Berlin und der „ukrainische Holocaust”

Bundestag will die Hungersnot in der Ukraine 1932/33 zum Genozid erklären und übernimmt damit politisch motivierte Positionen aus dem Milieu der ukrainischen Ex-NS-Kollaboration.

28.11.2022

BERLIN/KIEW (Eigener Bericht) – Der Deutsche Bundestag will die Hungersnot in der Ukraine während der Jahre 1932 und 1933 zum Genozid erklären und übernimmt damit eine politisch motivierte Einstufung aus dem Milieu der ukrainischen Ex-NS-Kollaboration. Dies geht aus Untersuchungen von Historikern hervor. Demnach ist die Behauptung, bei der Hungersnot handle es sich um einen willentlich herbeigeführten „ukrainischen Holocaust“, im ukrainischen Exil in Kanada entstanden, in dem einstige NS-Kollaborateure den Ton angaben. Ende der 1980er Jahre wurde die Behauptung in dem neu geschaffenen Wort „Holodomor“ gebündelt. Historiker weisen sie in der überwiegenden Mehrheit zurück, nicht zuletzt, weil die Hungersnot die Bevölkerung in agrarischen Regionen in der gesamten Sowjetunion traf. Der Bundestag will seine Resolution zum „Holodomor“ schon an diesem Mittwoch verabschieden. Dies droht auch gravierende innenpolitische Folgen hervorzurufen: Am Freitag hat der Bundesrat die jüngste Verschärfung des §130 StGB abgenickt, nach der „das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen“ von Kriegsverbrechen sowie darüber hinaus von Völkermord unter Strafe gestellt wird.

Die Hungersnot

Gegenstand der Bundestagsinitiative ist die verheerende Hungersnot, die die Sowjetunion in den Jahren 1932 und 1933 erfasste. Sie hatte verschiedene Ursachen. Im Jahr 1931 hatten erst eine Dürre, dann weitere widrige Wetterbedingungen die Ernte ernsthaft geschädigt. Dies geschah, als die 1929 eingeleitete Kollektivierung der Landwirtschaft zu Spannungen führte und zugleich so viel Getreide zur Versorgung der Industriearbeiter wie zur Sicherung des Exports zwangsweise aus den Anbaugebieten abtransportiert wurde, dass dort gravierender Mangel auftrat. Dies war in allen wichtigen Getreideanbaugebieten der Sowjetunion der Fall – neben dem bedeutendsten Anbaugebiet, der Ukraine, etwa auch in Teilen Russlands oder in Kasachstan. Die Hungersnot forderte in der Sowjetunion insgesamt mutmaßlich zwischen sechs und sieben Millionen Todesopfer, davon wohl rund 3,5 Millionen im größten Getreideanbaugebiet – der Ukraine –, weitere 1,5 Millionen in Kasachstan; es kamen zahllose Opfer in Russland und anderen Gebieten der Sowjetunion hinzu. Gemessen an der Größe der Bevölkerung hatte während der gesamten Hungersnot nicht die Ukraine, sondern vielmehr Kasachstan die höchste Zahl an Todesopfern zu beklagen. Fachhistoriker beurteilen die Verantwortung der sowjetischen Regierung unterschiedlich; von einem gezielten Genozid geht jedoch nur eine kleine, in der Regel weit rechts stehende Minderheit aus.

Im Milieu ehemaliger NS-Kollaborateure

Erstmals in einer breiteren Öffentlichkeit zum Thema und zugleich zum Mittel politischer Propaganda gemacht worden ist die Hungersnot in der Ukraine Anfang der 1980er Jahre, und zwar in der ukrainischen Exilcommunity in Kanada, in der ukrainische NS-Kollaborateure klar den Ton angaben. Hintergrund war, wie der Historiker Per Anders Rudling von der Universität Lund es bereits vor Jahren beschrieben hat [1], die Debatte über die Shoah, die nach der Ausstrahlung der Fernsehserie Holocaust im Jahr 1978 erstarkte. In diesem Kontext fürchteten ukrainische NS-Kollaborateure in Kanada, ins Visier von Öffentlichkeit und Ermittlungsbehörden zu geraten, und gingen zu einer Art Gegenoffensive über, indem sie – so schildert es Rudling – die Hungersnot von 1932/33 zu einem angeblich gezielten Massenmord, zum Genozid erklärten. Dabei seien Trennlinien zwischen Polit-Aktivismus und Wissenschaft verschwommen: So habe in den 1980er Jahren zum Beispiel ein Veteran der Waffen-SS-Division Galizien deren lokalen Traditionsverband im kanadischen Edmonton angeführt, dem Vorstand des Canadian Institute of Ukrainian Studies angehört und als Kanzler der University of Alberta gewirkt.[2] Zunächst sei vom „Hungersnot-Holocaust“ oder vom „ukrainischen Holocaust“ die Rede gewesen; Ende der 1980er Jahre sei dann der Begriff „Holodomor“ aufgekommen.

