Ein Beitrag zur notwendigen innergewerkschaftlichen Auseinandersetzung in Sachen Antimilitarismus
Von Andreas Buderus und Johannes Schillo
Titelphoto: Jochen Gester
Vorbemerkung FGLB: In der innergewerkschaftlichen Auseinandersetzung um den Kurs der DGB-Gewerkschaften in der Frage von Krieg und Frieden haben sich zwei Strömungen herausgebildet, die beide dafür eintreten, dass die Gewerkschaften die Politik der „Kriegsertüchtigung“ ablehnen und bekämpfen. Sie sind sich jedoch über den Weg, wie dies am erfolgreichsten erreicht werden kann, nicht einig. Das offenbarte sich schließlich darin, dass es nicht zu einer gemeinsamen Intervention auf dem DGB-Bundeskongress in Berlin kam, sondern die Strömungen getrennt agierten. Der folgende Beitrag ist gut geeignet, die reale Basis des Konflikts zu begreifen. Wir hoffen, dass er dazu beiträgt, den Konflikt zu versachlichen und einzudämmen. (JG)
Der Text, auf den sich diese Stellungnahme bezieht, ist hier zu lesen:
In der gewerkschaftlichen Opposition – aber nicht nur da – wird der DGB-Führung seit der „Zeitenwende“ 2022ff eine „Burgfriedenspolitik“ vorgeworfen, also der Bogen geschlagen zum Jahr 1914, als Deutschland seinen ersten „Griff nach der Weltmacht“ (Fritz Fischer) wagte. Bernhard Pfitzner hat dazu Anfang 2026 in gewerkschaftlichen Netzwerken einen Diskussionsbeitrag „Zur Behauptung einer ‚Burgfriedenspolitik‘ der Gewerkschaftsführungen“ veröffentlicht, der Widerspruch anmeldet. Pfitzner, der sich auf die „Überlegungen zur weiteren Strategie der Friedensbewegung“ des Kasseler Friedensforums bezieht, hält die Herstellung eines solchen Zusammenhangs für verfehlt. In unveränderter Form versandte er seinen Beitrag über dieselben gewerkschaftlichen Kanäle im Juli erneut – als „Antwort“ auf die Einladung zu einer Vernetzungskonferenz gewerkschaftlicher Widerstand, die gemeinsam organisiert wird von der gewerkschaftlichen Basisinitiative Sagt NEIN! Gewerkschafter*innen gegen Krieg, Militarismus und Burgfrieden, von Gewerkschaftslinke Hamburg und der Vereinigung für kämpferische Gewerkschaften (VKG).
Pfitzner bezieht sich bei seiner Kritik auf die Feststellung des Kasseler Papiers, demzufolge die Kooperation der Friedensbewegung mit den Gewerkschaften zwar wichtig ist, aber „angesichts der Burgfriedenspolitik der Gewerkschaftsführungen und der Unterstützung des Rüstungskeynesianismus keine kurzfristigen Erfolge zu erwarten (sind).“ Demgegenüber hat Pfitzner zwei Einwände. Erstens, „dass eine Parallelisierung der heutigen zur damaligen Gewerkschaftspolitik weit an der Realität vorbeigeht“, und zweitens, dass der Angriff auf die Gewerkschaftsführungen „notwendige innergewerkschaftliche Klärungsprozesse (erschwert)“, speziell auch deswegen, weil bisher niemand hätte „erklären können, wo die ominöse Grenze zwischen ‚gewerkschaftlicher Basis‘ und ‚Gewerkschaftsführungen‘ verläuft.“
Mit diesen Einwänden, darauf weist Pfitzner eigens hin, ist keine Reinwaschung der heutigen DGB-Linie beabsichtigt. Eine Kritik an Tendenzen in den deutschen Gewerkschaften, die der „Durch-Militarisierung“ der Gesellschaft mit dem Ziel der „Kriegstüchtigkeit“ zuarbeiten, hält er durchaus für angebracht. Der Dissens bezieht sich auf die genannten beiden Punkte.
