Rezension in ver.di PUBLIK 01/20

30. November 2020 

Alle Rechte hart erkämpft


Betriebsrätegesetz – VSA-Band analysiert 100 Jahre „Gegenmacht statt Ohnmacht”
Von Henrik Müller


Der Betriebsrat hat die Aufgabe, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden”. So lautet ein Kernsatz des Betriebsverfassungsgesetzes (Paragraf 80 BetrVG). Dass diese Rechte von den abhängig Beschäftigten und ihren Gewerkschaften allesamt mühsam errungen und hart erkämpft werden mussten und müssen: Auf diesen Aspekt konzentrieren sich die Autorinnen eines jüngst im Hamburger VSA-Verlag erschienenen Buchs mit dem Titel „Gegenmacht statt Ohnmacht”. Im Mittelpunkt steht dabei die Geschichte eben dieses Betriebsverfassungsgesetzes, das jetzt 100 Jahre alt ist. Es wurde – als „Betriebsrätegesetz” – am 18. Januar 1920 beschlossen und trat am 4. Februar 1920 in Kraft. Was heutzutage kaum jemand noch weiß, was aber, wie viele andere Hintergründe, aus dem vorliegenden Band zu erfahren ist: wie hoch der Blutzoll war, den unsere Kolleginnen dafür zu entrichten hatten. Fünf Tage vor der Entscheidung der Deutschen Nationalversammlung hatten sich während der Beratungen im Plenarsaal draußen vor dem Reichstagsgebäude in Berlin mehr als 100.000 Menschen zu einer gewaltigen Demonstration gegen das geplante Betriebsrätegesetz versammelt, die einem Aufruf der linken Oppositionsparteien USPD und KPD, der Berliner Gewerkschaftskommission und der revolutionären Betriebsrätezentrale gefolgt waren.


Hoher Blutzoll


Im Verlauf der Kundgebung, so schreibt der Historiker Axel Weipert, sei es „zu einzelnen Handgreiflichkeiten im Gedränge zwischen den Demonstranten und der paramilitärischen Sicherheitspolizei” gekommen: „Rund zehn Minuten später eröffnete die Truppe mit Maschinengewehren und Karabinern das Feuer, warf sogar Handgranaten in die Menge. Sofort brach Panik aus, die Massen füchteten in den benachbarten Tiergarten. 42 Tote und weit über 100 Verletzte blieben auf dem Platz.” Noch am gleichen Tag verhängte Reichspräsident Friedrich Ebert, SPD, den Ausnahmezustand.


„Der 13. Januar 1920 ist in vielerlei Hinsicht ein Lehrstück über die politischen Verhältnisse Deutschlands in jener Zeit”, resümiert Weipert. Denn was mit dem Betriebsrätegesetz an echtem Fortschritt für die abhängig Beschäftigten erreicht war, entsprach nur noch in Bruchstücken dem, was sich Millionen von Aktivistinnen der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung nach der Katastrophe des Ersten Weltkriegs unter einer umfassenden Demokratisierung des Staates und der Wirtschaft vorgestellt hatten. Von einem „entscheidenden Einfluss auf Produktions-, Lohn- und Arbeitsverhältnisse”, wie er Ziel der vorangegangenen Massenstreiks gewesen war, habe keine Rede mehr sein können, stellt der Autor fest. Dabei ist es im Grunde bis auf den heutigen Tag geblieben, wenn auch im Laufe der Jahre und Jahrzehnte erhebliche Fortschritte im Detail haben durchgesetzt und verteidigt werden können, ohne dass den abhängig Beschäftigten allerdings jemals etwas geschenkt worden wäre.

