- Kongress für einen Sozialismus von unten – 13. bis 15. November 2026Kriege, Klimawandel, Sozialabbau – Der Kapitalismus steckt in der Krise. Doch eine andere Welt ist möglich! Auf dem Kongress diskutieren wir auf Grundlage marxistischer Theorie und Praxis Strategien für den Kampf und die Perspektive eines Sozialismus von unten. Merkt euch den Termin vor und bleibt dran!Save the date und stay tuned!
- Klare Worte statt Appelle – weitere Proteste bei Mercedes Benz Stuttgart UntertürkheimDie Stimmung unter den Kolleg:innen in der Automobilindustrie ist vielerorts auf auf dem Siedepunkt. Immer mehr setzt sich die Erkenntnis durch: „mit Verzicht erhalten wir unsere Arbeitsplätze nicht.“ Verbale Drohrituale reichen nicht aus. „Wir brauchen Flächenstreiks, um die massiven Angriffe abzuwehren.“ Aber es gibt auch eine Menge Fragen , die beantwortet sein wollen. Miguel Revilla, … Weiterlesen
- Massiver EingriffEin Kommentar von Ulrike Eifler in der UZ zu zwei Gesetzen im Rahmen der Militarisierung des Arbeitslebens. Kaum ein Berufszweig bleibt ungeschoren. Unter den Bedingungen zunehmender Kriegswirtschaft werden bisher kaum denkbare Formen von Zwangsverpflichtungen weit über die Wehrpflicht hinaus möglich gemacht. (Peter Vlatten) Ulrike Eifler, Kommentar in der UZ vom 10. Juli 2026 Die Bundesregierung … Weiterlesen
- Aktionstage gegen Waffenproduktion und Krieg im Wedding – Höhepunkt eine Großdemonstration unter Beteiligung etlicher Gewerkschaftlicher AktivistinnenAktionstage gegen den Krieg mit einem Camp am schönsten Platz – mitten im grünen Humboldthain – im Berliner Kietz Wedding. Protest gegen den Krieg hat an diesem Ort Tradition. Hier an gleicher Stelle protestierten schon tausende Arbeiter:innen gegen den 1. Weltkrieg. Das Motto der Protesttage dieses Jahr: „Wedding ohne Waffen! Gemeinsam gegen Krieg!“ Der Anlass: … Weiterlesen
- Tarifkampf der Vivantes-Töchter: Wir messen euch an euren Taten und nicht am Geschwätz10 Jahre Kampf bei Vivantes. Ein Rückblick. Eine lehrreiche Bestandsaufnahme von Mario Kunze. Teilerfolge konnten Kapital und seinem Staat nur in ständigen Streiks abgerungen werden. Aber nichts ist so beständig im Kapitalismus wie die Unbeständigkeit von Fortschritt für die arbeitenden Menschen. Aktuell rollt eine beispielose Angriffswelle gegen fast alle sozialen und politischen Errungenschaften. Diese Angriffe … Weiterlesen
- Die Impulse der Internationalen Friedenskonferenz in London aufgreifen – Gespräch mit Ulrike EiflerForum-Red: Wir werfen nochmal ein Rückblick auf die internationale Friedenskonferenz in London, für die wir auch geworben und an ihrer Vorbereitung vor Ort beteiligt waren. Ulrike Eifler fasst hier zentrale Ergebnisse zusammen und wagt einen Ausblick auf die nächsten Aufgaben. (JG) Nach der erfolgreichen ersten internationalen Friedenskonferenz, die im Oktober 2025 in Paris stattgefunden hat, … Weiterlesen
Klaus Murawski
Bewertung und Kontrolle der Klimazusagen von Unternehmen
8. Februar 2022 Hopmann. Am 7. Februar 2022 wurde von “carbon market watch” eine Studie “Corporate Climate Responsibility Monitor” veröffentlicht. Susanne Ferschel, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagesfraktion der Partei DIE LINKE, forderte daraufhin mehr Vorgaben, Standards und Kontrolle der Unternehmen und mehr Mitbestimmung der Beschäftigten im Betrieb. Wolfgang Däubler und Thomas Berger haben dazu einen konkreten Vorschlag gemacht.
Zunächst zitieren wir aus der Studie „Corporate Climate Responsibility Monitor“:
„Der Corporate Climate Responsibility Monitor bewertet die Transparenz und Integrität der Klimazusagen von Unternehmen.
