Die »dritte Welle« der Vergesellschaftung
von Ralf Hoffrogge*
Titelbild: https://comun-magazin.org/vergesellschaftung-als-eisbrecherin-fuer-den-wandel/
Vorbemerkung FORUM-Red.: Ja, wie kommt die Vergesellschaftung als Forderung in die Betriebe? Will man diese Frage beantworten, muss man sich erst einmal darüber klar sein, dass diese Forderung nicht eine effektivere Art ist, die bisherige Politik fortzusetzen, sondern eine offene Herausforderung der besitzenden Klasse ist, die es als ihr Gewohnheitsrecht begreift, Probleme so zu lösen, dass ihre Machtposition nicht angetastet wird. Die Forderung nach Vergesellschaftung stellt genau dieses „Recht“ in Frage und möchte die Regelung gesellschaftlicher Probleme zum Bestandteil demokratischer Herrschaft machen. Entsprechend stossen alle Versuche in dieser Richtung auf massiven Widerstand. Das lehrt die Geschichte, die vergangene sowohl als auch die aktuelle. Wir wissen zwar jetzt alle, dass „das Ende der Geschichte“ nie mehr war als ein Wunschtraum der Herrschenden, doch wissen wir auch, dass die Beherrschten, aktuell nicht das Bewusstsein und die Einigkeit besitzen, durch die Realisierung der Vergesellschaftung Geschichte zu schreiben. Doch ihr Fordern ist ein notwendiger Schritt, wieder offen zu sagen, dass alle großen gesellschaftlichen Probleme ohne sie nicht lösbar sind. Und das betrifft erstmals wieder in einem großen Umfang auch die industriell-produktiven Bereiche, die erfahren, dass sie nach herrschendem Verständnis keinen wirklichen Einfluss darauf haben sollen, was und wie produziert wird und wie ihre Arbeitszukunft aussieht. Sie sollen Massenentlassungen und Werksschließungen als alterntivlos hinnehmen und ggfs noch Arbeitszwang zur Absicherung der kriegerischen Pläne der Unternehmer, die sich durch diese bewährten „Lösungen“ bereichern, während der Kampf gegen den Klimawandel zu scheitern droht. So finden wir auch wieder Anschluss an die in diesem Artikel beschriebenen historischen Wellen. (JG)
Vom 15. bis 17.Mai 2026 fand in Tutzing eine beachenswerte Veranstaltung zum Thema »Vergesellschaftung. Demokratisierung der Wirtschaft?« statt, die von der Evangelischen Akademie Tutzing organisiert wurde. Beachtenswert vor allem, weil hier Aktivist:innen aus der Praxis und Wissenschaftler:innen miteinander auf Augenhöhe zwei Tage lang diskutierten. Einig waren sich die Beteiligten darüber, dass Vergesellschaftung nicht Verstaatlichung bedeute, dass es vielmehr darum gehe, »das Wirtschaftsleben unter die Kontrolle der Allgemeinheit zu stellen«, wie es in der Ankündigung heißt. Aber, was ist eigentlich Vergesellschaftung, welche konkreten Formen sind denkbar, welche praktischen Schritte notwendig?DieDebattestehtnochindenStartlöchern,einigeReferent:innenhaben hinter ihr Thema ein Fragezeichen gesetzt. Gewerkschaften spielen bei dieser entscheidenden Frage nach einer »demokratischen Eigentumspolitik des 21. Jahrhunderts« bisher kaum eine Rolle, Industriebetriebe stehen nicht im Fokus der Vergesellschaftungsdebatte. Umso wichtiger, dass Ralf Hoffrogge in seinem Vortrag, dener uns in überarbeiteter Fassung zur Verfügung gestellt hat,diese Lücke thematisiert und in einen historischen Kontext stellt.