1. Die Verwendung des Terminus „Burgfriedenspolitik“
Pfitzner zitiert dazu den Aufruf der Vorständekonferenz der Gewerkschaften vom 2. August 1914, in dem es heißt: „Die Konferenz beschließt alle Lohnbewegungen und Streiks abzubrechen.“ Ein solcher Beschluss sei in der heutigen DGB-Politik nicht zu finden, „die Geißelung der gegenwärtigen Politik ‚der‘ Gewerkschaften/Gewerkschaftsvorstände“ mit dem betreffenden Vorwurf gehe also fehl, eine solche Parallelität existiere nicht.
Darauf ist Folgendes zu erwidern: Die Bezeichnung der heutigen DGB-Linie als Burgfriedenspolitik ist natürlich eine Analogiebildung. Zwischen der Situation von 1914 und 2022ff bestehen deutliche Unterschiede, was jedem, der den Begriff verwendet, klar ist und keine Gleichsetzung der Situation von gestern mit heute beabsichtigt. Das Wort Burgfrieden findet sich ja auch nicht im Aufruf der Vorständekonferenz. Es hat sich in der Geschichtsschreibung (als Folge politischer Auseinandersetzungen) eingebürgert wie etwa der Ausdruck Weimarer Republik, der ebenfalls nicht wörtlich zu nehmen ist. Worauf zielt der Vorwurf? Er kritisiert eine politische Parteinahme, was hier anhand von zwei aussagekräftigen Belegen noch einmal verdeutlicht werden soll:
Die Bundeszentrale für politische Bildung hält fest: „Innen- und Außenpolitik waren im Deutschen Kaiserreich während des Ersten Weltkrieges eng miteinander verwoben. Jahrelang hielt der ‚Burgfrieden‘ in der Politik… Am Beginn des Krieges standen die einstimmige Bewilligung der Kriegskredite im Reichstag und der Burgfriedensschluss aller Parteien zur Unterstützung der deutschen Kriegspolitik, der sich zur Überraschung und Freude der bürgerlichen Öffentlichkeit auch unter Einschluss der Sozialdemokratie vollzog. Die Innenpolitik der folgenden Kriegsjahre entwickelte sich im Zeichen dieses Burgfriedens, der lange bewahrt wurde, zugleich aber immer mehr innere Widersprüche hervorbrachte und sich schließlich aufzulösen begann.“
Die Website Gewerkschaftsgeschichte der Hans-Böckler-Stiftung bringt den Sachverhalt so zur Sprache: „Alle Gewerkschaften folgen dem Aufruf Kaiser Wilhelm II., schließen sich dem ‚Burgfrieden‘ an und lassen sich in die nationale ‚Volksgemeinschaft ohne Parteien‘ einbinden. Doch die anfängliche Zustimmung der Arbeiterschaft bröckelt je länger der Krieg dauert. Schlechte Nachrichten von der Kriegsfront und knappe Lebensmittel an der Heimatfront treiben die Menschen auf die Straßen.“
Der Terminus Burgfrieden (der historisch aus den europäischen Feudalverhältnissen stammt und dort eine spezielle Bedeutung hat) wird also seit dem Zeitalter der imperialistischen Kriege in der übertragenen Bedeutung eines nationalen Schulterschlusses benützt, der die objektiven gesellschaftliche Gegensätze und Spaltungstendenzen kennt, sie aber kaltzustellen und außer Kraft zu setzen versucht. In diesem Sinne greift etwa Sagt NEIN! diesen alten Vorwurf auf, stellt sich damit in eine klassenautonom-emanzipatorische Gewerkschaftstradition (die es neben der nationalen immer gegeben hat) und adressiert ihre Kritik an die DGB-Führung bzw. veranschaulicht sie mit einem Begriff, der mehr ist als eine historischen Reminiszenz.
2. Basis und Apparat: eine Frage der Funktion
Pfitzner hält der Kritik an den „Gewerkschaftsführungen“ entgegen, bisher habe ihm niemand erklären können, wo denn die „ominöse Grenze“ zwischen gewerkschaftlicher Basis und Führung verlaufe. Zur Illustration verweist er auf seine eigene Biographie: Er habe Funktionen von der örtlichen bis zur Bundesebene ausgeübt, sei Delegierter auf unterschiedlichen Ebenen und zugleich immer auch „einfaches Mitglied“ gewesen. War er also einmal Basis und ein anderes Mal Führung?
