„Whatever it takes“ – Wer zahlt wofür?

15. März 2025:

CDU/CSU und SPD haben beschlossen und die GRÜNEN – nach kleinen Änderungen – zugestimmt:

  • Schulden für die Infrastruktur, darunter auch Infrastruktur für das Militär.
  • Schulden für den Verteidigungshaushalt, den man besser Kriegshaushalt nennen sollte.

Für die Infrastruktur soll die Schuldenbremse mit einem Einmal-Betrag im Umfang von 500 Milliarden durchbrochen werden. Wenn das verbraucht ist, greift wieder die Schuldenbremse. Diese Einmal-Schulden werden Sondervermögen genannt.

Anderes soll für die Militärausgaben gelten. CDU/CSU und SPD haben beschlossen, die Schuldenbremse wieder abzuschaffen – aber nur für den Verteidigungshaushalt, nur für Raketen, Soldaten, Panzer, Waffen, Aufrüstung und Krieg. Merz hat das umständlich so ausgedrückt: „Die Ausgaben für Verteidigungsausgaben, die oberhalb eines Betrages liegen, der 1 Prozent unseres BIP (Bruttoinlandsprodukt) entspricht, sollen von den Beschränkungen der Schuldenbremse freigestellt werden.“ Das heißt: Für alle Ausgaben des Verteidigungshaushaltes, die „oberhalb eines Betrages liegen, der 1 Prozent des BIP entspricht“, gilt die Schuldenbremse nicht mehr. Oder anders gesagt. Für Militärausgaben kann der Bundestag in Zukunft „ohne Beschränkungen der Schuldenbremse“, Schulden machen – das heißt unbegrenzt.

Für das Sondervermögen von 500 Milliarden und für das Ende der Beschränkungen der Militär-Ausgaben brauchen CDU/CSU und SPD eine zwei Drittelmehrheit im Bundestag, weil das Grundgesetz geändert werden muss. Denn die Schuldenbremse wurde im Jahr 2009 von CDU/CSU und SPD im Grundgesetz festgeschrieben: Danach dürfen die Ausgaben im Bundeshaushalt nur wenig höher sein als die Einnahmen (Schuldenbremse), genauer: Um 0,35 Prozent des BIP.[1]Artikel 109 Abs. 3 i.V.m. Artikel 115 Grundgesetz Das BIP (Bruttoinlandsprodukt) ist die Gesamtheit der Werte, die in Deutschland in einem Jahr erarbeitet werden. Im Jahr 2024 betrug das Bruttoinlandsprudukt 4.305,3 Milliarden €.[2]siehe statistisches Bundesamt: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Methoden/bip.html?nn=214136#doc90794bodyText1. Bruttoinlandsprodukt = … Continue reading 0,35 Prozent davon sind 15 Milliarden €. Also dürfen die Ausgaben nur um 15 Milliarden € höher sein als die Ausgaben.

Abgesehen von der verfassungsrechtlichen Frage, ob nach den Wahlen mit den alten Mehrheiten von vor den Wahlen derart schwerwiegende Entscheidungen getroffen werden können, stellen sich zwei Fragen:

  1. Wofür brauchen wir mehr Geld?
  2. Woher nehmen wir das Geld, das wir brauchen?

zur 1. Frage: Wir brauchen nicht immer mehr Geld für die Rüstung, für Raketen, für Waffen und Kriegsvorbereitung. Wir müssen uns ohne Krieg verständigen. Was haben denn die erreicht, die seit der von Scholz ausgerufenen Zeitenwende immer mehr Geld für diese Zwecke gefordert und auch bekommen haben? Eine zerstörte Ukraine und sehr viele Tote. Das Ende des Krieges wird die Ukraine zu Bedingungen bekommen, die sie schon wenige Monate nach Kriegsbeginn hätte haben können. Ein entsprechender Vertrag lag in Istanbul auf dem Tisch. Die USA und Großbritannien haben das damals verhindert. Auch bei uns haben die Parteien der ehemaligen Regierung und auch die CDU/CSU als Opposionspartei nichts getan, um den Krieg zu beenden. Sie alle sind mitverantwortlich für Tod und Zerstörung. Sie hätten den Krieg verhindern können. Und jetzt wollen sie noch mehr rüsten, noch mehr Kriegsvorbereitung. Wir brauchen das Geld für die Gesundheit, die 100 Milliarden für die Bekämpfung der Aufheizung des Klimas reichen nicht, wir brauchen das Geld für die Bildung, für unsere Kinder, für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, zum Beispiel der Bahn, damit sie endlich pünktlicher fährt. Jetzt kann man schon in den Tageszeitungenlesen, dass „militärische Zwecke, mit denen der riesige Schuldenplan oft begründet wird, den Infraplan oder Vergleichbares noch gehörig durcheinander werfen könnten.“[3]Die WELT vom 14. März 2025; … Continue reading Also: Keine Mehrausgaben für das Militär, wie auch immer sie finanziert werden!

