Connection e.V. legt Analyse vor: Bundesgerichtshof greift Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung an

Weitere Infos unter https://de.Connection-eV.org/article-4388

Analyse des BGH-Beschlusses: https://de.Connection-eV.org/article-4389

Bild: Netzwerk Friedenskooperative

Die Entscheidung liegt nun schon einige Wochen zurück. Am 16. Januar 2025 fasste der Bundesgerichtshof (BGH) einen Beschluss (Beschluss 4 ARs 11/24) zur Frage ob ein ukrainischer Staatsbürger ausgeliefert werden dürfe, obwohl er erklärt habe, Kriegsdienstverweigerer zu sein und die Ukraine für den Kriegsfall das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ausgesetzt hat. Dem Verweigerer droht in der Ukraine also die Einberufung in den Krieg und bei einer Verweigerung eine jahrelange Haftstrafe.

Heute legte Connection e.V. eine Analyse des BGH-Beschlusses vor und kommt darin zum Schluss, dass der BGH in entscheidenden Punkten wesentliche Grundlagen für die Entscheidung nicht beachtet hat.

„Der Bundesgerichtshof greift mit dem Beschluss das Grundrecht und das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung an“, so heute Rudi Friedrich von Connection e.V. „Er schließt sich damit der Forderung der Politik an, kriegsbereit bzw. kriegstüchtig zu werden. Das ist eine Entscheidung, die den Kern des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung betrifft.“

Der BGH kommt im Grundsatz des Beschlusses zu der Feststellung, dass auch bei fehlendem Recht auf Kriegsdienstverweigerung in die Ukraine ausgeliefert werden darf, da sich die Ukraine in einem Verteidigungskrieg befinde. Das Recht des Staates, sich gegen einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg militärisch zu wehren, wird also als höher erachtet, als die Entscheidung eines Individuums, sich dem Kriegsdienst zu verweigern.

Das sieht der BGH auch für Deutschland gegeben. Er hält es „auch nach deutschem Verfassungsrecht nicht von vornherein (für) undenkbar, dass Wehrpflichtige in außerordentlicher Lage zusätzlichen Einschränkungen unterliegen und in letzter Konsequenz sogar gehindert sein könnten, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.“ Diese Behauptung des BGH entspricht nicht der Verfassung. Nach Art. 12a GG muss für eine*e Kriegsdienstverweiger*in eine Möglichkeit eines Ersatzdienstes vorgesehen sein, „die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht“.

Der BGH postuliert weiter, dass die Europäische Menschenrechtskonvention es Staaten erlaube, wie im Falle der Ukraine, bei einem Verteidigungskrieg wesentliche Menschenrechte auszusetzen, darunter auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, das als Teil des Menschenrechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nach Artikel 9 verstanden wird. Die dazu fehlende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wird gegen die Kriegsdienstverweiger*innen gewendet. Und nicht nur das. Rudi Friedrich: „Der BGH übersieht vollständig, dass die Ukraine am 4. April 2024 die Ausnahmeregelung für den Artikel 9 zurückgenommen hat. Die Folgerung, dass die Ausnahmeregelung für die Ukraine zutreffe und das Land daher kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung vorsehen müsse, ist falsch.“

Des weiteren befasst sich der BGH auch mit den internationalen Normen zur Kriegsdienstverweigerung auf Grundlage des Artikel 18 Absatz 1 des Internationalen Paktes für bürgerliche und politische Rechte. Auch hier verweist der BGH auf mögliche Ausnahmeregelungen, obwohl diese in Artikel 4 des Paktes ausdrücklich ausgeschlossen werden. Der BGH stellt sich hiermit gegen den UN-Menschenrechtsrat, der am 23. April 2024 dargelegt hatte, dass „das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen als fester Bestandteil des Rechts auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit nicht beeinträchtigt werden (darf), auch nicht in einer Zeit des öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht.“

„Angesichts des Krieges in der Ukraine und angesichts der von der Politik geforderten Kriegsertüchtigung steigt nun der BGH mit ein und will aus dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung ein Schönwetter-Recht machen“, schließt Rudi Friedrich ab. „Er macht sich damit zum Steigbügelhalter für politische Forderungen auf Kriegsbereitschaft. Das ist haarsträubend, in höchstem Maße gefährlich und bedarf dringend einer Korrektur.“

Weitere Informationen stellt Connection e.V. regelmäßig im Rahmen der #ObjectWarCampaign zur Verfügung, mit der sich ein Verbund von europaweit mehr als 120 Organisationen für den Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweiger*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine einsetzt: www.Connection-eV.org/ObjectWarCampaign und https://objectwarcampaign.org.