Die Frage klärt das Problem nicht – sie beschreibt es. Natürlich bleibt ein Bundesfunktionär zugleich Gewerkschaftsmitglied, so wie ein Minister Staatsbürger bleibt. Niemand behauptet, dass Menschen mit der Übernahme einer Funktion ihre Persönlichkeit wechseln oder plötzlich einer anderen Spezies angehören. Die Frage ist nicht, was jemand als Mensch ist, sondern welche Funktion er innerhalb einer Organisation ausübt, über welche Entscheidungs-, Definitions- und Verfügungsmacht er verfügt und welchen institutionellen Zwängen diese Funktion unterliegt.
Wer diesen Unterschied wie Pfitzner mit dem Hinweis verwischt, auf allen Ebenen gebe es eben ‚solche und solche‘, landet schnell bei einem organisationspolitischen Kalauer: ‚Sind doch alles nur Menschen‘. Das mag menschenfreundlich klingen, erklärt aber politisch ziemlich wenig. Denn die Unterscheidung von Basis, Führung und Apparat ist keine moralische Sortierung, etwa in gute Kolleginnen unten und schlechte Funktionäre oben. Sie bezeichnet unterschiedliche Positionen innerhalb einer Organisation und die damit verbundenen Handlungsmöglichkeiten. Ein Vertrauensmann, eine Betriebsrätin oder ein Delegierter können selbstverständlich Positionen des Apparates vertreten; umgekehrt kann ein hauptamtlicher Funktionär gegen den Kurs der eigenen Führung opponieren. Dadurch verschwinden aber weder die unterschiedlichen Funktionen noch die ungleiche Verfügung über Ressourcen, Informationen, hauptamtliche Strukturen, Verhandlungszugänge, Öffentlichkeit und organisatorische Entscheidungsmacht.
Genau hierin liegt der analytische Kern dessen, was Robert Michels bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts als Tendenz zur Oligarchisierung großer Organisationen beschrieben hat („Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie – Untersuchungen über die oligarchischen Tendenzen des Gruppenlebens“, 1911). Mit wachsender Größe entstehen demnach Arbeitsteilung, Professionalisierung und spezialisierte Leitungsstrukturen. Wissen, Kommunikationswege und Entscheidungsbefugnisse konzentrieren sich zunehmend bei einem vergleichsweise kleinen Kreis. Aus ursprünglich delegierten Funktionen können dabei eigene organisatorische Interessen entstehen: an Kontinuität, institutioneller Absicherung, Berechenbarkeit und dem Erhalt der eigenen Vermittlungsposition. Das bedeutet weder, dass jede Organisation zwangsläufig vollständig oligarchisch wird, noch dass Funktionär*innen persönlich korrumpiert sein müssen. Es bedeutet zunächst nur: Organisationen entwickeln Eigendynamiken, die sich nicht aus den Charaktereigenschaften der handelnden Personen erklären lassen.
Für Gewerkschaften ist diese Erkenntnis keineswegs neu. Karl Marx sah schon 1865 in ihnen unverzichtbare Sammelpunkte des Widerstands gegen die Gewalt des Kapitals, warnte aber zugleich davor, dass sie ihren weitergehenden Zweck verfehlen, wenn sie sich auf die Bearbeitung der unmittelbaren Auswirkungen des Lohnsystems beschränken und dessen Überwindung aus dem Blick verlieren („Lohn, Preis, Profit“, 1865). Rosa Luxemburg beschrieb 1906, wie die Spezialisierung gewerkschaftlicher Leitungsarbeit und die Konzentration auf die alltäglichen ökonomischen Einzelkämpfe einen eigenen, zunehmend verengten Funktionärshorizont und bürokratische Denkweisen hervorbringen können („Massenstreik, Partei und Gewerkschaften“, 1906). Und Leo Trotzki verwies 1935 darauf, dass gerade Phasen relativer gesellschaftlicher Stabilität und geringer Eigenaktivität der arbeitenden Klasse den Einfluss und die gesellschaftliche Stellung reformistischer Bürokratien stärken, während gesellschaftliche Erschütterungen deren scheinbare Unentbehrlichkeit und politische Beweglichkeit schnell infrage stellen können („Arbeiterstaat, Thermidor und Bonapartismus“, 1935).
