In Berlin droht Tausenden Mietern die Kündigung – ein Bündnis fordert Reformen vom Bund
Von David Rojas Kienzle
Bild: Jochen Gester
Schätzungsweise 10 000 Eigenbedarfskündigungen gibt es jährlich in Berlin. Betroffene wehren sich nicht nur juristisch, sondern auch politisch. Ein breites Bündnis fordert vom Bund Reformen.
Sie wolle ihren lang gehegten Wunsch umsetzen, einen neuen Lebensabschnitt in Berlin zu beginnen, sagt eine Bochumer Ärztin. Ihr Problem dabei: Die Wohnung in der Lychener Straße 50 in Pankow, die sie gekauft hat und in die sie, wie sie sagt, mit ihrem Partner einziehen will, ist bewohnt. Darum hat sie Eigenbedarf angemeldet. Am Dienstag fand eine erste Verhandlung vor dem Amtsgericht Mitte zur Sache statt, vorerst ohne Ergebnis.
Die Pankower Ortsgruppe der Mieter*innengewerkschaft Berlin hat zu dem Prozess mobilisiert. Der Gerichtssaal ist klein, der Platz reicht kaum aus. Die rund 50 Prozessbeobachter*innen – viele von ihnen mit pinken Westen der Mieter*innengewerkschaft – müssen auf dem Boden Platz nehmen. Die Eigentümerin wird von der Richterin ausführlich zu ihren Lebensumständen befragt. Aktuell wohnt sie mit ihrem Partner in Doppelhaushälfte mit sechs Zimmern in Bochum. Das Haus gehört ihnen. Sobald die Pankower Wohnung frei wird, würde sie sofort einziehen, und das Haus verkaufen, sagt sie. Eine kleinere Wohnung wäre für sie »eine Art Befreiung«.
»Das ist nur eine von sieben Eigenbedarfskündigungen im Haus«, sagt die betroffene Mieterin, die alleinerziehend ist und ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will, gegenüber »nd«. Von den sechs anderen gekündigten Wohnungen werde nach ihrem Wissen nur eine Wohnung von der Person bewohnt, für die der Eigenbedarf angemeldet wurde. »Aber selbst wenn sie wirklich einziehen wollen, ist das auch eine Klassenfrage«, sagt sie. Denn nur Menschen mit entsprechend viel Geld könnten sich in Berlin eine Wohnung leisten.
In der Verhandlung hatte die Eigentümerin gesagt, ihr sei die Problematik bekannt. Aber sie habe schon bei einer Wohnungsbesichtigung, bei der viele Unterstützer*innen anwesend waren, gesehen, dass ihre Mieterin ein großes Netzwerk habe, das bei der Wohnungssuche unterstützen könne. »Wir sind Betroffene, keine Makler«, sagt dazu Aaron Pfeiffer von der Mieter*innengewerkschaft Pankow zu »nd«. Er verweist auf das Machtungleichgewicht zwischen Eigentümer*innen und Mieter*innen. »Auch das ist Klassenkampf.« Man unterstütze einander, einerseits um sich zu solidarisieren, aber auch um Druck aufzubauen und zu sagen: Das ist nicht ok. Die Mieter*innengewerkschaft, die Eigenbedarfskündigungen als Körperletzung sehe, fordere deshalb ein komplettes Ende dieser Praxis.
»Wir sind Betroffene, keine Makler.«Aaron Pfeiffer Mieter*innengewerkschaft Pankow
Pankow ist einer der Hotspots für Eigenbedarfskündigungen in Berlin. Der Gruppe Pankow gegen Verdrängung zufolge, sind in Pankow rund 3000 Mieter*innen bedroht. Nach Schätzungen des Berliner Mietervereins gibt es berlinweit jährlich 10 000 Kündigungen wegen Eigenbedarf.