Unternehmen auf der ganzen Welt werden … von immer mehr Interessengruppen aufgefordert, Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten zu übernehmen. Die meisten großen Unternehmen haben inzwischen öffentliche Klimastrategien und -ziele, von denen viele Zusagen enthalten, die auf den ersten Blick den Eindruck erwecken, dass sie ihren Beitrag zur globalen Erwärmung deutlich reduzieren oder sogar eliminieren wollen. Die rasche Beschleunigung der Klimazusagen von Unternehmen in Verbindung mit der Fragmentierung der Ansätze bedeutet, dass es schwieriger denn je ist, zwischen echter Klimapolitik und unbegründetem Greenwashing zu unterscheiden. Hinzu kommt ein allgemeiner Mangel an regulatorischer Aufsicht auf nationaler und sektoraler Ebene. Die Identifizierung und Förderung echter klimapolitischer Führungsqualitäten und deren Unterscheidung von Greenwashing ist eine zentrale Herausforderung, die, wenn sie angegangen wird, das Potenzial hat, mehr Ambitionen zur Eindämmung des globalen Klimawandels freizusetzen.
Eine vom NewClimate Institute in Zusammenarbeit mit Carbon Market Watch durchgeführte Bewertung der Klimabehauptungen von 25 großen globalen Unternehmen ergab, dass fast alle von ihnen auf irgendeine Form von Schlupflöchern oder Tricks zurückgreifen, um die Ambitionen ihrer Klimaziele und -maßnahmen erheblich zu übertreiben.
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten sollten die Anforderungen in Bezug auf falsche und irreführende Werbung und Marketing verbessern. Carbon Market Watch empfiehlt das Folgende:
Zusammenfassung der Empfehlungen:
- Die Regierungen müssen Unternehmen verbieten, „Netto-Null“- und „Kohlenstoffneutralitäts“-Behauptungen aufzustellen.
- Die Unternehmen müssen die absoluten Emissionsreduzierungen getrennt von den außerhalb ihrer Wertschöpfungskette finanzierten Emissionsreduzierungen ausweisen, anstatt eine einzige Gesamtzahl zu nennen.
- Die Unternehmen müssen Verbrauchern und Investoren stets ein vollständiges Bild vermitteln. Sie müssen Ziele festlegen, die alle Emissionen innerhalb ihrer Wertschöpfungskette abdecken, d. h. die Bereiche 1-3; sie müssen die Emissionsreduzierungen sowohl in absoluten Zahlen als auch als Anteil an den Gesamtemissionen ausdrücken und Einzelheiten über den Bezugspunkt für die Berechnung der Reduzierungen, d. h. das Basisjahr, angeben.
- Die Unternehmen sollten die Emissionen aus fossilen Brennstoffen nicht mit Kohlenstoff ausgleichen, der in nicht dauerhaften Kohlenstoffsenken wie Wäldern oder Böden gespeichert ist“.
Susanne Ferschel, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE, kommentierte:
„Wenn wir die Klimawende schaffen wollen, müssen wir die Wirtschaft stärker kontrollieren. Voraussetzung dafür sind endlich deutlich schärfere Gesetze und eine Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung. Es gibt keine Vorgaben und Standards, nach denen Unternehmen ihre CO2-Emissionen bilanzieren und die eigenen Klimapläne erfassen müssen. Auch die Ampelregierung hat keine Pläne das zu ändern. Dabei ist die Schaffung und Kontrolle solcher Standards zwingend notwendig. … Die beste Kontrollinstanz bei der Durchsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Betrieb sind die Beschäftigten selbst. Sie verfügen über die Sach- und Betriebskenntnis, um die Praxis des Klimaschutzes im Unternehmen wirklich bewerten zu können. … Es muss Schluss damit sein, einseitig Unternehmensgewinne zu schonen, während abhängig Beschäftigte die steigenden Kosten des Klimawandels schultern“ (JW v. 8. Februar 2022, Seite 8).
Wolfgang Däubler und Thomas Berger haben in der Zeitschrift Arbeitsrecht im Betrieb 1/2022 einen konkreten Vorschlag gemacht, wie die notwendige Mitbestimmung von Betriebsräten beim Umwelt- und Klimaschutz in § 87 Betriebsverfassungsgesetz verankert werden könnte.
§ 87 Betriebsverfassungsgesetz beginnt so:
„Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegeheiten mitzubestimmen ...“
Dann folgt ein Katalog von „Angelegenheiten„, bei denen der Betriebsrat mitzubestimmen hat. Es wird vorgeschlagen, diesen Katalog um folgende „Angelegenheit“ zu erweitern:
„15. Maßnahmen, die geeignet sind, dem Umwelt- und Klimaschutz zu dienen„.
Jeder Betriebsrat kennt den § 87 Betriebsverfassungsgesetz und weiß sofort, dass der Betriebsrat damit die Rechte hätte, die er braucht, um die Praxis des Klimaschutzes in Unternehmen bewerten und kontrollieren zu können.
