US-Basis in Ramstein: Deutschlands blinder Fleck in der Westpfalz

Während europäische Verbündete den USA im Iran-Krieg Steine in den Weg legen, erlaubt das Merz-Kabinett die Nutzung der Air Base Ramstein unbeschränkt

Von MATTHIAS MONROY

Großbritannien, Frankreich und Spanien haben den USA für den Iran-Krieg den Überflug oder Zwischenlandungen militärischer Flugzeuge teilweise oder für einen längeren Zeitraum untersagt. Italien soll sogar die Nutzung des Stützpunkts Sigonella auf Sizilien zeitweise eingeschränkt haben. Eine vergleichbar ausgestattete US-Luftwaffenbasis befindet sich in Ramstein in der Westpfalz – sie ist eine von rund 40 US-Einrichtungen in Deutschland. Die Bundesregierung wollte dem Nato-Partner aber keinerlei Beschränkungen auferlegen, obwohl der Iran-Krieg nach Einschätzung vieler Expert*innen klar völkerrechtswidrig ist. Selbst nachdem US-Präsident Donald Trump diese Woche öffentlich mit der vollständigen Auslöschung des Iran gedroht hatte, hielten Kanzler Friedrich Merz (CDU) und sein Kabinett still.

Die Ramstein Air Base nahe dem Ort Ramstein-Miesenbach liegt auf deutschem Hoheitsgebiet. Schon Adolf Hitlers Luftwaffe hatte den Flugplatz genutzt, die US-Armee eroberte ihn kurz vor Kriegsende. Über das Nato-Truppenstatut von 1951 und einen Aufenthalts- und Nutzungsvertrag von 1954 hat die Bundesrepublik der Regierung in Washington die uneingeschränkte Nutzung und Immunität zugesichert. Behörden des Bundes oder aus Rheinland-Pfalz haben – genauso wie Politiker*innen – keinen Zugang, außer sie stellen dafür bei der US-Botschaft einen Antrag.

Völkerrechtswidriger Drohnenkrieg via Ramstein

Seit 1973 ist Ramstein das Hauptquartier der US-Luftwaffe in Europa. Durch die Enthüllungen Edward Snowdens wurde ab 2013 außerdem bekannt, wie der Stützpunkt für völkerrechtswidrige Drohneneinsätze in Pakistan und Afghanistan eine Schlüsselrolle übernimmt: Auf der Basis ist – wie im italienischen Sigonella – eine Relaisstation installiert, über die Satellitensignale zur Steuerung von Drohnen und ihrer Aufklärungsdaten in Glasfaserkabel Richtung USA geleitet werden.

Die Weiterleitung von Steuerungs- und Aufklärungsdaten von Drohnen erfolgte in den Zehnerjahren via Ramstein – womöglich sogar heute noch.
Die Weiterleitung von Steuerungs- und Aufklärungsdaten von Drohnen erfolgte in den Zehnerjahren via Ramstein – womöglich sogar heute noch. Foto: US-Luftwaffe

Der frühere US-Kampfdrohnenbediener Brandon Bryant hatte dies im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags bestätigt: Alle Datenverbindungen des US-Militärs mit dem Mittleren Osten und Afrika liefen über sichere Standleitungen, deren Knotenpunkt die Westpfalz sei. »Wir hätten ohne Ramstein nicht gewusst, wo wir fliegen«, sagte der Whistleblower Bryant. Auch die Auswertung von Aufklärungsdaten erfolgt bekanntlich auf dem US-Luftwaffenstützpunkt.

Verfassungsgericht sieht deutsche Schutzpflicht

Die außergerichtlichen Hinrichtungen mit Drohnen wollte die Bundesregierung unter Angela Merkel (CDU) damals nicht unterbinden, da ihr angeblich die rechtlichen Mittel dazu fehlten. Aufforderungen der Opposition zur Kontrolle der US-Aktivitäten in Ramstein ignorierte die Große Koalition über mehrere Jahre. Im Sommer 2016 räumte das Auswärtige Amt im Bundestag immerhin ein, dass »die globalen Kommunikationswege der USA zur Unterstützung unbemannter Luftfahrzeuge Fernmeldepräsenzpunkte auch in Deutschland mit einschließen« und dass über Ramstein »Signale weitergeleitet« würden. Diese Anlage war sogar zwischenzeitlich mit Wissen der Bundesregierung verbessert worden. Trotzdem weigerten sich Merkel und ihr Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD), die Basis zu inspizieren.

Mehrfach hatten Angehörige von Opfern vor deutschen Gerichten gegen die Bundesregierung wegen der Duldung der US-Drohnenangriffe via Ramstein geklagt. Das Bundesverfassungsgericht wies zuletzt 2025 eine Beschwerde zweier Jemeniten ab, betonte aber, dass in Einzelfällen eine grundgesetzliche Schutzpflicht gegenüber Menschen im Ausland bestehen könne – wenn ein hinreichender Bezug zur deutschen Staatsgewalt vorliege und eine ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des Völkerrechts gegeben sei.