Kontakt:
Rudi Friedrich, Connection e.V., office@Connection-eV.org, +49 (0)69 8237 5534

Sie dazu auch den Artikel von Florian Rötzer im Overton Magazin:
bgh-grundrecht-auf-kriegsdienstverweigerung-kann-ohne-verfassungsaenderung-im-kriegsfall-ausgesetzt-werden/

Brüssel lässt die Bombe platzen

EU-Kommissionspräsidentin schlägt ein beispielloses Konjunkturprogramm für die Rüstungskonzerne vor

Bild: pixabay

Ein von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen präsentierter 800-Milliarden-Euro-Plan für Aufrüstung soll der Ukraine das Weiterkämpfen ermöglichen und den Umbau der EU zur mächtigen Militärunion flankieren.

Zwei Tage vor einem EU-Krisengipfel zur Ukraine hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Katze aus dem Sack gelassen. Die frühere CDU-Bundesverteidigungsministerin präsentierte einen fünf Punkte umfassenden »Plan zur Wiederaufrüstung Europas«, für den die europäischen Steuerzahler mit bis zu 800 Milliarden Euro über Generationen zur Kasse gebeten werden sollen.

Aus dem Hut zauberte von der Leyen das Projekt keineswegs, obwohl ihre Erklärung nur wenige Stunden nach der Bekanntgabe der US-Regierung erfolgte, ihre Militärhilfen für die Ukraine vorerst einzustellen. Vor seiner Bekanntgabe sollte die Bundestagswahl in Deutschland abgewartet werden, um in Brüssel, London und Paris politisch unerwünschte Auswirkungen auf das Wahlverhalten in der größten europäischen Volkswirtschaft zu vermeiden.

Allerdings hatte die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne), deren Basis einen solchen Kurs goutiert, bereits ausgeplaudert, dass hinter verschlossenen Türen eine massive Aufrüstung der EU geplant wird. Die nächste Bundesregierung wird dennoch ohne ihre Partei auskommen.

»Dies ist die Stunde Europas, und wir müssen ihr gerecht werden.«Ursula von der Leyen EU-Kommissionschefin

Nach dem Eklat beim kürzlichen Besuch des ukrainischen Staatschefs Wolodymyr Selenskyj im Weißen Haus, wo dieser keine Bereitschaft zur Vereinbarung eines Waffenstillstands mit Russland zeigte, setzt US-Präsident Donald Trump damit nun die Daumenschrauben an. Seit dem öffentlichen Streit zwischen Selenskyj und Trump wurde der Chor der Stimmen, der stärkere Rüstungsanstrengungen der europäischen Unterstützer der Ukraine fordert, noch lauter.

Jetzt sollen Nägel mit Köpfen gemacht werden: Die Sicherheit Europas sei auf sehr reale Weise bedroht, behauptete von der Leyen in Brüssel. »Dies ist die Stunde Europas, und wir müssen ihr gerecht werden«, erklärte sie. »Wir befinden uns in einer Ära der Aufrüstung, und Europa ist bereit, seine Verteidigungsausgaben massiv zu erhöhen.«

Von der Leyen schlug in einem Schreiben an die Staats- und Regierungschefs der Union »ein neues EU-Finanzinstrument« vor, um die Aufrüstung in den Mitgliedsländern zu pushen. Es soll Darlehen in Höhe von 150 Milliarden Euro umfassen, die durch den EU-Haushalt abgesichert sind. Damit könnten die Staaten unter anderem Luftabwehrsysteme, Artillerie, Raketen und Munition beschaffen, schrieb sie. »Mit dieser Ausrüstung können die Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für die Ukraine massiv ausweiten«, fügte von der Leyen bei einem kurzen Auftritt in Brüssel hinzu.

Zudem schlug die Kommissionspräsidentin vor, die EU-Schuldenregeln mittels einer nationalen Ausnahmeklausel zu lockern. Dies könne »fiskalischen Spielraum von nahezu 650 Milliarden Euro über einen Zeitraum von vier Jahren schaffen«, sagte von der Leyen. Dies gelte, wenn Mitgliedsländer ihre Verteidigungsausgaben im Schnitt um 1,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) steigerten.