Rot-grün-gelb zur Gemeinnützigkeit: Wen staatlich fördern?
In der „Antifa“, der Zeitung der VVN-BdA, wurde im Januar 2022 folgender Beitrag von Benedikt Hopmann zu den Koalitionsvereinbarungen der rot-grün-gelben Bundesregierung zur Gemeinnützigkeit veröffentlicht.
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit hat der VVN-BdA seit 2019 tausende neuer Mitglieder beschert. Vor allem junge Menschen sind Mitglied unserer Organisation geworden. Nach vielen Protesten wurde der Bundes-VVN-BdA die Gemeinnützigkeit im April letzten Jahres wieder zuerkannt. Der Berliner Finanzsenator ließ sich viel Zeit.
In Hamburg verabschiedeten sich im Juli hunderte Menschen von der Ehrenvorsitzenden der VVN-BdA Esther Bejarano aus Anlass ihrer Beerdigung. Wenige Wochen vorher hatte Esther Bejarano noch eine förmliche Versicherung abgeben müssen, dass sie auf dem Boden des Grundgesetzes steht, damit auf diese Weise die VVN-BdA ihre Gemeinnützigkeit wiedererlangen kann. Was für ein abgrundtiefes Misstrauen staatlicherseits gegenüber der größten und ältesten antifaschistischen Organisation Deutschlands. Eine Schule sollte nach Esther Bejarano benannt werden.
Daraus ergibt sich unmittelbar unsere Aufgabe: Der Kampf um eine antifaschistisch geprägte Gesellschaft. Nach dem 2. Weltkrieg war das ein selbstverständliches Ziel. Doch bald wurde es verdrängt. Der Kampf gegen Totalitarismus und Extremismus war angesagt. Das ist bis heute maßgebend. Selbst nach dem Mord an den Regierungspräsidenten Lübcke (CDU) wurde erklärt, dass gegenwärtig die größte Gefahr von dem Rechtsextremismus ausgehe. Selbst unter diesen Umständen wurde also weiter eine Gefahr des Linksextremismus behauptet. Der Bundes-VVN-BdA wurde genau deswegen die Gemeinnützigkeit durch das Berliner Finanzamt aberkannt. Es reichte die Einstufung als „linksextremistisch“ durch den bayrischen Verfassungsschutz. Verantwortlich ist in letzter Instanz die Bundespolitik, die in der Abgabenordnung dafür die Rechtsgrundlage geschaffen hat. Diese Rechtsgrundlage besteht immer noch. Der bayerische Verfassungsschutz stuft die bayerische VVN-BdA immer noch als „extremistisch“ ein.
Rot-grün-gelb im Bundestag will, dass sich eine gemeinnützige Organisation „politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann“, so die Koalitionsvereinbarung. Die Gemeinnützigkeitszwecke sollen „gegebenenfalls“ konkretisiert und ergänzt werden. Das wertet die Allianz für Rechtssicherheit, zu der auch die VVN-BdA gehört, als Erfolg und kann Organisationen wie Attac helfen, die Gemeinnützigkeit zurückzuerlangen.
Einer Organisation soll aber weiter die Gemeinnützigkeit aberkannt werden können, wenn der Verfassungsschutz auch nur eines Bundeslandes diese Organisation als „extremistisch“ einstuft. Dabei geht es nicht nur darum, wer was beweisen muss, entscheidend ist der Begriff „Extremismus“ selbst. Das hat die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA deutlich gezeigt. Die zögerliche Haltung des rot-rot-grünen Senats und hier in besonderem Maße die des Finanzsenators war ein Offenbarungseid. Es war völlig verfehlt, der VVN-BdA mangelnden Respekt vor der Meinungsfreiheit zu unterstellen und das ausgerechnet mit dem Verweis auf unsere Losung „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“.
Wenn selbst das Bundesverfassungsgericht kein antifaschistisches Prinzip im Grundgesetz erkennen will, müssen wir es durchsetzen. Entscheidend wird in den kommenden Jahren sein, ob wir große Mehrheiten für diese Überzeugung gewinnen können – vielleicht ein Anlass für eine Fortsetzung unserer bundesweiten Online-Veranstaltungen.
Demokratie und Antifaschismus sind zwei Seiten derselben Medaille. Menschenwürde verlangt Abrüstung und Frieden. Demokratie ist mit Rassismus ebenso unvereinbar wie mit der Macht des großen Kapitals. Die Möglichkeit der Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz ist dagegen Ausdruck einer antifaschistischen Prägung des Grundgesetzes.
Zivilgesellschaftliches und antifaschistisches Handeln muss vom Staat als gemeinnützig anerkannt werden. Die Demokratie sind wir.