DDR-Zeit fehlt

Die Juristin Isaf Gün, Gewerkschaftssekretärin beim Vorstand der Industriegewerkschaft Metall in Frankfurt/Main, und die Berliner Rechtsanwälte Benedikt Hopmann und Reinhold Niemerg als Herausgeberinnen versammeln in dem Band „Gegenmacht statt Ohnmacht” etliche kompetente Autorinnen mit durchaus unterschiedlichen Sichtweisen. Ihre Analysen und Einschätzungen reichen von der bürgerlichen Revolution 1848/49 über das „Hilfsdienstgesetz” 1916, die Novemberrevolution 1918, das Betriebsrätegesetz 1920 und die – rechtlose – Zeit des Nazi-Terrors bis hin zum westdeutschen Betriebsverfassungsgesetz 1952, seiner Reform 1972 und seinen bescheidenen gesamtdeutschen Veränderungen 2001. Das waren und sind die gesetzlichen Grundlagen, auf denen die Arbeitnehmerinnen in der Privatwirtschaft und ihre Gewerkschaften Gegenmacht aufbauen konnten und sich nicht in Ohnmacht ergeben mussten und müssen.

Eine Lücke tut sich in dem VSA-Band allerdings auf: Wie auch immer man Funktion und Wirksamkeit der betrieblichen Interessenvertretungen in der DDR bewerten mag, in der vorliegenden Aufsatzsammlung fehlt ein Überblick über die Arbeit der Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) von 1949 bis 1990.

Isaf Gün, Benedikt Hopmann, Reinhold Niemerg (Hrsg.), Gegenmacht statt Ohnmacht – 100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz: Der Kampf um Mitbestimmung, Gemeineigentum und Demokratisierung, VSA-Verlag, Hamburg, 160 Seiten, 14,80 Euro, ISBN 978-3964880369

aus: „ver.di PUBLIK“ – Die Mitgliederzeitung – Ausgabe 01/2020 vom 15. Februar 2020

Die Ziele in 10 Punkten

6. Juni 2020 von benhop

Die Ziele der Buchreihe WIDERSTÄNDIG lassen sich in zehn Punkten zusammenfassen.

  1. Im Mittelpunkt soll das konkrete Beispiel widerständigen Handelns im Betrieb stehen. Es geht vor allem um das gemeinsame, gewerkschaftlich orientierte widerständige Handeln, aber auch um das widerständige Handeln Einzelner.
  2. Die Reihe „WIDERSTÄNDIG“ entsteht in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften.
  3. Immer sollen die Handelnden und Betroffenen selbst zu Wort kommen.
  4. Das Beispiel soll Andere zum widerständigen Handeln ermuntern.
  5. Zum besseren Verständnis sollen ökonomische, juristische und historische Erläuterungen gegeben werden. Ökonomie als Kritik an den herrschenden Macht – und Eigentumsverhältnissen. Geschichte als Geschichte der abhängig Beschäftigten. Recht als Widerstandsrecht.
  6. Jedes Buch der Reihe „WIDERSTÄNDIG“ soll auch für Seminare und Bildungsarbeit verwendbar sein.
  7. Die Lehren aus der Geschichte sollen nicht vergessen werden. Deshalb wird die Reihe „WIDERSTÄNDIG“ zusammen mit einem der Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN – BdA) und Historiker Dr. Ulrich Schneider herausgegeben, der zu jedem Buch ein Vorwort schreibt.
  8. Der Faschismus löste die Gewerkschaften auf und beseitigte alle kollektiven Rechte, die sich die Gewerkschaften erkämpft hatten. Das Tarifrecht, das Betriebsrätegesetz – alles wurde mit einem Federstrich zunichte gemacht. Eine „Deutsche Arbeitsfront“ mit den Unternehmern als „Betriebsführer“ und den Beschäftigten als „Gefolgschaft“ wurde etabliert. „Nie wieder Faschismus“ heißt dagegen Stärkung der Gewerkschaften und Verteidigung und Ausbau der Rechte der abhängig Beschäftigten. Widerständiges Handeln im Betrieb ist in diesem Sinne immer auch antifaschistisches Handeln.
  9. „Wer den Privatbesitz an Produktionsmitteln nicht preisgeben will, der wird den Faschismus nicht loswerden, sondern brauchen“ (Bertolt Brecht).
  10. Die Überlebenden des Konzentrationslagers Buchenwald schworen 1945: „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“ Wir haben die historische Funktion des großen Kapitals als Wegbereiter des deutschen Faschismus nicht vergessen. Wir haben das Ziel nicht aufgegeben, einem Wiederaufleben des Faschismus diese ökonomische Grundlage zu entziehen. Die Bücher der Reihe „WIDERSTÄNDIG“ und das Handeln, das in diesen Büchern beschrieben wird, sind ein Beitrag im Kampf um dieses Ziel.

