Rezension in ver.di PUBLIK 01/20

30. November 2020 

Alle Rechte hart erkämpft


Betriebsrätegesetz – VSA-Band analysiert 100 Jahre „Gegenmacht statt Ohnmacht”
Von Henrik Müller


Der Betriebsrat hat die Aufgabe, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden”. So lautet ein Kernsatz des Betriebsverfassungsgesetzes (Paragraf 80 BetrVG). Dass diese Rechte von den abhängig Beschäftigten und ihren Gewerkschaften allesamt mühsam errungen und hart erkämpft werden mussten und müssen: Auf diesen Aspekt konzentrieren sich die Autorinnen eines jüngst im Hamburger VSA-Verlag erschienenen Buchs mit dem Titel „Gegenmacht statt Ohnmacht”. Im Mittelpunkt steht dabei die Geschichte eben dieses Betriebsverfassungsgesetzes, das jetzt 100 Jahre alt ist. Es wurde – als „Betriebsrätegesetz” – am 18. Januar 1920 beschlossen und trat am 4. Februar 1920 in Kraft. Was heutzutage kaum jemand noch weiß, was aber, wie viele andere Hintergründe, aus dem vorliegenden Band zu erfahren ist: wie hoch der Blutzoll war, den unsere Kolleginnen dafür zu entrichten hatten. Fünf Tage vor der Entscheidung der Deutschen Nationalversammlung hatten sich während der Beratungen im Plenarsaal draußen vor dem Reichstagsgebäude in Berlin mehr als 100.000 Menschen zu einer gewaltigen Demonstration gegen das geplante Betriebsrätegesetz versammelt, die einem Aufruf der linken Oppositionsparteien USPD und KPD, der Berliner Gewerkschaftskommission und der revolutionären Betriebsrätezentrale gefolgt waren.


Hoher Blutzoll


Im Verlauf der Kundgebung, so schreibt der Historiker Axel Weipert, sei es „zu einzelnen Handgreiflichkeiten im Gedränge zwischen den Demonstranten und der paramilitärischen Sicherheitspolizei” gekommen: „Rund zehn Minuten später eröffnete die Truppe mit Maschinengewehren und Karabinern das Feuer, warf sogar Handgranaten in die Menge. Sofort brach Panik aus, die Massen füchteten in den benachbarten Tiergarten. 42 Tote und weit über 100 Verletzte blieben auf dem Platz.” Noch am gleichen Tag verhängte Reichspräsident Friedrich Ebert, SPD, den Ausnahmezustand.


„Der 13. Januar 1920 ist in vielerlei Hinsicht ein Lehrstück über die politischen Verhältnisse Deutschlands in jener Zeit”, resümiert Weipert. Denn was mit dem Betriebsrätegesetz an echtem Fortschritt für die abhängig Beschäftigten erreicht war, entsprach nur noch in Bruchstücken dem, was sich Millionen von Aktivistinnen der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung nach der Katastrophe des Ersten Weltkriegs unter einer umfassenden Demokratisierung des Staates und der Wirtschaft vorgestellt hatten. Von einem „entscheidenden Einfluss auf Produktions-, Lohn- und Arbeitsverhältnisse”, wie er Ziel der vorangegangenen Massenstreiks gewesen war, habe keine Rede mehr sein können, stellt der Autor fest. Dabei ist es im Grunde bis auf den heutigen Tag geblieben, wenn auch im Laufe der Jahre und Jahrzehnte erhebliche Fortschritte im Detail haben durchgesetzt und verteidigt werden können, ohne dass den abhängig Beschäftigten allerdings jemals etwas geschenkt worden wäre.

DDR-Zeit fehlt

Die Juristin Isaf Gün, Gewerkschaftssekretärin beim Vorstand der Industriegewerkschaft Metall in Frankfurt/Main, und die Berliner Rechtsanwälte Benedikt Hopmann und Reinhold Niemerg als Herausgeberinnen versammeln in dem Band „Gegenmacht statt Ohnmacht” etliche kompetente Autorinnen mit durchaus unterschiedlichen Sichtweisen. Ihre Analysen und Einschätzungen reichen von der bürgerlichen Revolution 1848/49 über das „Hilfsdienstgesetz” 1916, die Novemberrevolution 1918, das Betriebsrätegesetz 1920 und die – rechtlose – Zeit des Nazi-Terrors bis hin zum westdeutschen Betriebsverfassungsgesetz 1952, seiner Reform 1972 und seinen bescheidenen gesamtdeutschen Veränderungen 2001. Das waren und sind die gesetzlichen Grundlagen, auf denen die Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft und ihre Gewerkschaften Gegenmacht aufbauen konnten und sich nicht in Ohnmacht ergeben mussten und müssen.

Eine Lücke tut sich in dem VSA-Band allerdings auf: Wie auch immer man Funktion und Wirksamkeit der betrieblichen Interessenvertretungen in der DDR bewerten mag, in der vorliegenden Aufsatzsammlung fehlt ein Überblick über die Arbeit der Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) von 1949 bis 1990.

Isaf Gün, Benedikt Hopmann, Reinhold Niemerg (Hrsg.), Gegenmacht statt Ohnmacht – 100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz: Der Kampf um Mitbestimmung, Gemeineigentum und Demokratisierung, VSA-Verlag, Hamburg, 160 Seiten, 14,80 Euro, ISBN 978-3964880369

aus: „ver.di PUBLIK“ – Die Mitgliederzeitung – Ausgabe 01/2020 vom 15. Februar 2020

Die Ziele in 10 Punkten

6. Juni 2020 von benhop

Die Ziele der Buchreihe WIDERSTÄNDIG lassen sich in zehn Punkten zusammenfassen.

