Der Bundestag beschließt das erste Gesetz zu Arbeitsbedinungen bei Auftragnehmern des Bundes – mit vielen Ausnahmen
Von JANA FRIELINGHAUS
Bild: Bundestariftreuegesetz Lohn 24
Von den 16 Bundesländern haben bereits 14 Tariftreuegesetze. Diese schreiben grundsätzlich vor, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Beschäftigten faire Arbeitsbedingungen bieten. Seit Donnerstag gibt es eine solche Regelung nun auch für Ausschreibungen von Bundesbehörden, vom Bundestag mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition und der Grünen beschlossen. Das Gesetz hat aber so viele Ausnahmen und »Schlupflöcher«, dass es letztlich weniger als die Hälfte der Aufträge und nur rund 40 Prozent des Auftragsvolumens erfasst, wie der Linke-Abgeordnete Pascal Meiser in der abschließenden Debatte zu dem Gesetz vorrechnete.
Unter anderem damit begründete der Sprecher für Arbeitspolitik und Arbeitsrecht der Linken im Bundestag, dass seine Fraktion dem Regelwerk nicht zustimmen werde. Die SPD-Linke Annika Klose, die nach Meiser sprach, zeigte sich darüber schwer enttäuscht: »Ich kann das wirklich, wirklich nicht verstehen, warum ihr diesem Gesetz nicht zustimmt!« Bei dem Gesetz sei »doch wirklich das Glas halb voll und nicht halb leer«, es bedeute »ganz klar eine ganz konkrete Verbesserung für Menschen in diesem Land«. Und, so Klose weiter: »Wir beenden den Sinkflug der Tarifbindung, endlich! Jetzt kriegen wir das hin, jetzt geht’s nach vorn, und das ist gut so!«
Gleichwohl machte Klose in ihren weiteren Ausführungen selbst deutlich, wie weit der Weg bis zu den eigens gesteckten Zielen ist. Auf EU-Ebene hat sich Deutschland nämlich verpflichtet, 80 Prozent Tarifbindung anzustreben. Aktuell liege die Quote nur noch bei 49 Prozent, sagte Klose. Beschäftigte ohne Tarifvertrag verdienten im Schnitt elf Prozent weniger und arbeiteten gleichzeitig länger. »Am Ende des Jahres fehlen den Menschen rund 2900 Euro netto, im Osten sind es sogar 3400 Euro«, sagte die SPD-Politikerin. Dazu kommt, dass die Tarifbindung in Ostdeutschland mit 18 Prozent noch einmal extrem unter dem Bundesdurchschnitt liegt.
Tatsächlich ist ein Gesetz mit formulierten Bedingungen für Auftragnehmer besser als kein Gesetz. Deshalb begrüßten der Deutsche Gewerkschaftsbund und mehrere DGB-Mitgliedsgewerkschaften die neuen Regelungen grundsätzlich. Dagegen wetterten die Sprecher von Unternehmerverbänden über mehr Bürokratie. Steffen Kampeter, der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, erklärte: »Die Bundesregierung predigt Bürokratierückbau, schafft aber neue komplizierte Vorschriften.« Der Bundesrat solle »diesem vermurksten Gesetz die Zustimmung verweigern«, forderte er.
