscheinlich.

Gino lebte in den vergangenen Jahren zunächst in Italien und später in Finnland. Dort wurde er aufgrund eines europäischen Haftbefehls aus Ungarn festgenommen. Nach seiner vorläufigen Entlassung in Helsinki unter Auflagen, darunter das Tragen einer elektronischen Fußfessel, entzog er sich der drohenden Auslieferung durch Flucht nach Frankreich.

Erstveröffentlicht im nd v. 12.1. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196803.repression-gegen-antifaschisten-prozesse-gegen-linke-antifaschismus-unter-druck.html?sstr=Antifaschismus|unter|druck

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Dritter Weg in Berlin: Lebensgefährliche Messerstiche als Notwehr

Amtsgericht Tiergarten verurteilt Antifaschisten zu Bewährungsstrafen

Von JOHN MALAMATINAS

Bild: DEMOC

Mit einem Urteil von grundsätzlicher Bedeutung über die Frage der Notwehr hat das Amtsgericht Tiergarten zwei Antifaschisten wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und sechs Monaten wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht wertete den Messerangriff von Leander S., einem Mitglied der neonazistischen Partei »Dritter Weg«, als Notwehr.

Der Vorfall ereignete sich im April 2024 in einem Wohnhaus in Pankow, bei dem alle Beteiligten verletzt wurden, die zwei Verurteilten lebensgefährlich. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hätten die zwei Antifaschisten mit einer weiteren Person dem Neonazi aufgelauert und ihn angegriffen. Unstrittig ist mittlerweile, dass der Neonazi ein Messer zog und mehrfach wild zustach – dies hatte er selbst im Prozess eingeräumt. Zuvor hatte die Verteidigung einseitige Ermittlungen beklagt, da seitens der Polizei nie in dieser Richtung ermittelt wurde und die Anklage die lebensbedrohlichen Verletzungen ausließ.

In der Urteilsbegründung folgte das Gericht im Wesentlichen dem von der Staatsanwaltschaft dargestellten Tatverlauf. Der Messereinsatz sei von der Notwehr gedeckt gewesen, da S. in seinem eigenen Hausflur angegriffen worden sei. Auch das eventuelle Motiv der politischen Überzeugungen des Geschädigten hebe das Notwehrrecht nicht auf. Die Antifaschisten hätten gewusst, worauf sie sich einlassen, da die Gewaltbereitschaft von Mitgliedern des »Dritten Wegs« durchaus bekannt sei.

Strafmildernd wirkte sich für die Angeklagten aus, dass die Stichverletzung, die S. erlitt, weder eindeutig einem der Angeklagten noch ihm selbst zugeordnet werden konnte und sich S. von den übrigen Verletzungen schnell erholte. Strafverschärfend wertete das Gericht hingegen unter anderem das Hinwegsetzen über das staatliche Gewaltmonopol aus politischen Überzeugungen. Die Bewährung wurde aufgrund einer positiven Sozialprognose gewährt, der Vorsitzende Richter erhoffte sich von dem Verfahren eine »Warnfunktion«. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen von drei Jahren und zwei Monaten gefordert. Der Antrag der Nebenklage auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 3000 Euro an S. wurde abgelehnt.

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In ihrem Plädoyer kritisierte Verteidigerin Martina Arndt die frühe und einseitige Festlegung der Ermittlungen auf die These, dass die Gewalt ausschließlich von den Angeklagten ausgegangen sei. Dies betreffe unter anderem die Frage, wer zuerst angegriffen habe, den Einsatz beziehungsweise einen angeblich temporären Besitzwechsel des Messers, den Einsatz von Pfefferspray im Haus – den kein Zeuge bestätigen konnte – sowie die Verfolgung der Angeklagten durch das vermeintliche Opfer, das auf dem Video eines Zeugen klar zu erkennen sei.

Verteidiger Lukas Theune bezweifelte die angenommene Notwehrsituation, da S. jederzeit hätte fliehen und die Szene verlassen können, ohne ein Messer einzusetzen. Stattdessen habe er es gezogen und damit in lebensbedrohliche Körperregionen wie Herz und Oberschenkel gestochen. Ob dies noch von Notwehr gedeckt sei, stellte Theune infrage und plädierte für einen Freispruch. Selbst wenn das Gericht von einer Notwehrsituation ausgehe, hätte nach Auffassung der Verteidigung allenfalls eine einfache Körperverletzung zugrunde gelegt werden dürfen. Die einzige von den Angeklagten verursachte Verletzung bei S. sei geringfügig gewesen.