Nicht nur Betroffene haben erkannt, dass das ein großes Problem ist. Anfang 2025 hat sich das Bündnis »Wohnungsnot durch Umwandlungen und Eigenbedarfskündigungen stoppen« gegründet. Initiiert wurde es vom Berliner Mieterverein und den Bezirksämtern Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Neukölln und Pankow. Mittlerweile haben sich mit Charlottenburg-Wilmersdorf und Tempelhof-Schöneberg selbst Bezirksämter, in denen CDU-Politiker die verantwortlichen Stadtentwicklungsämter leiten, dem Bündnis angeschlossen.
»Wir brauchen endlich die notwendigen Reformen, die Mieter*innen wirksam schützen und die das Wohnen als Grundrecht begreifen – nicht als Renditeobjekt«, sagt Sebastian Bartels, Geschäftsführer im Berliner Mieterverein. Ein komplettes Ende von Eigenbedarfskündigungen wie die Mieter*innengewerkschaft fordert das Bündnis zwar nicht. Aber es ruft die Bundesregierung dazu auf, das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten dauerhaft abzusichern. Das Gesetz, das dies ermöglicht, muss immer wieder verlängert werden. Erst am Dienstag hat der Berliner Senat die Verlängerung der entsprechenden Verordnung beschlossen. Eine weitere Forderung: Eigenbedarf grundsätzlich einschränken.
Das Bündnis veranstaltet am kommenden Freitag auf dem RAW-Gelände in Friedrichshain eine Konferenz. In mehreren Foren werden verschiedene Fragen rund um Eigenbedarfskündigungen und Umwandlungen von Fachpolitiker*innen verschiedener Parteien und Expert*innen diskutiert. Betroffene Mieter*innen können dort aber nicht nur zuhören, sondern sich auch in einem Aktionsforum austauschen, vernetzen und beraten lassen. Zahlreiche mietenpolitische Initiativen sind vor Ort. Für Publikum ist auf jeden Fall gesorgt. Allein die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte und Pankow haben 26 000 Haushalte angeschrieben, deren Wohnungen in Milieuschutzgebieten umgewandelt wurden. Die Politiker*innen können sich darauf einstellen, dass die Konferenz keine Wohlfühlveranstaltung wird.
»Wohnungsnot durch Umwandlung und Eigenbedarfskündigungen stoppen! Konferenz und Netzwerktreffen«, Freitag, 14. November, 12 bis 22 Uhr, Skatehalle auf dem RAW-Gelände, Revaler Straße 99, 10245 Berlin.
Die Linke will Mietwucher wirksam verfolgen. Caren Lay über das Wiener Modell und den Unwillen der Bundesregierung, tätig zu werden
Interview: Patrick Lempges
Bild: Jochen Gester. Kreuzberger Wohnungskomplex
Die Linke hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Mietwucher-Regelungen in Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes vorgelegt. Warum?
Es gibt einfach sehr viele Mieten in Deutschland, die illegalerweise zu hoch sind. Wir haben vor einem Jahr als Linksfraktion unsere Mietwucher-App an den Start gebracht. Die 220 000 Menschen, die sie genutzt haben, haben ein selbst für uns ungeahntes Ausmaß illegal überhöhter Mieten ans Tageslicht befördert: In zwei Dritteln aller Fälle waren die Mieten überhöht. Das ist natürlich keine repräsentative Studie, aber wir wissen auch aus den Kommunen, dass es eine ziemlich hohe Zahl von Mietverhältnissen gibt, die nicht Recht und Gesetz entsprechen. Und wir sagen: Der Staat darf beim massenhaften Gesetzesbruch auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter nicht weiter wegschauen.
Gesetze gegen Mietwucher existieren seit Jahrzehnten. Warum greifen sie nicht?