Zur 2. Frage: Anstatt diejenigen, die über ein hohes Vermögen verfügen, stärker zu besteuern, wird seit Jahren darüber gesprochen, wie einfacher Schulden aufgenommen werden können. Das ist der Kern der Diskussion über die Schuldenbremse. Warum wird nicht das Geld da geholt, wo es ist – ohne Zinsen[4]Zur Höhe der Zinsen, die die Bundesrepublik zur Zeit für Kredite zahlt, siehe: … Continue reading? Aber scheinbar ist das Vermögen der Reichen unantastbar. Wenn jetzt Schulden gemacht werden, werden diese Schulden später von allen zurückgezahlt werden müssen, und das heißt vor allem von der breiten Masse der Deutschen und zwar mit Zinsen, weil es eben Schulden, also Kredite sind, die aufgenommen werden. Das ließe sich ändern: Durch eine Vermögenssteuer. Wenn jetzt Geld durch private Kredite hereingeholt wird, sorgen wir dafür, dass sich das Vermögen der Reichen verzinst, also aus dem Vermögen der Reichen noch mehr Vermögen dieser Reichen wird. Das Geld, das wir brauchen, muss durch Besteuerung des Vermögens dieser Reichen aufgebracht werden. Dann müssen wir weder Zinsen noch einen Kredit zurückzahlen. Die Vermögenssteuer, die 1997 abgeschafft wurde, muss wieder eingeführt werden. Dabei muss die Vermögenssteuer erheblich höher sein als ver.di vorschlägt[5]siehe ver.di zur Vermögenssteuer: https://www.verdi.de/themen/politik-wirtschaft/++co++ee49a8ae-fed7-11ed-9c41-001a4a16012a; zur Geschichte der Vermögenssteuer siehe das DIW: … Continue reading. Es muss zum Beispiel berücksichtigt werden, dass die Vermögenden seit 1997 keine Vermögenssteuer mehr gezahlt haben. Das Vermögen muss genau erfasst werden[6]seit die Vermögenssteuer abgeschafft wurde, wird das Vermögen nicht mehr genau erfasst und die Steuer auf das Vermögen so hoch sein, dass die notwendigen Ausgaben daraus (siehe Anwort auf Frage 1) finanziert werden können.

Die richtige Anwort wäre also gewesen: Für Gesundheit, Schutz des Klimas und der Umwelt, Bildung und den öffentlichen Nahverkehr mehr Geld nicht von uns, sondern von denen mit hohem Vermögen. Kein Geld für die Kriegsvorbereitung und Militär!

Doch Merz und mit ihm die CDU/CSU und SPD zu den zukünftigen Ausgaben für den Militärhaushalt wörtlich: „Whatever it takes.“ [7]Tagesschau vom 4. März 2025 20 Uhr. Wir sollen Aufrüstung und Krieg zahlen: Koste es, was es wolle.