Das Geschichtsbild des Exils

Rudling beschreibt zudem, wie nach dem Zerfall der Sowjetunion die Geschichtsschreibung des ukrainischen Exils in der Ukraine dominant wurde. Zwar sei es dem ukrainischen Exil – anders als demjenigen der baltischen Staaten – nicht gelungen, staatliche Spitzenpositionen in der Ukraine zu erobern, stellt Rudling fest. Doch hätten ukrainische Exilhistoriker es binnen kürzester Zeit vermocht, die alte sowjetische Geschichtsschreibung zu verdrängen. Damit sei das im Exil dominante, stark von NS-Kollaborateuren geprägte Weltbild, dem zufolge die NS-Kollaborateure der OUN wie auch der Ukrainischen Aufstandsarmee (UPA) als heldenhafte „Freiheitskämpfer“ einzustufen seien und die Hungersnot von 1932/33 als „Genozid“ zu gelten habe, in die Geschichtsschreibung in der Ukraine selbst übergegangen. Staatliche Weihen habe sie unter Präsident Wiktor Juschtschenko erhalten, schreibt Rudling.[3] Juschtschenko, in der „Orangenen Revolution“ des Jahres 2004 mit massiver Unterstützung des Westens an die Macht gelangt, erklärte nicht nur OUN-Führer Stepan Bandera im Jahr 2010 posthum zum „Helden der Ukraine“; während seiner Amtszeit stufte außerdem das Parlament die Hungersnot offiziell als „Genozid“ (2006) ein. Es widersprach damit der weit überwiegenden Mehrheit der Historiker außerhalb der Ukraine.

„Als Genozid anerkennen“

Der Einstufung der Hungersnot als „Genozid“, die mehrere westliche Staaten und Parlamente bereits vorgenommen haben – Kanadas Regierung etwa schon im Jahr 2008, der US-Senat im Jahr 2018 –, will sich jetzt auch der Bundestag anschließen. Zuletzt hatten ukrainische Politiker Druck gemacht; so hatte etwa Außenminister Dmytro Kuleba in der Tageszeitung Die Welt verlangt, der Bundestag solle „den Holodomor als Genozid anerkennen“.[4] Zudem hatte der ukrainische Parlamentspräsident Ruslan Stefantschuk erklärt, er würde sich einen „Holodomor-Beschluss des Bundestages“ „sehr wünschen“.[5] Jetzt heißt es in einer Vorlage für eine Parlamentsresolution, die Berichten zufolge von dem Grünen-Abgeordneten Robin Wagener initiiert wurde, die von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU unterstützt wird und an diesem Mittwoch vom Bundestag verabschiedet werden soll, „aus heutiger Perspektive“ liege „eine historisch-politische Einordnung“ der Hungersnot „als Völkermord nahe“: „Der Deutsche Bundestag teilt eine solche Einordnung“.[6] Damit macht sich das deutsche Parlament die Position des von NS-Kollaborateuren geprägten ukrainischen Exils im Kanada der 1980er Jahre ausdrücklich zu eigen.

„Historisch-politisch“

Aufschlussreich ist, dass der Resolutionsentwurf die Einstufung der Hungersnot als Genozid explizit als „historisch-politisch“ einschränkt. Berlin ist bis heute nicht bereit, den Genozid an den Herero und Nama unumwunden anzuerkennen, weil dann Entschädigungen gezahlt werden müssten. Um den Völkermord nicht auf Dauer stumpf leugnen zu müssen, versteift es sich inzwischen darauf, ihn „historisch-politisch“ anzuerkennen, nicht aber juristisch, da vor dem Inkrafttreten der UN-Völkermordkonvention am 12. Januar 1951 ein Straftatbestand Genozid schlicht nicht existiert habe (german-foreign-policy.com berichtete [7]). Diese Rechtsposition wäre schwer zu halten, stufte der Bundestag die Hungersnot uneingeschränkt als Völkermord ein; daher die Einschränkung „historisch-politisch“.

