Brief von Dr. Renate Dillmann (Journalistin/Dozentin) an Ver.di/DJU
Vorbemerkung der Forums-Red.: Wir können uns diesem öffentlich gemachten Brief von Renate Dillmann nur anschließen. Er dokumentiert einen weiteren Fall, in dem die DJU sich auf sehr fragwürdige Weise positioniert. Wir selber haben erleben müssen, dass der geschäftsführende Landesvorsitzende der DJU Mitglieder der IG Metall und auch unserer Redaktion wegen Teilnahme an einer palästina-solidarischen Demonstration in den Sozialen alen Medien als „Antisemiten“ zu denunzieren versuchte. Das geht gar nicht. Auch kann die Unterstützung der „deutschen Staatsräson“ kein gewerkschaftliches Anliegen sein. Wir sind gespannt auf die Antwort, falls es sie geben wird. (JG)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Danica Bensmail,
Der Berliner Kollege Hüseyin Dogru, Journalist und Mitglied bei Ver.di und DJU, wurde vom Rat der EU sanktioniert und wird damit aller Möglichkeiten beraubt, ein bürgerliches Leben zu führen. Seine Familie, seine Frau und drei Kinder, darunter zwei neugeborene Zwillinge, sind ebenfalls betroffen, wurden also wortwörtlich in „Sippenhaftung“ genommen. Jegliche Unterstützung sanktionierter Personen ist inzwischen gesetzlich verboten – es drohen Geld-und Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.
Hüseyin Dogru wird vorgeworfen, mit seinen Publikationen zu „Desinformation“ beigetragen zu haben, die der Russischen Föderation nützt (RUSDA – Russia Destabilising Activities).
Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Giese, stellte in der Bundespressekonferenz vom 17.12.2026 zum ähnlich gelagerten Fall von Jacques Baud fest, dass die Sanktionierung
exemplarisch gemeint ist: „Menschen, die solche Dinge tun, können sanktioniert werden, wenn die rechtlichen Grundlagen dafür gegeben sind und wenn es eine entsprechende
Entscheidung des Rates der Europäischen Union gibt. Das ist am Montag geschehen, es wird weiterhin geschehen, es ist in der Vergangenheit geschehen, und jeder, der in diesem Bereich tätig ist, muss damit rechnen, dass es auch ihm passieren könnte.“ (https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2748626)
Die Aufnahme in die EU-Sanktionsliste erfolgt außerhalb rechtsstaatlicher Verfahren, gegen die Betroffene juristisch vorgehen könnten. Das verstößt gegen mehrere Grundrechte
(Rechtsgutachten Colneric/Miron) und beinhaltet eine Umkehr der Beweislast: Für die Aufnahme in die Sanktionsliste muss der Rat der EU nichts nachweisen – es reichen
ungemein dürftige Behauptungen, meist ein paar Zeilen, siehe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ:L_202500965
Zusammengefasst:
1. Deutsche / europäische Journalisten werden wegen ihrer Tätigkeit vom Rat der EU auf eine Sanktionsliste gesetzt, die ursprünglich zur Sanktionierung auswärtiger Geschäftsleute gedacht war, die Geschäftsverbindungen mit Russland aufrecht erhalten.
2. Deutsche / europäische Journalisten werden damit in ihrer Tätigkeit be- und gehindert; ihr Leben wird zerstört und das ihrer Familie ebenfalls.
3. Solidarität wird mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet.
4. Die Sanktionierung findet außerhalb der nationalen rechtsstaatlichen Verfahren statt.
5. Den der Sanktion Unterworfenen steht der nationale Rechtsweg nicht zur Verfügung.
6. Das Vorgehen des EU-Rats soll nach Aussage der Bundesregierung ausdrücklich exemplarischen, d.h. einschüchternden Charakter haben.
Damit haben EU und Bundesregierung den Journalismus in seiner bisherigen, d.h. grundgesetzlich garantierten Form beendet.
Es handelt sich bei der Sanktionierung wegen des von der Bundesregierung explizit deutlich gemachten exemplarischen Charakters um eine Maßnahme, die schon jetzt jeden Journalisten und jede Journalistin betrifft.
