Enorm! 2 Millionen gegen Macrons Rentenpläne im Streik und auf der Strasse


Artikel von Pierre Valdemienne in “Informations Ouvrières” – übersetzt von Siegbert Schwab

21. Januar 2023

Diese Zeilen wurden zu einem Zeitpunkt geschrieben, nachdem sich die Gewerkschaftsdachverbände nach den heutigen riesigen Demonstrationen gegen die Rentenreformen trafen. In ganz Frankreich waren mehr als 2 Millionen Demonstranten auf die Straße gegangen, in vielen Bereichen wurde massiv gestreikt und in weitaus mehr Sektoren als am 5. Dezember 2019 gegen die vorherige Reform.

In der Regierung hatten einige gehofft, dass die massive, fast einstimmige (1) Ablehnung der Rentenreform, die in Meinungsumfragen in der gesamten Bevölkerung festgestellt wurde, sich nicht auf der Straße niederschlagen würde: Diese Hoffnung wurde an diesem Donnerstag durch den Streik vom 19. Januar, zu dem alle Gewerkschaftsorganisationen aufgerufen hatten, gedämpft. Mit über 200 Kundgebungen, überfüllten Plätzen in allen Städten Frankreichs und einer massiven – manchmal historischen – Beteiligung an den Gewerkschaftsdemonstrationszügen schnitt der Streik vom 19. Januar weitaus besser ab als der vom 5. Dezember 2019: 2500 in Privas (in der Ardèche) einer Stadt mit 9000 Einwohnern, 6000 in Montauban, 7000 in Valenciennes, 8000 in Lorient, 18 000 in Amiens…, aber auch über 50 000 in Nantes, 60.000 in Bordeaux, 140.000 in Marseille, 400.000 in Paris …

In ganz Frankreich waren mehr als 2 Millionen Demonstranten auf die Straße gegangen. Zahlen, die zum Teil noch nie verzeichnet wurden, die oftmals keine Entsprechung in der in der jüngsten Vergangenheit haben.

Die Streikquoten sind ebenfalls sehr hoch: In den meisten Kernkraftwerken streikten zwischen 65 und 75% der Beschäftigten, bei Enedis waren es 66%, in der Wasserkraft 73% usw. Bei der SNCF erklärten sich 80% der Lokführer für streikbereit. Im Bildungswesen waren es fast 75% der Streikenden in allen Bereichen. In den Raffinerien streikten auf nationaler Ebene zwischen 70 und 100 % der Beschäftigten.

In weniger als zehn Tagen ist die arbeitende Bevölkerung in ihrer Gesamtheit und in allen ihren Teilen auf die Straße gegangen, um dem Aufruf der Gewerkschaftsbünde zu folgen. Um ihre entschiedene Ablehnung länger zu arbeiten und ihre klare Ablehnung von Rentenkürzungen, insbesondere vor dem Hintergrund explodierender Preise, zum Ausdruck zu bringen: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, aber auch sehr starke Delegationen aus der Privatwirtschaft wie bei Airbus (Toulouse), wo mindestens 5000 Beschäftigte des Unternehmens die Arbeit niederlegten, sowie Arbeiter, für die es heute die erste Demonstration war, Rentner, Handwerker, Freiberufler, ganz zu schweigen von der Jugend und insbesondere den Schülern, die zahlreich auf die Straße gingen, bildeten das Gros der Demonstrationszüge. Sogar die Polizei schloss sich den Reihen der Demonstranten an, weil die Beamten ebenfalls von den Plänen der Regierung betroffen sind.

Am gestrigen Dienstag, dem 18. Januar, fasste Regierungssprecher Olivier Véran die Besorgnis der Exekutive und der sie unterstützenden Finanzkreise zusammen: “Demonstrieren, ja. Das Land blockieren, nein” und fügte hinzu: “Hoffen wir, dass dieser Ausdruck des Volkes (die Demonstrationen, Anm. d. Red.) sich nicht in Blockaden verwandelt”. Was die Hoffnung betrifft, so haben wir oben gesehen, dass diese im Moment nicht besonders erfolgreich war … Wir werden in den nächsten Tagen sehen, was passiert. wie sich die Situation weiterentwickeln wird. Aber es ist klar, dass es um die Frage der Blockade des Landes geht, die sich heute stellt. Und angesichts der fast einstimmigen Ablehnung in der Bevölkerung, wäre die Regierung innerhalb weniger Tage zum Rückzug gezwungen.

