Die Verhandlung gegen DHL wegen der Entlassung des ver.di-Vertrauensmannes Christopher T. wirft viele Fragen nach dem Verhalten des Konzerns gegenüber seinen Mitarbeitenden und der Unterstützung des Genozids gegen die Palästinenserinnen auf. Auch wenn er in Deutschland nicht der Einzige ist, der aufgrund seines Engagements für Palästina seine Arbeitsstelle verloren hat, ist Christopher ein Beispiel dafür, wie weit Arbeitgeber gegen palästinasolidarische Arbeiterinnen und für ihre Profite zu gehen bereit sind. Am Ende gewinnt Christopher den Prozess.
Vor Gericht
Am 8. Juli kurz nach 8:00 Uhr schieben sich nach und nach etwa 50 Aktivist*innen durch die Sicherheitskontrolle des Leipziger Arbeitsgerichts. Sie sind gekommen, um Christopher T. zu unterstützen, der seinen Arbeitgeber DHL wegen einer seiner Meinung nach unrechtmäßigen Kündigung verklagt hatte. In den Wannen der Sicherheitskontrolle fanden sich neben den Taschen, Jacken und Rucksäcken von Christophers Unterstützer*innen auch diverse Kufiyas. Die Kündigung, so der generelle Tenor bei den Anwesenden, hatte politische Gründe. Christopher selbst sagt nach der Verhandlung gegenüber etos.media: „Hier soll im Nachhinein ein Kündigungsgrund gerechtfertigt werden.“
Die Sitzung vor dem Leipziger Arbeitsgericht war bereits der zweite Termin im Verfahren gegen DHL nach der zuvor gescheiterten Güteverhandlung. Christopher, der in der ihm zur Last gelegten Rede bei einer Demonstration gegen eine Unterstützung des Genozids in Palästina am DHL-Hub im August 2025 bereits erklärte, dass er stolz sei, bei DHL zu arbeiten, bleibt auch am Mittwoch dabei, dass er seine Arbeit wieder aufnehmen möchte. Der Anwalt der Gegenseite sieht das Vertrauensverhältnis zwischen Angestelltem und Arbeitgeber jedoch nachhaltig verletzt und hält daher die Aufrechterhaltung der Kündigung für gerechtfertigt. Die Richterin weist zu Beginn der Verhandlung darauf hin, dass noch die Möglichkeit eines Zwangsvergleichs besteht. Diesen lehnt Christopher ab. Christophers Anwältin, die er über die Vermittlung der Gewerkschaft ver.di bekommen hat, erklärt gegenüber etos.media trocken: „Wir gehen davon aus, dass es eh nach heute weitergeht.“
Während des Sitzungsauftakts tröpfeln nach und nach weitere Unterstützer*innen Christophers in den Raum. Als die Richterin ihren Unmut über die Unterbrechungen äußert, weist das Publikum darauf hin, dass es beim Gütetermin keine Taschenkontrollen gegeben habe und diese wohl für die Verzögerungen verantwortlich seien. Ein gewisser Antagonismus zwischen Publikum und Richterin ist auch im weiteren Verlauf der Verhandlung zu spüren, wenn die Vorsitzende bei Unmutsbekundungen über den Inhalt der Verteidigung der DHL darauf hinweist, dass das Zuhören gestattet sei, Kommentare jedoch nicht.