Der Kampf um Grund und Boden – die »erste Welle«
Die erste historische Welle im Kampf um »Vergesellschaftung« waren Aufstände, mit denen sich Bauern und Tagelöhner gegen die Privatisierung der Allmenden und Gemeingüter durch adelige Grundherren wehrten. Sie fanden sich vermehrt im 16. Jahrhundert in Europa, aber auch in anderen Weltteilen als indigene Bewegungen gegen kolonialen Landraub. Der größte dieser Aufstände in Deutschland war der Bauernkrieg von 1524/25. Bauern und ihre Familien wehrten sich gegen den entstehenden Agrarkapitalismus und die Kommerzialisierung der Religion durch den Ablasshandel. Die Bewegung war spirituell und verfolgte dennoch weltliche Ziele: Neben der freien Priesterwahl forderten die Aufständischen die Wiederherstellung von Gemeindewiesen und Äckern, die Adelige sich angeeignet hatten. Der Historiker Peter Blickle gab ihr den Begriff »Revolution des gemeinen Mannes« – angelehnt an eine historische Selbstbezeichnung, die auch städtische Unterschichten oder Bergarbeiter einschloss. Obwohl die Bewegung eine Verbindung von Gemeineigentum, Demokratie und individuellen Frei- heitsrechten herstellte, vertrat sie eine patriarchale Hausväterdemokratie.
Vom Acker in die Fabrik – die »zweite Welle«
Die Bauernaufstände der Frühen Neuzeit wurden brutal niedergeschlagen – das Ergebnis der Krise des Feudalismus war keine Ökonomie der Gemeingüter, sondern ein Agrarkapitalismus als Grundlage des späteren Industriekapitalismus. Die Idee der Aufständischen überlebte jedoch als »Utopia«, etwa in der gleichnamigen Schrift des britischen Humanisten Thomas Morus, und inspirierte den Frühsozialismus in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das Konzept der Gemeingüter wurde vom Acker in die Fabriken getragen, kommunistische Handwerker und Wandergesellen diskutierten Produktionsgenossenschaften, Kommunen und Gilden.
Christlich-religiöse Vorstellungen wirkten weiter, doch Vergesellschaftung bezog sich nun auf die neu entstehende und bald ganz Europa beherrschende Produktivkraft Nummer eins: die Industrie.
In der zweiten Hälfte des Jahrhunderts verdrängte der Marxismus die bunten Utopien. Marx und Engels entwarfen keine Kommunen am Reißbrett, sondern verstanden Vergesellschaftung als Prozess, bei dem sich die Arbeitenden zusammentaten, um den Staat zu übernehmen, zu demokratisieren und die Industrie zu zentralisieren. Allerdings arbeiteten Marx und Engels, aber auch Kautsky und Luxemburg sich intensiv an der ersten Welle agrarischer Vergesellschaftung ab: Friedrich Engels schrieb ein Buch über den deutschen Bauernkrieg, Marx untersuchte im Kapital die britische »enclosure of the commons« als »ursprüngliche Akkumulation« des Kapitals. Rosa Luxemburg entwickelte daraus ihr Konzept einer »kapita- listischen Landnahme«, mit der sie den Imperialismus ihrer Zeit erklärte. Auch Karl Kautsky untersuchte in seinem 1895 erschienenen Standardwerk Klöster, Ketzer und rebellische Bauern als »Vorläufer des neueren Sozialismus«1.
Vergesellschaftung der Re-Produktion – die »dritte Welle«
Während es in der ersten Vergesellschaftungswelle des 16. Jahrhunderts um Gemeineigentum an Grund und Boden ging und in der zweiten um die Sozialisierung der großen Industrie, wer- den heute Forderungen nach einer Vergesellschaftung in der Daseinsfürsorge und in Re-Pro- duktionsbereichen wie Wohnen, Energie, Gesundheit und Sorgearbeit laut. Diese »dritte Wel- le« begann in Deutschland mit einer »Neuen Mietenbewegung«, mit »Deutsche Wohnen & Co Enteignen« (2018) und »Hamburg Enteignet« (2022). Auch die Gesundheitsbewegung griff den Gedanken der Vergesellschaftung auf und verlangte z.B. 2021 in einer Petition die Vergesellschaftung der privatisierten Unikliniken Gießen und Marburg. Inzwischen gibt es Initiativen wie »RWE & Co Enteignen« (2021), die sich für eine vergesellschaftete Energie- wirtschaft einsetzen. Auch die feministische Debatte denkt Vergesellschaftung weiter, Initiati- ven fordern etwa die Umwandlung von leerstehenden Shopping-Malls und ihre Umwandlung in Sorgezentren als Schritt zur Vergesellschaftung von Care-Arbeit.