In den Generalversammlungen und Gewerkschaftssitzungen, in den Überlegungen der Aktivisten und – ein neuer und sehr wichtiger Umstand, der in gewisser Weise die Lehren aus dem Streik im Winter 2019/2020 zieht – weiter gefasst unter den Gewerkschaftsmitgliedern und Beschäftigten: Es wird die Frage nach wirksamen Aktionen diskutiert, um die Regierung zum Einlenken zu bewegen. Zu Recht steht die Frage der Blockaden im Mittelpunkt

Das zeigt sich daran, dass sogar Marine Tondelier, Nationalsekretärin von Europe Ecologie Les Verts, heute auf BFM TV erklärte, sie wünsche sich Blockaden und schließe sich damit den 63 % der Erwerbstätigen an, die diese laut den letzten Meinungsumfragen befürworten. Emmanuel Macron, der im Barcelona von einer Journalistin zu den Protesten in Frankreich gegen seine “Reform” befragt wurde, stützt sich dabei auf eine Pseudo-“Legitimität”, die niemand außerhalb den Kreisen des Finanzkapitals anerkennt, indem er behauptete, er sei entschlossen, die “Reform” durchzuführen. Dadurch wird die Entschlossenheit der Arbeitnehmer nur noch verstärkt, weiter voranzugehen

In dieser Situation wäre es am besten, wenn Frau Borne, Herr Macron und Co. dieses Mal die Realität berücksichtigen und dem Volk Genugtuung verschaffen würden. Wenn sie dies nicht tun, werden sie – und nur sie – die Verantwortung für den Schock übernehmen müssen, der sie dazu zwingen wird. Die quasi-mafiösen Institutionen der Fünften Republik werden wahrscheinlich nicht ausreichen. Da sie in der Realitätsverweigerung verharren, drängen sie darauf, dass sich das “Sollen sie sich doch zum Teufel scheren” durchsetzt, und zwar nicht nur bei den Renten. Diesmal ist die politische Kraft trotz der Stimmungen und Versuchungen des einen oder anderen, die von den gleichgeschalteten Medien bereitwillig weitergegeben werden, da, sowohl in der Nationalversammlung als auch am 21. Januar.

(1) “93% der Aktiven gegen die Reform”, laut Le Parisien (13. Januar)


“Eine starke Mobilisierung, die den Rückzug erzwingt”.

Nationale Verlautbarung der Gewerkschaften am Abend des 19. Januar 2023 [Frankreich]

Logos der beteiligten Gewerkschaften (nur zur Information)

Am 19. Januar haben überall im Land mehr als zwei Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Jugendliche im öffentlichen wie im privaten Sektor gegen die Rentenreform der Regierung gestreikt und/oder demonstriert. Diese Reform ist inakzeptabel und richtet sich gegen die Interessen der Bevölkerung. Sie irren sich nicht, denn noch bevor sie auf die Straße gingen, haben bereits mehr als 600 000 Menschen die gewerkschaftsübergreifende Petition unterzeichnet.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer streben danach, bei guter Gesundheit und mit einem Rentenniveau, das ein Leben in Würde ermöglicht, in den Ruhestand zu gehen. Die Botschaft ist klar: Die Regierung muss sowohl auf das Renteneintrittsalter mit 64 als auch auf die beschleunigte Erhöhung der Beitragsdauer verzichten. Es gibt andere Lösungen, die leider mit einer Handbewegung abgeschmettert wurden.

Alle Gewerkschaften bekräftigen ihre Ablehnung der Reform und ihre Entschlossenheit, ein gerechtes Rentensystem zu erhalten, das auch durch eine andere Verteilung des Reichtums finanziert wird. Um diese erste massive Mobilisierung zu stärken und dauerhaft zu verankern, rufen die Gewerkschaftsorganisationen bereits jetzt zu einem Tag des Streiks und der branchenübergreifenden Demonstration auf.

Die Gewerkschaften fordern die Bevölkerung auf, die Petition massiv zu unterzeichnen, und rufen dazu auf, die Aktionen und Initiativen überall im Land, in den Betrieben und Dienststellen, an den Studienorten zu vervielfachen, auch durch Streiks, insbesondere um den 23. Januar herum, dem Tag, an dem das Gesetz im Ministerrat vorgestellt werden soll. Sie rufen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Jugendlichen dazu auf, Generalversammlungen [Streikversamlungen] vorzubereiten, um über die Fortsetzung der Mobilisierung zu diskutieren. Und während die Regierung die Gewerkschaften dazu aufruft, verantwortungsvoll zu handeln und das Land nicht zu blockieren, bekräftigen wir, dass sie allein für diese Situation verantwortlich ist und sein wird, da 9 von 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diese ungerechte und brutale Reform ablehnen.

