Mit Fantasierecht in den Autoritarismus

Die Leugnung des »Existenzrechts Israels« unter Strafe zu stellen, ist ein willkommenes Werkzeug für den autoritären Staatsumbau.

Von Julian Daum

Die hessische Regierung will Menschen bestrafen, die Fantasierecht brechen – mit bis zu fünf Jahren Gefängnis. Kein Landes- oder Bundesgesetz kennt es, weder Verfassung noch europäisches oder Völkerrecht: das »Existenzrecht Israels«. Trotzdem hat das CDU-geführte hessische Justizministerium am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgestellt. Die Leugnung des »Existenzrechts Israels« greife ja schon deutsche »Verfassungsidentität« an, so das Argument, was auch immer das sein soll. Und wer die angreift, der »greift jüdisches Leben an«, so die Assoziationskette von Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) weiter. Identitätspolitik für das Grundgesetz. Um nicht weniger als die Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung handle es sich dabei.

Wer sagt, die USA sollten abgeschafft werden, das Land gehört den indigenen Völkern, dem würde vielleicht realitätsfernes Wunschdenken vorgeworfen, aber keine Leugnung des »Existenzrechts der USA«. Wer fordert, Deutschland müsse mit Österreich zusammengehen, würde zu Recht als völkischer Rechtsextremer bezeichnet, nicht aber als Leugner des »Existenzrechts Deutschlands«. Niemand war um »Sudans Existenzrecht« besorgt, als sich Südsudan 2011 abspaltete und darauf der jüngste von der UN anerkannte Staat wurde. Ebenso im Fall Schottland, das sich 2014 fast aus dem Vereinten Königreich gelöst hätte. Oder hat irgendjemand je vom »Existenzrecht des UK« gehört?

Genauso absurd ist das entsprechende Bekenntnis zu Israel. Der Staat hat noch nicht einmal selbst festgelegte Grenzen, zu denen man sich bekennen könnte. Oder stünden die völkerrechtswidrig besetzten Gebiete dann etwa auch unter israelischem Leugnungsschutz? Neben den bereits vergangenes Jahr im Rechtsausschuss des Bundestags geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken machen auch diese ganz praktischen Fragen deutlich, worum es bei diesem abermaligen Vorstoß doch eigentlich geht.

Der behauptete Kampf gegen Antisemitismus eignet sich gut dazu, politische Repression hinter einem tatsächlich wichtigen Anliegen zu verstecken und moralisch zu begründen. Praktisch wird dabei eine ganze Opposition kriminalisiert: Eine, die sich mit ihrer Kritik am genozidalen Handeln Israels notwendigerweise auch gegen die gesamte deutsche Außen- und globale Interessenpolitik stellt sowie die deutsche Kriegsmaschine und Militarisierung bekämpft. Ein solches Gesetz würde sich wunderbar in das Gesamtgefüge des autoritären Staatsumbaus einfügen: Wo Strafforderungen gegen Bewegungen umgesetzt werden, die sich zum großen Teil aus migrantischen und postmigrantischen Menschen zusammensetzen, sind auch die altbekannten, völkisch motivierten Passentzugsdebatten nicht weit und dürften wieder Aufwind bekommen.

Erstveröffentlicht im nd v. 27.4. 2026
Mit Fantasierecht …

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