Der entscheidende Punkt ist deshalb nicht, wo auf einer Mitgliederliste eine ominöse Grenzlinie zwischen Basis und Führung gezogen werden soll. Eine solche geometrische Grenze gibt es selbstverständlich nicht. Entscheidend ist, welche Funktionen innerhalb der Organisation Entscheidungen vorbereiten und treffen, politische Linien formulieren, Ressourcen kontrollieren und diese Entscheidungen gegenüber Mitgliedschaft und Öffentlichkeit durchsetzen – und wo Kolleg*innen diese Entscheidungen lediglich nachvollziehen, beeinflussen, bekämpfen oder durch eigene Organisierung verändern können.
Und natürlich gibt es in den DGB-Gewerkschaften heute genauso wie 1914 Vorstände, die – natürlich immer nur „im Rahmen der Beschlusslage“… – die maßgeblichen Entscheidungen für ihre Organisationen treffen und deren Befolgung im Apparat und bei den Mitgliedern dann durchsetzen. Wie elastisch dieser Rahmen allerdings sein kann, zeigt sich gerade dort, wo der antimilitaristische normative Kern und die ergänzenden Beschlüsse in der praktischen Übersetzung durch die Apparate so weit an Kontur verlieren, dass sie schließlich mit Sozialpartnerschaft, Standortlogik und nationalem Kriegskurs wieder vereinbar erscheinen.
3. Wenn die Basis nicht mehr mitzieht
Wie wenig es bei der Kritik an der Gewerkschaftsbürokratie um eine starre Gegenüberstellung von „oben“ und „unten“ geht, lässt sich gerade an den gegenwärtigen innergewerkschaftlichen Auseinandersetzungen um den Zusammenhang von imperialistischem Krieg nach außen und sozialem Krieg nach innen, von Sozialkahlschlag und Demokratieeinschränkung beobachten. Sagt NEIN! ist eine Basisinitiative, die mit inzwischen fast 40.000 Unterstützer*innen wahrnehmbar in diese Debatten eingreift, ohne selbst über die Entscheidungs- und Verfügungsmacht der gewerkschaftlichen Apparate zu verfügen. Auf der Homepage der Initiative lässt sich im Einzelnen überprüfen, welche Entscheidungen „der Führung“ warum angegriffen werden und was sich an „der Basis“ in diesem Sinne bereits tut und welche Aktionen folgen sollten. Von der Initiative wird auch konkret benannt, wer mit welcher Kritik gemeint ist und wo sich erfreuliche Veränderungen ergeben.
Widerspruch kann also von der Basis ausgehen, wachsen und politischen Einfluss gewinnen. Zugleich verfügen die Apparate über erhebliche Möglichkeiten, einen einmal eingeschlagenen Kurs auch gegen solchen Widerspruch zu behaupten. Gerade wenn gesellschaftliche Stabilität schwindet und ökonomische Krise, Sozialabbau und Kriegspolitik die bisherigen Vermittlungsformen unter Druck setzen, kann sich dieses Spannungsverhältnis erheblich zuspitzen.
Während 2025 der stellvertretende IG-Metall-Vorsitzende Jürgen Kerner den Antikriegstag – innergewerkschaftlich noch weitgehend unkritisiert – nutzen konnte, um sich beim Militärisch-Industriellen Komplex lieb Kind zu machen, wächst heute, angesichts der global weiter eskalierenden Kriege und des immer sichtbarer werdenden Zusammenhangs von Krieg nach außen und Sozialkahlschlag sowie politischer Formierung, also sozialem Krieg nach innen, der Widerspruch in den Gewerkschaften selbst. Vertrauensleute in Untertürkheim rufen zum Widerstand gegen sozialen Kahlschlag und Militarisierung auf, in Bremen und Düsseldorf kommt es zu selbständigen Arbeitsniederlegungen, Teile der IG Metall-Jugend gehen offen in Opposition. Ende Juli 2026 melden sich mehrere Ortsjugendausschüsse der IG Metall in Südwest sowie die JAV Mercedes-Benz Untertürkheim mit einer bemerkenswert eindeutigen Erklärung zu Wort. Deren Fazit lautet: „Wir engagieren uns in unserer Gewerkschaft und fordern Demonstrationen gegen die Gier der Bosse, gegen die Regierung und für eine bessere Zukunft – bis hin zum Streik. Und wenn die Gewerkschaftsspitzen zögern, dann machen wir es selbst.“
Davon offenbar vollständig unberührt mobilisiert der DGB für den 26. September bundesweit unter der Überschrift „Hart verdient! Deine Arbeit. Deine Gesundheit. Deine Rente.“ Es geht in kämpferischen Tönen gegen Sozialabbau – ohne den Zusammenhang mit Aufrüstung und Kriegspolitik überhaupt zu benennen! Und auch der Aufruf zum Antikriegstag 2026 bleibt trotz erkennbar politisch erzwungener Hinwendung zu einer klaren Ablehnung der Wiedereinführung der Wehrpflicht und anderer Zwangsdienste nach wie vor auf der national-sozialpartnerschaftlich eingebundenen Linie.