Nicht Agrargüter oder Industrieprodukte, sondern Dienstleistungen stehen im Focus dieser neuen Welle von Bewegungen. Ihnen gemein ist, dass die zu vergesellschaftenden Güter orts- gebunden sind und sich nicht auf dem globalisierten Markt behaupten müssen. Dies erhöht die Machtposition der Nutzenden und Beschäftigten, erlaubt aber auch den Zugriff von Kommu- nen, Ländern und Bund. Oft genug handelt es sich um Bereiche, die einst staatlich waren – wie der Gesundheitssektor – oder mit viel staatlicher Regulierung erst als Markt konstituiert wurden, wie Bahn- oder Stromnetze.
Der Ruf nach Vergesellschaftung ist somit eine Radikalisierung der Re-Kommunalisie- rungsbewegung der 2000er Jahre. Verlangt wird nicht mehr die Rückkehr zum Sozialstaat der 1970er Jahre, sichtbar wird eine wirtschaftsdemokratische bis antikapitalistische Stoßrichtung. Mittlerweile vernetzen sich die Initiativen, es gibt neue NGOs wie »Communia«, die Vergesellschaftungskonzepte vordenken. In Rechts- und Sozialwissenschaften finden intensive Debatten zur Vergesellschaftung als sozial-ökologische Transformation statt. Mit der Ent- stehung verschiedener Initiativen, ihrer Vernetzung und der Formalisierung ihrer Organisati- onsstrukturen sowie dem Dialog mit Wissenschaftler:innen erfüllt der neue Aufbruch immer mehr Merkmale einer sozialen Bewegung.
Doch ob wirklich eine »dritte Welle« von Vergesellschaftung entsteht, ist noch nicht aus- gemacht. Einerseits ist der Begriff Vergesellschaftung sehr deutsch: In der Bundesrepublik dient der Vergesellschaftungs-Artikel 15 des deutschen Grundgesetzes als Vorlage, in angel- sächsischen Ländern dagegen propagieren neo-sozialistische Akteure Preiskontrollen und wohlfahrtsstaatliche Maßnahmen. »Sozialismus« meint hier eher den Aufbau eines Sozial- staates. Zwar gibt es Nationalisierungs- und Sozialisierungsforderungen für US-Tech-Konzer- ne und für die Bahn in Großbritannien, aber (noch) keine eigenständigen sozialen Bewegungen für Vergesellschaftung.
1 Karl Kautsky: Die Vorläufer des neueren Sozialismus, Stuttgart 1895.
Zudem ist die »dritte Welle« auch in Deutschland gerade eher ein Plätschern. Viele Initiati- ven haben ihren ersten Höhepunkt bereits in den Jahren 2021/2022 überschritten. Es fehlen die gesellschaftlichen Druckmittel. So wurde der Berliner Volksentscheid von 2021 bisher nicht umgesetzt, das Volksbegehren »Hamburg Enteignet« dümpelte jahrelang vor Gericht und wurde 2025 zurückgezogen, andere Initiativen blieben gleich auf der Ebene von Appellen stecken. Des Weiteren fehlt eine »große Erzählung« von Vergesellschaftung. Wo die Bauern mit biblischem Bezug das neue Jerusalem erschaffen wollten, säkularisierte die Arbeiter:in- nenbewegung die Gütergemeinschaft und entwarf den Sozialismus als Klassenerzählung des
19. und 20 Jahrhunderts. Bei heutigen Aufbrüchen ist dagegen oft unklar, ob »Vergesellschaf- tung« ein Gesellschaftsentwurf oder ein juristisches Instrument sein soll. Es gibt keine ge- meinsame Erzählung darüber, wie Vergesellschaftung in verschiedenen Wirtschaftsbereichen zusammenwirken könnte.
