Politisch motivierte Abschiebungen zur Durchsetzung der Staatsräson – Pressekonferenz und Anmerkungen zu juristischen Bewertung!

Am12. April hielt das in Solidarität mit den vier von Ausweisung bedrohten Berliner Palästina-AktivistInnen gegründete Bündnis „Stop Deportation Berlin“ zusammen mit Ferat Koçak und einem Mitglied des Juristen-Teams der Beschuldigten eine Pressekonferenz ab. Die beabsichtigten Abschiebungen drohen zu einem gefährlichen Präzedenzfall zu werden, politisch motivierte Ausweisungen als Kampfinstrument gegen die Opposition gegen die Staatsräson der BRD, aber auch gegen jede andere politisch missliebige Oppositon zu etablieren.

Pressekonferenz des Bündnisses „Stop Deportation Berlin“ mit Vertreter der Anwälte und Ferat Koçak, dokumentiert von Fabian Lehr, 12. April 2025

Ein paar Stichworte zur juristischen Bewertung aus der Presskonferenz.

Allen vier Betroffenen werden individuelle Verstöße vorgeworfen – basierend rein auf Polizeiakten im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin. In fast keinem Fall kam es bislang zu einer Anklage vor Gericht, geschweige denn zu einer Verurteilung. Keiner der Betroffenen ist vorbestraft.

Es gibt bisher keine Konkretisierung und Akteneinsicht über juristisch bzw strafrechtlich relevante Vergehen, weder für die Betroffenen noch für deren Anwälte. Die Betroffenen können sich nicht nicht einmal konkret zur Wehr setzen!

Umso skandalöser die öffentlichen Vorverurteilungen, insbesondere der CDU, die gegenüber der Springerpresse – ganz im Trumpstil – offen zugab, dass ein Exempel statuiert werden soll.

Die Bescheide zur Ausweisung enthalten lediglich pauschale Beschuldigungen wie „antisemitisch“ oder „Hamas Unterstützung“, die aber in keiner Weise konkret nachgewiesen werden und sachlich falsch sind. Oder es wird sich auf die Zuwiderhandlung von nicht strafrechtlich relevanter politischer Katgeorien wie die „Staatsräson“ bezogen. In den Begründungen heisst es: „Es liegt im erheblichen gesellschaftlichen und staatlichen Interesse, dass diese Staatsräson jederzeit mit Leben gefüllt wird und zu keiner Zeit (…) Zweifel daran aufkommen, dass gegensätzliche Strömungen im Bundesgebiet auch nur geduldet werden.“ Deutlicher kann man es nicht ausdrücken: Unter Missachtung von Grundrechten sollen politisch missliebige politische Meinungen und Aktivitäten ausgeschlossen und unterdrückt werden!

Die Anwälte betonen durchgängig: Es geht bei dem ganzen Fall auch um Verhältnismäßigkeit.

Da fällt zum Vergleich ein anderer Fall ein. Es ging um die Polizeiübergriffe bei einem Einsatz an der HumboldUnisversität Berlin – ebenfalls im Zusammenhang mit Propalästinaprotesten im Oktober 2024.

„Senat und Polizei in Berlin kennen nur die Sprache der Härte“ titelte damals die Berliner Zeitung.  [1]  https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/nach-angriff-auf-journalisten-senat-und-polizei-in-berlin-kennen-nur-die-sprache-der-haerte-li.2218392 Einer ihrer Journalisten war bei der Erstürmung der UNI-Räume von der Polizei massiv behindert, festgenommen und misshandelt worden.  Der netroffene Journalist berichtete: Zweimal habe ihm der Polizist mit Fäusten ins Gesicht geschlagen. Und ihn dann über mehrere Stunden mit Handschellen fixiert. In seinem Gesicht, auf dem Bauch und am Arm sind Schürfwunden und Hämatome zu sehen. Seine linke Hand ist auch heute noch taub. Sein Video enttarnte die offensichtlichen Lügen der Polizei, die sie vorher über die Vorgänge verbreitet hatte. Das Handeln der Polizei war in mehrfacher Hinsicht strafbar und stellte neben schwerer Freiheitsberaubung und Misshandlung im Amt auch einen schwerwiegenden Eingriff in die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit dar.

Was ist aus dem Fall geworden? Der Polizist wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. [2]Urteil: Polizist soll Journalisten der Berliner Zeitung verletzt haben – Geldstrafe. Dem Vernehmen nach ist er noch im Amt. Soviel zum Thema rechtliche Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit!

Erste Erfolgsmeldung. Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Eilantrag, die Abschiebung auszusetzen im Fall Shane O’Brien stattgegeben. Die Anwälte erwarten aufgrund der juristisch unhaltbaren Begründungen auch für die weiteren Betroffenen analoge Entscheidungen! Hoffen wir, dass die Anwälte, Recht behalten mit ihrer Einschätzung! Solange Petition unterschreiben und verbreiten! Kommt zur DEMO 18. April, Start 16 Uhr Alexanderplatz, Aufruf

Ein besonderes Anliegen! Bleibe- und Schutzrecht für Palästinenser:innen!