Wir sind vereint und entschlossen, zu erreichen, dass diese geplante Rentenreform zurückgezogen wird. Deshalb ruft die Intersyndikale auf zu einem neuen Tag der Streiks und berufsübergreifenden Demonstrationen am 31. Januar auf. Die Intersyndikale wird sich am Abend des selben Tags treffen.

Erstveröffentlichung in „Renten Zukunft“ v. 21.1.23
https://renten-zukunft.de/2023/01/21/enorm-2-millionen-gegen-macrons-rentenplaene-im-streik-und-auf-der-strasse/

Wir danken den Kolleg:innen von Renten Zukunft für die Abdruckerlaubnis.

Das Sondertribunal

Außenministerin Baerbock will Russlands Krieg gegen die Ukraine aburteilen lassen – vor einem Sondertribunal, damit alle westlichen Angriffskriege seit 1999 straflos bleiben können.

18. Januar 2023

BERLIN/MOSKAU (Eigener Bericht) – Mit einem neu zu schaffenden Sondertribunal will Außenministerin Annalena Baerbock Russlands Krieg gegen die Ukraine aburteilen lassen. Das Sondertribunal soll nach ukrainischem Recht vorgehen, das das Führen von Angriffskriegen mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft. Es soll allerdings außerhalb der Ukraine angesiedelt werden und mit international ausgewähltem Personal besetzt werden; als ein möglicher Standort ist Den Haag im Gespräch. Dort führte Baerbock Anfang dieser Woche Gespräche über das Vorhaben. Eine Klage vor dem Internationalen Strafgerichtshof gilt als wenig aussichtsreich: Dort haben die westlichen Mächte, um nicht selbst verurteilt zu werden, die formalen Voraussetzungen für die Aburteilung eines Angriffskrieges, wie es in Berichten heißt, allzu „eng formuliert“. Tatsächlich ist eine Verurteilung von Russlands Überfall auf die Ukraine unter den Bedingungen des – für sämtliche Staaten gleichermaßen geltenden – internationalen Rechts im Prinzip undenkbar, solange westliche Angriffskriege straflos bleiben. Letzteres gilt insbesondere für die Kriege gegen Jugoslawien (1999), den Irak (2003) und Libyen (2011).

Angriffskrieg gegen Jugoslawien

Den ersten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg nach dem Ende des Kalten Krieges entfesselte die NATO am 24. März 1999 gegen Jugoslawien. Dass ihr Krieg ein klarer Bruch des internationalen Rechts war, hat der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder später offen eingestanden. Die Bundesrepublik habe „zusammen mit der NATO einen souveränen Staat gebombt, ohne dass es einen [UN-]Sicherheitsratsbeschluss gegeben hätte“, erklärte Schröder am 9. März 2014 auf einer Diskussionsveranstaltung der Wochenzeitung Die Zeit: „Ohne Sicherheitsratsbeschluss eine kriegerische Auseinandersetzung zu führen, war ein Verstoß gegen das Völkerrecht.“ Bereits Monate vor dem Überfall auf Jugoslawien hatte etwa der deutsche Diplomat Hans Arnold gewarnt: „Würden die NATO-Staaten … ohne UNO-Mandat mit militärischer Gewalt gegen Jugoslawien vorgehen, dann würden sie nicht nur einen eklatanten Völkerrechtsbruch begehen, sondern zweifellos auch weiteren Völkerrechtsverletzungen Tür und Tor öffnen. … Kein wie auch immer gearteter Zweck könnte dieses Mittel heiligen.“[1] Horst Grabert, früherer Chef des Bundeskanzleramts (1972 bis 1974), Ex-Botschafter in Belgrad (1979 bis 1984), konstatierte gleichfalls vorab mit Blick auf den sich deutlich abzeichnenden NATO-Angriffskrieg: „Alle Beteiligten … kennen die Völkerrechtswidrigkeit der Aktion und camouflieren dies auch nur sehr unvollkommen.“[2]