Ein Urteil von 2004 hat dazu geführt, dass die meisten Wohnungsämter aufgehört haben, überhöhte Mieten nach Paragraf 5 Wirstschaftsstrafgesetz zu verfolgen. Der Grund: Die Rechtsprechung setzt sehr hohe Hürden und verlangt, dass im Einzelfall nachgewiesen wird, dass eine individuelle Notlage des Mieters ausgenutzt wurde. Erst durch den Druck, den wir im letzten Jahr gemacht haben, fangen Städte wie Hamburg, Frankfurt am Main, Leipzig oder der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin wieder an, das Thema anzugehen. Hinter dieser Misere steckt auch diese Haltung, die in den 1990er und 2000er Jahren hegemonial war, von wegen: Der Markt wird das schon regeln. Das muss sich endlich ändern. Es ist eine öffentliche Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Mieterinnen und Mieter nicht übers Ohr gehauen werden.Interview
Caren Lay setzt sich seit Langem für die Rechte von Mieter*innen ein. Seit 2009 ist sie Mitglied des Bundestages und seit 2016 Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik der Linksfraktion im Bundestag. Am 6. November lehnte der Bundestag den Gesetzesentwurf der Linken zur wirksamen Bekämpfung von Mietwucher ab. Von 571 anwesenden Abgeordneten votierten 131 dafür und 440 dagegen.
Was würde sich mit Ihrem Gesetzentwurf ändern?
Zwei Dinge: Erstens eine einfache Klarstellung im Gesetz. Die Tatsache, dass die Mieten überhöht sind, muss reichen, um die Sache weiterzuverfolgen – ohne nachweisen zu müssen, dass eine individuelle Notlage ausgenutzt wurde. Zweitens ein von 50 000 auf 100 000 Euro erhöhter Bußgeldrahmen. Fachleute sagen, es gebe Großvermieter, die systematisch geltendes Recht brechen. Die machen so viele Gewinne damit, dass 50 000 Euro einfach nicht mehr abschreckend genug sind, und da müssen wir gegensteuern.
Dieser Entwurf ist Teil Ihrer Mietenkampagne. Was steckt dahinter?
Die Kampagne der Bundestagsfraktion fokussiert besonders auf das Thema Mietwucher – und das seit einem Jahr. Der nächste Höhepunkt ist, dass wir mit unserer Mietwucher-App in zwölf weiteren Städten an den Start gehen. Und gerade haben wir unseren Gesetzentwurf zur Abstimmung gesstellt, wenngleich er leider wie befürchtet abgelehnt wurde. Darüber hinaus startet jetzt eine Mietenkampagne der Partei Die Linke. Dazu gab es schon vor ein paar Wochen eine Aktivenkonferenz in Berlin mit über 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern – das war wirklich ein Hoffnungsschimmer. Bei der Kampagne der Partei werden sicher auch weitere Probleme der Mietenpolitik zur Sprache kommen. Und auch wir im Bundestag werden natürlich nicht nur über Mietwucher, sondern auch zum Thema Mietendeckel sprechen.
Kritiker sagen, eine schärfere Regulierung verschrecke Investoren und verschärfe den Wohnungsmangel. Was entgegnen Sie?
Ein Geschäftsmodell, das gegen geltendes Recht verstößt, ist nicht tragfähig. Und generell ist es falsch, Investitionen in bezahlbaren Wohnraum so zu organisieren, dass sie auf massiven Mietsteigerungen basieren. Wir brauchen nicht nur ein schärferes Mietrecht, sondern vor allem ein öffentliches Investitionsprogramm nach Wiener Vorbild. Hier muss öffentliches Geld in eine gemeinnützige Wohnungswirtschaft investiert werden, wo nicht hohe Renditen im Vordergrund stehen, sondern Wohnungsangebote für Normal- und Geringverdienende. Das geht nur mit öffentlichem Geld. Jeder Euro, der in bezahlbaren Wohnraum angelegt ist, ist gut angelegtes Geld – eine Investition in den Sozialstaat, in den sozialen Zusammenhalt. Die Stadt Wien macht gut vor, dass das funktioniert.
Union und SPD haben den Gesetzesentwurf wie erwartet abgelehnt. Warum haben Sie ihn dennoch zur Abstimmung gestellt?