  1. Im Mittelpunkt soll das konkrete Beispiel widerständigen Handelns im Betrieb stehen. Es geht vor allem um das gemeinsame, gewerkschaftlich orientierte widerständige Handeln, aber auch um das widerständige Handeln Einzelner.
  2. Die Reihe „WIDERSTÄNDIG“ entsteht in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften.
  3. Immer sollen die Handelnden und Betroffenen selbst zu Wort kommen.
  4. Das Beispiel soll Andere zum widerständigen Handeln ermuntern.
  5. Zum besseren Verständnis sollen ökonomische, juristische und historische Erläuterungen gegeben werden. Ökonomie als Kritik an den herrschenden Macht – und Eigentumsverhältnissen. Geschichte als Geschichte der abhängig Beschäftigten. Recht als Widerstandsrecht.
  6. Jedes Buch der Reihe „WIDERSTÄNDIG“ soll auch für Seminare und Bildungsarbeit verwendbar sein.
  7. Die Lehren aus der Geschichte sollen nicht vergessen werden. Deshalb wird die Reihe „WIDERSTÄNDIG“ zusammen mit einem der Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN – BdA) und Historiker Dr. Ulrich Schneider herausgegeben, der zu jedem Buch ein Vorwort schreibt.
  8. Der Faschismus löste die Gewerkschaften auf und beseitigte alle kollektiven Rechte, die sich die Gewerkschaften erkämpft hatten. Das Tarifrecht, das Betriebsrätegesetz – alles wurde mit einem Federstrich zunichte gemacht. Eine „Deutsche Arbeitsfront“ mit den Unternehmern als „Betriebsführer“ und den Beschäftigten als „Gefolgschaft“ wurde etabliert. „Nie wieder Faschismus“ heißt dagegen Stärkung der Gewerkschaften und Verteidigung und Ausbau der Rechte der abhängig Beschäftigten. Widerständiges Handeln im Betrieb ist in diesem Sinne immer auch antifaschistisches Handeln.
  9. „Wer den Privatbesitz an Produktionsmitteln nicht preisgeben will, der wird den Faschismus nicht loswerden, sondern brauchen“ (Bertolt Brecht).
  10. Die Überlebenden des Konzentrationslagers Buchenwald schworen 1945: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“ Wir haben die historische Funktion des großen Kapitals als Wegbereiter des deutschen Faschismus nicht vergessen. Wir haben das Ziel nicht aufgegeben, einem Wiederaufleben des Faschismus diese ökonomische Grundlage zu entziehen. Die Bücher der Reihe „WIDERSTÄNDIG“ und das Handeln, das in diesen Büchern beschrieben wird, sind ein Beitrag im Kampf um dieses Ziel.

Durstexpress wird Flaschenpost und hunderte müssen gehen!

Lebensmittelgroßkonzerne gehören zu den Krisengewinnlern in dieser Pandemie. Logistiker , wie zum Beispiel AMAZON, die gleich per Haus liefern, ebenfalls . Kommt alles zusammen, wie zum Beispiel Herstellung, Transport und Lieferung von Getränken bis zur Haustür, dann explodieren die Gewinne geradezu mehrfach.

Aber selbst das reicht dem milliardenschweren „tradionellen deutschen Familienkonzern“ Dr. Oetker nicht aus. Man kauft kurzerhand das in Krisenzeiten gewachsene Start Up und Konkurrenzunternehmen „Flaschenpost“ auf. Der durch die Krise aufgepäppelte Mittelständler geht mit 800 Millionen Euro in den goldenen nächsten Lebensabschnitt.

Und der Lebensmittelgroßkonzern Dr. Oetker? Statt „Flaschenpost“ mit dem hauseigenen Getränkelieferanten „Durstexpress“ zu fusionieren, wird „Durstexpress“ einfach dichgemacht. Bis zu 2300 Arbeitsplätze stehen deutschlandweit zur Disposition , allein 450 Mitarbeiter am Standort Leipzig und über 100 in Berlin sollen bis Ende Februar gehen.

Dr. Oetker baut in der Krise seine Stellung als Monopollieferant für Getränke aus. Und die Krise heizt das Geschäft unaufhaltsam weiter an. So wird einem Teil der Entlassenen „gnädig“ angeboten, zu deutlich mieseren Arbeitsbedingungen und schlechteren Gehältern bei „Flaschenpost“ erneut anzuheuern.

Bleiben noch ein paar Fragen in diesem Kapitalistentango. Dr. Oetker verfügt auch über einen Geschäftszweig mit Luxushotels, der in Covid-19 Zeiten in Schieflage gerät. Mit wieviel Millionen Euro Steuergelder unterstützt die Bundesregierung hierbei die „darbende“ Großkonzernfamilie Dr. Oetker eigentlich ? Warum keine Sondersteuer auf ungezügelte Gewinne, wenn andererseits es Untersützung für Verluste gibt? Wann werden die Schlupflöcher in den Gesetzen, die Konzerne mit windigen Advokaten ein solches Vorgehen ermöglichen, endlich gestopft? Und last not least: gehört die Getränkeversorgung nicht auch zur systemrelevanten Daseinsvorsorge von uns allen und somit unter gesellschaftliche Kontrolle statt in den Händen von Krisengewinnlern?

Viele der betroffenen Kollegen wollen auf die Barikaden gehen. Ausgerechnet dort, wo Corona das Geschäft beispielos anheizt, sollen sie auf der Straße landen oder zusätzlich ausgeplündert werden. Die Gewerkschaft NGG (Nahrung Genuss, Gaststätte) ruft zur Gegenwehr und Unterstützung auf. Wir von der IGM erklären uns solidarisch.

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