Pointierter lässt sich der kritisierte Widerspruch zwischen Apparat und Basis gegenwärtig kaum beschreiben. Und ebensowenig, was mit dem Vorwurf einer fortdauernden Burgfriedenspolitik gemeint ist: eben nicht, dass „die“ Gewerkschaften geschlossen hinter diesem Kurs stünden oder die Basis grundsätzlich friedenspolitischer wäre als ihre Funktionär*innen. Die Kritik zielt im Kern auf die Politik der maßgeblichen Vorstände und Apparate, die trotz wachsenden Widerspruchs an sozialpartnerschaftlicher Einbindung, nationaler Standortlogik und der politischen Vermittlung staatlicher Kriegsvorbereitung festhalten. Dass dieser Kurs innerhalb der Gewerkschaften zunehmend umkämpft ist, widerlegt den Begriff des Burgfriedens deshalb nicht. Es bezeichnet vielmehr gerade den politischen Konflikt, in dem dieser Zustand von unten aufzubrechen beginnt.
4. Gewerkschaften zwischen Widerstand und Integration
Natürlich kann man Pfitzner zugestehen, dass die Diskussion über das Agieren der Gewerkschaft häufig unter zwei entgegengesetzten Verkürzungen leidet. Die eine identifiziert Gewerkschaften weitgehend mit ihren Führungen. Aus jeder Stellungnahme eines Vorstandes wird unmittelbar auf die Organisation insgesamt geschlossen. Die andere verwechselt die Gewerkschaften mit der „Klasse für sich“ und fordert, ihre Beschlüsse müssten unmittelbar Ausdruck proletarischer Interessen sein, die sich gegen Kapital und Nation stellen.
Beide Sichtweisen greifen zu kurz. Gewerkschaften sind historisch gewachsene Organisationsformen der Arbeiter*innenbewegung, die sich aus der existenziellen Notlage eines Lebens von Lohnarbeit ergeben: Wer unter dem Zwang steht, seine Arbeitskraft zu verkaufen, muss sich mit einem Käufer einig werden, der ein entgegengesetztes Interesse vertritt, nämlich die Anwendung von Dienstkräften auf der einen Seite möglichst kostengünstig und auf der anderen möglichst ertragreich gestalten will. Organisationen wie Gewerkschaften, die hier auf die Verkaufsbedingungen Einfluss nehmen wollen, müssen sich mit diesem Widerspruch herumschlagen. Er ist ihrer Arbeit immanent und nicht einfach von einer abgehobenen Führung verursacht. In Gewerkschaften verdichten sich Erfahrungen, Interessen, Hoffnungen, Niederlagen und gesellschaftliche Kräfteverhältnisse. Sie sind geprägt von den realen Gegensätzen der kapitalistischen Gesellschaft, in der sie existieren. Gleichzeitig gehören sie zu den wenigen verbliebenen Organisationen, in denen sich Millionen Lohnabhängige überhaupt noch kollektiv organisieren.
Ihre politische Bedeutung liegt genau in dieser Widersprüchlichkeit. Wer die Gewerkschaften auf ihre Vorstände reduziert, übersieht die Kolleg*innen in den Betrieben, die Vertrauensleute, die Betriebs- und Personalräte, die Jugendstrukturen, die betrieblichen Initiativen und die vielen alltäglichen Auseinandersetzungen, aus denen gewerkschaftliches Bewusstsein überhaupt erst entsteht. Wer die Gewerkschaften per se ausschließlich als Kampforganisationen versteht und die Führung – moralisierend – eines Verrats bezichtigt, unterschätzt die reale Macht sozialpartnerschaftlicher, staatlicher und institutioneller Integrationsmechanismen.