Es geht in jedem Fall darum, Druck aufzubauen, aber wir wollen nicht bis zur nächsten Legislatur warten. Und wir stehen nicht alleine: Der Druck kommt auch von den Städten und von der Mehrheit der Bundesländer, und er wächst. Unser Gesetz entsprach nicht den Maximalforderungen der Linken, sondern es ist der Gesetzentwurf von Markus Söder und Hendrik Wüst, also von Leuten der Unionsparteien. Das ist nicht mal sonderlich links, das ist einfach schlichtweg notwendig, damit Mietwucher wieder verfolgt werden kann. Die Bundesregierung hat das Thema an eine Kommission zum Mietrecht übergeben – aus meiner Sicht ein reiner Verschiebebahnhof. Dabei stehen die Kommunen in den Startlöchern und können nicht länger warten. Wir hatten am Montag ein Gespräch im Bauausschuss mit Vertretern des Städtetages, und die Kommunen sagen alle: Bitte ändert das endlich, damit wir arbeiten können.
Was wäre die Maximalforderung der Linken?
Wir brauchen einen ganz anderen Gesetzesrahmen für Mieten, eine echte Preisregulierung. Da gibt es ein Konzept des Stadtsoziologen Andrej Holm, das wir überarbeitet in den Bundestag einbringen wollen. Die Absenkung von zu hohen Mieten ist ein wichtiger Bestandteil. Das aktuelle Gesetz sagt, dass 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu viel sind. Ich würde vorschlagen, dass es schon bei zehn Prozent anfangen muss. Wir werden dazu eigene Vorschläge bringen. Der Gesetzentwurf gegen Mietwucher ist das bare Minimum – und das muss kommen. Meine Hoffnung ist, dass es gesellschaftliche Kräfte gibt, die auch die Veränderungen wollen, die Die Linke fordert.
Breite gesellschaftliche Kräfte – hier in Berlin wäre das beispielsweise die Bürgerinitiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen. Ist die Enteignungsfrage auch ein Hebel, oder wollen Sie das auf Bundesebene ausschließlich über den Mietendeckel regeln?
Prinzipiell ist Enteignung ein Hebel auf allen Ebenen, aber der Fokus beim Thema Vergesellschaftung liegt jetzt gerade auf den Stadtstaaten Berlin und Hamburg. Da ist der Hebel mit der Volksgesetzgebung einfach größer, um das auch tatsächlich Realität werden zu lassen. Deswegen ist die Fokussierung auf Enteignung dort im Moment richtig und natürlich unterstützen wir das als Bundestagsfraktion von ganzem Herzen. Auf Bundesebene ist der größte Hebel aber gerade beim Mietwucher-Thema, weil es hier sehr viel Unterstützung gibt, die weit über Die Linke hinausgeht.
Sie beschäftigen sich seit Jahren intensiv mit Mietenpolitik. Was treibt Sie persönlich an?
In Zeiten des Neoliberalismus, eklatant steigender Mieten und privatisierter Wohnungswirtschaft ist die Wohnungsfrage einfach die soziale Frage unserer Zeit. Es ist eine absolute Frechheit, dass die letzten zwei, drei Bundesregierungen dieses Thema nicht angegangen sind und es ist ein Skandal, dass die aktuellen Regierungsfraktionen nicht einmal unserem Gesetzentwurf zugestimmt haben, dessen Umsetzung schlicht das Mindeste wäre, um den Mieterinnen und Mietern in diesem Land ein wenig mehr Luft zum Atmen zu verschaffen.
Eine altbekannte Initiative hat ein »Vergesellschaftungsgesetz« geschrieben. In einem Volksentscheid sollen die Berliner*innen darüber abstimmen
Interview: Christian Lelek
Die Berliner Politik hat den an sich erfolgreichen Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnkonzerne ins Leere laufen lassen. Sie erklären nun, dass der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf die Vergesellschaftung, die der Volksentscheid bereits herbeiführen sollte, erzwingen kann. Wie soll das gehen?
Bild: Jochen Gester
Justus Henze: Das Gesetz ist so geschrieben, dass es direkt anwendbar ist. Es bestimmt genau, was an dem Tag passiert, an dem es angenommen wird. So gelten ab dem ersten Tag die betroffenen Wohnungen als vergesellschaftet. Damit die Privatunternehmen sie dennoch weiter bewirtschaften, gibt es eine 18-monatige Interimsphase. Das detaillierte Gesetz ist unsere Antwort auf die Dauerblockade des Senats. Wir müssen dann nicht mehr warten. Dann sind die Berliner*innen dran zu entscheiden, und wenn sie mit Ja stimmen wie 2021, dann tritt dieses Gesetz automatisch in Kraft – sofort.