Kritische, abweichende oder missliebige Äußerungen können jederzeit gedeutet werden als „Desinformation“ oder „Versuch von Informationsmanipulation“, die „Stabilität und Sicherheit in der Union und in einem oder mehreren ihrer Mitgliedstaaten untergraben“. Die hanebüchene Logik, mit der im Fall Dogru argumentiert wird, erzeugt (in voller Absicht) ein Gefühl völliger Unberechenbarkeit, das vor allem diejenigen unter Druck setzt, die eine kritische Distanz zu den regierungsamtlich erwünschten Deutungen pflegen.
Darunter leidet übrigens – auch wenn das weniger meine Sorge ist – ebenfalls die Glaubwürdigkeit bzw. Selbstdarstellung des Main-Stream-Journalismus, der bisher bei seiner staatstragenden Berichterstattung darauf verweisen konnte, dass die tagtäglichen Presseerzeugnisse und Kommentare auf die freie, uneingeschränkte Urteilsbildung von Journalisten ohne Einschüchterungsversuche der Regierung zurück geht.
Insgesamt halte ich eine Stellungnahme von Ver.di und DJU, die das Vorgehen des EU-Rates und der Bundesregierung in aller Schärfe zurückweist, für dringend geboten.
Davon ist allerdings bisher nichts zu sehen – keine Darstellung des Falls, keine Stellungnahme auf der Website der DJU.
Im Interview für „Menschen machen Medien“ (31.3.2026) spricht Gisela Wehrl mit dem SZ-Journalisten Ronen Steinke über das Thema „bedrohte Meinungsfreiheit“ anlässlich der zunehmenden Fälle bei „Politikerbeleidigungen“. Die bereits laufenden und zu erwartenden Fälle der EU-Sanktionen kommen im Interview nicht vor.
Matthias Monroy meldet im nd: „Doğru ist Mitglied bei den beiden großen deutschen Gewerkschaften – unterstützen wollen sie ihn aber nicht. Ein Bundessprecher der Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) nannte dafür trotz mehrfacher Bitte des »nd« keine Begründung. Das damalige Ende von Redfish hatte der für Berlin zuständige Landesvorsitzende Jörg Reichel sogar mit »gute Nachrichten für den Journalismus« kommentiert. Seitdem erhielt Doğru von der DJU keinen Presseausweis mehr.“ (30.3.2026)
In einem Fall, bei dem Journalisten, die Mitglieder sind, angegriffen werden, muss eine Journalisten-Gewerkschaft zwingend das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit verteidigen – auch wenn sie selbst politisch anderer Auffassung sein mag. Ansonsten macht sie sich selbst zum Richter über den Inhalt einer möglicherweise regierungskritischen oder öffentlich unliebsamen „Meinung“, die sanktioniert wird.
Ohne diese Zurückweisung macht sie sich auch zum Helfer dafür, Meinungs- und Pressefreiheit, die in den sogenannten „autoritären Staaten“ eingefordert werden, im eigenen Land / der EU ad acta zu legen, weil es die hiesigen Obrigkeiten in Zeiten der „Kriegstüchtigkeit“ für nötig erachtet.
Als freiberufliche Journalistin verfasse ich u.a. auch Artikel zum Ukraine- und Gaza-Krieg, die sich kritisch vom Regierungs-Narrativ absetzen.
Meine konkreten Fragen: Kann ich mich ganz persönlich als freie und kritische Journalistin im Fall von Repressionen durch die BRD/EU auf die Unterstützung von Ver.di/DJU verlassen?
Ist Ihr bisheriges Schweigen als Billigung zu verstehen oder ist noch eine kritische Stellungnahme in der o.g. Sache zu erwarten?
Mit der Bitte um eine klare Antwort,
Renate Dillmann
Journalistin/Dozentin
Entnommen aus: Jour Fixe der Gewerkschaftslinken Hamburg
https://gewerkschaftslinke.hamburg/2026/05/05/brief-von-dr-renate-dillmann-journalistin-dozentin-an-ver-di-dju/
Wir danken der Autorin und den Kolleg:innen für das Publikationsrecht.