Die Kurdin Zübeyde Akmese sitzt wegen Fluchtgefahr in Haft – obwohl die kranke 71-Jährige seit 40 Jahren mit Kindern und Enkelkindern in München lebt
Von Matthias Monroy
Vorbemerkung FORUM-Red.: Die deutschen Behörden koperieren innerhalb der NATO und auch bilateral mit der Türkei, die völkerrechtswidrig in Syrien interveniert. Sie hofieren die ehemaligen Islamisten, die jetzt Anzug tragen und praktizieren den Schulterschluss mit einem israelischen Regime, das ein Genozid zu verantworten hat. Da ist es dann nur konsequent, wenn die einzige politische Strömung, die in dieser Konfliktzone für Basisdemokratie, Antirassismus, Mukltiethnizität und Frauenbefreiung steht, fehl am Platz erscheint und der Rechtsstaat zur Tat schreiten muss, um „linken Terrorismus“ zu verfolgen. Die Welt steht auf dem Kopf. Die Inhaftierung von Zübeyde Akmese muss sofort aufgehoben werden. (JG)
Bild: Zübeyde Akmese war als alevitische Kurdin in der Türkei wegen ihrer Herkunft inhaftiert, gefoltert und misshandelt worden und floh deshalb in die Bundesrepublik. Foto: ANF Deutsch
Zübeyde Akmese ist 71 Jahre alt, Mutter, Großmutter – und seit dem 17. März 2026 in Untersuchungshaft. An jenem Dienstag wurde die bekannte kurdische Aktivistin in ihrer Münchner Wohnung festgenommen. Die Polizei durchsuchte die Räumlichkeiten viereinhalb Stunden lang, bevor Akmese zum Oberlandesgericht gebracht wurde. Ein Ermittlungsrichter ordnete noch am selben Tag Untersuchungshaft an. Seither sitzt sie – trotz medizinischer Mehrfachdiagnosen – in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Akmese wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) – gestützt auf Paragraf 129b Strafgesetzbuch, der die »mitgliedschaftliche Betätigung für eine ausländische terroristische Vereinigung« unter Strafe stellt. Ihr Anwalt erklärt, die Vorwürfe bezögen sich auf an sich legale Tätigkeiten: das Organisieren von Demonstrationen und kulturellen Veranstaltungen sowie das Übersetzen für Geflüchtete und Migrant*innen bei Rechtsanwaltsgesprächen. Zudem habe sich die PKK 2025 aufgelöst, deshalb könne es keine Betätigung für die Organisation mehr geben.
Auch das Demokratische Gesellschaftszentrum der Kurd*innen in München verurteilte die Verhaftung deshalb scharf. »Wir wissen sehr gut, dass jede Bewegung und jeder Einsatz für die Rechte des kurdischen Volkes von bestimmten Kreisen kriminalisiert und als Straftat dargestellt werden sollen«, erklärte ein Sprecher.
Akmese lebt seit fast 40 Jahren in München. Sie war als alevitische Kurdin in der Türkei wegen ihrer Herkunft inhaftiert, gefoltert und misshandelt worden und floh deshalb in die Bundesrepublik. In München engagiert sie sich seit Jahrzehnten für Frauenrechte, Minderheiten und gesellschaftlichen Zusammenhalt, unter anderem im Demokratischen Gesellschaftszentrum der Kurd*innen.
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Der Gesundheitszustand der Aktivistin ist eingeschränkt – sie ist mit Diabetes, hohem Blutdruck, Depressionen und anderen Diagnosen in Pflegegrad 3 eingestuft. Aus diesem Grund haben Unterstützer*innen von Akmese nun eine Petition für ihre Freilassung aus der U-Haft gestartet. Die Unterzeichnenden erklären darin ausdrücklich, für deren »Leumund, ihre Integrität und ihre Verwurzelung in Deutschland« einzustehen.
Als Haftgrund führt die Staatsanwaltschaft Fluchtgefahr an. Familie und Freund*innen halten das für nicht nachvollziehbar. »Die Untersuchungshaft ist unverhältnismäßig und absurd, und die behauptete Fluchtgefahr entspricht nicht ihrer Lebensrealität«, erklärt eine Tochter Akmeses.
Im Haftbefehl stehe außerdem, dass die Beschuldigte »kaum soziale Kontakte außerhalb der PKK-Aktivistenszene« habe. Dabei sei sie mit Großfamilie, Nichten und Neffen tief in der Stadt verwurzelt. Auch politisch sei ihre Mutter divers: »Wo ihr Herz schlägt, da geht sie hin«, so die Tochter, die ungenannt bleiben möchte, gegenüber »nd«. Dass die Staatsanwaltschaft dies anders darstelle, »ärgert mich am meisten«.
Es ist nicht das erste Mal, dass Akmese mit deutschen Behörden in Konflikt gerät. 2021 wurde sie zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt, weil sie auf Demonstrationen gegen die Münchner Sicherheitskonferenz Porträts des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan gezeigt hatte.
Akmese hatte schon Gefängniserfahrung in der Türkei. In der JVA Stadelheim gebe sie sich zwar kämpferisch, sagt ihre Tochter. »Doch der Glanz in ihren Augen war weg, und ihr Körper sprach eine andere Sprache.«
Erstveröffentlicht im nd v. 14.4. 2026
Großmutter mit Pflegegrad 3 verhaftet
Wir danken für das Publikationsrecht.