Ida Mühlhaus: Außerdem sind in dem Gesetz klare Fristen und auch Sanktionen festgelegt, mit denen verhindert werden soll, dass durch die Verwaltung oder die Konzerne die Umsetzung weiter blockiert wird.
Was waren die entscheidenden Punkte, die Sie juristisch haben absichern müssen, um das Gesetz möglichst unangreifbar zu machen?
JH: Wir haben zum einen die Entschädigungsregelung geändert. Nun bauen wir auf bekannten Verfahren auf. Jetzt gibt es einen sehr fairen Ausgleich zwischen Alteigentümer-Interessen und den Interessen der Allgemeinheit. Rechtssicherheit herzustellen, war eine Herausforderung, weil es kein Vorbild für ein Entschädigungsverfahren für den Artikel 15 des Grundgesetzes gibt.
Das Zweite ist der sogenannte Selbstbehalt – nach dem Gleichbehandlungsgebot behalten die Konzerne 3000 Wohnungen. Auch in die Erarbeitung des detaillierten Verwaltungsvorgangs haben wir extrem viel Energie gesteckt, haben mit einer Anwaltskanzlei zusammengearbeitet, noch und nöcher Ergänzungsgutachten eingeholt. Wir haben in den letzten zwei Jahren die Arbeit gemacht, die nach dem Volksentscheid 2021 eigentlich von fünf Senatsverwaltungen hätte erledigt werden müssen.
Heißt das, Ihr bisheriger Ansatz warzu einseitig auf die Enteignung der Wohnungsunternehmen und zu wenig auf die Entschädigung ausgerichtet?
JH: Unser bisheriger Ansatz war noch nicht ganz ausgereift. Die Frage, wie man die einzelnen Wohnungen bewertet, hatten wir vor einigen Jahren noch nicht so anwendungsfreundlich geklärt wie jetzt. Das neue Modell löst diese Frage, indem wir uns eines Verfahrens bedienen, das im sogenannten Bewertungsgesetz niedergeschrieben ist – damit werden Immobilienwerte bei der Erbschaftssteuerberechnung definiert. Das transformieren wir leicht.
Wir entschädigen zwei Sachen: den Gebäudesachwert und den Bodenwert. Den Bodenwert kappen wir aber, um die exzessiven Bodenwertsteigerungen, die Berlin seit 2013 erlebt hat, rauszurechnen. Gebäudesachwert und gekappter Bodenwert zusammen nennen wir den Vergesellschaftungswert. Der liegt je nach Einzelimmobilie zwischen 40 und 60 Prozent vom Verkehrswert.
Ida Mühlhaus und Justus Henze im Gespräch mit »nd«. Seit 2021 beziehungsweise 2022 engagieren sie sich in der Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen. Foto: nd/Frank Schirrmeister
Das Gesetz umfasst 20 Seiten, die Begründung dazu 100 Seiten. Sie sagten, Sie haben zwei Jahre lang mit einer Anwaltskanzlei zusammengearbeitet und noch und nöcher Gutachten fertigen lassen. Wie viel hat der Prozess bisher gekostet?
JH: Kassensturz machen wir am Ende. Wir haben ja ein großes Crowdfunding gemacht. Dabei sind 120 000 Euro zusammengekommen. Mit dieser Größenordnung konnten wir gut arbeiten und sind den Berliner*innen für diese Spenden sehr dankbar. Aber wir sind auch noch nicht fertig.
Bis zu 220 000 Wohnungen sollen überführt werden. Wie viele Vermieter wären davon betroffen?
IM: Bisher sind Konzerne nicht verpflichtet, ihre Daten offenzulegen. Deshalb kann man das noch gar nicht abschließend beantworten. Aber das wird dann mit dem Gesetz, in dem eine Auskunftspflicht der Konzerne festgeschrieben ist, behoben. Die großen Konzerne wie Vonovia, Adler und Heimstaden sind auf jeden Fall dabei.