Weitere Mittel für Verteidigung könnten nach ihren Worten über den EU-Haushalt generiert werden. So könnten Mitgliedsländer die sogenannten Kohäsionsfonds, die eigentliche für die Regionalförderung bestimmt sind, für den Ausbau von Rüstungskapazitäten nutzen. Daneben setzt die Kommissionschefin auf weitere Kredite der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Luxemburg, die bisher zivil wie militärisch nutzbare Güter finanziert, sowie auf Anreize für Privatinvestoren. Zusammen mit privatem Kapital und zusätzlichen Mitteln für die Europäische Investitionsbank könnte von der Leyens Vorschlag nahezu 800 Milliarden Euro mobilisieren.

Die Ankündigungen aus Brüssel sorgen an den Börsen bei den Anlegern im Rüstungssektor für Euphorie und für Rekorde bei den Kursen der Hersteller militärischer Güter. Analyst Christoph Menard von der Deutschen Bank spricht nach dem Eklat zwischen Trump und Selenskyj von einem »beschleunigten Paradigmenwechsel«.

Im Dax schoss der Kurs der bayerischen Hensoldt AG alleine seit Freitagabend um bis zu 43 Prozent nach oben auf einen neuen Höchststand. Mit 60 Prozent Umsatzanteil in Deutschland sei der Spezialist für Rüstungselektronik Hauptprofiteur eines zuletzt ins Spiel gebrachten weiteren Sondervermögens für die Bundeswehr, erläutert Menard. Rheinmetall steigerte sich um 25 Prozent und der Panzergetriebe-Hersteller Renk um 20 Prozent. Beim Börsenverbund Euronext ragte der Technologiekonzern Thales mit einem Plus von 30 Prozent binnen zwei Tagen auf einen Rekordwert heraus. Mit Agenturen

Erstveröffentkicht im nd v. 5.3. 2025
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1189511.militaer-milliarden-fuer-ruestung-bruessel-laesst-die-bombe-platzen.html?sstr=Br%C3%BCssel|l%C3%A4sst

Wir danken für das Publikationsrecht.

Siehe auch den Artikel Sondierungen für Sondervermögen über die Postionierung der Parteien vor der Abstimmung im Bundestag

Nachhaltigkeit und Klimaschutz – alles Schwindel?

Von Karl-Heinz Peil

Inhalt

Die zum Kulturkampf eskalierende Debatte um die gegenwärtige Klimaschutzpolitik wird mit Begriffen geführt wie „Klimaschwindel“ und „grüne Ideologie“. Hinzu kommen pseudowissenschaftliche Argumente wie z.B.: „Klimaveränderungen hat es erdgeschichtlich schon immer gegeben“, „das bisschen CO2 in der Atmosphäre“ oder „CO2 ist für Pflanzen notwendig“. Das Abstreiten des „menschengemachten Klimawandels“ kommt aber keineswegs nur von global vernetzten, fossilen Lobbygruppen sowie politisch rechtslastigen Kreisen.[1]
Eine Steilvorlage für das Infragestellen der Klimaschutzpolitik liefert sicherlich die desaströse Politik der letzten drei Jahre mit Robert Habeck als Minister für Wirtschafts- und Klimaschutz. Hinzu kommt das irrsinnige bürokratische Regelwerk der seit dem letzten Jahr geltenden Nachhaltigkeitsberichterstattung, die aktuell ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland betrifft.[2] Doch was läuft hier definitiv falsch und was führt dazu, dass man „vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr sieht“? Anders gefragt: Warum neigen aufgeklärte Menschen dazu, bei diesem Thema „das Kind mit dem Bade auszuschütten“?
Nachfolgend geht es um grundsätzliche Sichtweisen gegen die Verengung umweltpolitischer Debatten auf Teilbereiche wie den Klimaschutz, wobei der Nachhaltigkeitsbegriff eine zentrale Rolle spielt.

Was heißt Nachhaltigkeit?

Der Nachhaltigkeitsbegriff stammt aus dem 18. Jahrhundert als Konsequenz von massiver Entwaldung durch Raubbau an der Ressource Holz. Als aktuelle und immer noch maßgebende Definition kann man sich auf den Brundtland-Bericht beziehen, der 1987 von einer UNO-Kommission veröffentlicht wurde. Nachhaltigkeit besteht aus den strategischen Elementen Suffizienz, Konsistenz und Effizienz.

