Senat erwirkt Frontalangriff auf das Streikrecht

Was sich der Berliner Senat hier leistet, lässt tief blicken und demonstriert, was die CDU-SPD-Stadtregierung unter sozialer Verantwortung eines Landesunternehmens versteht. Nachdem den Beschäftigten bei der CFM jahrelang durch wechselnde Regierungskoalitionen die Rückführung der Charité-Ausgliederung in den TVöD versprochen und nie eingehalten wurde, war die Geduld der CFM-Kolleg:innen am Ende. In einer Urabstimmung der ver-di-Gewerkschaftsmitlieder hatte sich die große Mehrheit für einen unbefristeten Streik entschieden. Dagegen ging der CFM-Vorstand juristisch vor und fand dabei die Hilfe einer arbeitgeberfreundlichen Justiz, die die Gewerkschaft zu einer Notdienstvereinbarung verpflichtete, die das Streikrecht zur Makulatur macht. Bei Nichteinhaltung dieses Reglements wurden der Verhandlungsführerin von ver.di sogar Ordnungshaft angedroht. Wir sehen, dass auch auf diesem Gebiet die Rechtsstaatlichkeit unter heftigen Beschuss gerät, es nicht erwünscht ist, dass das Geschätsmodell „Gesundheitswesen“ durch die Wahrnehmung von Grundrechten infragegestellt wird. Die Gewerkschaftsmitglieder und Wähler dieser Parteien sind herausgefordert, deutlich zu machen, was sie davon halten. Während Rüstungsaktionäre und ihre privaten Geldgeber mit Staatsknete zugeschüttet werden, wird Menschen, die sich aus dem Niedriglohnsektor befreien wollen, die Arschkarte gezeigt.

Bild: pixabay

VER.Di Pressemitteilung vom 09.04.2025

CFM: ver.di drängt auf konstruktive Tarifverhandlungen – Streikbereitschaft weiter hoch

Die Gewerkschaft ver.di ist weiterhin streikbereit bei der Charité-Tochter CFM. In der seit Februar laufenden Tarifauseinandersetzung ist immer noch keine Einigung in Sicht. Da die Geschäftsführung weiterhin nicht bereit ist, ein Angebot vorzulegen, stocken die Tarifverhandlungen. Ver.di ist jederzeit bereit, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, wenn es ein Angebot der Geschäftsführung gibt. 
Der letzte Woche begonnene Streik wurde am Samstagfrüh (5. April) beendet. Im Zuge der Streiks gibt es eine Auseinandersetzung um die Notdienste. Der Arbeitgeber hatte versucht den Streik gerichtlich verbieten zu lassen, oder ver.di zu Notdiensten zu verpflichten, um die Wirkung des Streiks massiv zu unterlaufen. Das Gericht hat zwar den Streik nicht verboten. Es hat jedoch Notdienste festgelegt, die sich nahezu komplett mit den entsprechenden Anträgen der CFM decken. Über 700 Beschäftigte müsste nach diesen Vorgaben für Notdienste bereitstehen. 

„Es ist zynisch: wenn es um die Einschränkung des Grundrechtes auf Streik geht, wird die Bedeutung der Arbeit in der CFM betont. Wenn es um die Bezahlung geht, reicht es zum Teil nur für den Landesmindestlohn. Die CFM-Geschäftsführung schafft es nicht in Verhandlungen ein Angebot vorzulegen und steckt die Energie lieben in hunderte Seiten Antragsschrift an das Gericht. Es ist ein Skandal, wie ein landeseigenes Unternehmen gegen das Streikrecht seiner Beschäftigten vorgeht, die nur einfordern, was der Berliner Senat eigentlich schon längst versprochen hat.“ erklärt die ver.di Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer. 

Ver.di arbeitet aktuell einen neuen Vorschlag für eine Notdienstvereinbarung aus und wird die Geschäftsleitung der CFM zu neuen Verhandlungen über die Notdienste auffordern. Sollte es keinen deutlichen Fortschritt in den Tarifverhandlungen geben, wird ver.di zeitnah erneut zum Streik aufrufen. 

Unterdessen eskaliert die CFM die juristische Auseinandersetzung um die Notdienste weiter. Sie beantragte in der Auseinandersetzung um die Notdienstbesetzung die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen ver.di und ersatzweise Ordnungshaft gegen die ver.di Verhandlungsführerin Gisela Neunhöffer. 

„Diese Auseinandersetzung nimmt allmählich beunruhigende Züge an. Es wird Zeit, dass der Senat seine Geschäftsführungen zur Ordnung ruft. Die CFM soll endlich in konstruktive Verhandlungen einsteigen, statt Gewerkschafterinnen mit Gefängnis zu bedrohen“, erklärt die ver.di Landebezirksleiterin für Berlin-Brandenburg Andrea Kühnemann.

Notdienstvereinbarungen sollen im Fall von Streiks in der kritischen Infrastruktur Schaden an Leib und Leben oder unzumutbare wirtschaftliche Schäden vermeiden. Im Fall der CFM sollen durch die Notdienstvereinbarung Schäden von en Patient*innen der Charité abgewendet werden. Die Notwendigkeit von Notdiensten zeigt nach Auffassung von ver.di, wie elementar die Beschäftigten der CFM für die Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs sind. Vor diesem Hintergrund kritisiert ver.di scharf, dass der Berliner Senat sein Versprechen bricht, die CFM in die Charité einzugliedern.

Mehr zu den aktuellen Tarifauseinadersetzungen im öffentlichen Sektor hier




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