Dabei verläuft die Trennlinie keineswegs einfach zwischen einer angeblich friedensbewegten Basis und burgfriedlichen Führungen. Auch viele aktive Kolleg*innen, Betriebs- und Personalräte erleben ihre politische Praxis vor allem durch die Anforderungen des unmittelbaren betrieblichen Alltags. Werksschließungen verhindern, Personalaufstockung durchsetzen, Schichtpläne verhandeln, Tarifverträge sichern – all das sind konkret anstehende Aufgaben. Sie erzeugen einen Horizont, der häufig auf das unmittelbar zu Bearbeitende gerichtet bleibt. Die Frage, wie sich die jeweiligen Konflikte in größere gesellschaftliche Entwicklungen einfügen und mit diesen zusammenhängen, tritt dabei leicht in den Hintergrund.
Hierin liegt eine Stärke und eine Begrenzung gewerkschaftlicher Praxis zugleich. Gewerkschaften organisieren reale Interessen. Sie erzeugen Solidarität, kollektive Handlungsfähigkeit und Widerstandskraft. Gleichzeitig reproduzieren sie immer wieder die Bedingungen, unter denen sie handeln. Sozialpartnerschaft erscheint dann nicht als politische Entscheidung, sondern als pragmatische, letztlich unabweisbare Notwendigkeit. Standortkonkurrenz wird zur Sachzwanglogik. Nationale Wirtschaftsinteressen erscheinen als gemeinsame Interessen von Kapital und Arbeit. Diese Lage im Blick zu behalten, ist die Aufgabe einer Opposition, die effektive Veränderung vorhat – und nicht einfach Enttäuschung über die eigene Machtlosigkeit reproduzieren will.
5. Zu guter Letzt: Der Ausgang ist offen
Der entscheidende sachliche Punkt für Pfitzners Ablehnung der historischen Analogie bleibt der Satz aus dem Aufruf der Gewerkschaftskonferenz vom 2. August 1914: „Die Konferenz beschließt alle Lohnbewegungen und Streiks abzubrechen.“ Eine vergleichbare Beschlusslage gibt es heute nicht. Das ist richtig – und der Unterschied ist keineswegs nebensächlich. Der Vorwurf der Burgfriedenspolitik behauptet jedoch, wie dargelegt, keine Identität zwischen 1914 und der Gegenwart. Er bezeichnet eine politische Orientierung. Gerade deshalb lohnt ein letzter Blick darauf, was die historische Parallelisierung an Aufklärung hergeben kann.
Erstens: Seit den 1950er Jahren verzichten die DGB-Gewerkschaften auf die Durchführung von Streiks mit ausdrücklich politischen Inhalten, wie sie die Gewerkschaftsbewegung seit dem 19. Jahrhundert geprägt haben. Obwohl arbeitsrechtlich gar nicht geklärt und sowieso eine Frage des Kräfteverhältnisses, gilt der politische Streik in der BRD als rechtswidrig bzw. als „ein bisschen verboten“, wie die Bundeszentrale für politische Bildung präzisiert. Was die Gewerkschaften der Obrigkeit 1914 also erst ausdrücklich zusagen mussten, gehört damit heute – jedenfalls hinsichtlich des gewerkschaftlichen Einspruchs gegen politische Entscheidungen – weitgehend zu ihrer selbstverständlichen Geschäftsgrundlage.
Natürlich wurden damals zudem die „Lohnbewegungen“ abgebrochen, also die ‚unpolitischen‘ Arbeitskämpfe, jedenfalls so weit sie Bewegungscharakter hatten. Die Gewerkschaften meldeten sich damit aber nicht als Interessenvertretung der Arbeiter*innen ab, sondern überführten sie in die neue Rolle einer sozialpartnerschaftlich gestalteten Betreuung des Faktors Arbeit, die sich am national definierten Gemein- bzw. Betriebswohl orientiert und eine überzogene kämpferische Mobilisierung der Basis vermeidet – seit dem „Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst“ vom 5. Dezember 1916 bis hinein in den Schützengraben. Ein Verständnis gewerkschaftlicher Politik, das angesichts des Schweigens zur Novellierung bzw. Reaktivierung der Notstandsverfassung und insbesondere des „Arbeitssicherstellungsgesetzes (ASG)“ der heutigen Praxis der DGB-Gewerkschaften jedenfalls nicht völlig fremd erscheint.