In der Nachhaltigkeitsdebatte erfolgt zumeist eine Konzentration auf Effizienz. Darunter ist zu verstehen, dass eine vorgegebene Ressourcennutzung optimiert wird, um Verschwendung zu vermeiden. Im Regelfall geht es hierbei um technologische Lösungen, die auf einer fachlichen Ebene erfolgen. Sowohl in der Herstellung wie auch in der Nutzung von Produkten gibt es eine Vielzahl von Stellschrauben für deren energieeffizienten Einsatz. Hinzu kommt bei Konsumgütern der immer noch unterbelichtete Aspekt der Kreislaufwirtschaft im Sinne von Recycling wichtiger Rohstoffe. Demgemäß werden auch in der Politik technologische Innovationen als (alleinige) Lösungen für den Klimaschutz propagiert. Vorrangig sind aber die beiden anderen Nachhaltigkeitselemente.

Konsistenz heißt, dass keine ökologische Überbeanspruchung von natürlichen Ressourcen erfolgt. Hierbei kann auf den bereits genannten Ursprung des Nachhaltigkeitsbegriffes aus dem 18. Jahrhundert verwiesen werden.
Aktuell gilt dieses in zunehmenden Maße für metallische Rohstoffe, noch mehr aber für Grundwasser, das für industrielle Zwecke, Landwirtschaft und Trinkwasser genutzt wird. Auch für Deutschland gilt, dass die Konsistenz (als komplette Regenerierung) von Grundwasserkörpern durch Übernutzung nicht mehr gegeben ist. In vielen Ländern wird mittlerweile Trinkwasser zwar aus Meerwasserentsalzungsanlagen gewonnen, jedoch geht dieses nur auf ökologisch fragwürdige Weise und neuen Ressourcenproblemen.

Letztlich gibt es keine wirkliche Alternative zu unterirdischen Grundwasserreserven für konkurrierende Anwendungen zu Rohstoffgewinnung, industrieller Verarbeitung, Landwirtschaft und privatem Verbrauch.

Mit der Abkehr von fossilen Brenn- und Rohstoffen als Bestandteil der Klimaschutzpolitik dürfte sich die Wasserproblematik noch verschärfen. Zentraler Bestandteil dieser Politik ist die Nutzung von „Grünen“ Wasserstoff. Dessen Herstellung aus ökologischer Stromerzeugung würde aber bei einer gleichbleibend hohen Nutzung für industrielle Zwecke an global vorgesehenen Erzeugerstandorten die dort zumeist vorhandene prekäre Wasserversorgung noch verschärfen. 

Entscheidend ist, dass zur Konsistenz natürlicher Ressourcen wegen der komplexen Abhängigkeiten sowohl eine fachliche wie auch eine gesellschaftliche Debatte entwickelt werden muss.

Letzteres gilt noch mehr für das Nachhaltigkeitselement Suffizienz. Hierbei geht es um die Beschränkung der Ressourcennutzung für tatsächlich vorhandene individuelle und gesellschaftliche Grundbedürfnisse. Dabei kommt zwangsläufig die Frage nach einem Verzicht oder staatlich verordneten Beschränkungen in die Diskussion, was häufig zu emotional aufgeladenen Debatten führt. Festgehalten werden muss aber, dass es bei Suffizienz nicht um Einschränkungen der Lebensqualität geht, sondern „nur“ um einen maßvollen Umgang mit begrenzten Ressourcen.

Bedeutungswandel und Narrative

Der Nachhaltigkeitsbegriff wird entgegen diesen eindeutigen Definitionen vor allem bezüglich industrieller Produktion und privatem Konsum in fragwürdiger und manipulativer Weise eingesetzt, vor allem zum „Greenwashing“ industrieller Produkte. Mit dazu bei trägt ausgerechnet das bereits genannte Nachhaltigkeits-Berichtswesen für Wirtschaftsunternehmen, das in den letzten Jahrzehnten mit zahlreichen Regelwerken entwickelt worden ist. Dieser Bedeutungswandel wurde bereits 2004 vom Wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestages festgehalten. Bezugnehmend auf den begrifflichen Ursprung aus dem forstwirtschaftlichen Zusammenhang im 18. Jahrhundert heißt es dort:

Die rein ressourcenökonomische Interpretation von Nachhaltigkeit hatte bis weit ins 20. Jahrhundert Bestand. In den letzten Jahrzehnten hat sich der Begriff der Nachhaltigkeit mehr und mehr von seiner fachspezifischen Bedeutung gelöst und ist zu einem alle Felder der Politik verbindenden Leitkonzept geworden. Im übergreifenden Sinne bewertet „Nachhaltigkeit“ gegenwärtiges Denken und Handeln unter dem Gesichtspunkt, die Lebenssituation der heutigen Generationen zu verbessern, ohne die Zukunftsperspektiven der kommenden Generationen zu verschlechtern.

Durch eine Enquete-Kommission des Bundestages wurde 1995 daraus das Drei-Säulen-Modell einer nachhaltigen Entwicklung. Hierbei werden ökologische, ökonomische und soziale Ziele auf eine Ebene nebeneinander gestellt für ein integriertes gesellschaftliches Konzept. Dieses wurde bereits 2002 von dem Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) kritisiert. Gefordert wurde damit eine überschaubare und integrierte Sichtweise von Umweltbelangen als vorrangige gesellschaftliche Aufgabe, da dieses Drei-Säulen-Modell die Nachhaltigkeitsidee letztlich untergraben würde. Damit verkomme der Nachhaltigkeitsbegriff zu einem „dreispaltigen Wunschzettel“, wo jeder Akteur sein Anliegen eintragen könne.

„Hyperkomplexität, die das arbeitsteilige politische System überfordert“.

Trotz dieser frühen Kritik hat sich der Nachhaltigkeitsbegriff in diesem Sinne verfestigt.

Verengung der Umweltprobleme auf den Klimaschutz

Mit diesem Grundverständnis des fehlgeleiteten und für „Greenwashing“ missbrauchten Nachhaltigkeitsbegriffes sind auch Maßnahmen mit dem Etikett Klimaschutz zumindest teilweise problematisch. Dieses soll an zwei Beispielen aus dem Mobilitätsbereich dargestellt werden, mit Bezug auf die strategischen Nachhaltigkeitselemente.

Erstes Beispiel: Die Elektromobilität im Straßenverkehr mit Batteriefahrzeugen gilt als ein Haupt-Bestandteil einer sozial-ökologischen Transformation im Verkehrswesen. Prinzipiell kann mit batterieelektrischen Fahrzeugen der Motorisierte Individualverkehr wesentlich effizienter gestaltet werden. Der Wechsel der Antriebstechnik gegenüber Verbrennermotoren erlaubt eine drastische Reduzierung der hierfür eingesetzten technischen Bauteile und kann damit bereits in der Herstellung auch entsprechend ressourcenschonender erfolgen. Konterkariert wird dieses jedoch mit der Herstellung immer größerer Fahrzeuge, die auch entsprechend leistungsstärkere Batterien erfordern. Anstelle eines SUV-„Upgrades“ mit Elektroantrieben ist aber vor allem ein „Downsizing“ für zwei- und vierrädrige Straßenfahrzeuge im Sinne einer Suffizienz-Strategie möglich.

Wenig beachtet wird auch, dass Elektromobilität im Straßenverkehr bereits seit dem Ende des 19. Jahrhunderts besteht, nämlich durch die direkte Nutzung von elektrischem Strom bei Straßenbahnen. „Zero Emission“ im Betrieb gilt aber nur eingeschränkt, solange der elektrische Strom zu wesentlichen Anteilen aus Kohle- und Erdgas-Kraftwerken stammt. Doch selbst bei 100%-Anteil von regenerativ erzeugtem elektrischem Strom haben alle Fahrzeuge ein Ressourcenproblem im Herstellungsprozess, das insbesondere durch die derzeit dominierenden Batteriesysteme zu einem „ökologischen Rucksack“ führt. Das heißt, dass mit dem Umstieg auf Elektroantriebe die bisher vorhandenen Ressourcenprobleme auf andere Rohstoffe verlagert werden.