Berliner Prioritäten

Zudem wirft die Übernahme von Positionen des einstigen ukrainischen Exils in Kanada ein Schlaglicht auf die Haltung Berlins zu einer UN-Resolution, die seit Jahren regelmäßig bei den Vereinten Nationen eingebracht wird und die insbesondere die „Bekämpfung der Verherrlichung des Nationalsozialismus“ und „des Neonazismus“ zum Ziel hat. Bereits seit Jahren enthält sich die Bundesrepublik in der Abstimmung darüber, anstatt klar gegen NS-Verherrlichung Position zu beziehen.[8] Am 4. November dieses Jahres hat Deutschland sogar explizit mit Nein gestimmt. Der Grund: Der Resolutionsentwurf war, wie üblich, von Russland eingebracht worden, das dabei auch die Verherrlichung der NS-Kollaborateure im Sinne hat, wie sie in den baltischen Staaten und der Ukraine bis heute an der Tagesordnung ist.[9] Vor die Wahl gestellt, entweder NS-Verherrlichung inklusive der Ehrung von NS-Kollaborateuren zu verurteilen oder durch die Ablehnung des Entwurfs Russland zu brüskieren, hat sich Berlin für Letzteres entschieden: Der heutige Machtkampf des Westens gegen Moskau hat Vorrang vor dem Bekenntnis zum Kampf gegen den Nazismus.

Angriff auf die Meinungsfreiheit

Womöglich weit reichende Fragen wirft der Resolutionsentwurf schließlich in Verbindung mit der im Oktober erfolgten Verschärfung von §130 StGB auf, wonach jetzt „das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen unter Strafe“ stehen. Die Verschärfung ist als Angriff auf die Freiheit der Meinungsäußerung scharf kritisiert worden. In Zukunft könnte sie, gestützt auf die für Mittwoch angekündigte Bundestagsresolution, auch auf Äußerungen über die Hungersnot der Jahre 1932/33 in der Ukraine angewandt werden. Das träfe die Mehrheit der Geschichtswissenschaft außerhalb der Ukraine, die die Hungersnot für eine furchtbare Katastrophe hält – mit durchaus divergierender Einschätzung der Verantwortung Moskaus –, aber eben nicht für einen Genozid.

[1], [2], [3] Per Anders Rudling: Memories of “Holodomor” and National Socialism in Ukrainian political culture. In: Yves Bizeul (Hg.): Rekonstruktion des Nationalmythos? Frankreich, Deutschland und die Ukraine im Vergleich. Göttingen 2013. S. 227-258

[4] Dmytro Kuleba: Darum sollte der Bundestag den Holodomor als Genozid anerkennen. welt.de 21.11.2022.

[5] „Sie warten auf den Sieg und werden zurückkehren“. Frankfurter Allgemeine Zeitung 25.11.2022.

[6] Florian Gathmann, Marina Kormbaki, Severin Weiland: Ampel und Union wollen Hungersnot in der Ukraine als Völkermord anerkennen. spiegel.de 25.11.2022.

[7] S. dazu Schweigegeld statt Entschädigung (II).

[8] S. dazu Das Gedenken der Wehrhaften.

[9] S. dazu Von Tätern, Opfern und Kollaborateuren (II) und Von Tätern, Opfern und Kollaborateuren (III).

Erschienen in „German-Foreign-Policy“-News, am 22.11.22
https://www.german-foreign-policy.com/

Wir danken der GFP-Redaktion für das Abdruckrecht.


Offener Brief zu Julian Assange: Journalismus ist kein Verbrechen

Fotorechte: www.flickr.com

Nachdem sich die Presse vor 12 Jahren von Julian Assange abgewendet hatte, hat sich heute das Blatt gewendet.

5 Bürgerliche Blätter stellen sich auf seinen Seite und setzen sich für ihn ein. Sie sehen zur Recht, dass mit Assange ein Beispiel geschaffen wird, nach dem gegen jeden Journalisten und jede Journalistin verfahren werden kann. Die Presse- und Meinungsfreiheit ist bedroht.

Aus diesem Grunde haben die Chefredakteure und Herausgeber von:

»New York Times«
»Guardian«
»Le Monde«
SPIEGEL
»El País«

am 28.11.2022 einen Öffentlichen Brief verbreitet,den wir hier in verlinkter Form veröffentlichen.

Foto: Ingo Müller

Anmerkung: Uns ist nicht bekannt, dass die Menschenrechtsbellizisten der Bundesregierung auch in diesem Fall auf die Einhaltung der Menschenrechte bestehen und die USA auffordern, nicht weiter das Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange zu betreiben.