Angriffskrieg gegen den Irak

Den nächsten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg entfesselten die Vereinigten Staaten am 20. März 2003 gegen den Irak, den sie mit der Behauptung legitimierten, Bagdad verfüge über biologische und chemische Massenvernichtungswaffen. Dass dies nicht zutraf, dass die Bush-Adminstration das auch wusste, zur Begründung ihres Überfalls aber dennoch an ihrer Lüge festhielt, ist längst nachgewiesen.[3] Ebenso wie der Krieg gegen Jugoslawien wurde auch derjenige gegen den Irak, an dem sich von Beginn an auch britische, australische und polnische Truppen beteiligten, nicht vom UN-Sicherheitsrat gebilligt; er hat deshalb keinerlei Rechtfertigung im internationalen Recht. Die menschlichen, gesellschaftlichen und materiellen Flurschäden, die der Irak-Krieg anrichtete, stellten diejenigen des Krieges gegen Jugoslawien noch weit in den Schatten. Die Schätzungen zur Zahl der zivilen Todesopfer schwanken; sie reichen von einer Zahl zwischen 275.000 und 306.000 (Costs of War Project, Brown University) [4] bis zu 650.000 alleine bis zum Jahr 2006 [5]. Letztere Zahl bezieht die Todesopfer durch Kriegsfolgen ein: vom zerstörten Gesundheitssystem bis hin zu Mangelernährung. Hinzu kommt, dass durch Krieg und Besatzung nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die sozialen Strukturen im Irak vollständig zerstört wurden; letztlich schuf dies unter anderem den Boden für den Aufstieg des IS.[6]

Angriffskrieg gegen Libyen

Einen dritten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg starteten Frankreich und Großbritannien, als sie mit ihren militärischen Operationen in Libyen die UN-Resolution 1973 vom 17. März 2011 brachen. Die Resolution hatte die Einrichtung einer Flugverbotszone über Libyen sowie „alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung“ gestattet. Unter dem Vorwand, all dies durchzusetzen, gingen die Streitkräfte Frankreichs und Großbritanniens – mit der Unterstützung der NATO – einen Schritt weiter und bombardierten das Land mit dem Ziel, in Tripolis eine neue Regierung zu installieren. In NATO-Stäben waren auch deutsche Soldaten an der Kriegführung beteiligt.[7] Die Zahl der unmittelbaren Todesopfer ist nicht bekannt; sie liegt mutmaßlich erheblich unter derjenigen im Irak. Die britische Organisation Airwars hat zwischen 1.166 und 2.519 zivilen Todesopfern allein im Jahr 2011 nachgewiesen. Mit einer höheren Zahl wird jedoch gerechnet.[8] Wie im Irak wiegen in Libyen insbesondere die langfristigen sozialen Schäden schwer: Das Land ist gesellschaftlich weitgehend zerrüttet und in einem mörderischen Bürgerkrieg versunken, der bis heute allenfalls Phasen relativer Ruhe, aber keine Lösung kennt.[9] Der Libyen-Krieg hat zudem entscheidend dazu beigetragen, den Krieg im Norden Malis zu entfachen, der bis heute den gesamten Sahel in Brand zu setzen droht.[10]

Straflosigkeit für den Westen

Für keinen der drei großen völkerrechtswidrigen Kriege, die die Mächte Europas und die Vereinigten Staaten im vergangenen Vierteljahrhundert angezettelt haben, ist jemals auch nur irgendjemand zur Rechenschaft gezogen worden. Sogar nachgewiesene Kriegsverbrechen bleiben in aller Regel straflos [11] – im Gegensatz zu Journalisten bzw. Whistleblowern, die Kriegsverbrechen aufdecken; bekanntestes Beispiel ist Julian Assange. Die USA haben zeitweise sogar Sanktionen gegen die Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof, Fatou Bensouda, verhängt: Sie wollte mutmaßliche US-Kriegsverbrechen in Afghanistan untersuchen.[12]

„Eng formuliert“

Ganz anders verhält es sich nun mit Blick auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und mit Blick auf Kriegsverbrechen im Ukraine-Krieg. Zu russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine ermitteln mittlerweile laut Berichten mehr als ein Dutzend Staaten inklusive Deutschland – darunter Staaten, die sich und ihren Militärs faktisch Straffreiheit beim Führen der erwähnten Angriffskriege und bei Kriegsverbrechen gewähren. Außenministerin Annalena Baerbock will Russland jetzt zusätzlich wegen des Verbrechens der Aggression vor Gericht stellen. Im Prinzip könnte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Ermittlungen anstellen. Allerdings sind die formalen Voraussetzungen dafür, wie berichtet wird, auf Druck der westlichen Mächte „eng formuliert“ worden: Es habe „Furcht“ bestanden, „selbst vor den IStGH gezogen zu werden – zum Beispiel wegen des Krieges im Irak“.[13] Baerbock sucht nun nach einer Alternative. Dazu führte sie zu Wochenbeginn Gespräche in Den Haag.