Die Akteure der »dritten Welle«
Auch die von den einzelnen Kampagnen angerufenen Subjekte der Veränderung bleiben bisher vage. Die Bewegungen benennen »Mieterinnen und Mieter«, die »Zivilgesellschaft«, auch Aufrufe wie »alle können mitmachen« kommen vor. Die Berliner Krankenhausbewegung, die 2021 ein Bündnis mit dem Vergesellschaftungs-Volksentscheid einging, ist als betriebliche, von Beschäftigten getragene Bewegung eine Ausnahme. Die meisten Kampagnen sind zwar Bündnisse aus verschiedenen Milieus der Lohnabhängigen aus dem urbanen Dienstleistungs- sektor – nehmen jedoch die Perspektive der Nutzenden ein. Dies ist eine Stärke, wenn es um Mehrheiten für eine öffentliche Daseinsvorsorge geht. Eine Schwäche ist die Nutzer:innen- und Konsument:innenperspektive jedoch, wenn es um die Organisation von Gesellschaft geht. Gesellschaft besteht nicht nur aus Daseinsvorsorge und Dienstleistung, sondern auch aus In- dustrie – doch im Automobilsektor ist die Idee der Vergesellschaftung trotz Krise kaum ange- kommen. Ebenso wenig bei jener Produktion, die wir in Billiglohnländer verdrängt und ver- gessen haben. Damit ist Vergesellschaftung zur Zeit noch eine Utopie mit beschränkter Haf- tung, ähnlich wie das Grundeinkommen: Der hiesige Konsum soll sozialisiert werden, aber die gesellschaftliche Arbeitsteilung in Deutschland und die global verdrängte Arbeit bleiben große Fragezeichen. Vergesellschaftung braucht daher eine Klassenperspektive. Aus dem Blickwinkel von Nutzenden und Konsumierenden wird sie über einen schwammigen Begriff von Allgemeinwohl nicht hinauskommen. Als Klassenpolitik der Produzierenden kann sie zur Systemalternative heranwachsen.
Wie kommt »Vergesellschaftung« in die Betriebe?
Es ist daher eines der größten Probleme der »dritten Welle«, dass die Idee der Vergesellschaftung in gewerkschaftlichen Debatten kaum eine Rolle spielt. Zwar unterstützten einige Gewerkschaften Petitionen und Volksbegehren zur Aktivierung von Artikel 15 in Gießen, Berlin und Hamburg. Doch die Arbeitsteilung »Bewegung macht, Gewerkschaft un- terstützt« überlässt das Weiterdenken von Vergesellschaftung überforderten, ehrenamtlichen Bewegungen oder akademischen Zirkeln, deren Interesse nachlassen wird, wenn die For- schungsförderung versiegt. Dies ist verwunderlich, denn die Diskurse von Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft kommen aus den gewerkschaftlichen Debatten des ADGB in den 1920er Jahren. Doch die »dritte Welle« hat sich gerade nicht aus dieser wirtschaftsdemokratischen Tradition entwickelt. Sie entstand aus einem Bruch, an dessen Anfang die Privatisierung von Wohnungsbeständen stand, die in den 1920ern von Gewerkschaften und sozialdemokratischen Parteien aufgebaut wurden. Die Wohnungen wurden verkauft – doch die Utopie dahinter blieb im Artikel 15 unserer Verfassung gespeichert.
Diese Entstehung aus einem Traditionsbruch ist der Vergesellschaftungsbewegung bis heute anzumerken. Artikel 15 verlieh DWE und anderen eine Legitimation und den Geruch der Machbarkeit. Doch die Berufung auf das Grundgesetz verdeckte den Blick auf die Mehrheit der arbeitenden Menschen als Motor jeder bisherigen Welle von Vergesellschaftung – und auf die Gewerkschaften als Akteure. Die Friedens- und Frauenbewegung wirkte in den 1970er Jahren auch durch gewerkschaftliche Arbeitskreise, hier kamen alte und neue Soziale Bewegungen zusammen. Es ist an der Zeit, den Gedanken der Vergesellschaftung und Gemeinwirtschaft wieder in die Gewerkschaften hineinzuholen – zur Entwicklung von Strategien für die anstehenden Transformationskämpfe.
*Ralf Hoffrogge ist Historiker und forscht zu Wirtschaftsdemokratie und Arbeiter:innenbewegung.
https://www.researchgate.net/profile/Ralf-Hoffrogge
Erstveröffentlicht im express 6/2026
https://www.express-afp.info/express-6-2026-erschienen/
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