Fairer Lohn und mehr Sicherheit für Lieferdienstfahrer

Australien setzt neue ILO-Standards für Gig-Worker um. Auch in der EU bewegt sich etwas

Von ROBERT LENZ

In Australien erhalten Fahrer für Lieferdienste wie Uber Eats und Door Dash ab dem 17. August eine Mindestvergütung für die »engagierte Zeit« zwischen Auftragsannahme und Ausführung der Lieferung. Das entschied vor wenigen Tagen das Arbeitsgericht »Fair Work Commission« (FWC). Michael Kaine, Sekretär der Transportarbeitergewerkschaft TWU, nannte die neuen Standards »weltweit führend«. Arbeitsministerin Amanda Rishworth von der Labor-Partei sagte nach dem Entscheid der FWC: »Diese Anordnung ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung von Australiens weltweit führenden Schutzmaßnahmen für Gig-Worker.«

Der Begriff »Gig« stammt aus der Musikszene und bezeichnet einzelne Engagements. Im modernen Arbeitsmarkt steht er für kurzzeitige, einzelne Kleinaufträge und Gelegenheitsjobs. Der Wert der globalen Gig-Wirtschaft wird auf über 820 Milliarden US-Dollar geschätzt.

Die Mindestvergütung für die Lieferdienstfahrer down under beträgt ab sofort 31,30 australische Dollar (19,16 Euro) und liegt damit über dem Mindestlohn von 26,44 Dollar. Zudem haben sie jetzt Anspruch auf eine Arbeitsunfallversicherung.

Die Anordnung der FWC hat eine Vorgeschichte. Unmittelbarer Anlass waren die im Juni 2026 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) völkerrechtlich verbindliche beschlossenen Beschäftigungsstandards für Gig-Worker. Allerdings hatten sich in Australien schon 2024 die TWU als Vertretung der Gig-Arbeiter zusammen mit den Plattformen Door Dash and Uber Eats für die Einführung von Beschäftigungsstandards stark gemacht.

Laut der Weltbank gibt es weltweit bis zu 435 Millionen Gig-Arbeiter, die bei Wind und Wetter sowie unter großem Druck der Lieferdienstunternehmen möglichst schnell die Bestellungen liefern müssen. Durch den Zeitdruck sind sie einem großen Unfallrisiko ausgesetzt. So kamen seit 2017 in Australien 25 Lieferdienstfahrer ums Leben.

In China überfahren Lebensmittellieferanten und Kurierfahrer häufig rote Ampeln und missachten Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dieses Verhalten ist größtenteils auf knappe Fristen und das strenge algorithmische Management der Plattformen zurückzuführen, die Fahrer für verspätete Lieferungen bestrafen. Um den Zeitdruck und damit das Unfallrisiko zu senken sollen in der Volksrepublik in Zukunft den Fahrern immerhin Wartezeiten an roten Ampeln gutgeschrieben werden.

In der EU gibt es derzeit gut 500 digitale Arbeitsplattformen, über die mehr als 28 Millionen Menschen beschäftigt sind. Die meisten davon sind formal selbstständig. Es wird jedoch vermutet, dass darunter etwa 5,5 Millionen Scheinselbstständige sind, die nach geltendem Recht einen formellen Arbeitnehmerstatus haben müssten. Mit einer im März 2024 beschlossenen Richtlinie hat die EU die Rechte der Gig-Arbeiter gestärkt. Neben Frankreich hatte sich allerdings Deutschlands damalige Ampel-Regierung auf Druck der FDP bei der Abstimmung enthalten.

Mit dem Gesetz will die EU durch die Umkehr der Beweislast falsche Selbstständigkeit stoppen. Wenn die Fahrer von Lieferdiensten und App-Taxis durch Apps stark gelenkt werden, gelten sie als Angestellte. Bis zum Beweis des Gegenteils durch die Plattformen haben sie Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub und Schutz bei Krankheit. Als weiteres Novum erhalten Gewerkschaften Zugang zu diesen digitalen Kommunikationskanälen.

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) arbeitet dem Vernehmen nach intensiv an der Umsetzung der EU-Richtlinie. Viel Zeit dafür hat die mit großen Themen wie Rentenreform beschäftigte und als SPD-Ko-Vorsitzende unter dem zunehmenden Druck der Genossen stehende Politikerin dafür nicht mehr. Die von der EU gesetzte Frist zur Übernahme der Richtlinie in nationales Recht läuft am 2. Dezember 2026 ab. Die Arbeitsrechtlerin Amélie Sutterer-Kipping schrieb im Februar 2026 im Mitgliedermagazin der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung: »Die neue EU-Richtlinie schwächt die Macht der Algorithmen. Es bleibt abzuwarten, wie Deutschland diese Regelung in nationales Recht umsetzt.«

Erstveröffentlicht im nd v. 15.8. 2026
Fairer Lohn und mehr Sicherheit …

Wir danken für das Publikationsrecht.

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