Bundesregierung schaltet auf Durchzug

Ein solcher fortgesetzter Völkerrechtsbruch dürfte spätestens mit Trumps Drohung an den Iran, »eine ganze Zivilisation wird heute Nacht sterben«, vorliegen – trotzdem schaltete die Bundesregierung zum Thema Ramstein weiter auf Durchzug. Dabei zeigten öffentliche Auswertungen bereits Tage vor Beginn des israelisch-amerikanischen Angriffskriegs, dass die US-Basis auch dafür als Drehkreuz genutzt wird. Was die vielen Maschinen konkret transportierten, ist nicht bekannt. Wie viele Flugbewegungen insgesamt stattfanden, kann oder will die Bundesregierung nicht sagen.

»Die Nutzung der Militärbasen in Deutschland unterliegt rechtlichen Verabredungen beziehungsweise Verträgen, die völkerrechtlichen Bestand haben, die sich auch im Rahmen unserer Rechtsordnung bewegen. Deswegen werden wir sie nicht einschränken«, erklärte Regierungssprecher Stefan Kornelius kurz nach Beginn des Iran-Kriegs. »Sie lassen uns in bestimmten Gebieten landen, und wir wissen das zu schätzen, und sie machen es uns einfach angenehm«, lobte US-Präsident Trump beim Besuch des Bundeskanzlers Anfang März.

Drei deutliche Gutachten zum Iran-Krieg

Die Linksfraktion im Bundestag wollte sich damit nicht abfinden und hat drei Gutachten bei den wissenschaftlichen Diensten des Bundestags zum Iran-Krieg bestellt. In der Gesamtschau ist deren Befund zu den am 28. Februar begonnenen Angriffen eindeutig: Die Militäroperationen der USA und Israels gegen den Iran verstoßen demnach gegen das Gewaltverbot der UN-Charta. Weder lag ein gegenwärtiger bewaffneter Angriff des Iran vor, der ein Selbstverteidigungsrecht ausgelöst hätte, noch existierte ein Mandat des UN-Sicherheitsrats. Eine präventive Selbstverteidigung, auf die sich Israel berief, erkennt das Völkerrecht nicht an. Die von den USA angeführte atomare Bedrohung durch den Iran gilt den Expert*innen als kaum haltbar – Trump selbst hatte erklärt, iranische Nuklearanlagen seien bei früheren Operationen bereits vollständig zerstört worden.

Die Linke-Politiker*innen Lea Reisner, Ulrich Thoden sowie der Fraktionschef Sören Pellmann hatten auch gefragt, ob das Zurverfügungstellen von Hoheitsgebiet für Angriffshandlungen eines anderen Staates selbst als Aggression gewertet werden kann. Die Gutachten sehen zu den US-Militärbasen in Deutschland auf jeden Fall Anhaltspunkte: Demnach macht sich ein Staat der Beihilfe zu einer völkerrechtswidrigen Handlung schuldig, wenn die Haupttat rechtswidrig ist – was die Gutachten bejahen. Der unterstützende Staat muss dazu aber die Umstände des Völkerrechtsbruchs kennen – was die Bundesregierung wohl kaum leugnen kann.

Linke fordert Schließung aller US-Militärstützpunkte

Wie viel Schuld die deutsche Unterstützung zur Haupttat Israels und der USA beiträgt, ist unklar, solange die Bundesregierung sich weiterhin weigert, den Luftwaffenstützpunkt in Ramstein und die anderen US-Standorte in Deutschland zu inspizieren. Aus der Opposition meldet sich deshalb am Mittwoch die Linke mit scharfen Forderungen zu Wort: Angesichts der beispiellosen US-Drohungen gegen den Iran verlangten sowohl Parteivorsitzende Ines Schwerdtner als auch Fraktionschef Pellmann am Mittwoch die Schließung aller US-Militärstützpunkte in Deutschland.

»Ich erwarte von Friedrich Merz, dass er sehr schnell sein zukünftiges Verhältnis zu den USA gegenüber Deutschland erklärt«, sagte Schwerdtner der Deutschen Presse-Agentur. Pellmann warf den USA und Israel vor, das Völkerrecht mit Füßen zu treten und die Zivilbevölkerung des Iran »zum Erpressungsobjekt für Deals« zu machen. Forderungen an die Angriffskriegspartei Israel oder die Bundesregierung, etwa den Botschafter Jerusalems dazu einzubestellen, hatten die linken Partei- und Fraktionsvorsitzenden nicht.

Erstveröffentlicht im nd v. 8.4. 2026
Blinder Fleck Ramstein

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