Einzeltäter tot, Ermittlungen eingestellt

Endlich ist geklärt, dass ein Neonazi 1970 Shoa-Überlebende getötet hatte. Die Suche nach Hintermännern aber bleibt weiterhin aus, kritisiert Sebastian Wehrhahn

Von Sebastian Wehrhahn

Titel: Screenshot Jüdische Allgemeine

Am Abend des 13. Februar 1970 wurden sieben Bewohner*innen des Altenheims im Jüdischen Gemeindezentrum München ermordet. Die Opfer waren Shoa-Überlebende. Der oder die Täter hatte(n) das Treppenhaus mit Benzin in Brand gesetzt. Es ist bis heute der schwerste Anschlag gegen in Deutschland lebende jüdische Menschen. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft München einen Täter ermittelt: ein 2020 verstorbener einschlägig vorbestrafter Neonazi. »Belastbare Anhaltspunkte für eine Beteiligung weiterer Personen haben sich im Zuge der Ermittlungen jedoch nicht ergeben.«

Doch die lapidare Feststellung, dass nichts auf weitere tatbeteiligte Personen hinweist, ist politisch bequem, Ausdruck von jahrzehntelangem Behördenversagen und übergeht relevante Aspekte des bisher bekannten Tathergangs.

Kritisches Erinnern – Eingedenken – kämpft gegen beides. Es erkennt den Hintergrund der Taten und setzt diese in Beziehung zur gesellschaftlichen Normalität, zur Mehrheitsgesellschaft und zur deutschen Geschichte, in der Antisemitismus und Rassismus strukturierend sind. Das macht diese Art des Erinnerns so unbeliebt.Sebastian Wehrhahn

Sebastian Wehrhahn studierte Philosophie und ist Referent der Linken im Bundestag für Antifaschismus. Für »nd« schreibt er regelmäßig über alte, mittelalte und neue Nazis sowie antifaschistische Politik.

Schon 1970 geriet Bernd V., der jetzt als Einzeltäter bestimmt wurde, in den Fokus der Ermittlungen. Ein ehemaliger Mithäftling wandte sich an die Polizei und gab an, V. habe ihm die Tat im Gefängnis gestanden. V. leugnete jede Tatbeteiligung und schließlich wurde das Verfahren gegen ihn eingestellt, trotz Zeugenaussagen, die einen Mann in Tatortnähe beschrieben hatten, der frappierende Ähnlichkeit mit V. aufwies, und trotz der Tatsache, dass V. einschlägig vorbestraft und im Freundes- und Familienkreis als Antisemit und Neonazi bekannt war.

Ob V. noch einmal vernommen wurde, als die Bundesanwaltschaft 2013 die Ermittlungen wieder aufnahm, ist nicht bekannt. Eine entsprechende Anfrage der Linksfraktion wurde wegen des angeblich nicht zumutbaren Aufwands nicht beantwortet.

2025 schließlich wandte sich eine Zeugin an die Generalstaatsanwaltschaft München und berichtete, ein verstorbener Verwandter hätte ihr erzählt, wie er am Tatabend 1970 mit V. und anderen Männern versucht habe, in einem Juweliergeschäft einzubrechen. Nachdem dies misslungen war, habe V. geschimpft, dass »die Juden alles hätten« und er »sie anzünden« wolle. Dann sei er wutentbrannt in Richtung Gemeindezentrum gezogen. Eine Viertelstunde später habe das Gebäude gebrannt.

Die daraufhin aufgenommenen Ermittlungen endeten nun mit Einstellung und der Festlegung auf die alleinige Täterschaft von Bernd V.

Wer sich mit rechtem Terror beschäftigt, merkt schnell: Einzeltäter gibt es so gut wie nie, zu aufwendig sind Tatvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung. Waffen, Brandsätze und Sprengstoff müssen besorgt, getestet, versteckt und transportiert werden. Fluchtwege und günstige Zeiträume müssen ausgekundschaftet werden und vor allem müssen Opfer bestimmt werden. Dazu kommt, dass die Rechtfertigung, andere Menschen zu töten, selten alleine vollzogen wird. Auch dazu braucht es die Resonanz Gleichgesinnter.

Dazu kommen die konkreten Fragen und Ungereimtheiten. Woher wusste V. vom hölzernen Treppenhaus, das den Brand beschleunigte? Woher kam das Benzin? Beim Einbruch wird es die Bande sicherlich nicht mitgeführt haben. War es wirklich Zufall, dass sich die Tat an einem Schabbat-Abend ereignete? Und spielte auch der 13. Februar als 25. Jahrestag der Bombardierung Dresdens eine Rolle? Wer war in die Planung der Tat einbezogen, wer war beteiligt und wer deckte V. und mögliche Mittäter jahrzehntelang?

Diese Fragen nicht beantwortet zu haben, ist das Versäumnis der verschiedenen Ermittlungen, in erster Linie der Ermittlungen, die zu Lebzeiten vom Bernd V. geführt wurden.

Es ist entlarvend und beschämend, wie gering das öffentliche Interesse an diesem Fall ausfällt, wenn man ihn nicht dazu instrumentalisieren kann, die gesellschaftliche Linke als antisemitisch zu verleumden und damit auch die historische Verantwortung für die mörderische antisemitische Gewalt zu verschieben. Indem der Fall nun zu den anderen Einzeltäter-Akten gelegt wird, widerfährt ihm – und vor allem den Opfern – das gleiche Schicksal wie dem Oktoberfestattentat, dem Mord an Shlomo Lewin und Frida Poeschke, dem Mord an Blanka Zmigrod oder den Morden des NSU: Rechte, rassistische und antisemitische Gewalt wird oft nicht einmal als solche erkannt. Wird sie es, dann als vermeintlicher Einzelfall.

Immerhin: Nach 56 Jahren und mehreren Ermittlungen durch LKA, BKA, Bundesanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft ist wenigstens die politische Tatmotivation von offizieller Seite anerkannt. Das dürfte zumindest die verleumderischen Spekulationen beenden, ob das Attentat nicht Linken anzulasten sei. Über Jahrzehnte wurden diese mit großem politischen Interesse ventiliert und haben unter anderem das Leben von Ulrich Enzensberger beeinflusst, dem immer wieder eine Beteiligung oder zumindest ein Mitwissen unterstellt worden war. Enzensberger starb im Januar dieses Jahres. Bei ihm kann sich niemand mehr entschuldigen.

Sebastian Wehrhahn studierte Philosophie und ist Referent der Linken im Bundestag für Antifaschismus. Für »nd« schreibt er regelmäßig über alte, mittelalte und neue Nazis sowie antifaschistische Politik.

Erstveröffentlicht im nd v. 8.9. 2026
https://nd.digital/editions/nd.DerTag/2026-09-08/articles/24312475 (Abo)

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