Insbesondere der Straßenverkehr bietet aber riesige Potenziale für Suffizienz, indem man drastische Geschwindigkeitsbegrenzungen einführen würde, wie Tempo 100 auf Autobahnen und innerörtlich generell mit Tempo 30. Dieses wird politisch bekämpft als Einschränkung persönlicher Freiheiten, obwohl damit viele Verbesserungen der Lebensqualität für alle verbunden wären: Mehr Verkehrssicherheit und weniger Unfälle, weniger Luftschadstoffe und Lärmbelastungen. Natürlich ergäbe sich damit auch eine deutlich verbesserte CO2-Bilanz, was auch durch das Umweltbundesamt vorgerechnet wurde. Das größte Potenzial für Suffizienz liegt aber in der Vermeidung von beruflich bedingtem Straßenverkehr und dessen Verlagerung auf einen attraktiven Schienenverkehr.

Zweites Beispiel: Der Flugverkehr soll nach den Vorgaben der EU-Kommission bis 2050 klimaneutral werden, definiert durch ein Programm mit dem Namen Fit for 55. Zentrales Element hierfür sind synthetische Kraftstoffe (eFuels), hier auch als „Sustainable Aviation Fuels“ (SAF) bezeichnet. Deren Herstellung ist jedoch nur mit einer komplexen technischen Prozesskette möglich. Ausgangspunkt ist hierbei die Umwandlung von elektrischem Strom aus Wind- und Solaranlagen in Wasserstoff. In weiteren energieintensiven Umwandlungsketten kann daraus synthetischer Kraftstoff erzeugt werden. Fest steht, dass der Luftverkehr in der heutigen Form auch künftig abhängig sein wird von Verbrennungs-Kraftstoffen für Turbinen-Antriebe.

Ein „Verbrenner-Aus“ wie auf der Straße ist damit völlig unrealistisch, was aber ebenso für die politisch definierte Zielsetzung einer Luftfahrt ohne fossile Brennstoffe gilt. Denn es ist absehbar, dass Wasserstoff zumindest für den vorgegebenen Zeithorizont bis 2050 nur knapp vorhanden sein wird. Dessen Verwendung für SAF würde zudem mit einem Bedarf in anderen Sektoren konkurrieren, wo Wasserstoff für eine De-Karbonisierung gleichfalls benötigt wird. Fragwürdig sind eFuels auch deshalb, weil diese nach wie vor in Verbrennungsantrieben eingesetzt werden, bei denen CO2 freigesetzt wird. Da dieses CO2 jedoch erst im Produktionsvorgang an anderer Stelle gebunden wird, gelten eFuels als CO2-neutral. Dieses wiederum gilt aber nur, wenn hierbei atmosphärisches CO2 eingebunden wird und nicht bei Verwendung von punktförmig vorhandenen Kohlenwasserstoffen.

Noch problematischer ist, dass der hierfür erforderliche „Grüne“ Wasserstoff in riesigen Mengen erzeugt werden muss, was – wenn überhaupt – nur über eine globalisierte Produktion und aufwändige Lieferketten möglich wäre. Damit ergäben sich neue Konflikte mit einer neokolonialen Geopolitik, wie es auch Bestandteil der deutschen Wasserstoffstrategie ist.[3]
Dabei müssen auch Begriffe wie „Klimagerechtigkeit“ und „imperiale Lebensweise“ erwähnt werden, die als politische Begriffe in den letzten Jahren häufig verwendet werden. Abgehoben wird damit auf den Ressourcenverbrauch des „Westens“ gegenüber dem Globalen Süden. 90% der Weltbevölkerung haben aber noch nie ein Flugzeug von innen gesehen. Fehlende soziale Gerechtigkeit ist aber nicht nur global, sondern auch innerhalb Deutschlands ein gravierendes Problem. Eine Suffizienz-Strategie würde für die Zukunft des Luftverkehrs zugrunde legen, dass der überwiegende Teil der Luftfracht auch über andere Verkehrsträger abgewickelt werden kann und zumindest ein Großteil der Personenflüge durch die direkte und indirekte Subventionierung induziert werden.
Das politisch definierte Ziel einer „klimaneutralen“ Luftfahrt mittels eFuels ist das wohl beste Beispiel dafür, wie man alle Elemente der Nachhaltigkeitskriterien mit dem Narrativ der Klimaneutralität ignorieren kann.