Für Christopher sieht das Gericht es als erwiesen an, dass es sich bei seiner Rede nicht um Schmähkritik, sondern um eine Meinungsäußerung handelte, auch wenn der DHL-Anwalt dem widerspricht und darin eine Aufforderung zum Boykott des Unternehmens verstanden wissen möchte. Dieser angebliche DHL-Boykott, Christophers aktive Mitwirkung bei einem „Marsch zum Flughafen, der blockiert werden sollte“ und der Verrat von Betriebsgeheimnissen durch die Nennung von Rheinmetall als „Hauptkunden“ des DHL-Hubs Leipzig/Halle sind die Hauptargumente des Konzerns, die dessen Anwalt vorbringt. Allerdings stellt das Gericht neben der kurz zu Verwirrung führenden Frage nach Christophers Gehalt auch die Frage nach dem Verfahren der Entlassung. Christopher und seine Anwältin werfen DHL vor, dass das Personalgespräch zu seiner Rede weder ordnungsgemäß als Anhörung zur Aufklärung noch fristgerecht stattgefunden habe, sondern den Charakter eines konfrontativen Beendigungsgesprächs getragen habe. Beispielsweise seien, anstatt das Video von Christophers Rede abzuspielen, seine Worte bewusst verdreht worden, sodass er bei dem Termin in Rechtfertigungsdruck geraten sei. In den Akten sei die erste Betriebsratsanhörung zur Sache laut der Richterin kurioserweise auf den 7. Juli 2025 datiert, mehr als einen Monat vor Christophers Rede. Als niemand ein vermeintlich korrektes Datum nachreichen kann, bemerkt die Richterin lapidar: „Das ist jetzt nichts, woran es hier scheitern wird.“
Vorwürfe und Gegenrede
In der Verteidigung wirft der DHL-Anwalt Christopher weiterhin vor, sich in einem „gewerkschaftlichen Milieu“ zu bewegen, und sieht daher Wiederholungsgefahr für das Verraten sogenannter Betriebsgeheimnisse sowie für erneute Boykottaufrufe gegen das Unternehmen. Bei DHL verfahre man nach einem „Need-to-know“-Prinzip. Die Verladecrews wüssten also nur so viel, wie absolut nötig sei, und Christopher habe dieses Prinzip und den arbeitsvertraglich zugesicherten Datenschutz gegenüber Rheinmetall mit seiner Rede verletzt, als er „sinngemäß“ zum Boykott der DHL aufgerufen habe. Christophers Einlassung, dass er in Zukunft konkrete Kundennamen bei politischen Reden nicht mehr nennen würde, auch wenn sie wie im vorliegenden Fall auf der Webseite des Konzerns einsehbar wären, lässt DHL nicht gelten. Stattdessen behauptet der Anwalt, dass Christopher nicht zum ersten Mal zum Boykott aufgerufen habe, und zitiert Äußerungen von einer Betriebsversammlung.
Auf diese Enthüllung hin geht ein erneutes Raunen durch den Saal. Christopher und seine Anwältin bestehen darauf, dass dieses Zitat aus der Betriebsversammlung ins Protokoll aufgenommen wird, denn Christopher habe vor seiner Rede vom 23. August 2025 bereits seit Längerem nicht mehr auf Betriebsversammlungen gesprochen. Die von der Gegenseite zitierten Äußerungen seien im Rahmen eines Solidaritätsaufrufs mit vergangenen Tarifverhandlungen der ver.di im Hamburger Hafen getätigt worden, und Christopher sei davon ausgegangen, es handele sich bei Betriebsversammlungen um einen geschützten Raum. Welcher Art die Aufzeichnungen der Betriebsversammlungen sind und wie weit sie zurückreichen, wird im Sitzungssaal nicht thematisiert. Die Verhandlung wird mit Konfusion auf Seiten der DHL abgeschlossen, deren Anwalt angibt, einen von Christophers Anwältin geschickten Schriftsatz nicht vorliegen zu haben. Diese besteht jedoch darauf, die geforderten Dokumente bereits eine Woche vor der Verhandlung verschickt zu haben. Die Verhandlung wird ohne Urteil beendet. Dieses soll am Ende des Verhandlungstages ergehen.
Solidaritätskundgebung
Bei der abschließenden Kundgebung auf dem Wilhelm-Liebknecht-Platz ist sogar die öffentlich-rechtliche Presse anwesend; ein Bericht ist bislang aber noch nicht erschienen. Am Rand dieser Kundgebung ergibt sich noch die Gelegenheit, mit weiteren ehemaligen Kollegen von Christopher ins Gespräch zu kommen. Auch Adrian Mauson und Kai Paul sind im Rahmen der aktuellen Kündigungswelle beim Paketdienstleister entlassen worden. Während Paul von Problemen in der Kommunikation mit seinen Vorgesetzten berichtet und das Arbeitstempo sowie den Umgang mit seinen gesundheitlichen Problemen kritisiert, sieht Mauson seine Entlassung ebenfalls politisch motiviert. Er habe als Gewerkschafter häufiger auf Betriebsversammlungen gesprochen und zur letzten Bundestagswahl für die MLPD kandidiert. Bei ihm berufe sich das Unternehmen zwar auf formale Gesichtspunkte, um die Kündigung zu rechtfertigen, doch bis zur aktuellen Kündigungswelle seien diese Formalia nie in dieser Form durchgesetzt worden. Deshalb vermute er, dass sein politisches Engagement eine Rolle gespielt habe. Auf ein Urteil muss er jedoch noch warten, denn das Revisionsver