References

References
1 Artikel 109 Abs. 3 i.V.m. Artikel 115 Grundgesetz
2 siehe statistisches Bundesamt: https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Methoden/bip.html?nn=214136#doc90794bodyText1. Bruttoinlandsprodukt = Bruttowertschöpfung + (Gütersteuern – Gütersubventionen) = 3.899,4 Milliarden € + 405,8 Milliarde € = 4.305,3 Milliarden €. Bruttowertschöpfung in Deutschland im Jahr 2024 = produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe) 902,2 Milliarden € + Handel, Verkehr, Gastgewerbe 640,9 Milliarden € + Grundstücks- und Wohnungswesen 385,5 Milliarden € + öffentliche Dienstleistungen, Erziehung, Gesundheit 785,4 Milliarden € + Sonstige 1.185, 5 Milliarden € = 3.899,4 Milliarden €
3 Die WELT vom 14. März 2025; https://www.welt.de/politik/deutschland/article255692686/Milliarden-fuer-Infrastruktur-Viel-Geld-kein-Plan-Bei-der-Bahn-zeigen-sich-die-Schwachstellen-des-Sondervermoegens.html, abgerufen am 15.3.2025 um 17:44 Uhr. Dieses Zitat bezieht sich zunächst nur auf den Ausbau des Schienennetzes der Deutschen Bahn, doch es gibt keinen Grund, dass nicht auch in anderen Fällen Infrastrukturmaßnahmen, die dem Militär dienen, etwa Ausbau von Straßen, vorrangig behandelt werden.
4 Zur Höhe der Zinsen, die die Bundesrepublik zur Zeit für Kredite zahlt, siehe: https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/Ausgabe/2025/02/Inhalte/Kapitel-4-Wirtschafts-und-Finanzlage/4-5-kreditaufnahme-des-bundes.html
5 siehe ver.di zur Vermögenssteuer: https://www.verdi.de/themen/politik-wirtschaft/++co++ee49a8ae-fed7-11ed-9c41-001a4a16012a; zur Geschichte der Vermögenssteuer siehe das DIW: https://www.diw.de/de/diw_01.c.412762.de/vermoegensteuer.html; und zu verschiedenen Studien des DIW zur Vermögenssteuer: https://www.diw.de/de/diw_02.c.299125.de/projekte/studien_zur_vermoegensbesteuerung.html
6 seit die Vermögenssteuer abgeschafft wurde, wird das Vermögen nicht mehr genau erfasst
7 Tagesschau vom 4. März 2025 20 Uhr

Berufung gegenFU-Schmähkritikurteil

Ein Hinweis vorab: Im gesamten gesellschaftlichen Leben gibt es ein ausgefeiltes System von privat-, presse- und strafrechtlichen Möglichkeiten, mit denen sich derjenige wehren kann, der sich seine Persönlichkeitsrechte durch Veröffentlichungen verletzt glaubt. Das wird als ausreichend betrachtet. Nur im Arbeitsleben gibt es eine zusätzliche Möglichkeit der Sanktionierung: Die Abmahnung und (im gleichartigen Wiederholungsfall die Kündigung). Dabei dürfte bekannt sein, dass diese Sanktionierung in aller Regel nur in eine Richtung eingesetzt wird: Gegen die Beschäftigten.

Im Folgenden geht es darum, dass wegen einer Veröffentlichung eine Abmahnung erteilt wurde: Es geht um einen Aufruf, den die ver.di Betriebsgruppe und ihr Vorstand auf einer gewerkschaftseigenen Internetseite am 30. Januar 2024 veröffentlicht hatten. Darin hatten sie aufgerufen, sich an einer der zahlreichen Demonstrationen, die im Winter 2023/2024 gegen die AFD stattfanden, zu beteiligen. Ver.di hatte der FU auch vorgeworfen: Wer wie das FU-Präsidium Tarifverträge nicht einhalte, bekämpfe „aktiv Mitbestimmung und demokratische Prozesse“ und sorge „so für politischen Verdruss“. „Im Ergebnis“ fördere „auch die FU damit den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD, denen gewerkschaftliche Organisierung ebenfalls ein Dorn im Auge ist“. Diese Aussage ist der „Stein des Anstosses.“

Im Kern geht es um die sehr wichtige Frage, was eigentlich dazu führt, dass die AfD immer stärker wird. Wenn dazu nicht einmal mehr öffentlich Stellung genommen werden darf, wie soll dann die AfD wirksam bekämpft werden?

Zum FU-Schmähkritikurteil des Arbeitsgerichts Berlin gegen Aktive des Vorstandes der ver.di FU-Betriebsgruppe haben das Arbeitsgericht Berlin und ver.di Berlin-Brandenburg eine Pressemitteilung veröffentlich (siehe unter 1.) Auch die Anwälte haben sich zu Wort gemeldet (siehe unten 2). Sie haben Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts eingelegt.