Die Verletzungen der beiden Angeklagten waren hingegen so schwerwiegend, dass der Polizeibeamte Michael W. am zweiten Prozesstag aussagte, wenn der Vorfall unbeobachtet geblieben wäre, »wären die beiden gestorben«. Er fand die Angeklagten schwer verletzt in ihrem eigenen Blut. Einer habe noch seinen Namen nennen können, der andere sei bereits »so blutleer gewesen, dass er es nicht mehr konnte«.

Zum Tatverlauf erklärte einer der Angeklagten: »Wir wollten den bekannten Nazi Leander S. mit einer Ansage einschüchtern, damit er endlich aufhört, wieder und wieder Menschen anzugreifen, die nicht in sein rassistisches und queerfeindliches Weltbild passen. Dazu kam es aber nie, denn er griff uns sofort mit einem Messer an. Wir waren vom Ausmaß der Gewalt komplett überrascht und leiden bis heute unter den körperlichen und seelischen Folgen.«

»Dieser Prozess zeigt einmal mehr die wütende Entschlossenheit der deutschen Justiz, auf dem rechten Auge blind zu sein.« Hartmut Brückner Rote Hilfe

Im Publikum saß Leander S. mit Unterstützern des »Dritten Wegs«. Am Urteilstag ermöglichte die Polizei erneut den anreisenden Neonazis den Zutritt zum Gericht, obwohl sich bereits zwei Stunden zuvor an beiden Eingängen Antifaschist*innen in die Warteschlangen gestellt hatten. Doch die Unterstützer von S. seien an den Warteschlangen vorbei in das Gebäude gebracht worden. Laut der Solidaritätsgruppe »Prenzlauer Berg gegen Nazis« kam es in diesem Zusammenhang zu vorübergehenden Ingewahrsamnahmen von zwei Antifaschisten.

Luke Hoß, Bundestagsabgeordneter und rechtspolitischer Sprecher der Linke-Fraktion, hat die Situation beobachtet und sagte, die Bevorzugung rechter Besucher beim Einlass füge sich in ein Muster dieses Verfahrens. Gegen den Neonazi Leander S. werde »nicht einmal ermittelt, obwohl er es war, der die Antifaschisten mit seinem Messerangriff lebensgefährlich verletzt hat. Die Antifaschisten werden verurteilt.«

Auch der linke Solidaritätsverein Rote Hilfe kritisiert das Gerichtsverfahren. »Begleitet von massiver medialer Hetze ermittelten die Repressionsbehörden von Anfang an ausschließlich gegen die beiden Schwerverletzten«, heißt es in einer Pressemitteilung. In faschistischen Kreisen werde die Strategie beworben, »Konfliktsituationen für Mordversuche zu nutzen«, diese legitimiere das Gericht durch die Einstufung des Messereinsatzes als Notwehr. »Dieser Prozess zeigt einmal mehr die wütende Entschlossenheit der deutschen Justiz, auf dem rechten Auge blind zu sein«, sagt Hartmut Brückner vom Bundesvorstand der Roten Hilfe. »Umso wichtiger ist es, gemeinsam Solidarität mit den Betroffenen zu organisieren: Keine*r wird alleingelassen!«

Erstveröffentlicht am 13.1. 2026
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1196823.antifaschismus-dritter-weg-in-berlin-lebensgefaehrliche-messerstiche-als-notwehr.html?sstr=Lebensgef%C3%A4hrliche

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Das Freikorps als »Bürgerwehr«

Wie Deutschlandfunk Kultur die Deutung der Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht verschiebt

Von KARL-HEINZ DELLWO

Zeitgeschichte in Wort und Bild. Die Morde an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht – Hintergründe und Taten: Screenshot You Tube Video

Zeitgeschichte in Bild und TonAm Sonntag fand in Berlin die traditionelle Demonstration zur Erinnerung an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht statt. In den Nachrichten von Deutschlandfunk Kultur wurde dies so vermeldet: »In Berlin haben Tausende der ermordeten Kommunistenführer Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht gedacht. Nach Angaben der Polizei nahmen rund 8 500 Menschen teil. Anders als in den Vorjahren habe es bisher keine Ausschreitungen gegeben. Vereinzelt sei Pyrotechnik abgebrannt worden. Die Polizei war mit rund 500 Einsatzkräften vor Ort. Ein Demonstrationszug führt vom Frankfurter Tor zur Gedenkstätte der Sozialisten auf dem Zentralfriedhof Friedrichsfelde. Die Vorsitzenden der Linken, Schwerdtner und von Akten, legten an der Gedenkstätte rote Nelken nieder. Luxemburg und Liebknecht waren kurz nach dem Spartakus-Aufstand am 15. Januar 1919 von Mitgliedern einer Bürgerwehr festgesetzt worden. Beide wurden verhört und anschließend erschossen.«

