Bundesregierung plant Gesetz gegen „drohende“ Vergesellschaftung von Wohnungbeständen großer privater Wohnungskonzerne

Protest vor der Zentrale der Bundes-SPD in Berlin

Die Meldung schlug ein wie eine kleine Bombe und erzeugte auf die Schnelle eine Spontankundgebung vor dem Willy Brandt-Haus, der Zentrale der Bundes-SPD: Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich darauf geeinigt ein Gesetz zu verabschieden, um die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene zu verhindern. Ein Gesetz, dass insbesondere verhindern soll, dass eine mögliche Koalition aus Grünen und der Partei Die Linke in einem zweiten, besser vorbereiteten Anlauf eine Vergesellschaftung der größten privaten Wohnungsgesellschaften im Berliner Stadtgebiet durchsetzen könnte. Die Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen hatte deshalb die Aktion organisiert. Die Initiative war maßgeblich verantwortlich, dass der erste erfolgreiche Volksentscheid für dieses Ziel zustandekam und gewonnen wurde. Sie hat damit vielen Berliner:innen, die zur Miete wohnen – 85% der städtischen Bevölkerung – und in zunehmender Angst leben, sich diese nicht mehr leisten zu können und wohnungslos zu werden, eine Stimme gegeben.


Und in der kurzen Zeit waren etwa 500 Protestierende gekommen. Es sprach eine Mieterin von Vonovia, die über den ständigen Ärger mit dem Vermieter berichtete und auf die Tatsache hinwies, dass Vonovia im letzen Jahr 1 Mrd Euro an seine Aktionäre ausgeschüttet hat – Geld, das viel besser in Mietminderung und zur Abstellung all der Mängel in den Häusern einzusetzen wäre. Natürlich vertreten war die Bürgermeisterkandidatin der Linkspartei, die bei einem Gespräch mit einer Vonoviamieterin erzählt bekam, dass sie Angst habe, in den Briefkasten zu schauen, weil sie eine neue Kostenbelastung befürchte. Eine Vertrerein der grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus konnte zum besten geben, dass der SPD-Fraktionsvorsitzende Saleh sich auch noch bei der Bundesregierung für dieses Gesetzesvorhaben bedankt habe. Mehrere Redner:innen machten darauf aufmerksam, dass bei der Diskussion um das Grundgesetz die Abgeordneten der SPD maßgeblich dafür gesorgt hatten, dass der Art 15 ins Grundgesetz aufgenommen wurde. Der Grad der Rechtsentwicklung der Partei sei nun daran zu erkennen, dass die gleiche Partei nun dafür sorgen will, dass niemand dieses Recht auch in Anspruch nehmen kann. Eigentlich ein verfassungswidriges Vorgaben. Auch spricht viel für sich, dass die Fraktion der Partei im Bundestag bisher nicht einbezogen war. Natürlich kam zur Sprache, dass das neue Gesetz zur Grundsicherung ein weiterer Baustein ist, die Wohnungskrise zu verschärfen.

Gemeinsam wurde die Botschaft „Wir sind hier, wir sind laut, weil man uns die Wohnung klaut! und „Vonovia enteignen“ angestimmt. Alle Redner:innen gaben sich optimistisch, dass all diese Versuch, Schutzmauern um die Geldsäcke der Immobilienlobby zu errichten, nichts daran hindern werde, die nötige Vergesellschaftung durchzusetzen. Auch wurde bekannt gemacht, das es mittlerweile auch auf Bundesebene einen Zusammenschluss von Mieter:innen der Vonovia gibt, die voneinander lernen und ihre Interessen auf Bundesebene vertreten wollen.

Eine ausführliche Stellungnahme zu der Gesetzesinitiative kam vom Berliner Mieterverein:

Koalitionsbeschluss gegen Vergesellschaftung von Wohnraum:
Ein Angriff auf Art. 15 Grundgesetz

Pressemitteilung Nr. 31/26

Der Berliner Mieterverein kritisiert die Pläne der Bundesregierung scharf, per Gesetz die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen zu verhindern oder rechtlich unmöglich zu machen. „Ein solches Gesetz ist ein Angriff auf das Grundgesetz und auf den demokratischen Willen von über einer Million Berlinerinnen und Berliner“, erklärt Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. „Artikel 15 GG eröffnet dem Gesetzgeber ausdrücklich die Möglichkeit, Grund und Boden in Gemeineigentum zu überführen. Wer diese Verfassungsermächtigung per Bundesgesetz aushebelt, stellt sich über die Verfassung.“

Hintergrund ist die Einigung des Koalitionsausschuss von Union und SPD, ein Bundesgesetz auf den Weg zu bringen, um die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene zu verhindern. Der Berliner Volksentscheid hatte 2021 mit 56,4 % Ja-Stimmen die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne (ab 3.000 Wohnungen) gefordert; mehr als 240.000 Wohnungen sollten in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt und gemeinwohlorientiert bewirtschaftet werden.

„Die Mieten in den Metropolen steigen ungebremst, der soziale Wohnungsbau kommt nicht hinterher, und nun soll ein im Grundgesetz vorgesehenes Instrument zur gemeinwohlorientierten Ausrichtung der Wohnraumversorgung vom Bund ausgehebelt werden?“, fragt Werner. „Allein die Möglichkeit einer Vergesellschaftung erschwert die Spekulation mit Wohnraum und trägt zu mehr gemeinwohlorientierter Wohnraumversorgung mit bezahlbaren Mieten bei.

Mit der gleichzeitig angekündigten Errichtung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen setzt die Bundesregierung abermals ihren nahezu ausschließlichen Fokus auf den Neubau. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit belegen deutlich: im Neubau entstehen schlichtweg keine bezahlbaren Wohnungen. „Allein auf Neubau zu setzen, wird das Problem nicht lösen“, kritisiert Werner, „es kann in Berlin gar nicht so schnell und in dem Umfang gebaut werden, dass die Mieten dadurch für die Bevölkerung bezahlbar würden“. Die Koalition vermischt hier bewusst zwei Debatten: Neubau und Bestandssicherung sind keine Alternativen, sondern wichtige Ergänzungen.

Nicht zuletzt bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein solches Bundesgesetz. Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG weist die Gesetzgebungskompetenz für Vergesellschaftung dem Bund zu, aber die Länder haben die Vollzugskompetenz. Ein Bundesgesetz, das Vergesellschaftungen de facto unmöglich macht, greift in die Verfassungsautonomie der Länder ein und verletzt den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Statt Rechtssicherheit für Investor:innen zu schaffen, wie Bundeskanzler Merz es formuliert, schafft die Koalition Rechtsunsicherheit für die Verfassung selbst. Wer ein bestehendes Grundrecht per einfachem Bundesgesetz faktisch unanwendbar machen will, bevor es überhaupt zur Anwendung kommen konnte, stellt sich gegen das Grundgesetz und gegen bezahlbares Wohnen.

Berlin, den 02. Juli 2026

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