1. Presseerklärung von ver.di

Ver.di Berlin-Brandenburg nahm zu einer Abmahnung Stellung, die die FU gegen Aktive des ver.di Betriebsgruppenvorstands aussprach, und verteidigte das Recht auf freie Meinungsäußerung ebenso wie die Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften. Ver.di unterstützt die Klagen der Aktiven.

Hier die Presseerklärung von ver.di

2. Berufung gegen Schmähkritikurteil eingelegt: Stellungnahme der Anwälte

Im Folgenden eine Stellungnahme der Anwälte Reinhold Niemerg und Benedikt Hopmann zu einer Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Berlin Nr. 01/25.

Das Arbeitsgericht begründete in seiner Pressemitteilung, warum es einem dieser Aktiven des ver.di Betriebsgruppenvorstands „Schmähkritik“ an der FU vorwirft.

Das Arbeitsgericht meint, in der Kritik fehlten „Anhaltspunkte in der Realität“; deswegen habe die FU die Abmahnung zu Recht erteilt. Dieses Urteil kommt dadurch zustande, dass das Arbeitsgericht die vorgetragenen und im Detail belegten Realitäten nicht zur Kenntnis genommen hat. Es wurden unter anderem Nichteinhaltung von Tarifverträgen und Tarifflucht durch Ausgliederung der Reinigungskräfte dargelegt und im Einzelnen belegt. Die Anwälte haben gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berufung eingelegt.

Ein Auszug aus der Stellungnahme der Anwälte:

Schlechte Arbeitsbedingungen und das sich daraus ergebende Potential für Frust sowie Benachteiligungs- und Ohnmachtserleben – so zeigen die sozialwissenschaftliche Studien – sind ein Nährboden für die Entstehung anti-demokratischer Einstellungen, die dann von rechten Parteien mobilisiert werden können. Daher führt ein Verhalten, das das Vertrauen in den Bestand vereinbarter Tarifverträge erschüttert oder diese durch Tarifflucht in Form von Ausgliederung zu umgehen sucht und damit verunsichert und so antidemokratische Einstellungen fördert, im Ergebnis zu einem Rechtruck sowie zum Aufstieg der AfD.

Es ist eine der vorrangigen Aufgaben der Gewerkschaften, auf die gesellschaftspolitischen Auswirkungen hinzuweisen, die aus ihrem spezifischen Aufgabenbereich – der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen – resultieren können, und diese auch in Bezug auf die betriebliche Praxis der einzelnen Unternehmen konkret zu benennen und entsprechend zu adressieren.

Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin ist sowohl für die gewerkschaftliche Praxis und die Arbeit für die Betriebsgruppen in den Betrieben als auch mit Blick auf die künftige gesellschaftspolitische Entwicklung äußerst problematisch. Zum einen trägt es dazu bei, eine Tendenz zu befördern, dass pointiert vorgetragene gewerkschaftliche Kritik an den betrieblichen Zuständen vor Ort und ihre Einordnung in die gesellschaftspolitischen Entwicklungen sowie strukturellen Zusammenhänge in Zukunft von vornherein als Schmähkritik abgetan wird. Zum anderen ist es geeignet, die Arbeitgeber zu ermuntern, aktive Gewerkschaftsmitglieder in ihren Betrieben mit Abmahnungen und Kündigungsandrohungen zu überziehen, wenn diese sich kritisch hinsichtlich der vorherrschenden betrieblichen Verhältnisse äußern.“

Hier die vollständige Stellungnahme der Anwälte

Was niemand weiß: Am 4. März 2020 legten Zehntausende aus Protest gegen die Morde in Hanau die Arbeit nieder

