Tarifbindung

Tarifbindung (auch: Tarifgebundenheit): „Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrages ist“ (§ 3 Absatz 1 Tarifvertragsgesetz). Dieser Satz ist nicht sofort zu verstehen. Zunächst muss man wissen, wer Tarifvertragsparteien sein können. Tarifvertragsparteien sind „Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern“ (§ 2 Absatz 1 Tarifvertragsparteigesetz). Danach können Vereinigungen von Arbeitgebern einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abschließen, aber auch ein einzelner Arbeitgeber kann einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abschließen. An diesen Tarifvertrag gebunden sind dann auf der einen Seite die Mitglieder der Gewerkschaften und auf der anderen Seite die Mitglieder der Arbeitgebervereinigung bzw. der einzelne Arbeitgeber, der allein einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft vereinbart hat. Der Kampf um Tarifbindung hat also das Ziel, den Arbeitgeber in die Tarifbindung zu zwingen: Der Arbeitgeber soll entweder dem Arbeitgeberverband beitreten, der in der entsprechenden Branche einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abgeschlossen hat, oder der Arbeitgeber soll selbst einen Tarifvertrag mit der zuständigen Gewerkschaft vereinbaren. Kampf um Tarifbindung schließt aber auch ein, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen im Betrieb an den Tarifvertrag gebunden sind. Das sind sie nur, wenn sie Mitglied in der Gewerkschaft sind. Nur dann kann erfolgreich eine Tarifbindung des Arbeitgebers durchgesetzt werden. Und nur unter dieser Voraussetzung können bessere Tarifverträge erzwungen werden. 

Schwur von Buchenwald

Bei einem Gedenkappell für die Ermordeten des Konzentrationslagers Buchenwald wird ein Gelöbnis der Überlebenden verlesen, der Schwur von Buchenwald:

„Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

Der Aufstand der Töchter

Jana Seppelt, Reinhold Niemerg u.a.
Der Aufstand der Töchter
Botanischer Garten Berlin: Gemeinsam staatlich organisierte
prekäre Beschäftigung überwinden


176 Seiten | WIDERSTÄNDIG | 2018 | EUR 16.00
ISBN 978-3-89965-782-1


Kurztext:
Beschäftigte aus dem Berliner Botanischen Garten und
anderen Bereichen sagen »Prekär und tariffrei – nicht mit uns«
und erheben Anklage gegen systematische Tarifflucht und das
Outsourcing in Verantwortung der öffentlichen Hand.


Inhalt:


Was tun, wenn sich eine öffentliche Einrichtung mit Tariflöhnen zu einer bösen Stieftochter
mit Dumpinglöhnen verwandelt? Was tun, wenn bisher betriebsinterne Tätigkeiten über
Werkverträge fremd vergeben werden? Was tun, wenn der Ton härter wird und die
Angstmache zunimmt? Was tun, wenn der Lohn nur noch die Hälfte des Lohns des direkten
Kollegen beträgt und jetzt schon klar ist, dass die Rente nicht zum Leben reicht?
Jahrelang haben die Beschäftigten des Botanischen Gartens Berlin, einer 100%igen Tochter
der Freien Universität, unter derartigen Zuständen gearbeitet und sich in einer 20monatigen
Tarifbewegung den Anschluss an den Flächentarifvertrag zurückerkämpft. Im Frühjahr 2017
hat die Freie Universität angekündigt, die Beschäftigten wieder in die Universität
einzugliedern und die Arbeitsverträge mit der Tochter auf die Mutter überzuleiten.
Auf dem Weg zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit haben die Aktiven sich gewerkschaftlich
organisiert, Bündnisse mit Studierenden, Personalvertretungen, ASten und vielen Berliner
Beschäftigten in ähnlicher Situation – von der Charité Facility Management (CfM), dem
Technikmuseum Berlin oder Freien Trägern wie den Kinder- und Jugendambulanzen Berlin
(KidT gGmbH) – geschmiedet und gemeinsame Strategien erarbeitet. Sie haben über den
Tellerrand geschaut und zusammengehalten.
Darüber wird in diesem Buch berichtet, das dem Erfahrungsaustausch dienen und
Handlungsanleitung zugleich sein soll. Denn der Widerstand der Beschäftigten am
Botanischen Garten ist exemplarisch für alle ausgelagerten Bereiche in öffentlicher
Verantwortung: Museen, Freie Träger, Servicegesellschaften der Krankenhäuser, Musik- und
Volkshochschullehrer, Lehrbeauftragte an Universitäten und Hochschulen, öffentlicher
Nahverkehr und viele mehr. Sie alle können ein Lied davon singen, was Auslagerung und
Fremdvergabe zum Zwecke der Tarifflucht bewirken

Zu bestellen über den: VSA Verlag

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