Zunächst ein link zu einem Interview mit Nils Melzer, bis 2022 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ernannter Sonderberichterstatter über Folter, der einen großen Anteil daran hat, dass die Solidarität mit Julian Assange weltweite Ausmaße angenommen hat: https://www.republik.ch/2020/01/31/nils-melzer-spricht-ueber-wikileaks-gruender-julian-assange

Und hier weiterführende links:

Reaktionen auf den offenen Brief:

Erneuter türkischer Luftangriff auf das Umland unserer Partnerstadt Dêrik

Presseerklärung der „Städtepartnerschaft Berlin-Kreuzberg – Derik“ zu den völkerrechtswidrigen Angriffen des NATO-Staates Türkei auf kurdische Gebiete in Syrien

Betragsbild: ANF

Mit Entsetzen haben wir erfahren, dass in der Nacht von Samstag den 19.11 auf Sonntag den 20.11. türkische Kampfflugzeuge das Dorf Teqil Beqil, wenige Kilometer von Dêrik entfernt, mehrfach bombardiert haben.

Beim ersten Angriff wurde gezielt ein Elektro-Umspannwerk zerstört. Dabei kamen nach Angaben des ehemaligen Ko-Bürgermeisters, Feremez Hamo, zwei Arbeiter um. Nach dem Angriff strömten Menschen aus der Zivilbevölkerung dorthin, um möglichen Opfern zu helfen. Daraufhin setzte eine zweite Angriffswelle ein. Dabei wurde auch ein Fahrzeug zerstört.

Nach dem türkischen Luftangriff auf die Elektro-Umspannstation

Hamo sprach von insgesamt 9 Toten und 3 Verletzten. Einige Leichen seien bis zur Unkenntlichkeit verbrannt. Unter den Toten befindet sich auch der Journalist Isam Abdullah. Der Korrespondent der Nachrichtenagentur ANHA wurde schwer verwundet und starb im Krankenhaus. Entgegen der Behauptungen des türkischen Verteidigungsministeriums, das von zerstörten Stellungen der YPG und eliminierten ‚Terroristen‘ spricht, waren die meisten Opfer der Luftangriffe Zivilist:innen. Der Städtepartnerschaftsverein Friedrichshain-Kreuzberg – Dêrik spricht den Angehörigen der Opfer sein Beileid aus.

Bei der Beerdigung der Opfer in Dêrik
Bei der Beerdigung der Opfer in Dêrik

Die jüngsten Angriffe der Türkei auf das Gebiet der Selbstverwaltung von Nord- und Nordostsyrien zerstörten überwiegend zivile Einrichtungen wie das Elektro-Umspannwerk bei Dêrik. Deshalb waren auch zwei Tage nach dem Angriff die Stadt Dêrik und 65 umliegende Dörfer ohne Strom. Dies bedeutet, dass es dort auch kaum noch Trinkwasser gibt, weil das meiste Trinkwasser aus Tiefbrunnen hochgepumpt werden muss. Weitere gravierende Schäden entstanden an einer Corona-Klinik in Kobane und an einem Weizendepot bei Dehril Ereb. Insofern ähneln die türkischen Luftangriffe den russischen Angriffen auf die zivile Infrastruktur in der Ukraine.

Wie bekannt betreiben wir zusammen mit der Frauenstiftung WJAS seit 2020 im Umland von Dêrik eine überwiegend aus Spenden finanzierte Mobile Klinik. Sie ist zur Zeit die einzige Gesundheitsversorgung für Frauen und Kinder im Umland von Dêrik.

Wir sind äußerst besorgt, dass auch unsere Mobile Klinik zum Angriffsziel werden könnte!

Die türkische Regierung begründet ihre Militäroperation mit der Behauptung, die kurdischen Militäreinheiten (YPG) innerhalb der ‚Syrian Democratic Forces‘ (SDF) und die Kurdische Arbeiterpartei PKK seien für das Attentat in Istanbul am 13.11.2022 verantwortlich. Die meisten unabhängigen Experten dagegen vermuten, dass die türkische Regierung sich mit dem Istanbul-Attentat nur einen Vorwand für einen erneuten türkischen Einmarsch in Nordsyrien geschaffen hat, den Erdogan bereits seit Monaten immer wieder angekündigt hat. 

Wie sehr sich doch die russischen Begründungen für ihre Angriffe auf die Ukraine und die türkischen Begründungen für ihre Angriffe auf Nordsyrien  ähneln!

Wir danken für das Abdruckrecht.

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