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Bewertung und Kontrolle der Klimazusagen von Unternehmen
8. Februar 2022 Hopmann. Am 7. Februar 2022 wurde von “carbon market watch” eine Studie “Corporate Climate Responsibility Monitor” veröffentlicht. Susanne Ferschel, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagesfraktion der Partei DIE LINKE, forderte daraufhin mehr Vorgaben, Standards und Kontrolle der Unternehmen und mehr Mitbestimmung der Beschäftigten im Betrieb. Wolfgang Däubler und Thomas Berger haben dazu einen konkreten Vorschlag gemacht.
Zunächst zitieren wir aus der Studie „Corporate Climate Responsibility Monitor“:
„Der Corporate Climate Responsibility Monitor bewertet die Transparenz und Integrität der Klimazusagen von Unternehmen.
Unternehmen auf der ganzen Welt werden … von immer mehr Interessengruppen aufgefordert, Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten zu übernehmen. Die meisten großen Unternehmen haben inzwischen öffentliche Klimastrategien und -ziele, von denen viele Zusagen enthalten, die auf den ersten Blick den Eindruck erwecken, dass sie ihren Beitrag zur globalen Erwärmung deutlich reduzieren oder sogar eliminieren wollen. Die rasche Beschleunigung der Klimazusagen von Unternehmen in Verbindung mit der Fragmentierung der Ansätze bedeutet, dass es schwieriger denn je ist, zwischen echter Klimapolitik und unbegründetem Greenwashing zu unterscheiden. Hinzu kommt ein allgemeiner Mangel an regulatorischer Aufsicht auf nationaler und sektoraler Ebene. Die Identifizierung und Förderung echter klimapolitischer Führungsqualitäten und deren Unterscheidung von Greenwashing ist eine zentrale Herausforderung, die, wenn sie angegangen wird, das Potenzial hat, mehr Ambitionen zur Eindämmung des globalen Klimawandels freizusetzen.
Eine vom NewClimate Institute in Zusammenarbeit mit Carbon Market Watch durchgeführte Bewertung der Klimabehauptungen von 25 großen globalen Unternehmen ergab, dass fast alle von ihnen auf irgendeine Form von Schlupflöchern oder Tricks zurückgreifen, um die Ambitionen ihrer Klimaziele und -maßnahmen erheblich zu übertreiben.
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten sollten die Anforderungen in Bezug auf falsche und irreführende Werbung und Marketing verbessern. Carbon Market Watch empfiehlt das Folgende:
Zusammenfassung der Empfehlungen:
- Die Regierungen müssen Unternehmen verbieten, „Netto-Null“- und „Kohlenstoffneutralitäts“-Behauptungen aufzustellen.
- Die Unternehmen müssen die absoluten Emissionsreduzierungen getrennt von den außerhalb ihrer Wertschöpfungskette finanzierten Emissionsreduzierungen ausweisen, anstatt eine einzige Gesamtzahl zu nennen.
- Die Unternehmen müssen Verbrauchern und Investoren stets ein vollständiges Bild vermitteln. Sie müssen Ziele festlegen, die alle Emissionen innerhalb ihrer Wertschöpfungskette abdecken, d. h. die Bereiche 1-3; sie müssen die Emissionsreduzierungen sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an den Gesamtemissionen ausdrücken und Einzelheiten über den Bezugspunkt für die Berechnung der Reduzierungen, d. h. das Basisjahr, angeben.
- Die Unternehmen sollten die Emissionen aus fossilen Brennstoffen nicht mit Kohlenstoff ausgleichen, der in nicht dauerhaften Kohlenstoffsenken wie Wäldern oder Böden gespeichert ist“.
Susanne Ferschel, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, kommentierte:
„Wenn wir die Klimawende schaffen wollen, müssen wir die Wirtschaft stärker kontrollieren. Voraussetzung dafür sind endlich deutlich schärfere Gesetze und eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung. Es gibt keine Vorgaben und Standards, nach denen Unternehmen ihre CO2-Emissionen bilanzieren und die eigenen Klimapläne erfassen müssen. Auch die Ampelregierung hat keine Pläne das zu ändern. Dabei ist die Schaffung und Kontrolle solcher Standards zwingend notwendig. … Die beste Kontrollinstanz bei der Durchsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Betrieb sind die Beschäftigten selbst. Sie verfügen über die Sach- und Betriebskenntnis, um die Praxis des Klimaschutzes im Unternehmen wirklich bewerten zu können. … Es muss Schluss damit sein, einseitig Unternehmensgewinne zu schonen, während abhängig Beschäftigte die steigenden Kosten des Klimawandels schultern“ (JW v. 8. Februar 2022, Seite 8).
Wolfgang Däubler und Thomas Berger haben in der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb 1/2022 einen konkreten Vorschlag gemacht, wie die notwendige Mitbestimmung von Betriebsräten beim Umwelt- und Klimaschutz in § 87 Betriebsverfassungsgesetz verankert werden könnte.
§ 87 Betriebsverfassungsgesetz beginnt so:
„Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegeheiten mitzubestimmen ...“
Dann folgt ein Katalog von „Angelegenheiten„, bei denen der Betriebsrat mitzubestimmen hat. Es wird vorgeschlagen, diesen Katalog um folgende „Angelegenheit“ zu erweitern:
„15. Maßnahmen, die geeignet sind, dem Umwelt- und Klimaschutz zu dienen„.
Jeder Betriebsrat kennt den § 87 Betriebsverfassungsgesetz und weiß sofort, dass der Betriebsrat damit die Rechte hätte, die er braucht, um die Praxis des Klimaschutzes in Unternehmen bewerten und kontrollieren zu können.
Demo der Berliner Krankenhausbewegung von ver.di am 9.Oktober 2021
Kleine Fotogalerie von Ingo Müller sowie das Video dazu






































Hier das Video über die Kundgebung und Demo.





