„Bildung statt Kanonen! Umverteilung!“

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Es kommt eine bedeutende Entwicklung in Gang: Die gewerkschaftlich organisierten Kolleginnen und Kollegen empören sich nicht nur über die Kürzungen in den öffentlichen Haushalten, die zu Lasten der abhängig Beschäftigten gehen, sondern prangern auch die Erhöhungen im Rüstungshaushalt an und sehen da einen Zusammenhang: Ein EURO kann nur einmal ausgegeben werden, entweder für Bildung, Soziales und Daseinsvorsorge oder für die Rüstung.

Beispielhaft ist der Protest der Berliner Hochschulangehörigen und ihrer Gewerkschaften. Schon am 14. Juli waren über 3.000 Studierende, Hochschulangehörige und ihre Gewerkschaften vor der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege in der Oranienstraße zusammengekommen und hatten gegen die geplanten Kürzungen protestiert.

Rund 140 Millionen Euro, die in den Verträgen zwischen dem Land Berlin und den Hochschulen zugesagt waren, enthält der Berliner schwarz-rote Senat den Hochschulen allein für das laufende Jahr vor. Da es nicht ausgeschlossen ist, dass die Kündigung geschlossener Verträge rechtswidrig ist, schlug ver.di vor, gegen das Land Berlin zu klagen. Doch nach anfänglichem Zögern lehnte die Freie Universität ab. Für etwas „mehr Planungssicherheit und kurzfristige Verbesserungen“ soll dem neuen Vertragstext zugestimmt und auf den Klageweg verzichtet werden. Und aus Rücksicht „auf den konstruktiven Dialog mit dem Land Berlin“.

Die ver.di Betriebsgruppe der FU kommentiert: „Dialog? Total destruktiv nimmt der schwarz-rote Senat den Unis die Butter vom Brot und deren Chefs bedanken sich noch unterwürfig für die letzten Krumen, die Czyborra ihnen hinwirft. Ein Vorgang, der eigentlich nur eine Konsequenz zulässt: Weiter Zähne zu zeigen!“

Unter der Überschrift „Die Alternativen: Bildung statt Kanonen! Umverteilung!“ stellt die Ver.di Betriebsgruppe dann fest, dass es nicht an Geld fehlt, sondern dass das Geld an der falschen Stelle ausgegeben wird: „Was hier an den Universitäten und Hochschulen durchexerziert wird, ist kein Zufall. Es ist kein Naturgesetz. Es ist das Ergebnis falscher politischer Prioritäten: Während hier Personal abgebaut, Lehre verschlechtert und soziale Angebote gestrichen werden, Auszubildende nicht übernommen werden, steigen gleichzeitig die Ausgaben für Rüstung und Kriegsvorbereitung in astronomische Höhen. Seit Jahren ist von den politischen Verantwortlichen zu hören: ‚Es ist kein Geld da.‘ Tatsache ist, dass innerhalb weniger Tage Milliarden für Aufrüstung und Krieg, unbegrenzte Kriegskredite, mobilisiert werden, während für die öffentliche Daseinsvorsorge und ihre Betriebe weitere Kürzungen auf der Tagesordnung stehen und viele soziale Einrichtungen vor dem Aus stehen.“

Die ver.di Betriebsgruppe der FU schloss sich am 8. August 2025 auf ihrer Mitgliederversammlung einem Beschluss an, den der ver.di-Bezirksvorstand Berlin auf einer außerordentlichen Sitzung am 7. Juli 2025 gefasst hatte. In diesem Beschluss wird klar auf den Zusammenhang von Streichungen im Bildungs- und Sozialbereich und in der Daseinvorsorge einerseits und den erhöhten Rüstungsausgaben andererseits hingewiesen: „Seit Jahren ist von den politischen Verantwortlichen zu hören:’„Es ist kein Geld da.‘ Tatsache ist, dass innerhalb weniger Tage Milliarden für Aufrüstung und Krieg, unbegrenzte Kriegskredite, mobilisiert werden konnten, während für die öffentliche Daseinsvorsorge und ihre Betriebe weitere Kürzungen auf der Tagesordnung stehen und viele soziale Einrichtungen vor dem Aus stehen.“

Ver.di FU: Meinungsfreiheit verteidigt! Solidarität hat gewonnen!

Lukas S., Mitglied des Vorstandes der ver.di Betriebsgruppe der FU, hat gewonnen.

Am Mittwoch den 2. Juli entschied das Landesarbeitsgericht Berlin: Der Präsident der Freien Universität (Beklagte) durfte Lukas S. (Kläger) nicht abmahnen. Der Grund für die Abmahnung: Lukas S. war mitverantwortlich für ein Flugblatt, in dem der FU vorgeworfen wurde, wegen ihrer gewerkschaftsfeindlichen Praktiken im Ergebnis den Rechtsruck und das Erstarken der AfD zu fördern.

Die 23. Kammer des Landesarbeitsgerichts entschied unter Vorsitz der Richterin Seiler:

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom Dezember 2024 – 58 Ca 4568/24 – abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 04.03.2024 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil des Arbeitsgerichts hatte also keinen Bestand. Die Meinungsäußerung im Flugblatt der Betriebsgruppe ver.di FU war keine Schmähkritik. Vielmehr handelte es sich um einen Meinungsäußerung mit wahrem Tatsachenkern, wie das Landesarbeitsgericht feststellte.

Wahr ist, dass Ansprüche aus Tarifvertrag viel zu spät und damit tarifwidrig gezahlt wurden.

Wahr ist, dass die Reinigung in großem Umfang ausgelagert und damit schlechter bezahlt wurde als es die Tarifverträge der FU vorsehen.

Die ver.di Betriebsgruppe der FU durfte verbreiten: „Wer wie das FU-Präsidium Tarifverträge nicht einhält, bekämpft aktiv Mitbestimmung und demokratische Prozesse und sorgt so für politischen Verdruss.“

Die ver.di Betriebsgruppe der FU durfte verbreiten: „Im Ergebnis fördert auch die FU damit den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD, denen gewerkschafftliche Organisierung ebenfalls ein Dorn im Auge ist.“

Eine Abmahnung ist arbeitsrechtlich die Vorstufe zur Kündigung. Diese Abmahung ist nun vom Tisch.

Im Kern geht es um die sehr wichtige Frage, was eigentlich dazu führt, dass die AfD immer stärker wird. Wenn dazu nicht einmal mehr öffentlich Stellung genommen werden darf, wie soll dann die AfD wirksam bekämpft werden? Daher war der Ausgang dieses Rechtsstreits so wichtig.

Lukas S. zur Jungen Welt: „Wir wollen auch antirassistisch wirken.“[1]

Die Meinungsfreiheit konnte verteidigt werden. Herzlichen Glückwunsch!

Zum gesamten Hergang dieses Rechtsstreits hier lesen

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