Handlungsebenen und fehlgeleitete Wahrnehmungen

Stimmungsmache gegen den Klimaschutz beruht im wesentlichen auf einer falschen Wahrnehmung, die durch gängige Narrative erzeugt wird. Diese konzentrieren sich auf Einzelaktivitäten und deren Bewertung, wie z.B. den individuellen CO2-Fußabdruck.
Notwendig ist deshalb, die Hauptursachen für unzureichenden Klimaschutz zu benennen und Maßnahmen auf den notwendigen Handlungsebenen einzufordern. Vorrangig müssen dazu Aktivitäten zum Klimaschutz im globalen Maßstab erfolgen. Diese Aktivitäten haben keinen guten Ruf durch die jährlich stattfindenden, globalen Klimaschutzkonferenzen (COP), deren jeweils betriebene organisatorische Aufwand im krassen Missverhältnis zu den jeweiligen Resultaten steht.
Allerdings kann ein wirksamer Klimaschutz nicht durch mühsam erzielte Formelkompromisse erreicht werden, sondern nur mit umfassender zwischenstaatlicher Kooperation. Dazu müssen geopolitische Machtpolitik mit Wirtschaftskriegen und militärische Machtspiele beendet werden, wie es derzeit von den USA unter Präsident Trump auf die Spitze getrieben wird.

Ressourcenverschwendung: Die Ursache heißt Kapitalismus

Die Problematik der globalen Erwärmung durch dem Treibhauseffekt, vor allem mit dem Anstieg der CO2-Konzentration in der Atmosphäre, wurde bereits im 19. Jahrhundert wissenschaftlich erkannt und ist seit mindestens 50 Jahren als gravierendes Menschheitsproblem virulent. Ungeachtet dessen lässt sich natürlich auch heute noch darüber wissenschaftlich streiten, welche globalen Wirkungen sich aus Einzelfaktoren und Modell-Berechnungen ergeben.

Klimaschutzpolitik hat aber nichts mit wissenschaftlichen Debatten zur globalen Erwärmung zu tun, sondern mit unstrittig notwendigen Maßnahmen, um diese zu begrenzen und um auf lokaler und regionaler Ebene Gegenmaßnahmen zu den bereits vorhandenen Auswirkungen zu treffen.
Aber auch ohne die globale Erwärmung müsste man aktuell von einer sich abzeichnenden globalen Umweltkatastrophe sprechen. Diese resultiert aus verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Vermüllung der Weltmeere, Schadstoffbelastungen im Wasser und dem Zusammenbruch regionaler Ökosysteme. Zum gravierendsten Problem entwickelt sich aktuell die Übernutzung von Ressourcen, wie vor allem beim Trinkwasser.

Prinzipiell erfasst hatte die globalen „menschengemachten“ Probleme bereits Karl Marx vor mehr als 150 Jahren mit einer heute noch gültigen Benennung der Hauptursache, nämlich des Kapitalismus. Dazu schrieb er in seinem Hauptwerk „Das Kapital“:

Die kapitalistische Produktion entwickelt nur die Technik und Kombination des gesellschaftlichen Produktionsprozesses, indem sie zugleich die Springquellen allen Reichtums untergräbt: die Erde und den Arbeiter.

Mit heutigen Worten: Die Gesamtheit der Umweltprobleme hat eine ähnliche Ursache wie die drohende Vernichtung der Menschheit durch einen globalen Atomkrieg. Kapitalistische Produktionsweise und entsprechende Herrschaftsverhältnisse sind deshalb übergreifend das Hauptproblem auf nationalstaatlicher Ebene. Dessen ungeachtet ist auf globaler Ebene eine wirksame Klimaschutzpolitik in erster Linie eine Frage von zwischenstaatlichen Beziehungen und umfassender Kooperation.

Globale Kooperation statt geopolitische Konfrontation

Klimaschutz muss verstanden werden als zentrales Ziel für die globale Sicherheit der Menschheit. Dieses erfordert auch eine Berücksichtigung aller nationalstaatlichen Sicherheitsinteressen. Eine nachhaltige Umweltpolitik muss deshalb ansetzen mit einem übergreifenden Konzept für umfassende zwischenstaatliche Kooperation, anstelle von Feindbildern und Drohungen mit wirtschaftlicher und militärischer Kriegsführung.