JH: Je nach Rechnung sind es neun, zehn oder elf Konzerne.
Bei einer Entschädigungssumme in Höhe von 40 bis 60 Prozent des herkömmlichen Marktwerts: Über welches Gesamtvolumen reden wir?
IM: Auch das können wir noch nicht genau festlegen. Von der bisher kommunizierten Spanne von 8 bis 18 Milliarden gehen wir auch weiterhin aus.
JH: Die wichtige Frage in diesem Kontext ist aber: Lässt sich das Entschädigungsmodell haushaltsneutral aus den Mieteinnahmen zu bezahlbaren Mieten refinanzieren? Und das lässt es.
Sowohl die Entschädigung der Konzerne als auch der Betrieb der noch zu gründenden Anstalt öffentlichen Rechts sollen über die Wohnmieten finanziert werden. Gleichzeitig sollen die Wohnungen bezahlbar sein. Wie soll das funktionieren? Die landeseigenen Wohnungsunternehmen stehen vor enormen Schuldenbergen, obwohl sie die Mieten immer weiter erhöht haben.
IM: Die Entschädigung wird wie gesagt weit unter dem Marktwert erfolgen. Und für die Schuldverschreibung ist auch ein langer Zeitraum von 100 Jahren vorgesehen. Dadurch haben wir dann relativ günstige Konditionen, und das ist ein Baustein, warum das auf jeden Fall funktionieren kann, auch mit bezahlbaren Mieten.
JH: Anhand des Vergleichs zu den Landeseigenen kann man sehr gut sehen, was der Unterschied zwischen Vergesellschaftung und der heute gängigen Praxis ist. Die Schulden der Landeseigenen sind auch deshalb so hoch, weil der Senat ihnen ein Neubauprogramm auferlegt, aber keine ausreichende Finanzierung zur Verfügung stellt. So müssen sie den Teil des überteuerten Neubaus aus Mieteinnahmen refinanzieren.
Unter Michael Müller wurden 2021 durch die Landeseigenen Schrottimmobilien von Vonovia zu Mondpreisen am Rande der Stadt zum Marktwert von 2,5 Milliarden Euro angekauft. Auch das muss über die Mieten getragen werden. Wir können die Mietpreisspirale stoppen. Wir können die Schere zwischen Angebotsmieten und Bestandsmieten schließen. Das wird durch die Vergesellschaftung erreicht, weil dann nach dem Interesse der Mieter und kostendeckend gewirtschaftet wird.
Können Mieter*innen, die heute über hohe Mieten klagen, damit rechnen, dass »bezahlbar« heißt, dass ihre Miete sinkt?
IM: Illegal überhöhte Mieten werden mit der Vergesellschaftung auf jeden Fall gesenkt. Wir können jetzt noch nicht seriös sagen, in welchem Umfang das sein wird. Das muss man dann bei den Einzelfällen schauen. Aber was sich ändern wird: Überteuerte Mieten werden abgesenkt.
Neben der Bezahlbarkeit garantiert die Vergesellschaftung aber auch andere Werte wie Sicherheit. Willkürlichen Kündigungen und Modernisierungen, die nur zum Zweck der Mietsteigerung durchgeführt werden, wird ein Riegel vorgeschoben. Mieter werden weitreichend mitbestimmen und somit wieder mehr Einfluss auf die Entwicklung ihrer Stadt nehmen können.
Muckefuck: morgens, ungefiltert, links
nd.Muckefuck ist unser Newsletter für Berlin am Morgen. Wir gehen wach durch die Stadt, sind vor Ort bei Entscheidungen zu Stadtpolitik – aber immer auch bei den Menschen, die diese betreffen. Muckefuck ist eine Kaffeelänge Berlin – ungefiltert und links. Jetzt anmelden und immer wissen, worum gestritten werden muss.
Was ist mit »überteuerter Miete« gemeint, und wie würde die dann abgesenkt werden?