Die Bundesregierung hält sich immer noch zurück,Palästinser:innen ein Schutzrecht zu gewähren und nicht nach Gaza auszuweisen. Ein besonderer Skandal, wenn man sich nur die Bilder dieser zerstörten Region vor Augen führt.

Alles aktuelle zur  Kampagne hier:   Stoppt die politischen Abschiebungen in Berlin! Update 14.April!

Video Fabian Lehr, Titelfoto Screenshot Video

Autoren*Innen

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10.04.2025- Pressemitteilung: Nr. 84 – BVG-Tarifrunde 2025: ver.di-Tarifkommission empfiehlt Annahme des Verhandlungsergebnisses

Berlin, 10.04.2025
Nr. 84
Landesbezirk Berlin-Brandenburg
www.bb.verdi.de


P R E S S E I N F O R M A T I O N

Tarifauseinandersetzung BVG: ver.di-Tarifkommission empfiehlt Annahme des Verhandlungsergebnisses

Am heutigen Donnerstag, den 10. April, wurden die Entgelttarifverhandlungen zwischen ver.di und der BVG auf Grundlage der Schlichtungsempfehlung vom 7. April fortgesetzt. Der BVG-Vorstand hat in den Verhandlungen die Schlichtungsempfehlung als Angebot vorgelegt. Nach anschließender ausführlicher Beratung empfiehlt die ver.di-Tarifkommission den ver.di-Mitgliedern bei der BVG die Annahme des Tarifergebnisses. Die Rückkopplung zur Annahme wir in Form einer Mitgliederbefragung bis zum 28.04.2025 durchgeführt.

Das Angebot der BVG enthält bei einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2026 folgende Bestandteile:

• Eine Einmalzahlung von 1.500 Euro
• Erhöhung des Grundgehalts um 380 Euro ab dem 1. Juni 2025 und um weitere 50 Euro ab dem 1. Januar 2026
• Erhöhung der Fahrerzulage von derzeit 100 Euro auf 225 Euro ab dem 1. Juni 2025 und auf 255 Euro ab dem 1. Januar 2026
• Erhöhung der Schichtzulage auf 130 Euro und der Wechselschichtzulage auf 225 Euro
• Erhöhung der Weihnachtszuwendung in den Jahren 2025 und 2026 um jeweils 100 Euro

Für Beschäftigte im Fahrdienst bedeutet das Angebot eine Erhöhung der monatlichen Entgelte um insgesamt 585 Euro über die gesamte Laufzeit. Für Beschäftigte ohne Zuschläge beläuft sich die Erhöhung auf 430 Euro.

„Das Angebot ist ein Ergebnis unserer Stärke und unserer Entschlossenheit, die wir in den letzten Monaten gezeigt haben. Wir liegen damit deutlich über anderen Tarifabschlüssen in diesem Jahr. Allerdings kommen wir auch aus einer Zeit mit schmerzhaften Reallohnverlusten durch die lange Laufzeit des letzten Tarifvertrags. Deshalb ist dieses Angebot das Mindeste, was notwendig war, um die Reallöhne der Kolleginnen und Kollegen zu sichern. Unter den aktuellen politischen und finanziellen Bedingungen halte ich es für unwahrscheinlich, mehr durchsetzen zu können, und empfehle deshalb den ver.di-Mitgliedern die Annahme“, erklärt der ver.di-Verhandlungsführer Jeremy Arndt.

„Ich habe mich als Mitglied der Tarifkommission schwergetan, die Annahme zu empfehlen. In der Öffentlichkeit hören wir derzeit viel darüber, dass wir uns über diese hohen Steigerungen freuen sollen. Fakt ist jedoch, dass wir mit diesem Abschluss lediglich das ausgleichen, was wir in den letzten Jahren verloren haben. Auch das haben wir angesichts der Kürzungspolitik und des Spardrucks des Berliner Senats nur durch unsere Stärke erreicht – und darauf können wir stolz sein. Wir haben in dieser Tarifrunde nicht nur eine Tariferhöhung erkämpft, sondern auch eine neue Geschlossenheit als Belegschaft erreicht. Diese werden wir in den kommenden Jahren brauchen, um weiter für eine Bezahlung zu kämpfen, die der Bedeutung und Verantwortung unserer Arbeit gerecht wird“, erklärt Sven Globig, Mitglied der ver.di-Tarifkommission.

ver.di sieht weiterhin den Berliner Senat in der Pflicht, die BVG finanziell zu unterstützen. Eine nachhaltige Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin ist Aufgabe der Politik. ver.di sieht den Berliner Senat in der Verantwortung, statt Diskussionen über Personalabbau bei der BVG zu führen, nachhaltige Finanzierungsmodelle – wie eine sogenannte „dritte Säule“ – für den öffentlichen Nahverkehr zu entwickeln.

Für Rückfragen:
Jeremy Arndt, ver.di Verhandlungsführer für die BVG
Tel: 0170 5790403
jeremy.arndt@verdi.de

Beitragsfoto: Ingo Müller, Aufnahme Straßenbahnkorso 28.06.2015

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