Gegenmacht statt Ohnmacht

7. Juni 2020 von benhop

Isaf Gün/Benedikt Hopmann/Reinhold Niemerg (Hrsg.)
Gegenmacht statt Ohnmacht
100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz:
Der Kampf um Mitbestimmung, Gemeineigentum und Demokratisierung
WIDERSTÄNDIG
160 Seiten | 2019 | EUR 14.80
ISBN 978-3-96488-036-9

Kurztext:

Wie wurden die Rechte erkämpft, auf die sich Betriebsräte heute stützen können? Die Autor*innen zeigen: Wie vor hundert Jahren geht es um mehr Mit¬bestimmung, Gemeineigentum und mehr Rechte in der ganzen Wirtschaft.

Inhalt:

Schon vor hundert Jahren forderten eine Million Berliner Beschäftigte in einem großen Streik »entscheidenden Einfluss auf Produktions-, Lohn- und Arbeitsverhältnisse«. Sie konnten sich nicht durchsetzen.
Auch für heutige Betriebsräte ist die Frage nach ihren Rechten fundamental. Kolleginnen und Kollegen erhalten zum Beispiel Firmenhandys, über die sie zu jeder Tageszeit von ihren Vorgesetzen erreichbar sind. Oder das Unternehmen will Überstunden anordnen. Oder Arbeitsplätze werden umstrukturiert, alte Tätigkeiten fallen weg, neue Arbeiten kommen hinzu. Die KollegInnen haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, Angst vor zusätzlichen Belastungen. Kann der Betriebsrat Maßnahmen der Betriebsleitung verhindern? Kann er sie abändern? Kann er die Folgen mildern? Es ist das Betriebsverfassungsgesetz, in dem wir Antworten auf diese Fragen finden. Es legt fest, in welchem Umfang Arbeitnehmerinnen Gegenmacht aufbauen können. Seine Geschichte ist eine lange Geschichte des Klassenkampfes, bei dem allzu viele und viele grundlegende Kapitel von den Unternehmern gewonnen wurden. So können Betriebsräte bis heute nicht den Einsatz von Leiharbeitskräften verhindern, nicht die Ausgliederung von betriebsinternen Tätigkeiten an Fremdfirmen mit miserablen Löhnen, nicht Massenentlassungen, sie können nicht die Umstellung von Rüstungsproduktion auf zivile Produktion (Konversion) oder die Schaffung von umweltfreundlichen Ersatzarbeitsplätzen in der Autoindustrie (Transformation) erzwingen.

Herausgeberinnen und Autorinnen:
Isaf Gün arbeitet im Ressort Betriebsverfassung und Mitbestimmungspolitik beim IG Metall Vorstand, Benedikt Hopmann und Reinhold Niemerg sind Rechtsanwälte in Berlin.
Autor*innen sind u.a. die Gewerkschafter Dirk Linder und Lena Fuhrmann, die Historiker Axel Weipert, Ralf Hoffrogge, Dietmar Lange, Rüdiger Hachtmann, Reiner Zilkenat, Holger Czitrich-Stahl, Ulrich Schneider, die Politikwissenschaftler Claudia von Gélieu und Frank Deppe, die Juristen Rudolf Buschmann, Franz Josef Düwell, Andreas Fisahn, Andrej Wroblewski, Henner Wolter sowie die Juristin Mechthild Garweg.

Rezensionen zu diesem Buch: hier

Zu bestellen über den: VSA Verlag

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