Es begann mit einer Petition, die von der Koordination “November 1918 – Die unvollendete Revolution” in Gang gesetzt wurde. Die Koordination schlug den Gewerkschaften vor, alle Beschäftigten zu einer 10 minütigen Arbeitsniederlegung aufzurufen: Am Tag der Trauerfeier für die Ermordeten, Mittwoch dem 4. März 2020, um 10 Minuten vor 12:00 Uhr – als ein Zeichen gegen rechte Gewalt und gegen diejenigen, die dieser Gewalt den Boden bereiten. Diese Petition wurde von insgesamt 150 Gewerkschafterinnen und Gewerkschaftern unterstützt, der DGB davon auf direktem Wege in Kenntnis gesetzt und in einem Interview mit der Jungen Welt wurden Fragen zu der Petition beantwortet. Auch die “Föderation demokratischer Arbeitervereine” (DIDF) begrüßte und unterstützte die Aufrufe zu betrieblichen Gedenkminuten: *Solidarität statt Spaltung – Kein weiteres Opfer mehr!*.

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Obwohl die Zahl der Unterzeichnenden nicht sehr hoch war, zeigte diese Petition doch eine erhebliche Wirkung. Von immer mehr gewerkschaftlichen Gliederungen und von einigen Gewerkschaften insgesamt wurde zu Gedenkminuten am Tag der Trauerfeier aufgerufen [1]siehe auch labournet: … Continue reading. Als ein Beispiel sei der Aufruf der Berliner Verwaltungsstelle genannt, der die Arbeitsniederlegung nicht von der Zustimmung der Arbeitgeber abhängig macht.

In vielen Unternehmen legten die Beschäftigten am 4. März 2020 die Arbeit nieder, in großen Betrieben der Autoindustrie, bei Daimler in Sindelfingen, Bremen, Berlin usw., bei VW in Kassel, bei Opel in Rüsselsheim, im Stahlwerk ArcelorMittal in Bremen, aber auch in kleineren Betrieben wie der AWO Refugium Freudstraße in Berlin Mitte und im Botanischen Garten an der Freien Universität in Berlin.

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Häufig riefen Betriebsräte gemeinsam mit den Betriebsleitern zu den Gedenkminuten auf. Es ist jedoch sehr wichtig, dass deutlich wird, dass die Initiative von den Interessenvertretungen der Beschäftigten ausging. Sie haben das durch gesetzt. Die Kundgebungen aus diesem Anlass müssen das widerspiegeln und von den Reden der Interessenvertretungen der Beschäftigten geprägt sein, vor allem von ihren Gewerkschaften. Zum Teil waren die Aufrufe der Gewerkschaften oder ihrer Gliederungen so kurzfristig, dass sie kaum noch befolgt werden konnten. Das sollte in Zukunft besser gemacht werden. Denn es ist leider zu befürchten, dass wieder von Rechten gemordet wird. In den Gewerkschaften sollten Beschlüsse gefasst werden, dass in Zukunft rasch reagiert und umfassend mobilisiert wird. Die Antwort auf dieses Morden muss aus den Betrieben und Büros kommen.

Diese Arbeitsniederlegung hat gezeigt, dass sich die Beschäftigten in solchen wichtigen Fragen nicht den Mund verbieten lassen. Die wichtige Erfahrung: Es geht. Es waren ganz sicher Zehntausende, die an diesem Tag aus Protest gegen die Morde in Hanau und ihre Wegbereiter die Arbeit niederlegten.

siehe auch: Ver.di FU „Gedenkminuten für die Ermordeten in Hanau“

Weitere Infos:

Gedenken an das Attentat – Das große Leid der Familie Hashemi aus Hanau

Gedenkstätte auf dem Hauptfriedhof in Hanau

Erinnerung und Mahnung – Digitales Denkmal

Mahnmal für die Opfer von Hanau: Nicht im Herzen der Stadt, Viele Hanauer wollen ein Mahnmal für die Opfer des rassistischen Anschlags – aber nicht im Stadtkern. Den Toten wird dort kein Platz gestattet.

Terror von Hanau: Erinnerung an Morde bleibt umkämpft

Kein Ort der Stille,WARUM DAS MAHNMAL FÜR DIE ERMORDETEN VON HANAU STÖREN MUSS

References

References
1 siehe auch labournet: https://www.labournet.de/interventionen/antifa/antifa-ini/petition-erklaerung-zu-den-morden-in-hanau-und-aufruf-an-die-gewerkschaften-zu-einer-zehn-minuetigen-arbeitsniederlegung/#aufrufe

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