Diese Nachricht arbeitet mit sprachlichen Setzungen, die man als manipulativ bezeichnen muss. Sie zielt offensichtlich auf eine neue Richtung in der Geschichtsdeutung. Wenn es heißt, Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht seien »kurz nach dem Spartakus-Aufstand« »festgesetzt« und erschossen worden, wird damit für sie eine kausale und operative Beteiligung an diesem Aufstand suggeriert. Schon das erzeugt die unausgesprochene Plausibilität, dass man dabei erschossen werden kann und damit tritt eine Selbstverantwortlichkeit in den Raum, die die Täter entlastet.

Aber Rosa Luxemburg war keine Akteurin des Spartakus-Aufstandes. Sie hat – erfolglos – gegen den Aufstand gesprochen und stattdessen für die Teilnahme an Wahlen plädiert. Karl Liebknecht stellte sich zwar politisch auf dessen Seite, da dieser Aufstand auch die Züge einer Massenerhebung trug, war aber selbst an den militärischen Aktionen nicht beteiligt.

Sowohl Karl Liebknecht als auch Rosa Luxemburg sind nicht im Zuge unübersichtlicher Exzesse erschossen worden, sondern sie wurden am 15. Januar 1919 außergerichtlich geplant ermordet. Ihre Mörder waren nicht Mitglieder einer »Bürgerwehr«, sondern die Angehörigen der Garde-Kavallerie-Schützendivision, einer militärisch organisierten Freikorps-Einheit unter dem Kommando des Ersten Generalstabsoffiziers Waldemar Pabst. Das war keine lose, unorganisierte bewaffnete Gruppe, sondern eine Soldateska mit klarer Befehlskette, eingebunden in die Reichswehr, in das Freikorpswesen und politisch gedeckt durch die SPD-geführte Reichsregierung mit ihrem defacto Wehrminister Gustav Noske. Es war eine staatliche Aktion und der Staat war damals geführt vom Rat der Volksbeauftragten unter ihrem SPD-Präsidenten Friedrich Ebert.

Mit dem neue eingeworfenen Begriff »Bürgerwehr« werden zivile Akteure, defensive Motivation, fehlende staatliche Verantwortung und ein außer Kontrolle geratener Volkszorn als Rahmung aufgefächert – was es tatsächlich so nicht gab. Dagegen ist erwiesen, dass es sich bei den Freikorps um militarisierte, rechtsradikale Verbände handelte, die sich mit ihren brutalen Erfahrungen und Gewohnheiten aus dem Ersten Weltkrieg der staatlichen Niederschlagung der Revolution zur Verfügung stellten, gut bezahlt und gut genährt im Dienst der alten Eigentumsordnung.

Bei der Ermordung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts handelt es sich um politische Morde im staatlichen Machtkampf um die Zukunft des Systems. Und die Taten haben die Weichen für den späteren Sieg des Nationalsozialismus gestellt. Vor ihrer Ermordung wurden Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht noch schwer mit stumpfer Gewalt misshandelt.

Die enge Übereinstimmung zwischen Teilen der SPD-Führung und den militärischen Akteuren ist historisch gut dokumentiert. Klaus Gietinger belegt sie in seiner Studie »Der Konterrevolutionär. Waldemar Pabst – eine deutsche Karriere« (2009) anhand von Selbstaufzeichnungen Pabsts. Darin schildert er Gespräche mit Gustav Noske, aus denen hervorgeht, dass die »Exekution« Liebknechts und Luxemburgs als notwendige Maßnahme betrachtet wurde, während die politische Verantwortung bewusst diffus gehalten werden sollte.

107 Jahre nach dem Mord bemüht sich der Sender Deutschlandfunk Kultur offensichtlich gegen längst ausrecherchierte historische Tatsachen darum, die Realität staatlicher (Klassen)-Gewalt und historische Verantwortlichkeiten zu verschleiern. Vor die geschichtlichen Realitäten werden erneut Filter gesetzt. Die Staatsgeschichte wird ertrag- und regierbar gemacht, ihre Brüche werden zugekittet. Übrig bleibt eine historische Erzählung, die zwar die Gewalttätigkeit des Geschehens nicht leugnen kann, den Kontext der Geschichte aber umschreibt und damit unkenntlich macht. Diese Art der Erinnerung unterscheidet sich nur graduell von der Lüge.

Erstveröffentlicht im nd v. 13.1. 2026
https://nd.digital/editions/nd.DerTag/2026-01-13/articles/21200517

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