»Die Lohndumping-Lobby hat im Gesetzgebungsprozess ganze Arbeit geleistet.« Pascal Meiser
Bundestagsabgeordneter (Die Linke)
Das Gesetz ist Teil des Koalitionsvertrags von Union und SPD sowie ein Pfund, mit dem die Sozialdemokraten hoffen, Punkte bei ihrer Kernklientel sammeln zu können. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begrüßte den Parlamentsbeschluss unter Verweis auf die hohen Staatsausgaben wegen des Infrastruktur-Sondervermögens: »Wir investieren 500 Milliarden in dieses Land und es ist genau richtig, dass davon die Unternehmen profitieren, die für gute Arbeitsbedingungen stehen.«
Gleichwohl sind der gesamte Bereich der Lieferleistungen und sämtliche Auftragsvergaben der Bundeswehr von Waffen, Material und Bauvorhaben bis hin zu Reinigungsarbeiten ausgeklammert. Zudem gilt das Gesetz erst ab einem Volumen von 50 000 Euro pro Auftrag, in bestimmten Bereichen liegt der Schwellenwert sogar bei 100 000 Euro. Und es gibt weitere Einschränkungen, auf die Pascal Meiser hinwies. So gelte in den ersten drei Arbeitsmonaten die Tariftreuevorschrift nur für die Löhne, nicht aber für Arbeitszeiten und weitere Bedingungen. Für den Linke-Politiker zeigt all das klar: »Die Lohndumping-Lobby in der Union und den Arbeitgeberverbänden hat im Gesetzgebungsprozess ganze Arbeit geleistet.«
Eine Verwässerung des ursprünglichen Gesetzentwurfs vom vergangenen Sommer – in dem die Ausnahmen für die Truppe aber bereits enthalten waren – hatten vor allem CDU und CSU durchgesetzt. Ihre Abgeordneten hielten sich das in der Debatte am Donnerstag ausdrücklich zugute. So betonte Wilfried Oellers (CDU), Unternehmen müssten auch weiterhin nicht zwangsweise formal tarifgebunden sein, um einen Auftrag des Bundes zu erhalten, auch wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen müssten. Denn Unternehmen ohne Tarifvertrag seien nicht automatisch schlechter, so Oellers. Das Bundesarbeitsministerium wird sich bei der Festlegung der Arbeitsbedingungen in der Ausführungsverordnung zum Gesetz nach jeweils für die Branche repräsentativen Tarifverträgen richten.
Oellers äußerte zudem Zweifel daran, dass es mit dem Gesetz tatsächlich zu mehr Tarifbindung kommt. Darin stimmte ihm der Linke-Vertreter Meiser ausdrücklich zu: »Wenn wir ernsthaft den Sinkflug der Tarifbindung beenden wollen, dann hilft uns auch ein noch so gut gemachtes Tariftreuegesetz nicht.« Dafür brauche es einen umfassenden Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung, den die EU seit Monaten einfordere. Es sei »ein Skandal«, dass die Bundesregierung diesen bislang nicht vorgelegt habe.
Etliche Vertreter von CDU und CSU betonten, sie würden dem Gesetz nur mit großen Bedenken zustimmen. Gegen das Gesetz votierte schließlich nur die AfD, die die Bedenken der Unternehmerverbände wiedergab. Die Linke enthielt sich. Und Pascal Meiser kündigte an: »Wir werden gemeinsam mit den Gewerkschaften weiter dafür kämpfen, dass aus dieser halben Sache ein ganzes, ein umfassendes Tariftreuegesetz wird, das wirklich zählt und Zähne hat.«
Für DGB-Chefin Yasmin Fahimi ist die Bundesregelung gleichwohl ein »großer Erfolg für die Beschäftigten und die Gewerkschaften«. Auch sie zeigte sich aber enttäuscht über die Ausnahmen. Verdi-Chef Frank Werneke monierte, die Unionsparteien hätten mit immer neuen Einwänden versucht, das Gesetz »bis zur Unwirksamkeit zu verwässern«. Die IG Metall betonte, der Schwellenwert beim Auftragsvolumen sei mit 50 000 Euro zu hoch angesetzt, rund ein Viertel aller öffentlichen Aufträge falle allein dadurch heraus. Auch die Ausnahmen für Lieferleistungen und Verteidigung kritisierten die Gewerkschaftsvertreter.
Guido Zeitler, Chef der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zeigte sich indes insgsamt sehr zufrieden. Die Regelungen seien wichtig etwa für die Vergabe von Catering-Aufträgen in Bundeskantinen. »Es ist nur fair, dass mit den Steuergeldern von Beschäftigten grundlegende Arbeitsstandards wie Tarifverträge von Seiten des Staates eingehalten werden müssen«, so Zeitler.
Erstveröffentlicht im nd v. 26.2. 2026
Tariftreuegesetz des Bundes
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