Ein derartiges Konzept wurde bereits in den 80er Jahren durch die internationale Kommission für Abrüstung und Gemeinsame Sicherheit (Palme-Bericht) vorgelegt. Ein Neuauflage dieses Konzeptes erfolgte unter dem Titel „Gemeinsame Sicherheit 2022. Nur ein derart übergreifendes Verständnis bei politischen Aktionen gegen die deutsche Regierungspolitik kann nicht nur auf gesellschaftliche Veränderungen, sondern auch auf die internationale Politik einwirken.

Klimaschutzaktivisten wie Fridays for Future blenden die geopolitischen Hintergründe und die daraus sich ergebenden Bezüge zur Friedensbewegung weitestgehend aus und bleiben damit weitgehend gefangen in den Narrativen des politischen Diskurses.

In der Friedensbewegung wird dem gegenüber natürlich die Problematik eher gesehen, jedoch unterliegt man auch hier der umweltpolitischen Fixierung auf die CO2-Emissionen. Umweltkiller ist das Militär aber nicht nur durch die Ressourcenverschwendung mit Kriegsmaterial und den Zerstörungen von Kriegshandlungen.[4]

Unterbelichtet sind auch aus umweltpolitischer Sicht die Wirtschaftskriege, wie sie vor allem seitens der USA geführt werden. Hierbei geht es auch um den Irrglauben, dass man mit Exportrestriktionen eine eigene technologische Überlegenheit behalten kann, die für Weiterentwicklung und Nutzung von Kriegsgeräten als notwendig angesehen wird. Hierzulande versucht man mit „Schlüsseltechnologien“ die Wunschvorstellungen einer global führenden, deutschen Industrie aufrecht zu erhalten. Die meisten dieser Technologien sind dabei mit militärischer Nutzung verknüpft. Die jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet von KI-Anwendungen mit dem „Sputnik-Schock“ durch DeepSeek zeigen aber, wie fragil vermeintlich vorhandene technologische Vorsprünge sind. Ähnliches gilt für den geopolitischen Kampf um Rohstoffe. Die Lagerstätten von Lithium und Seltenen Erden spielen hierbei aktuell eine große Rolle, was sich aber mit technologischen Entwicklungen bei der Entwicklung neuer Batteriesysteme in kurzen Zeiträumen ändern kann. Was jedoch technologisch nicht lösbar ist, sondern zunehmend auch in regionalen und geopolitischen Konflikten eine Rolle spielt, ist die Ressource Wasser.

Auch umweltpolitisch notwendig ist deshalb auch auf nationaler Ebene der Widerstand gegen eine Politik, die mit Feindbildern und Kriegshetze eine Umstellung auf Kriegswirtschaft betreibt. Weitere Ressourcenverschwendung ist damit vorprogrammiert und torpediert einen wirksamen Klimaschutz. Kleinteilige Maßnahmen hingegen werden damit sinnlos im Sinne von tatsächlicher Wirksamkeit gegen ein globales Problem, womit auch nachvollziehbare Widerstände provoziert werden.

Anmerkungen

[1] Dieses zeigt sich auch in den sehr zahlreichen Kommentaren wie z.B. im Overton-Magazin:
Narrative in der Klimadiskussion – von Bernhard Weßling
https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/narrative-in-der-klimadiskussion/
In falschen Händen – Wie Grüne Eliten eine ökologische Politik verhindern – von Bernd Stegemann
https://overton-magazin.de/hintergrund/politik/in-falschen-haenden/ [2] Eine detaillierte Darstellung des Nachhaltigkeits-Regelwerkes findet man z.B. unter https://www.deloittegermany.de/corporate-governance-inside-digitale-transformation/neue-nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards-eu Damit wird indirekt auch ersichtlich, dass vor allem externe Unternehmenberatungen von dem bürokratischen Aufwand profitieren. [3] Diese Thematik wurde vom Verfasser in einer früheren Artikelserie bei Telepolis ausführlich behandelt. Siehe deren Zusammenstellung unter
https://umwelt-militaer.org/deutscher-energie-imperialismus-und-der-klimaschutz/ [4] Der Verfasser hat die Abschätzung der globalen Emissionen des Militärs durch SGR und CEOBS – vorgelegt im November 2022 – in einer deutschen Fassung hier aufgeführt: https://umwelt-militaer.org/sgr-emissionen-global/

Erstveröffentlicht im Informationsdienst Umwelt und Militär
https://umwelt-militaer.org/nachhaltigkeit-und-klimaschutz/

Wir danken für das Publikationsrecht.

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