JH: Wir kennen die Machenschaften der Konzerne. Vonovia erfindet wahllose Merkmale, etwa die Anbindung an den ÖPNV, um die Miete zu erhöhen. Die haben in diversen Fällen vor Gericht nicht bestehen können. Adler lässt die Wohnungen in der Weißen Siedlung in Neukölln komplett verrotten und erhöht trotzdem die Mieten, kaputte Aufzüge werden als Merkmale in Nebenkostenabrechnungen geltend gemacht. Diese illegalen Praktiken werden wir sofort stoppen.
Gibt es dafür ein Vorbild, wenn Sie den Konzernen sagen: Wir nehmen jetzt eure Wohnungen und hier habt ihr einen Schuldschein, den bezahlen wir innerhalb von 100 Jahren ab?
IM: Es ist ja tatsächlich das erste Mal, dass Artikel 15 des Grundgesetzes angewandt wird. Wir hauchen mit diesem Vergesellschaftungsgesetz dem Artikel 15 auch das erste Mal Leben ein. Das heißt, es ist ein historischer Moment. Es gibt kein Beispiel.
JH: Für eine Vergesellschaftung in der Form noch nicht, aber Schuldverschreibungen an sich sind ein gängiges Modell. Schuldverschreibungen sind Wertpapiere, das heißt Versprechen auf zukünftige Zahlungen; diese werden von der Anstalt öffentlichen Rechts »Gemeingut Wohnen« ausgegeben. Die Konzerne können auf eine faire Entschädigung vertrauen. Wir sichern sogar den Wertverlust ab, indem wir die Schuldverschreibungen mit 3,5 Prozent verzinsen. Wenn ein Konzern sagt: »Ich brauche gerade Bargeld«, kann er am zweiten Tag nach der Vergesellschaftung diese Schuldscheine wieder verkaufen. So sagen wir auch: Take this money and leave Berlin, wir brauchen euch nicht mehr.
Im Vergesellschaftungsgesetz ist vorgesehen, dass der Wohnungsbestand in die noch zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts übergeht. Die ist aber noch nicht weiter ausdefiniert. Dafür wollen Sie noch ein zweites Gesetz schreiben.
IM: Das Trägergesetz für diese Anstalt öffentlichen Rechts erarbeiten wir bereits und wollen das auch im nächsten Jahr fertigstellen. Diese beiden Gesetze werden zusammen als Volksbegehren eingebracht. Die gehören zusammen, denn ohne Träger kann es auch keine Vergesellschaftung geben.
Wie kann man sich die »Gemeingut Wohnen« vorstellen? Wie eine weitere landeseigene Wohnungsbaugesellschaft?
IM: Nein, viel besser. Uns geht es darum, dass wir die Vermietung ganz klar an den Bedürfnissen der Mieter ausrichten und vor allem umfassende Mitspracherechte derer sicherstellen, die in den Häusern wohnen. Es geht auch um eine Demokratisierung des Mietmarkts.
Der Entwurf zum Vergesellschaftungsgesetz befindet sich jetzt in der Feedbackphase. Wann rechnen Sie damit, dass die Berliner*innen erneut zur Abstimmung gerufen werden?
IM: Wir wollen unbedingt im nächsten Jahr das Volksbegehren einreichen und wieder Unterschriften sammeln. Wir freuen uns schon jetzt sehr darauf, mit den Berliner*innen ins Gespräch zu unserem Gesetz zu kommen!
JH: In der ersten Phase müssen wir dann wieder 20 000 Unterschriften sammeln. Das schaffen wir auf jeden Fall. Dann ist nächstes Jahr auch erst mal die Wahl zum Abgeordnetenhaus. Wir setzen mit diesem Gesetz auch ein Thema für den Wahlkampf nächstes Jahr. Wie es dann weitergeht, hängt auch von der Politik und den neuen Kräfteverhältnissen ab. Auch wenn wir noch nicht ganz sagen können, wann der Volksentscheid am Ende sein wird, so können wir eins bestätigen: Wir haben die Umsetzung der Vergesellschaftung selbst in die Hand genommen und sind auf Kurs! Wir kämpfen bis zur Umsetzung.