Die Berliner Linke darf nicht ihre Seele verkaufen …

…, nur um an der Regierung beteiligt zu sein, warnt Jan Großer

»Die Leute haben die Schnauze voll von der CDU«, sagt die Berliner Linke-Spit­zen­kan­di­da­tin für die Abgeordnetenhauswahl Elif Eralp im nd-Inter­­view. Die Linke steht für bestimmte Grund­werte, die mit der bisherigen Politik von CDU und SPD unvereinbar sind. Sie sollte sich nicht in eine sogenannte »Demo­kra­ti­sche Mitte«-Koali­tion einreihen und ihre Seele verkaufen, nur um an der Regie­rung beteiligt zu sein. Dann wird auch die nächste Berliner Re­gie­rungs­koali­tion scheitern und die AfD als scheinbar ein­zige Oppositionspartei zurücklassen.

Dass Berliner Polizisten unter einer Regierenden Bürgermeisterin der Linken in Zukunft weiterhin friedliche und un­be­waff­nete De­mons­tran­ten gegen deutsche Waffenlieferungen und Unterstützung für Israels Völkermord krankenhausreif prügeln, drangsalieren und bedrohen, will man sich gar nicht vorstellen. Die deutsche Staatsräson in ihrer Anwendung verstößt gegen das Grundgesetz und das Völkerrecht.

Eine Bürgermeister-Kandidatin der Linken sollte es tunlichst unterlassen, eige­nen Parteimitgliedern Legitimität abzusprechen, weil sie sich dieser ver­bre­che­ri­schen Staatsräson verweigern. Wie in der Woh­nungs- und der Verkehrspolitik muss auch in Bezug auf die Haltung des Berliner Senats zu den israelischen Verbrechen und den Protesten dagegen ein spürbarer Umbruch stattfinden, wenn Die Linke an der Regierung beteiligt ist, auch wenn Sprin­ger- und Holtz­brinck-Medien dann wieder eine »Anti­semi­tis­mus«-Hetz­kam­pagne lostreten. Die Mehrheit der deutschen Wähler unterstützt die sogenannte Staatsräson in dieser Form schon längst nicht mehr.

Die Wähler sind enttäuscht genug von Parteien, die seit Jahrzehnten ihre eige­nen Grund­sätze und ihre Wähler verraten – das ist einer der Haupt­gründe für den Aufstieg der AfD. Die Linke darf nicht zur nächsten SPD werden.

Beiträge in dieser Rubrik sind keine redaktionellen Meinungsäußerungen. Die Redaktion behält sich das Recht sinnwahrender Kürzungen vor.

Erstveröffentlicht als Leserzuschrift im nd v. 12.9. 2026
https://nd.digital/editions/nd.DerTag/2026-09-12/articles/24250214 (Abo)

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