Zweitens: Der entscheidende Unterschied bleibt bestehen. 1914 hatte der Krieg unter direkter deutscher Beteiligung bereits begonnen. Heute wird die Gesellschaft auf die möglichst widerspruchs- und vor allem widerstandslose Akzeptierung von Sozialkahlschlag und Demokratieabbau zur Finanzierung des Ukrainekrieges, der Unterstützung der US-Kriege, der Umstellung der Gesellschaft auf Kriegswirtschaft und auf mögliche neue deutsche Kriege vorbereitet. Gerade deshalb kommt der institutionellen Vorbereitung der militaristischen Formierung der Gesellschaft besondere Bedeutung zu.
Es stimmt zwar, es finden noch Tarifauseinandersetzungen statt. (Zu denen im Einzelnen viel zu sagen wäre.). Es gibt zunehmenden innergewerkschaftlichen Widerspruch, oppositionelle Initiativen und Kolleg*innen, die sich weigern, Sozialabbau, Aufrüstung und Kriegsvorbereitung als voneinander getrennte Sachzwänge hinzunehmen. Dass aber das gängige Arbeitsrecht im gegebenen („Spannungs-“, „Verteidigungs-“ oder „Bündnis-“) Fall ausgehebelt wird, ist in der Notstandsverfassung der BRD seit Jahrzehnten festgeschrieben. Dies motivierte ja seinerzeit oppositionelle Stimmen im DGB (so den langjährigen IG Metall-Vorsitzenden Otto Brenner), auf der Notwendigkeit des politischen Streiks zu bestehen. Anschaulichstes Beispiel ist das erwähnte und ohne Widerspruch der Gewerkschaften in die aktive Kriegsvorbereitung eingebaute ASG. Das Gewerkschaftsforum hat dazu resümiert: „Die von den DGB-Gewerkschaften so hochgehaltene Sozialpartnerschaft wird in die militärische Zwangsarchitektur überführt, die Interessenvertretung zur staatlichen Mobilmachung genutzt und die Kriegsvorbereitung greift praktisch in Betriebe, Tarifverhältnisse und kollektive Rechte ein.“
Fazit: Der gegenwärtige Burgfrieden ist weder vollständig hergestellt noch unumkehrbar. Die oppositionellen Kräfte in der Gewerkschaft stemmen sich dagegen, dass der hier kritisierte opportunistische Kurs der Apparate weiter verfolgt wird und dass die Massen sich auf eher kurz denn lang dort wiederfinden, wo sie 1914 und dann wieder 1939 hinkommandiert wurden: auf den Schlachtfeldern, wo sie das Material abgeben für das Ringen ihrer Warlords darum, wie die imperialistischen Machtverhältnisse zu gestalten sind. Die historische Analogie ist insofern keine Prophezeiung. 1914 ist eine Warnung, kein Fahrplan. Ob sich die Gewerkschaften erneut und weiter in die Logik nationaler Mobilmachung einordnen lassen oder ob es gelingt, den bereits aufbrechenden Widerspruch zu organisierter Gegenwehr zu entwickeln, ist eine politische Auseinandersetzung der Gegenwart. Genau deshalb lohnt es, sie zu führen.
P.S. Die nächste Gelegenheit dazu bietet die eingangs erwähnte Vernetzungskonferenz zum gewerkschaftlichen Widerstand am 16. und 17. Oktober in Kassel.
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Die Autoren:
Andreas Buderus und Johannes Schillo sind langjährige ver.di-Mitglieder und in der gewerkschaftlichen Basisinitiative Sagt NEIN! aktiv.
Erstveröffentlichung beim Gewerkschaftsforum Dortmund
https://gewerkschaftsforum.de/burgfrieden-heute-gewerkschaftsfuehrungen-und-widerspruch-von-unten/
Wir danken den Kollegen für diesen guten Beitrag.