Nach ukrainischem Recht

Konkret schlägt die deutsche Außenministerin nun die Einrichtung eines Sondertribunals vor, das ukrainisches Recht anwenden soll. Konkret soll Artikel 437 der ukrainischen Verfassung genutzt werden; er sieht für Planung, Vorbereitung und Führen eines Angriffskriegs 10 bis 15 Jahre Haft vor.[14] Das Sondertribunal soll seinen Sitz außerhalb der Ukraine haben und, um ihm wenigstens den Anschein von Legitimität und Überparteilichkeit zu verleihen, um „internationale Elemente“ angereichert werden, etwa international ausgewählte Staatsanwälte und Richter.[15] Als Standort komme, so heißt es, Den Haag in Frage.

Zwei Sphären angeblichen Rechts

Faktisch wäre die Schaffung eines solchen Sondertribunals ein weiterer schwerer Schlag gegen das internationale Recht. Während dieses von Institutionen wie dem IStGH gesprochen wird, würde das Sondertribunal geschaffen, um den IStGH umgehen zu können. Es würde sich ausschließlich gegen – tatsächliche oder angebliche – russische Aggressionsverbrechen richten, westliche Aggressionsverbrechen aber ignorieren und damit faktisch zwei getrennte Rechtssphären schaffen – eine, in der Russland bestraft wird, und eine zweite, in der die westlichen Mächte straflos bleiben. Es liefe dem Kerngedanken internationalen Rechts – dass es nämlich für alle gleichermaßen gilt – offen zuwider und wäre, meilenweit davon entfernt, Gerechtigkeit schaffen zu können, nichts anderes als ein neues Polit-Kampfinstrument der westlichen Welt.

[1], [2] Zitiert nach: Clemens Ronnefeldt: Rückkehr zum Faustrecht. Die neue NATO und der Kosovo-Krieg. junge Welt 29.03.1999.

[3] Matthias von Hein: Irak-Krieg: Am Anfang stand die Lüge. dw.com 09.04.2018. S. auch Bloßgestellt.

[4] Iraqi Civilians. watson.brown.edu December 2022.

[5] Matthias von Hein: Irak-Krieg: Am Anfang stand die Lüge. dw.com 09.04.2018.

[6] S. dazu Vom Westen befreit.

[7] S. dazu Deutschlands Kriegsbilanz (III).

[8] All Belligerents in Libya, 2011. airwars.org.

[9] S. dazu Die zweite Berliner Libyen-Konferenz und Beihilfe zum Flüchtlingsmord.

[10] S. dazu Ein Land am Abgrund.

[11] S. dazu Der Club der Kriegsverbrecher.

[12] S. dazu Bilanz von 18 Jahren.

[13] Matthias Wyssuwa: Wer kann russische Kriegsverbrecher verurteilen? Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.01.2023.

[14] Baerbock wirbt für Sondertribunal. Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.01.2023.

[15] Matthias Wyssuwa: Wer kann russische Kriegsverbrecher verurteilen? Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.01.2023.


Erschienen bei „German Foreign Policy“ am 17.1.20 23
https://www.german-foreign-policy.com/

Wir danken der GFP-Redaktion für die Abdruckerlaubnis.

Werte und Politik

Was sie für die Friedensbewegung bedeuten

von Regina Girod

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine dauert nun schon fast ein Jahr an. Bundeskanzler Scholz sah durch ihn eine Zeitenwende markiert, und Außenministerin Baerbock verkündete, er habe der Bundesrepublik Deutschland eine neue, wertebasierte Außenpolitik beschert, weil nichts Geringeres als die westlichen Werte Freiheit und Demokratie jetzt mit allen Mitteln verteidigt werden müssten. Ihr Gebrauch des Wertebegriffs suggeriert, dass Politik auf der Grundlage von Werten etwas Besonderes, moralisch Hochstehendes darstellt: Eine Gemeinschaft verteidigt ihre höchsten Güter gegen Angriffe von außen. Tatsächlich basiert jedoch jedes menschliche Handeln und auch jede Politik auf Werten. Sie müssen durchaus nicht immer der Humanität oder dem Fortschritt verpflichtet sein. Gerade Politikerinnen neigen deshalb dazu, ihre wahren Antriebe mit moralischem Getöse zu verschleiern.

Die Verteidigung westlicher Werte hat schon immer einen probaten Kriegsgrund abgegeben, vor allem die USA haben sie jahrzehntelang für die Legitimation ihrer Angriffskriege strapaziert. Die wirklichen Ziele, um die es ging, waren meist abgeleitet von dem Wert, eine Weltmacht zu sein und zu bleiben, und genau darum geht es auch jetzt. Vor dem Hintergrund der Verschiebung globaler Kräfteverhältnisse nach dem Ende der bipolaren Teilung der Welt und durch das Erstarken Chinas als Wirtschafts- und Militärmacht hat eine weltweite Umgruppierung innerhalb der Machtblöcke eingesetzt. Daran beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland aktiv, mehr als 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges will man endlich wieder eine größere Rolle in der Weltpolitik spielen. Da zur Neuaufteilung von Einflusssphären immer auch militärische Optionen gehören, wird Aufrüstung zum Gebot der Stunde erklärt. Die Geschwindigkeit, mit der die Bundesregierung nach Kriegsbeginn das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr aus dem Hut zauberte, lässt ahnen, dass hier eine Gelegenheit ergriffen wurde, die man nicht verstreichen lassen wollte.

Durch die Veränderungen in den globalen Kräfteverhältnissen wächst weltweit die Kriegsgefahr. Auch der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine lässt sich in diesen Kontext einordnen. Die Politik der Bundesregierung in den letzten zehn Monaten hat gezeigt, dass sie kein nachhaltiges Interesse an einem baldigen Friedensschluss hat. Erkennbare Anstrengungen, eine Waffenruhe und Friedensverhandlungen durchzusetzen, hat sie bis heute nicht unternommen.

Damit stellt sich die Frage, wer der Forderung, den Krieg zu beenden, so nachdrücklich auf die Straße bringen kann, dass Druck auf die Regierung aufgebaut wird. Viele Menschen sind zwar für den Frieden, doch sie werden politisch nicht aktiv. Die klassische Friedensbewegung vereint Menschen und Gruppen, für die der Frieden aus unterschiedlichen Gründen einen hohen Wert besitzt, doch ihre Mobilisierungskraft reicht angesichts der Situation nicht aus. Daraus entstand die Idee, Menschen aus dem politisch rechten Spektrum in Friedensaktionen einzubeziehen. Die beiden vergangenen Jahre haben gezeigt, dass dieses Spektrum bundesweit mobilisierungsfähig ist. Aus Sicht der Werte ist diese Idee allerdings zerstörerisch.

Generell zählt Frieden zu den zentralen Werten all jener, die sich für menschliche Lebensbedingungen und gleiche Rechte für alle Menschen einsetzen, denn Krieg bedeutet Tod, Gewalt, Flucht und Entrechtung für jene, die unmittelbar von ihm betroffen sind, aber auch Armut, Hunger und Elend für mittelbar Betroffene. Für Antifaschistinnen und Antifaschisten ist der Frieden ein essenzieller Wert, ihre Bewegung ist im Kern eine Menschenrechtsbewegung, die sich gegen Demokratiefeindlichkeit, Nationalismus, Krieg und alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit richtet.

Die Ideologien von Faschisten, Rassisten und Demokratiefeinden basieren dagegen auf entgegengesetzten Werten wie Ungleichheit, Gewalt und radikaler Durchsetzung eigener Interessen gegen alle, die als fremd oder feindlich definiert werden. Frieden hat in ihren Wertesystemen keinen Platz, selbst wenn sie ihn gelegentlich aus taktischen oder demagogischen Gründen beschwören. Ihre Einbeziehung in Friedensaktionen entspräche deshalb in etwa der Idee, gemeinsam mit Menschenfeinden für Humanismus zu demonstrieren, weil die Demonstrationen dann größer wären.
Nazis, Rassisten und Feinde der Demokratie gehören nicht in die Friedensbewegung. Sie müssen draußen bleiben.

Erschienen in „antifa“ (Zeitschrift der VVN BdA) 1/2- 2023
https://antifa.vvn-bda.de/

Wir danken der antifa-Redalktion für das Abdruckrecht.

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